Feed für
Beiträge
Kommentare

Völker wie Personen verkörpern
in ihren Wohnräumen ihren Charakter.
Peter Rosegger

Thomas Engelhardt

fährt fort:

Als Bestandteil des Palästina-Mandats erhielt die Balfour-Deklaration eine internationale Dimension. Das Mandatskonzept selbst war ein Kompromiß zwischen dem herrschenden Kolonialsystem und dem Prinzip der Selbst-bestimmung der Völker – einem Prinzip, das besonders von Präsident Woodrow Wilson vertreten wurde.

Nach dem Sieg der Entente im I. Weltkrieg stellte das Mandatssystem des Völkerbundes große Teile der zum Osmanischen Reich gehörigen Gebiete unter die Vormundschaft einzelner Siegermächte. Das erklärte Ziel dieser Mandate war, die betreffenden Völker nach und nach zur Unabhängigkeit zu führen.

Es gab drei Kategorien von Mandaten mit unterschiedlicher Rangstufe, die sich danach richteten, wie die Siegermächte die politische Reife des betreffenden Volkes einstuften.

Alle ehemaligen arabischen Gebiete des Osmanischen Reichs, einschließlich Palästi-nas, wurden Mandate der Kategorie A. Dies war die fortgeschrittenste Kategorie, und die Völkerbundsatzung beschrieb Mandate der Kategorie A als Territorien,

„deren Existenz als unabhängige Nationen schon provisorisch anerkannt werden kann“,

während ihnen auf ihrem Wege zur Unab-hängigkeit noch „verwaltungsmäßige Hilfe und Beratung“ gewährt würde.

Syrien und der Libanon wurden unter franzö-sisches Mandat gestellt, Palästina und Transjordanien unter britisches Mandat.

Gemäß den Bestimmungen der Völkerbund-satzung über die Unabhängigkeit von Man-datsgebieten erlangten die zwei französi-schen Mandate ihre Unabhängigkeit noch vor dem Ende des Zweiten Weltkrieges; der Li-banon wurde im November 1943 unabhängig, gefolgt von Syrien im Januar 1944. Jordanien erreichte die Unabhängigkeit 1946. Palästina jedoch wurde zum Konfliktgebiet.

Die Satzung des Völkerbunds sah vor, daß die Wünsche der betroffenen Bevölkerung ein wesentlicher Gesichtspunkt bei der Wahl des Mandatsträgers sein sollten. Im Falle Palästi-nas wurde dies jedoch ignoriert.

Während der Pariser Friedenskonferenz von 1919 wurde auf Präsident Wilsons Drängen eine Kommission gebildet, die die Wünsche der betroffenen Bevölkerungen feststellen sollte.

Die Kommission empfahl ein amerikanisches Mandat über Syrien einschließlich Palästinas. Hinsichtlich der Wünsche der Bewohner Pa-lästinas im Bezug auf die jüdische Einwande-rung forderte die Kommission eine

„bedeutende Modifizierung des extremen zionistischen Programms der unbe-schränkten Einwanderung von Juden nach Palästina“.

Die Kommission erklärte, daß dieses Programm, das darauf abziele,

„…Palästina schließlich zu einem eindeutig jüdischen Staat zu machen, eine schwerwiegende Ungerechtigkeit darstellte“.

Als Antwort auf den Anspruch der Zionisten,

„sie hätten ein ,Recht‘ auf Palästina, da es vor 2000 Jahres ihr Gebiet gewesen sei“, bemerkte die Kommission, dieser An-spruch könne „wohl kaum ernsthaft in Erwägung gezogen werden“.[1]

Der britische Außenminister Lord Curzon wies warnend darauf hin, daß der Begriff „Nationale Heimstätte“ (national home) in Wirklichkeit einen „jüdischen Staat“ bedeute, in welchem die Araber Bürger dann zweiter Klasse sein würden. Er halte „das ganze Konzept für falsch“.

Balfour selbst gab zu, was vor sich ging.

„Was Palästina betrifft“, bemerkte er, „haben die [Allierten] Mächte bisher keine Tatsachenbehauptung aufgestellt, die nicht zugegebenermaßen falsch ist, und keine politischen Absichten verkündet …, die sie nicht zu verletzen gedenken“.

Dennoch schritten die Pläne für Palästina fort. Anläßlich der Konferenz von San Remo im April 1920 stimmte Frankreich zu, daß Palä-stina – als Gegenleistung für Handlungsfrei-heit in Syrien und dem Libanon – nicht unter die ursprünglich vorgesehene internationale Verwaltung, sondern unter britische Vormundschaft kommen solle.

Darüber hinaus wurde eine stärker formu-lierte und eindeutigere Version der Balfour-Deklaration zum Bestandteil des Mandats gemacht. In dieser neuen Version erkannte das Mandat die zionistische Organisation als die „jüdische Agentur“ (Jewish Agency) an, die durch die Förderung einer umfangreichen Einwanderung und Ansiedlung von Juden aus dem Ausland auf von der Organisation in Palästina erworbenem Land bei der Errichtung der nationalen Heimstätte der Juden helfen sollte.

Merkwürdigerweise benutzte das Mandat nicht ein einziges Mal das Wort “Araber”. Obwohl die palästinensischen Araber damals neun Zehntel der Bevölkerung ausmachten, wurden sie in dem Dokument nur als die “nicht-jüdischen Gemeinschaften in Palä-stina” bezeichnet.

Ein Schriftsteller, der diese Umkehrung der Dinge zum Ausdruck bringen wollte, schrieb, dies sei wie

„wenn man die Mehrzahl die Nicht-wenigen nennen würde“.

Er unterstrich damit die ganz offensichtliche Tatsache, daß diese Mehrzahl von der ara-bischen Mehrheit in Palästina gebildet wurde. Der einzige Schutz, der den Rechten der palästinensisch-arabischen Mehrheit gewährt wurde, war der Satz, daß

„nichts unternommen werden darf, was (ihre) bürgerlichen und religiösen Rechte beeinträchtigen würde“.

Auffälligerweise fehlte jedoch jeder Hinweis auf ihre nationalen und politischen Rechte.

Das Mandat wurde am 24. Juli 1922 unter-zeichnet und trat formell im September 1922 in Kraft. Zwar war Transjordanien ursprüng-lich im Palästina-Mandat miteingeschlossen, doch genehmigte der Völkerbund am 16. September 1922 eine gesonderte Verwaltung für dieses Gebiet.

Somit bezog sich das Mandat nur auf Palä-stina selbst, obwohl das Territorium, das ursprünglich für die jüdische nationale Heimstätte in Anspruch genommen wurde, auch Teile von angrenzenden Gebieten umfaßte (Abb. 1). Als eines der Ziele des Mandats war in diesem die

„Entwicklung von Institutionen zur Selbstregierung genannt.“

Eine Erklärung vom 1. Juli 1922 Über die Politik der britischen Regierung ordnete diesem Prinzip jedoch zweitrangigen Status zu. Die als „Churchill-Memorandum“ bekannte Erklärung machte

„deutlich, daß der Aufbau von Insti-tutionen zur Selbstregierung in Palästina dem Versprechen und der Verpflichtung zur Gründung eines jüdischen National-staates in Palästina untergeordnet werden“

müsse, denen „größere Wichtigkeit“ zukomme.

Diese einander widersprechenden Elemente des Mandats führten zu einer Situation, die dann als „doppelte Verpflichtung“ Großbri-tanniens gegenüber der zionistischen Or-ganisation einerseits und den palästinen-sischen Arabern andererseits bezeichnet wurde.

Diese „doppelte Verpflichtung“ bedeutete einen Widerspruch und führte bald zu Auseinandersetzungen zwischen der ein-heimischen Bevölkerung Palästinas und den jüdischen Einwanderern, die vor der Diskri-minierung in Europa Zuflucht suchten.[2]

Der Aufbau einer „nationalen Heimstätte der Juden“ begann gleich nach dem Ende des Ersten Weltkrieges – lange bevor das Mandat 1922 in Kraft treten sollte. Die Zionistische Organisation förderte eine umfangreiche jüdische Einwanderung, durch welche die Bevölkerungsstruktur Palästinas deutlich verändert wurde.

So stieg die jüdische Bevölkerung von 56.000 im Jahr 1918 auf etwa 88.000 im Jahr 1922 an, während gleichzeitig die Gesamtbevölke-rung offiziell auf 750.000 geschätzt wurde.

Bis 1939 war der Anteil der Juden auf 445.000 und die Gesamtbevölkerung auf etwa 1.5 Millionen angewachsen. Dieser dramatische Anstieg war in erster Linie das Resultat der großen Ströme von Flüchtlingen aus Europa.

Prozentual ausgedrückt wuchs die jüdische Bevölkerung von ca. 10 % im Jahr 1919 auf 17 % im Jahr 1929 und schließlich auf fast 30 % im Jahre 1939.

Zur Ansiedlung dieser jüdischen Einwanderer wurde von der Zionistischen Organisation auch Land aufgekauft; im Jahr 1920 befanden sich erst 2 1/2 % des Gesamtterritoriums Palästinas in jüdischem Besitz. 1939 betrug dieser Anteil bereits über 5,7 %

Die palästinensischen Araber sahen die Aktivitäten der Zionistischen Organisation zur Förderung der jüdischen Einwanderung nach Palästina und zur Mehrung ihres Land-besitzes als Kolonialisierung des Landes ihrer Urväter durch ein fremdes Volk an.

Da sie politisch noch nicht organisiert waren, machten sie ihrer Verärgerung durch Gewalt-tätigkeit Luft. 1920, 1921, 1929 und 1939 brachen antizionistische Unruhen aus, die sich schließlich zwischen 1936 und 1939 zu einer handfesten Rebellion ausweiteten. Es gelang der britischen Regierung nur durch drastische Maßnahmen und militärische Gewaltanwendung, die Aufstände zu unterdrücken.

1937 entsandte Großbritannien eine König-liche Kommission unter Leitung von Lord Peel, die über den Aufruhr berichten sollte. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, daß die Gründe für die ersten Aufstände und schließlich die offene Rebellion eine Kombi-nation des Wunsches der palästinensischen Araber nach nationaler Unabhängigkeit sowie

„ihres Hasses und ihrer Abscheu gegen die Errichtung einer nationalen jüdischen Heimstätte“

in ihrem Land sei. Weiterhin stellte die Kom-mission fest, daß

„… die gewaltsame Umwandlung Palästi-nas in einen jüdischen Staat gegen den Willen der Araber … eindeutig gegen den Geist und den Sinn des Mandats-Systems verstoßen würde. Sie würde bedeuten, daß man die nationale Selbstbestimmung verweigert habe, solange die Araber die Mehrheit in Palästina bildeten, und erst dann einräumen würde, wenn die Juden in der Mehrheit seien …“.

Weiterhin bemerkte die Kommission, daß es sich bei dem Konflikt

„im Grunde nicht um einen Rassenkon-flikt handelt, der aus irgendeiner alten instinktiven Antipathie der Araber gegenüber den Juden herrührt. Es gab wenig oder keine Reibungen … bis der Kampf um Palästina sie entfachte“.

Die Kommission stellte fest, daß das Judentum und seine Traditionen in der Geschichte Palästinas verwurzelt seien und daß dort immer Juden gelebt haben. Der Konflikt rühre vielmehr von der Ablehnung der Balfour-Deklaration durch die palästi-nensischen Araber und ihrer Opposition gegen die zionistischen Absichten in Palästina her. Sie wehrten sich gegen die Gründung einer jüdischen nationalen Heimstätte und

„weigerten sich, an irgendeiner Staats-form mitzuwirken, bei der es sich nicht um einen dem palästinensischen Volk verantwortlichen nationalen Staat handle“.

Dennoch hatten die Juden mit der Gründung ihrer Heimstätte in Palästina einen „Staat im Staat“ geschaffen.

Die Peel-Kommission kam zu dem Schluß, daß die Lage in Palästina einen toten Punkt erreicht habe und die „doppelten Verpflich-tungen“ in Palästina nicht mehr miteinander zu vereinbaren waren. Die britische Regie-rung konnte nicht gleichzeitig den Anspruch der Araber auf nationale Unabhängigkeit anerkennen und den Aufbau einer jüdischen Heimstätte in Palästina gewährleisten.

Die Kommission empfahl daher die Teilung Palästinas in zwei unabhängige Staaten. Der eine Staat solle palästinensisch-arabisch und der andere jüdisch sein und Jerusalem eine Enklave unter dem Mandat des Völkerbundes werden.

Diese Lösung wurde von keiner Seite akzep-tiert. Die Zionisten behaupteten, sie verstoße gegen die Balfour-Deklaration und das Man-dat. Die Palästinenser lehnten ab, sich mit einer Teilung ihres Landes und der Errichtung eines jüdischen Staates auf einem Teil dieses Landes abzufinden.

Weitere Verhandlungen in London scheiter-ten. Daraufhin erklärte die britische Regie-rung im Mai 1939, Palästina solle nicht geteilt, sondern 1949 ein vereinigter unab-hängiger Staat werden, der von Juden und Arabern gemeinsam regiert und verwaltet würde.

Dieser Gedanke wurde von der Zionistischen Organisation zurückgewiesen. Stattdessen verkündete sie 1942 anläßlich einer Konfe-renz in New York das „Biltmore-Programm“, das die Forderung nach der Gründung eines jüdischen Staates enthielt.

Zum Ende des Zweiten Weltkrieges war das Palästina-Problem auch zu einer Angele-genheit der arabischen Staaten und der Vereinigten Staaten von Amerika geworden.

Eine britisch-amerikanische Untersuchungs-kommission legte 1946 eine weitere Reihe von Empfehlungen vor, die die britische Regierung jedoch für undurchführbar hielt.

In ergebnislosen Verhandlungen wurden verschiedene Vorschläge unterbreitet; schließlich entschied die britische Regierung nach dreißig Jahren britischer Herrschaft im Februar 1947, die Palästinafrage den Ver-einten Nationen zu übergeben. Sie erklärte, sie sei

„angesichts des unvereinbaren Prinzi-pienkonflikts in Palästina zu dem Ergeb-nis gelangt, daß es nur noch einen Weg [gebe], nämlich das Problem dem Urteil der Vereinten Nationen vorzulegen…“.

Nachdem drei Jahrzehnte hindurch in einem radikal veränderten Palästina die Balfour-Doktrin befolgt worden war, näherte sich das britische Mandat seinem Ende. Die jüdische Bevölkerung war von 56.000 im Jahr 1918 auf 608.000 im Jahr 1946 angewachsen (sic.). Die Gesamtbevölkerung hatte 1.850.000 erreicht.

Ein großer Teil der jüdischen Einwanderung war das Ergebnis des II. Weltkriegs. Die palä-stinensischen Araber zeigten für die Lage der europäischen Juden Verständnis, doch brach-te die plötzliche Einwanderungswelle auch unzumutbare Härten für die palästinensisch-arabische Bevölkerung mit sich.

Und da die Araber für die Geschehnisse in Europa nicht verantwortlich waren, wehrten sie sich verständlicherweise, nun ihrerseits deswegen leiden zu müssen. Wie es in dem Bericht der Königlichen Kommission hieß:

„Ein qualifizierter arabischer Vertreter der arabischen Sache erklärte uns, daß die Araber nicht nur zu allen Zeiten frei von anti-jüdischen Emotionen gewesen seien, sondern auch bewiesen hatten, daß der Geist der Kompromißbereitschaft tief in ihrer Lebensweise verwurzelt sei. Kein anständiger Mensch werde nicht versuchen, alles Menschenmögliche zu tun, um das Leid dieser Menschen zu lindern, solange dies nicht bedeute, ein anderes Volk in eine ähnliche Notlage zu bringen.“[3]

Die Teilung Palästinas und die Gründung des jüdischen Staates

Im Jahr 1947 war Palästina ein von Gewalt heimgesuchtes Land geworden.

Die palästinensischen Araber hatten gewalt-tätig auf die britische Mandatspolitik reagiert, die in Palästina derart umfangreiche jüdische Einwanderungsströme und Landkäufe zuließ bzw. tolerierte.

Zunächst hatten die jüdischen Einwanderer meist das Prinzip der „Havlaga“, d.h. der Zurückhaltung befolgt. Ab 1947 jedoch entstanden paramilitärische Organisationen wie die Haganah[4], die Irgun Zwai Leumi (abgek. Irgun)[5] sowie die Lechi (Stern-Bande).[6]

Diese Gruppen begannen, zur Ein-schüchterung der alteingesessenen arabischen Bevölkerung in Palästina terroristische Aktionen durchzuführen.

Nach einem offiziellen Bericht wurde 1940 die SS „Patria“, ein mit illegalen jüdischen Immigranten beladenes Flüchtlingsschiff,

„an seinem Liegeplatz … durch Sabotage jüdischer Sympathisanten versenkt, was 252 Menschenleben kostete“.

1942 wurde der britische Staatsminister in Kairo von der  Stern-Bande ermordet. 1944, so stellte ein offizieller britischer Bericht fest,

„erreichte die von terroristischen Organi-sationen durchgeführte Kampagne einen neuen Höhepunkt mit einer Explosion,  die einen Flügel des King-David-Hotels in Jerusalem zerstörte“.

Bei der Explosion kamen 86 britische Beamte – Araber, Juden und Briten – sowie 5 weitere Zivilisten ums Leben.  Palästina galt zu dieser Zeit bereits als „bewaffnetes Lager“.

Die Vereinten Nationen, der de-facto-Nachfolger des nicht mehr bestehenden Völkerbundes, waren erst zwei Jahre alt, als ihnen die Lösung des Palästina-Problems übertragen wurde.

Im Mai 1947 schuf die Generalversammlung den Sonderausschuß der Vereinten Nationen für Palästina (UNSCOP) und ermächtigte diesen, die europäische Judenfrage mit der Palästinafrage in Verbindung zu bringen.

Dies geschah trotz der Proteste palästinen-sischer und anderer arabischer Vertreter. Sie verlangten, daß auch andere Länder der großen Anzahl durch den Zweiten Weltkrieg heimatlos gewordener europäischer Juden Zuflucht geben sollten. Der Sonderausschuß besuchte neben Palästina und anderen arabischen Ländern auch das besetzte Deutschland und Österreich.

Eines der Ziele der Vereinten Nationen ist die Achtung des Selbstbestimmungsrechts der Völker. Dieses Prinzip wurde zu Ende des I. Weltkrieges international allgemein aner-kannt und auch anderen unter Mandat gestellten arabischen Territorien zuerkannt.[7]

Auf das britische Mandat über Palästina wurde es jedoch faktisch nicht angewandt. Im Bericht des Sonderausschusses wird dazu festgestellt:

„… zur Zeit der Schaffung der ,A‘-Mandate wurde es (das Prinzip der Selbstbestimmung) auf Palästina nicht angewandt, offensichtlich wegen der Absicht, dort die Gründung der jüdischen nationalen Heimstätte möglich zu ma-chen. Man kann sogar soweit gehen zu sagen, daß die jüdische nationale Heimstätte und das Palästina-Mandat, das eine Kategorie für sich darstellte, diesem Prinzip zuwiderliefen“.

Der Sonderausschuß empfahl stattdessen, Palästina unverzüglich die Unabhängigkeit zu gewähren. Allerdings gingen die Meinungen der Ausschußmitglieder über die Form dieser Unabhängigkeit auseinander.

Einige wenige Mitglieder waren für einen vereinigten Bundesstaat mit beträchtlicher Autonomie für die beiden Bevölkerungs-gruppen. Die Mehrheit schlug eine Teilung in einen jüdischen und einen arabischen Staat vor, mit Jerusalem als einer von den Verein-ten Nationen verwalteten internationalen Zone.[8]

Über diese zwei Vorschläge des Sonderaus-schusses kam es zu einer langwierigen De-batte, in deren Verlauf die völkerrechtliche Befugnis der Vereinten Nationen zur Teilung des Landes in Frage gestellt wurde.

Schließlich befürwortete die Generalver-sammlung nach langem politischen Hin und Her mit geringen Abänderungen den Mehr-heitsplan des Sonderausschusses für die Teilung Palästinas.[9]

Das britische Mandat über Palästina soll-te beendet werden, und die zwei neuen Staaten (ein arabischer und ein jüdischer Staat) sollten am 15. Mai 1948 unabhängig werden.

Die Teilungsresolution sah ausführliche Schutzbestimmungen für die Rechte der Minderheiten[10] und für die „bestehenden Rechte” der verschiedenen Religionen in Jerusalem vor, die schon während der osmanischen Zeit gewährleistet worden waren.

Dazu gehörte die Gewährleistung des freien Zugangs der Gläubigen aller Religionen zu den heiligen Stätten in Jerusalem. Diese Garantien sollten in der Verfassung eines jeden der beiden Staaten verankert werden.

________________

Anmerkungen

[1]Qu.: Die Palästinafrage. Ein kurzer historischer Überblick. Vereinte Nationen, New York, 1980 (III. Das Palästina-Mandat).

[2]Qu.:  Ebd. (III. Das Palästina-Mandat).

[3]Qu.: Die Palästinafrage. Ein kurzer historischer Überblick. Vereinte Nationen, New York, 1980 (IV: Die „Nationale Heimstätte und der palästinensische Widerstand).

[4]Die Hagana, auch Haganah (hebräisch ‚die Verteidigung‘) war eine in der Zeit des britischen Völkerbunds-Mandats für Palästina (1920 –1948) existierende zionistische paramilitärische Untergrundorganisation. Die Palmach, eine Spezialeinheit der Haganah, war am Massaker auf das arabische Dorf Deir Yassin am 9. April 1948 beteiligt. Unmittelbar nach der Ausrufung des Staates Israel 1948 wurde die Haganah in reguläre israelische Streitkräfte umgewandelt, in die später weitere paramilitärische Gruppen, etwa der Irgun, integriert wurden.

[5]Die Irgun Zwai Leumi war eine zionistische Untergrundorganisation und paramilitärische Truppe, die von 1931 bis zur Gründung des Staates Israel im Jahr 1948 im britischen Mandatsgebiet Palästina aktiv war. Die Irgun ging aus der gemäßigteren Haganah hervor und leistete zunächst bewaffneten Widerstand gegen arabische Angriffe. Später verübte sie, besonders nach dem II. Weltkrieg, zahlreiche Anschläge gegen britische Einrichtungen, um die Mandatsmacht zum Abzug zu zwingen. Zu den bekanntesten und blutigsten Anschlägen gehört das Attentat auf das King David Hotel in Jerusalem im Jahr 1946 sowie das Massaker von Deir Yassin im Jahr 1948

[6]Die Lechi (ein Akronym für hebräisch Lōchamej Cherūt Jisraʾel, deutsch ‚Kämpfer der Freiheit Israels‘, abgekürzt auch „LHI“) bildeten eine radikal-zionistische, paramilitärische Terrororganisation in Palästina während des britischen Mandats, die zwischen 1940 und 1948 aktiv war. Die Lechi zählten bis zu 300 Mitglieder. Die Briten bezeichneten sie nach ihrem Gründer Avraham Stern als Stern Gang, übersetzt ins Deutsche Stern-Bande genannt. Die Lechi verübten terroristische Anschläge, die sich gegen die britische Mandatsherrschaft in Palästina richteten. Die Organisation wurde zu Beginn des Kriegs um Israels Unabhängigkeit aufgelöst.

[7]Syrien, Irak, Libanon.

[8]In Jerusalem lebten zu diesem Zeitpunkt ca. 200.000 Menschen, davon etwa 100.000 Araber und 100.000 Juden.

[9]Generalversammlungsresolution 181 (II) vom 29. November 1947, allgemein als die “Resolution zur Teilung Palästinas” bekannt.

[10]U. a. Drusen und Maroniten; Drusen, „Bekenner der Einheit“, arabischsprachige Religionsgemeinschaft im Nahen Osten. Ursprünglich eine Abspaltung vom schiitischen Islam. In Israel leben etwa 125.000 Drusen. Die Maroniten (Syrisch-Maronitische Kirche von Antiochien) sind eine mit Rom unierte katholische Ostkirche des antiochenischen Ritus. Benannt nach dem heiligen Maron († 410 n. Chr.), bilden sie heute eine der größten christlichen Glaubensgemeinschaften im Nahen Osten, deren Hauptsitz und kulturelles Zentrum im Libanon liegen. Die Maroniten in Israel umfassen die seit langem bestehende maronitische Gemeinde in den Gebieten um Jisch , Haifa und Nazareth sowie die Familien ehemaliger Mitglieder der Südlibanesischen Armee , von denen 7.000 im April/Mai 2000 aus dem Südlibanon nach Israel flohen . Von diesen rund 7.000 ursprünglichen Migranten blieben 2.700 in Israel , dessen Zahl bis 2025 durch natürliche Bevölkerungszunahme (Geburten abzüglich Sterbefälle) mit ihren in Israel geborenen Angehörigen auf 3.500 anstieg.

Fortsetzung folgt

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

0 Kommentare
0
Deine Gedanken interessieren mich, bitte teile diese mit!x