Bundesdeutsche Steuern und Abgaben und die galoppierende Verschuldung
Sonntag, 10. Mai 2026 von Adelinde
Ein Patriot muß immer bereit sein,
sein Land gegen seine (eigene)
Regierung zu verteidigen.
Edward Abby
Th. Engelhardt
In Bundesdeutschland werden eine Vielzahl von Steuern und Abgaben erhoben. Die wichtigsten sind die Einkommens-, die Lohn-, die Umsatz- (Mehrwertsteuer) und die Gewerbe- und Körperschaftssteuer. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von sog. Ver-brauchssteuern (z. B. Energiesteuer, Tabak-steuer), Verkehrssteuern (Kfz-Steuer) sowie Gemeindesteuern (z. B. Grund- und Hunde-steuer). Ergänzt werden diese Steuerzah-lungen durch andere Pflichtabgaben (Sozial- versicherungsbeiträge). Die wichtigsten Steuerarten sind:
Besitzsteuern (vom Einkommen/Vermögen): Einkommensteuer (inkl. Lohnsteuer), Kör-perschaftsteuer (für Unternehmen), Gewer-besteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grundsteuer, Solidaritätszuschlag, Kapital-ertragsteuer/Abgeltungsteuer, Verkehrs-steuern (Rechts-/Wirtschaftsverkehr): Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer, Grund-erwerbsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Versi-cherungssteuer, Luftverkehrsteuer, Ver-brauchsteuern (auf Warenverbrauch): Energiesteuer (Mineralölsteuer), Tabaksteuer, Stromsteuer, Kaffeesteuer, Biersteuer, Alko-popsteuer. Örtliche Steuern: Hundesteuer, Zweitwohnungsteuer, Vergnügungssteuer.
Sonstige Abgaben: Kirchensteuer, Sozial-versicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung)[1]
Die meisten Menschen verbinden mit dem Begriff Steuer primär das Finanzamt. Daß der bundesdeutsche Staat dem Bürger aber tag-täglich Steuern und Abgaben in unverhältnis-mäßiger Art und Weise regelrecht abpreßt, ist den meisten Menschen nicht bewußt, denn insbesondere die indirekten Steuern gehen im Alltagsgetriebe zumeist unter.
Die indirekten Steuern sind alle Abgaben, die nicht direkt vom Bürger (= neudeutsch Ver-braucher genannt) an das Finanzamt gezahlt werden, sondern im Preis von Waren oder Dienstleistungen enthalten sind. Der Verkäu-fer als Steuerschuldner führt diese verdeck-ten Steuern an den Staat ab, während der Käufer als sog. Steuerträger die finanzielle Belastung der jeweiligen Steuer trägt. Wich-tigste Beispiele sind die Mehrwertsteuer (bei der es um eine Umsatzsteuer handelt), die Energiesteuer, die Tabaksteuer und die Alkoholsteuer.
Bei den direkten Steuern sind wiederum die Bundessteuern (z. B. die Energiesteuer, die CO²-Steuer), die Landessteuern (Erbschafts-steuer) und die Gemeindesteuern (Gewerbe-steuer, Grundsteuer) zu unterscheiden.
2024 beliefen sich die gesamten Steuer-einnahmen in der BRD auf 947,7 Milliarden €.
Die indirekten Steuern machen jedoch einen erheblichen Teil des Gesamtsteuerauf-kommens aus.
In den vergangenen Jahrzehnten (bis 2020) lag der Anteil der indirekten Steuern zwi-schen 40 % und 45 % des gesamten Steuer-aufkommens, während die direkten Steuern (Lohn- und Einkommenssteuer) den größeren Anteil ausmachten.
Zusammenfassend läßt sich sagen, daß die indirekten Steuern in Deutschland, angeführt von der Umsatzsteuer, eine tragende Säule der Staatseinnahmen sind (die Gesamtsteu-ereinnahmen lagen im Jahr 2024 bei etwa 948 Mrd. € lagen, 2025 bei 989, 8 €).
Laut Daten des Bundes der Steuerzahler (Stand 2025) liegt die durchschnittliche Belastungsquote durch direkte und indirekte Steuern sowie Sozialabgaben für die Bun-desbürger durchschnittlich bei rund 52,6 % des Bruttoeinkommens pro Haushalt. Dessen ungeachtet übersteigen die Ausgaben seit vielen Jahren die Einnahmen des Staates und damit die Schuldenaufnahme und die Schuldenquote.[2]
Aufschlußreich ist die Entwicklung des Steueraufkommens in der BRD (umgerechnet in Euro-Währung): 1980 lag es bei 186,6 Mrd. €, 1990 bei 281 Mrd. € (ohne das mitteldeutsche Beitrittsgebiet), 1991 (einschl. der fünf neuen Länder) bei 338,4 Mrd. €, 2000 467,3 Mrd. €, 2012 600 Mrd. €, 2020 739,7 Mrd. €, 2025 989,8 Mrd. €.[3]
Für das Jahr 2025 wurden Gesamtsteuer-einnahmen von insgesamt rund 989, 8 Euro verzeichnet (ursprünglich prognostiziert 990,7 Mrd. Euro).
Haupteinnahmequellen waren 2025: die Umsatzsteuer sowie die Lohn- und Ein-kommensteuer. Weitere Einnahmeqellen des Staates sind neben den Steuern Gebühren, Beiträge und Kredite.
Die größten Einzelsteuern bei Bundes-, Landes- und Gemeindesteuern waren 2025:
Bundessteuern: Energiesteuer, ca. 37,6 Mrd.€
Landessteuern: Erbschaftssteuer, ca. 15,4 Mrd. €
Gemeindesteuern: Gewerbesteuer, ca. 76,4 Mrd. €[4]
Anmerkung hierzu: Es handelt sich um die größten Einzelsteuern in den jeweiligen Kategorien. Jedoch werden die höchsten Steuereinnahmen insgesamt aus den soge-nannten Gemeinschaftssteuern[5] erzielt, die zwischen dem Bund, den Ländern und Gemeinden aufgeschlüsselt und aufgeteilt werden.
Die Höhe der von den Bürgern dieses Landes abgepreßten Steuern und Abgaben – es sind die höchsten in Europa – sind Beleg für die These, daß wir es mit einem räuberischen, ausbeuterischen Staat zu tun haben.
Letztes unrühmliches Beispiel war die Grundsteuerreform und die in vielen Fällen damit verbundene Erhöhung der Grundsteuer.
Ein Novum war, daß der Bürger kraft Gesetz verpflichtet war, die Grundlagen für die Neuberechnung der Grundsteuer bei An-drohung von Verzugsstrafen selbst vorzunehmen.[6]
Das gab es noch nie. Der raffgierige Staat verpflichtete den Steuerpflichtigen, die Be-rechnungsgrößen für die neue Grundsteuer selbst zu ermitteln und in der Grundsteuer-erklärung (offiziell: Erklärung zur Feststel-lung des Grundsteuerwerts) in elektronischer Form dem Finanzamt mitzuteilen.[7]
Hier wurde das Verantwortungs- und Verursacherprinzip in extremer Form umgekehrt. Aufgabe des Staates wäre es gewesen, die notwendigen Angaben für die Neuberechnung der Grundsteuer selbst zu erheben.
Aber wie stets regte sich in diesem Land kaum Protest gegen das Verfahren. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hatte zwei Klagen gegen die Grundsteuerreform abgewiesen.
Der Bundesfinanzhof wies ebenfalls drei Klagen gegen die neue Grundsteuer als unbegründet ab.[8]
Die Grundsteuerreform trat am 1. Januar 2025 in Kraft, wobei Immobilienbesitzer auf der Basis neuer Werte (Grundsteuerwert- und Meßbetragsbescheid) zur Grundsteuer ver-pflichtet werden. Die Grundsteuer berechnet sich ab 2025 aus dem Grundsteuermeßbetrag (vom zuständigen Finanzamt festgelegt) multipliziert mit dem Hebesatz der jeweiligen Wohngemeinde.
(Die Grundsteuer ergibt sich aus dem vom Finanzamt festgelegten Grundsteuerwert, der gesetzlich festgelegten Steuermeßzahl und dem von der jeweiligen Gemeinde festge-legten sog. Hebesatz).
Ein anderes extremes Beispiel sind die mit den Kraftstoffpreisen verbundenen Steuern und Abgaben. Die Preise für Benzin und Diesel setzen sich zu mehr als 50 % aus Steuern und Abgaben zusammen, darunter Energiesteuer, die CO₂-Bepreisung sowie 19 % Mehrwertsteuer.
Energiesteuer: 65,45 Cent/Liter Benzin bzw. 47,04 Cent pro Liter; CO₂-Preis: ca. 17,3 Cent pro Liter; Mehrwertsteuer 19 %.
Den Steuereinnahmen des Bundes, der Länder und der Städte und Gemeinden stehen die Gesamtausgaben gegenüber. Betrachten wir zunächst die Ausgaben des Bundes 2025:
Der Bundeshaushalt 2025 umfaßte Ausgaben in Höhe von 502,55 Mrd. € (Anstieg gegen-über 2024 um 5,4 %). Die Investitionen beliefen sich auf 62,73 Mrd. Euro. Die Netto-Kreditaufnahme stieg auf ca. 82 Mrd. €, um die lfd. Ausgaben finanzieren zu können.
Gesamtausgaben von 502,5 Milliarden € (2025) setzen sich folgendermaßen zusammen:
Arbeit und Soziales: 190 Milliarden € (damit der größte Teil des Gesamthaushalts)
Investitionen: 62,73 Milliarden € (nach 70,52 Mrd. € im Jahr 2024)
Verteidigung: Rüstungs-Etat (inkl. Mitteln aus dem sog. „Sondervermögen“) 53 Mrd. €
Ausgaben des Bundes nach Ressorts[9] (Einzeletats des Bundes aufgeschlüsselt nach Ministerien und Anteile am Gesamtetat 2025):
Arbeit und Soziales: 179,26 Mrd. Euro (36,7 %)
Gesundheit: 16,44 Mrd. Euro (3,4 %)
Bildung u. Forschung: 22,32 Mrd. Euro (4,6 %)
Tilgung Bundesschulden: 33,22 Mrd. Euro (6,8 %)
Allgemeine Finanzverwaltung[10]: 46,17 Mrd. Euro (9,4 %)
Verkehr: 49,67 Mrd. Euro (10,2 %)
Verteidigung: 53,25 Mrd. Euro (10,9 %)
Familie, Senioren, Frauen, Jugend: 14,44 Mrd. Euro (3 %)
Inneres: 13,75 Mrd. Euro (2,8 %)
Wirtschaftliche Zusammenarbeit u. Entwicklung: 10,28 Mrd. Euro (2,1 %)
Wirtschaft u. Klimaschutz: 10,26 Mrd. Euro (2,1 %)
Finanzen: 10,14 Mrd. Euro (2,1 %)
Wohnen u. Stadtentwicklung, Bauwesen: 7,42 Mrd. Euro (1,5 %)
Sonstiges (nicht deklariert): 22 Mrd. Euro (4,5 %)
[Qu.: Deutscher Bundestag, Drucksache 20/12400 v. 16.08.2024;
https://www.das-parlament.de/wirtschaft/haushalt/bodensatz-leserei-im-haushalt]
Wie in den Vorjahren reichten die im Haushaltsentwurf 2025 veranschlagten Einnahmen am Ende nicht aus, um die lfd. Ausgaben zu decken.
Die Einnahmen aus Steuern und Abgaben beliefen sich im Jahr 2025 auf insgesamt 436,58 Mrd. €, hinzu kam eine Entnahme aus der Rücklage i. H. von 0,52 Mrd. €. Geplant war, die verbleibenden 51,30 Mrd. € auf Pump zu finanzieren – das wären etwa 10,7 % des gesamten Bundeshaushalts gewesen. Die Neuverschuldung hätte gemäß Nachtrags-haushalt 50,34 Mrd. € umfaßt.
Das Kabinett hat den Haushaltsentwurf für 2025 schlußendlich mit einem Volumen von rund 503,0 Mrd. € beschlossen.
Die Nettokreditaufnahme erhöhte sich für 2025 auf 81,8 Mrd. € und lag deutlich über dem Niveau von 2024 (39,0 Mrd. €).
Für 2026 ist ein Finanzierungsdefizit von 98,1 Mrd. € absehbar. Diese Lücke zwischen den Einnahmen des Staates und den Ausga-ben wächst von Jahr zu Jahr.
Beachtenswert sind im Gesamtzusam-menhang mehrere Aspekte:
(1) Das Gesamtsteueraufkommen (das ist die Summe aller Steuern, die von Bürgern und Unternehmen an den Staat gezahlt werden) umfaßte 2025 990 Mrd. €. Der Bundes-haushalt umfaßte 2025 503 Mrd. €.
Diese Einnahmen aus dem Gesamtsteuer-aufkommen werden gemäß Steuerrecht auf die verschiedenen Ebenen (EU, Bund, Länder, Kommunen) verteilt. Der Bundeshaushalt wird nur aus dem Anteil des Steueraufkommens finanziert, der dem Bund zusteht (ca. 40 % des Gesamtsteueraufkommens), plus weitere Einnahmen (z.B. Kredite).
(2) Betrachtet man die jährlichen Ausgaben für Arbeit und Soziales (2025 179 Mrd. Euro) kommt man leicht zu dem allerdings falschen Schluß, die BRD wäre ein vorbildlicher Sozi-alstaat. Bei genauerer Betrachtung erweist es sich, daß man hier einem Trugschluß erliegt und sich ein Zerrbild bietet. Allein der Bun-deszuschuß für die Rentenversicherung stieg 2025 auf 132,89 Mrd. €,
Damit wurde die Finanzierung der gesetz-lichen Rente abgesichert. Die Rentenver-sicherung ist wie andere Sozialkassen auch in hohem Maße unterfinanziert. Ein Grund sind die versicherungsfremden Leistungen, die aus den Rentenkassen gezahlt werden.[11]
In erster Linie aber eine jahrzehntelang vollkommen verfehlte Renten- und Fa-milienpolitik. Daß es auch anders geht, zeigt das Beispiel Österreich.[12] Über Jahrzehnte (!) bediente sich der Staat skrupellos aus der beitragsfinanzierten Rentenversicherung.
Die versicherungsfremden Leistungen der deutschen Rentenversicherung, also Lei-stungen ohne direkte Beitragsgegenleistung (wie Mütterrente, Kindererziehungszeiten, Renten für ehemalige DDR-Bürger)[13], beliefen sich im Jahr 2023 auf rund 68,2 Mrd. € (enge Abgrenzung) bzw. bis zu 124,1 Mrd. € (erweiterte Abgrenzung).[14]
Sie machen jährlich etwa 34 bis 40 % der Gesamtausgaben der Rentenversicherung aus, wobei der Bundeszuschuß diese oft nicht vollständig deckt.
(3) Aus dem Bundeshaushalt gehen keine Zahlungen und Abgaben an den Staat Israel hervor. Diese Zwangszahlungen werden in der Regel in Schattenhaushalten der ein-zelnen Ressorts aufgeführt und so quasi „unsichtbar“ gemacht.
Jedes Jahr leistet die BRD weiterhin signi-fikante Zahlungen an Israel, primär basierend auf historischen Wiedergutmachungs-Ab-kommen, die sich u. a. auf jährlich zu lei-stende (!) rund 300 Millionen € Entschä-digungsrenten für Holocaust-Überlebende belaufen.
Darüber hinaus werden im Rahmen der sog. „Entwicklungszusammenarbeit“ Zahlungen in unbekannter Höhe an Israel gezahlt.
Rüstungslieferungen an Israel werden grundsätzlich vom deutschen Steuerzahler finanziert. Die Exporte von Rüstungsgütern erfolgen über sog. Bundesbürgschaften. D. h. der BRD-Staat (lies: der deutsche Michel) bezahlt den Auftragnehmern (bundesdeut-sche Rüstungsunternehmen) die nach Israel gelieferten Rüstungsgüter und militärische Ausrüstungen. Niemand in diesem Land stellt diese Verfahrensweise infrage. Woraus nur der Schluß zu ziehen ist, daß hier der Tat-bestand der räuberischen Erpressung (seitens des jüdischen Staates) vorliegt.[15] Wie anders läßt sich derlei Gebaren bewerten???
Das Jonglieren mit Milliardensummen wird in diesem sich Deutschland nennenden Staat BRD inzwischen zur Gewohnheit aller Betei-ligten. Nach Berechnungen der Bundesbank erreichen die Verbindlichkeiten des Bundes aktuell den Wert von 2,84 Billionen € (= 2840 Milliarden).
In dieser Summe nicht enthalten sind die Schulden der Bundesländer und der Städte und Gemeinden. Alle machen inzwischen Schulden in diesem Land. Völlig ungehemmt auch die Sozialkassen. Die Schuldenquote, d. h. das Verhältnis der Gesamtschulden zur Wirtschaftsleistung, beträgt hierzulande mittlerweile 63,5 % (!).
Feststellbar ist, daß wir im Euro-Währungs-gebiet eine Staatsschuldenkrise haben. Diese währt aber nun schon zwei Jahrzehnte, und die Verschuldungen wachsen weiter. Die Frage ist, wann der Krug, der zum Brunnen geht, bricht. Daß es knallen wird, steht fest. Die Frage ist, wie lange sich das hinauszögern läßt.
Die Staatsschuldenkrise in US-Amerika wird von eine beispiellosen Verschuldung der Bürger begleitet. Das ist hierzulande nicht viel anders. Nur wird in der Regel wenig berichtet.
In Hamburg gelten 8 % der Einwohner als überschuldet. Bezogen auf daß gesamte Bundesgebiet (BRD) beläuft sich die Zahl der überschuldeten „Verbraucher“ (= bundes-deutsches Neusprech) auf aktuell 5,67 Millionen Menschen.
Einige unken in diesem Zusammenhang von Staatsbankrott. Ehe der aber wirklich statt-findet, dauert es lange. Vorher gehen wir argentinischen Verhältnissen entgegen. Das bedeutet konkret langanhaltender Nieder-gang in allen Bereichen und in jeglicher Beziehung.
Das endet dann in einer umfassenden Finanzkrise, d. h. der Staat ist per se zahlungsunfähig und kann seinen Ver-pflichtungen nicht mehr nachkommen. (Das betrifft in erster Linie die Schuldenbedienung gegenüber Gläubigern und das Aussetzen von Zins- und Tilgungsraten für Staatsan-leihen, Bundesobligationen[16] usw.).
Für den Bürger ersichtlich in einem Währungsverfall und galoppierender Inflation.
Der Ausweg war immer eine allgemeine Geldentwertung und Einführung einer neuen Währung. Dann beginnt das Spiel von vorn. Historische Beispiele liegen zur Genüge vor.
„Pleite gehen“, wie Volkes Stimme oft meint, können Staaten aber nicht. Im Grunde genommen verhält es sich so, daß die privaten Guthaben der Bürger ihren Wert verlieren, die Schulden aber umgebucht werden. Die Schulden des Staates aber „verschwinden“ auf wundersame Art und Weise.
Man fragt sich freilich, wie das möglich ist. Die Erklärung ist relativ einfach. In einem geschlossenen Währungsraum entspricht die Summe aller Schulden stets der Summe aller Guthaben. Wenn sich eine Seite also ver-schuldet, entsteht automatisch auf der anderen Seite ein Guthaben.
Das ist sozusagen der erste Lehrsatz aus der Volkswirtschaftslehre. Mit einer Währungs-umstellung wird erreicht, daß der Staat sich seiner Schulden entledigt, die Gläubigergut-haben werden sozusagen „vernullt“. Anders beim Privatmann. Der verliert zwar seine Ersparnisse, muß aber seine Schulden, die umgerechnet werden, weiter bezahlen. So war das zuletzt bei der Währungsreform 1948.
Seit 1900 verzeichnete man bis heute 139 (!) Staatsbankrotte, zuletzt 2014 in Argentinien und 2017 in Venezuela.
Aus der Zahl der Staatsbankrotte wird er-sichtlich, daß diese eher die Regel als die Ausnahme sind. Jedes Geldsystem auf dieser Welt ist auf Schulden, auf Zinsen und Zinses-zinsen aufgebaut. Zwangsläufig führen diese Bedingungen langfristig stets zum Wäh-rungsverfall, zur Finanzkrise und zum Finanzzusammenbruch.
Nach einer Währungsreform bleiben Schulden umgerechnet erhalten, d. h. es findet keine Tilgung statt. Die Anpassung an die Neuwäh-rung erfolgt aber immer in einem für den Schuldner schlechten Verhältnis. So war es auch 1948 in den vier Besatzungszonen (in der SBZ und in den Westzonen).
Am 20.06.1948 wurden in den Westzonen Schulden im Verhältnis 10:1 von Reichsmark auf die Deutsche Mark umgestellt. Geld-vermögen wurden dagegen drastisch ent-wertet. Hierdurch stieg der Wert der Schul-densummen (denen wie oben beschrieben ein entsprechendes Guthaben gegenüber stand) im Verhältnis zu den Geldvermögen. In der SBZ erfolgte die Währungsumstellung auf die „Mark der Deutschen Notenbank“ (Ostmark) am 23.06.1948.
Im Zuge der Währungsreform wurden (in den Westzonen) Besitz und Eigentum (Immobilien, Grundstücke, Grund und Boden) mit Zwangs-hypotheken belastet, wodurch sich der (zu diesem Zeitpunkt de facto jedoch nicht existierende) Staat entschuldete:
Die Währungsreform am 20. Juni 1948 in den Westzonen ersetzte die Reichsmark durch die Deutsche Mark (DM). Dadurch wurde die ga-loppierende Hyperinflation beendet. Pro Kopf wurden 40 DM ausgezahlt, die Bankkonten wurden im Verhältnis 10 : 1 (später 100 : 6,5) umgestellt. Ergänzend belastete der Staat (BRD) die Hauseigentümer und Immobilien-besitzer mit Zwangshypotheken (ab 1952 mit dem Lastenausgleichsgesetz) mit 50 % des sog. Einheitswertes, um die Kriegsschäden zu finanzieren.
Zwecks Finanzierung des Staates wurden nach 1948 mittels der Währungsreform für alle Maßnahmen, die auf einen Ausgleich der durch den Zweiten Weltkrieg und seine wirtschaftlichen Folgen einschließlich der Währungsnachteile abzielten, ab Juni 1952 mit dem Lastenausgleichsgesetz belastet.
Alle im Privatbesitz befindlichen Immobilien wurden mit einer Zwangshypothek in Höhe von 50 % des Einheitswertes (Stand 1948) zugunsten des Staates (BRD) belastet. Diese war in den folgenden 30 Jahren halbjährlich durch die Grundstückseigentümer abzuzahlen.
Deutlich gemacht werden soll, daß eine Pleite des Staates an und für sich eine Pleite des gesamten Gemeinwesens ist. D. h. es verhält sich bei genauerer Betrachtung eigentlich so, daß der normale Bürger die Zeche, also die aufgelaufenen Schulden zahlt.
Diese in Jahren und Jahrzehnten aufge-laufenen vergesellschafteten Schulden werden nach einem Finanzzusammenbruch demzufolge privatisiert. Kann man sich dem entziehen? Wohl kaum, es sei denn, man wandert rechtzeitig aus oder jagt die verantwortlichen Politiker zum Teufel.
Die bereits angesprochenen Staatsschulden sind Kreditschulden und werden auf dem Kapitalmarkt aufgenommen. Und diese Kredite müssen bedient, d. h. abbezahlt werden. Mit Zins und Tilgung.
In jedem einzelnen Jahr wird ein Teil der in der Vergangenheit aufgenommenen Schulden fällig. Aber diese jeweils fälligen Kredite werden nicht etwa zurückgezahlt, sondern „refinanziert“, also durch neue Kredite gedeckt (!!!).
Allein im vergangenen Jahr beliefen sich die Zinszahlungen auf die gesamten Kredit-schulden des Bundes, der Bundesländer und der Kommunen auf sagenhafte 50,2 Milliar-den € (Stand Dezember 2025) – bei einem Durchschittszins von 1,8 %.
Steigen die Kreditzinsen wie jetzt bereits absehbar, steigen auch die notwendigen Zinszahlungen. Bei 3 % Zinsen ergäbe das eine jährliche Zinsbelastung von 84 Milli-arden €, bei 4 % würde die Zinssumme 112 Mil-liarden € betragen. Stand jetzt. Jedoch werden weitere Schulden aufgenommen, jetzt Sondervermögen genannt.
Die geplante Neuverschuldung der am-tierenden Bundesregierung soll nahezu weitere 1.000 Milliarden € (eine Billion €) umfassen!!! Das sind regelrecht gespen-stische Zahlen. Und Indiz für die Verant-wortungslosigkeit der Handelnden.
Bei einem Zins von 3 % werden die dann zu Buche stehenden jährlichen Zinsverpflich-tungen den Wert von 114 Milliarden € er-reichen und bei 4 % steigen sie auf jährliche Zinsausgaben von 152 Milliarden €.
Aber, jetzt komm das große Aber: Diesen Zinsbelastungen werden perspektivisch sinkende Steuereinnahmen gegenüberstehen. Die bundesdeutsche Wirtschaft verbucht kein Wachstum mehr. Ganz im Gegenteil wandern Unternehmen ab und verlegen Firmen ihre Produktion ins Ausland.
Und dieser Deindustrialisierungs-Prozeß nimmt gerade erst Fahrt auf. Mittel- und langfristig sinken die Beschäftigtenzahlen, die Wertschöpfung im produzierenden Sektor nimmt ab.
Das alte Problem für künftige Regierungen in den Ländern und im Bund: Die Einnahmen sinken, die Ausgaben steigen. Bereits jetzt, 2026, stagniert das BIP (Bruttoinlandspro-dukt), der Gesamtwert aller produzierten Waren und erbrachten Dienstleistungen.
Ein Wachstum dieses BIP wird aktuell nur noch durch die Inflation erzeugt, zuletzt um 89 Milliarden €. Das bedeutet aber ganz konkret, daß die künftigen oben bereits skizzierten Zinszahlungen nicht mehr wie in der Vergangenheit durch den Zuwachs des BIP und die entsprechenden Steuereinnahmen finanziert werden können.
Also wird es zu harten Einschnitten in allen Bereichen kommen müssen. Und Steuern müssen erhöht werden. Sowie neue Abgaben eingeführt werden. Etwa ein neuer Lasten-ausgleich oder erhöhte Steuern auf Grund-besitz und Immobilieneigentum.
Das in vielen Jahren oder gar Jahrzehnten mühsam finanzierte Haus wird mit einer Extra-Zwangsabgabe belegt. Ganz einfach. Für die Regierenden. An der Steuerschraube ist von den Verantwortlichen so einfach zu drehen wie sie neue Schulden aufnehmen.
Absehbar ist demzufolge, daß den Bun-desdeutschen sukzessive Verarmung droht. Oder noch Ärgeres: der große Staatsbankrott.
Denn fast nie wird in diesem Zusammenhang gefragt, wer eigentlich die Gläubiger der gewaltigen Schuldensummen sind. Überwie-gend handelt es sich um internationale Bankkonsortien. Und gut 50 % der Zinszah-lungen für die Bundesschulden gehen an ausländische Investoren.
Niemand nennt diese beim Namen, niemand macht diese Dinge transparent.
Da aber dauerhaft die Alt-Schulden durch Aufnahme neuer Kredite refinanziert werden und künftig auch die fälligen Zinszahlungen nur durch Aufnahme weiterer Kredite finan-ziert werden, kann das langfristig nur in den Staatsbankrott führen.
Die Staatsschuldenkrise haben wir bereits jetzt, jedoch bleibt diese so gut wie uner-wähnt. Gleich, ob das bewußt geschieht oder auch weil sich alle daran gewöhnt haben. Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt derzeit bei 32.190 €. Dieser Betrag liegt über dem durchschnittlichen jährlichen Nettoeinkom-men der Bundesbürger (2025: 28.000 bis 30.000 €).
Tritt der absehbare finanzpolitische Kollaps ein, wird der BRD-Staat zwangsläufig ins Trudeln kommen. Das mögliche Szenario wird sich spätestens dann ankündigen, wenn der Ausverkauf der nicht mehr vermittelbaren Staatsanleihen anderer europäischer Schuld-nerländer einsetzt und die Europäische Zentralbank die Schuldenpapiere aufkauft.
Diese können nur mit neu emittierten Euros bezahlt werden. Für die Euro-Zone und die BRD bedeutet das dann aber Inflation, mög-licherweise sogar eine Hyperinflation wie 1923. Also weitere Massenverarmung!
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Anmerkungen
[1]Darüber hinaus werden eine Reihe weiterer z. T. wenig bekannter Steuern erhoben: Biersteuer, Erbschaftssteuer, Fischereisteuer, Grunderwerbssteuer, Jagdsteuer, Kaffeesteuer, Kirchensteuer, Luftverkehrssteuer, Pferdesteuer, Schaumweinsteuer, Schenkungsteuer, Stromsteuer, Tabaksteuer, Vergnügungssteuer, Versicherungssteuer.
[2]Bundesschulden in Milliarden Euro:
1950 10 Mrd. €
1960 29 Mrd. €
1970 64 Mrd. €
1975 130
1980 239
1991 600
1999 1.200
2010 2.000
2020 2.173
2023 2.447
Qu.: Staatsverschuldung der BRD von 1950 bis 2024 (statista.de)
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/154798/umfrage/deutsche-staatsverschuldung-seit-2003/
[3]Qu.: Bundesfinanzministerium, Steueraufkommen nach Steuergruppen.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2025/10/Inhalte/Kapitel-5-Statistiken/5-1-s12-steueraufkommen-nach-steuergruppen.html
[4] Qu.: Statistisches Bundesamt (Destatis), April 2026; Bundesfinanzministerium, Statistik]
https://www.bundesfinanzministerium.de/monatsberichte/ausgabe/2025/10/inhalte/kapitel-5-statistiken/5-1-s12-steueraufkommen-nach-steuergruppen.html
[5]Lohnsteuer, veranlagte Einkommensteuer, nicht veranlagte Steuern vom Ertrag, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer.
[6]Die gesetzliche Grundlage hierfür hatte der sog. Bundestag geschaffen, wieder einmal zum Nachteil des eigentlichen Souveräns, dem Staatsvolk.
[7]Die Grundsteuererklärung war zwingend und ausschließlich (!) elektronisch über den Online-Zugang ELSTER zu übermitteln.
[8]Die seit Anfang 2025 geltende Grundsteuerreform des Bundes ist laut Bundesfinanzhof rechtens und verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das entschied das oberste deutsche Finanzgericht mit Sitz in München in zweiter Instanz. Auf dem Prüfstand stand das sogenannte Bundesmodell, das in elf der 16 Bundesländer genutzt wird.
[9] Qu.: Deutscher Bundestag, Drucksache 20/12400 v. 16.08.2024 (Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 – HG 2025 (DIP – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien)
[10]Dieser Ausgabenteil umfaßt alle Zinszahlungen, Finanzrücklagen sowie (krisenbedingte) Sonderzuschüsse.
[11]Zu den versicherungsfremden Leistungen gehören: Mütterrente, Kindererziehungszeiten, Anrechnungszeiten (das sind Zeiten, in denen keine Beiträge flossen, die aber rentenrechtlich berücksichtigt werden wie Schule, Krankheit usw.), Krankenversicherung der Rentner (KvdR).
Die Rentenversicherung zahlt Rentenpunkte beispielsweise für die Kindererziehung, auch wenn hierfür nie Beiträge gezahlt wurden. Dies gilt auch für türkische Staatsangehörige, die ihre Kinder in Deutschland erzogen haben.
[12]Die Österreicher erhalten eine im Schnitt um ein Drittel bis 40 % höhere Rente als die Bundesdeutschen, außerdem erhalten sie im Kalenderjahr dreizehn statt zwölf Monatsrenten.
Sonderbestimmungen und Branchenregelungen ermöglichen einen Renteneintritt (allerdings mit Abschlägen) bereits ab dem 58. Lebensjahr. Das österreichische Rentensystem (Pensionssystem) ist ebenso wie in der BRD ein umlagefinanziertes System, in dem fast alle Erwerbstätigen (einschließl. Selbstständige und Beamte) in eine gemeinsame Versicherung einzahlen. Mit einem Beitragssatz von 22,8 % (Stand 2026), der höher ist als in der BRD, und einer Einbeziehung aller Berufsgruppen wird ein deutlich höheres Rentenniveau von oft rund 80 % des letzten Bruttoeinkommens erreicht.
[13]Zu berücksichtigen ist, daß ehemalige DDR-Bürger bis 1990 nicht in das westdeutsche Rentensystem einzahlten.
Die Rentenversicherung der DDR war ein einheitliches, staatliches System (Sozialpflichtversicherung), das 1990 in das bundesdeutsche System überführt wurde. Renten wurden im Kurs 1:1 umgestellt, und DDR-Arbeitsverdienste wurden durch spezielle Faktoren nachträglich aufgewertet. Bei der Rentenberechnung wurden fiktive Beitragszahlungen in die westdeutsche gesetzliche Rentenversicherung veranschlagt.
Die Sozialversicherung der DDR, einschließlich der Rentenversicherung, verfügte zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung über kein substanzielles, kapitalgedecktes Vermögen.
Die Rentenversicherung in der DDR funktionierte, ähnlich wie in der Bundesrepublik, als Umlageverfahren. Einnahmen durch Beiträge wurden direkt wieder als Renten ausgezahlt. Es wurde kein „Rententopf“ angespart.
[14]Die Sonderrenten für ehemalige Angehörige der Stasi (Ministerium für Staatssicherheit, MfS) und der Volkspolizei (Ministerium des Innern, MdI) werden primär aus dem Länderhaushalt der neuen Bundesländer finanziert.
Die Zahlungen für diese Sonderversorgungssysteme belasten die Haushalte der neuen Bundesländer erheblich. 2019 beliefen sich die Kosten allein in Brandenburg auf fast 516 Millionen Euro. Sachsen zahlte 2024 rund 758 Millionen Euro für Sonder- und Zusatzversorgungsrenten. Die Mittel stammen somit aus dem allgemeinen Steueraufkommen, welches an die Rentenversicherungsträger weitergeleitet wird, um die Differenz zwischen dem ursprünglichen DDR-Anspruch und der gekürzten Rente auszugleichen.
(Kürzung der Sonderrenten: Die Bezüge aus den Sonderversorgungssystemen (insbesondere Stasi) wurden nach 1990 bei der Überführung in das bundesdeutsche Rentensystem gekappt, häufig auf einen Maximalbetrag, da sie als „versicherungsfremde Leistungen“ oder unrechtmäßige Privilegierung eingestuft wurden.)
[15]Weiterführend: Dokumentation Deutsche Rüstungsexporte nach Israel (hrsg. vom Deutschen Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, Aktenzeichen WD 5 – 3000 – 004/24 (© 2024 Deutscher Bundestag).
[16]Deutsche Staatsanleihen (Bundesanleihen) und Bundesobligationen sind hochsichere Schuldverschreibungen der BRD, die als Finanzinstrumente zur Deckung des Haushalts dienen. Bundesanleihen haben meist Laufzeiten von 7 bis 30 Jahren, während Bundesobligationen eine feste Laufzeit von 5 Jahren aufweisen. Sie bieten feste jährliche Zinszahlungen (Kupon) und Rückzahlung zum Nennwert.
