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Propagandalüge Nr. 2

Wenn man die Wahrheit verschließt
und in den Boden vergräbt,
dann wird sie dort wachsen
und so viel explosive Kraft ansammeln,
daß sie an dem Tag, an dem sie durchbricht,
alles, was ihr im Weg steht, fortfegt.

Émile Zola

Zu der uns allen bekannten gesetzlich geschützten Propagandalüge Nr. 1 hat sich längst eine 2. gesellt.

Thomas Engelhardt

zeigt sie in einem neuen Beitrag für Adelinde. Doch zuvor schrieb er dazu ein Anschreiben, in dem er die Propagandalüge Nr. 2 bereits erwähnt:

Liebe Frau Beißwenger,

im Anhang ein aus Anlaß des Jahrestags des Kriegsendes vor 81 Jahren verfaßter neuer Text!

Das Thema beschäftigt mich seit meiner Jugend. Drei junge Männer aus der Familie Engelhardt in Donndorf (Unstrut) in Nord-thüringen sind an der Ostfront gefallen. Ein anderer Großonkel fiel als Soldat der Waffen-SS im Februar 1945 bei der Verteidigung Ostpreußens in der Schlacht im sog. Heils-berger Dreieck.

In der Schulzeit in der DDR wurde ich im Ge-schichtsunterricht der Grundschule Anfang der 1970er-Jahre erstmals mit den glorrei-chen Erzählungen aus dem „Großen Vater-ländischen Unterricht“ konfrontiert.

Und immer waren die Deutschen die Verbre-cher und die Mörder der friedliebenden Sowjetmenschen. Permanent wurden wir Aufwachsenden mit den Geschichten aus diesem Krieg malträtiert. Spielfilme, Doku-mentarfilme, Pflichtliteratur im Deutsch-Unterricht usw. usf.

In der Rückschau erweist sich die Wirklichkeit der Schule in der DDR durchdrungen von der Propaganda der östlichen Siegermacht.

Mit 14/15 Jahren hatte ich selbst mich dieser Indoktrinierung innerlich bereits entzogen (Kurt Engelhardt und Alwin Engelhardt, zwei Großonkel, wurden 1945 von der sowjeti-schen Staats-Sicherheit inhaftiert; Alwin Engelhardt wurde 1947 in Buchenwald ermordet; infolgedessen hatte ich wenig Veranlassung, der sowjeti-schen Propaganda in der Schule zu folgen).

Im Rahmen des Geschichtsunterrichts in der 12. Klasse der Oberschule (Abiturstufe) wurde vom Lehrer die These ausgesprochen, der Ausgang des Großen Vaterländischen Krieges und der Sieg der Roten Armee wäre „gesetzmäßig“! gewesen.

Hieraus entwickelte sich ein harter verbaler Schlagabtausch, da ich dieses Postulat sofort und energisch in Frage stellte, mit dem Ver-weis auf den geschichtlichen Prozeß. Gesetz-mäßigkeiten gab es im geschichtlichen Ver-lauf nicht.

Diese vor der Schulklasse geführte Diskus-sion hätte ums Haar zum Schulverweis ge-führt und damit das Ablegen des Abiturs unmöglich gemacht.

Direktor und Lehrer hatten ein Einsehen und erteilten mir einen strengen Tadel gekoppelt mit der Auflage, derartige „Provokationen“ (wörtlich!) in der Folge zu unterlassen (jedoch wirkte sich der Vorfall auf meine Abschlußbe-urteilung aus).

Rückblick: Anfang der Siebzigerjahre wurden noch 16-17 Millionen sowjetische Opfer des Krieges genannt. Mitte der 1970er-Jahre schoß diese Zahl dann auf 20 Millionen hoch, heute gelten in Rußland 27 Millionen Kriegs-opfer als historische Wahrheit, und ein Be-zweifeln dieser Zahl wird in Rußland straf-rechtlich verfolgt!

Dieser Sachverhalt ist in der BRD wenig bekannt.

In den vergangenen mehr als 40 Jahren widmete ich mich immer wieder dem Thema des deutsch-sowjetischen Krieges und insbesondere auch der Zahlenakrobatik bezüglich der sowjetischen Kriegsopfer.

1995, 1996, 1997 und 1998 begab ich mich mit interessierten Kameraden auf Spurensu-che auf den Kriegsschauplätzen in der Ukraine und an der Wolga.

Mit unseren privaten PKW starteten wir am 22. Juni 1996 (!) und kamen nach einer reichlichen Woche im ehemaligen Stalingrad an. Andere Stationen auf unseren Fahrten waren Uman, Kiew, Kursk, Woronesch, Rostow, Donezk, Sewastopol/Krim und Kertsch/Krim.

Im Sommer 1997 war ich mit einer Vetera-nengruppe der 1. Europäischen Panzerdivi-sion (SS-Panzergrenadier-Division „Wiking bzw. ab Oktober 1943  5. SS-Panzer-Division „Wiking“)  2 Wochen lang an den Schauplät-zen der schweren Kämpfe am Mius und in Rostow am Don (1941) unterwegs.

Die vielen damals geführten Gespräche mit den Zeitzeugen brachten sowohl neue Er-kenntnisse als auch verwirrende Einsichten. Eine Klärung der mich interessierenden Fragen brachten sie aber auch damals nicht.

Da in diesen Tagen wieder mehrfach von den 27 Millionen sowjetischen Bürgern die Rede war, die dem „verbrecherischen Krieg der Deutschen Wehrmacht“ zum Opfer gefallen sein sollen, faßte ich meinen eigenen Wis-sensstand zu diesem Thema in dem anhän-genden Text zusammen.

Die hier vorgetragenen Daten und Fakten sind unstrittig. Entscheidend sind aber die Schlußfolgerungen.

Kritische Anmerkungen, Korrekturen und Ergänzungen sind willkommen.

Nachtrag: „Erinnerungsgesetze“ in Rußland:

– In Rußland regelt ein striktes Erinnerungsgesetz die Narrative des II. Weltkriegs (in Rußland „Großer Vaterländischer Krieg“).

– Es verbietet die Gleichsetzung der Sowjetunion mit „Nazi-Deutschland“ und kriminalisiert historische Analysen, die vom offiziellen Siegesmythos der Roten Armee abweichen.

– Kritiker bemängeln, daß sich der Kreml damit ein staatliches Monopol auf die historische Wahrheit sichert und die freie Forschung einschränkt.

Das russische Gesetz gegen „Geschichtsfäl-schungen“ umfaßt dabei Kernpunkte, die den rechtlichen Rahmen und die staatliche Doktrin definieren:

– Strafbarkeit der Gleichsetzung: Es ist ge-setzlich verboten, die Handlungen der Sowjetunion mit denen von „Nazi-Deutsch-land“ während des 1. Weltkriegs auf eine Stufe zu stellen. Historiker weisen darauf hin, daß dies faktisch die Thematisierung des heute Hitler-Stalin-Pakt genannten deutsch-sowjetischen Nichtangriffsvertrags krimina-lisiert.

– Strafen für „Lügen“: Wer öffentlich der offiziellen Geschichtsschreibung widerspricht oder Kritik an der Rolle der Roten Armee übt, dem drohen Geldstrafen oder Haftstrafen.

– Genozid-Leugnung: Die Regierung definiert Verbrechen gegen die Sowjetbevölkerung als Genozid. Dessen Leugnung steht ebenfalls unter strenger Strafe.

– Am 9. Juni 2021 hatte die russische Staats-duma den Entwurf für einen Zusatz zu einem Gesetz angenommen, der es in Zukunft unter Strafe stellt, die Sowjetunion mit „NS-Deutschland“ zu vergleichen. Das Gesetz trat am 1. Juli 2021 in Kraft.

– Das Strafmaß ist im neuen Gesetz noch nicht festgesetzt, aber durch eine Gesetzes-änderung aus dem Jahr 2014 ist es bereits möglich, nicht-konforme geschichtliche Aussagen mit einer Geldstrafe von bis zu 300.000 Rubel sowie einer maximalen Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zu belegen.

Und auch die im Frühjahr 2020 abgeänderte russische Verfassung beinhaltet eine ähnliche Vorschrift in Form von Artikel 67.1, der fest-legt, daß „die Verteidiger des Vaterlandes“ zu ehren seien und der Staat „den Schutz der historischen Wahrheit“ sichert.

In der nächsten Adelinde-Folge wird dann der Beitrag von Thomas Engelhardt erscheinen. Hier zuvor noch das Gedicht von einem unbekannten Verfasser:

Die Propagandalüge

Ich habe hunderttausend Züge,
von denen jeder euch gefällt,
ich bin die Propagandalüge,
die wahre Herrin dieser Welt.

Ich bin schon hunderttausend Jahre,
viel älter als der Pentateuch,
und von der Wiege bis zur Bahre
bin ich auf Schritt und Tritt um euch.

Mir dient das Hirn von tausend Köpfen,
mir dient der Forscher im Labor,
und Dummheit kommt Millionen Tröpfen,
wenn ich es will, wie Weisheit vor!

Doch dauernd ändert sich sein Name,
ob es nun Frieden oder Krieg,
ich heiße als Plakat Reklame –
als Flugblatt heiß ich Politik.

Ich streue Gift in tausend Brunnen,
an einem Tage tausendmal,
den Deutschen mach ich heut zum Hunnen
und morgen schon zum Parsival.

Den Feigling mache ich zum Heros,
den Helden aber feig und schlecht.
Mir dient der Mensch, doch auch Gott Eros
ist täglich tausendmal mein Knecht.

Ich hetze jedes Volk zum Morden
aufs Schlachtfeld, doch ich kann noch mehr:
Ich mache aus vertierten Horden
ein sittenstrenges Kreuzzugsheer.

Ich bin die Propagandalüge,
die jeder kaufen kann – für Geld.
Ich fälsche, lüge und betrüge
seit Anbeginn die ganze Welt!

Fortsetzung folgt

 

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