Eklat in der Koalition: Richterwahl geplatzt
Samstag, 12. Juli 2025 von Adelinde |
Man hatte es schon nicht mehr für möglich gehalten, daß in der Politik Deutschlands außer ideologischer Diktatur auch noch der gesunde, freiheitliebende Verstand zum Zuge käme. Doch siehe da, trotz aller Mühe, die Menschen mit einem Beschluß zu über-fahren, setzten diese der Willkür eine längst fällige Grenze!
Meinrad Müller
veröffentlichte dazu am 11. Juli 2025 seine klare fachliche Kritik:
Nach den Plagiatsvorwürfen vom gestrigen Tag hat der Bundestag die Wahl von Frau Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin vertagt.
Die Begründung ist formell, doch der politische Schaden ist real. Eine Personalie, die als juristische Aufrüstung der progressiven Agenda gedacht war, droht nun selbst zur juristischen Fallhöhe zu werden.
Denn was ist der wahre Grund, warum ausgerechnet Frau Brosius-Gersdorf für das Bundesverfassungsgericht nominiert wurde? Man wollte eine ideologisch festge-legte Juristin auf eine Position heben, deren Entscheidungen fortan als unangreifbar gelten. Wenn später ein Gesetz aus Karlsruhe kassiert wird, kann die Regierung sagen:
„Das haben die Richter entschieden.“
Die Verantwortung wandert – still und leise – vom Parlament nach Karlsruhe. Und genau das war der Plan.
Frau Brosius-Gersdorf ist keine neutrale Juristin. Ihre politischen Überzeugungen sind dokumentiert:
Sie will den § 218 abschaffen und argumen-tiert, ein ungeborenes Kind genieße erst ab der Geburt Menschenwürde.
Sie fordert Frauenquoten, verteidigt das Tragen religiöser Symbole im Staatsdienst, befürwortet verpflichtende Impfprogramme und setzt sich für eine grundsätzliche Um-gestaltung des Grundgesetzes im Sinne progressiver Gesellschaftsbilder ein.
Ist das noch Rechtsprechung – oder Regierungspolitik im Richtergewand?
Karlsruhe als Ersatzparlament
Es entsteht der Eindruck: Wenn politische Projekte im Bundestag scheitern, soll das Verfassungsgericht die Weichen stellen. Und wenn man weiß, wie die Richter urteilen werden, ist das Urteil nur noch eine Form-sache. Der Bundestag duckt sich weg, das Gericht liefert. Die demokratische Kontrolle wird ersetzt durch institutionelle Unan-tastbarkeit.
Wollen wir wirklich, daß Fragen über Leben, Freiheit oder kulturelle Identität nicht mehr von gewählten Volksvertretern entschieden werden, sondern von wenigen, nicht ab-wählbaren Juristen?
Ergebnis eines langen Marsches
Vor 40 Jahren kündigten Vertreter der Grünen den „langen Marsch durch die Institutionen“ an. Man wolle in Ämter, Behörden und Ge-richte vordringen, um die Gesellschaft von innen umzubauen.
Frau Brosius-Gersdorf ist nicht der Beginn – sie ist das Ergebnis. Nicht Hüterin der Verfassung, sondern Vertreterin eines Umbauwillens, der Grundgesetz und Gesellschaft in neue Form pressen will.
Demokratie braucht Korrekturmöglichkeiten
Die deutsche Demokratie lebt von Gewalten-teilung, Verantwortlichkeit und öffentlicher Rechenschaft. Doch was geschieht, wenn die entscheidenden Weichen von Menschen ge-stellt werden, die niemand gewählt hat – und die niemand mehr kritisieren darf?
Die Verschiebung der Wahl zeigt: Die Nomi-nierung war politisch gewollt, aber nicht demokratisch tragfähig. Ob die Plagiats-vorwürfe berechtigt sind oder nicht – allein die Tatsache, daß sie öffentlich werden konnten, zeigt: Die Unantastbaren sind nicht so unantastbar, wie man glaubte.
Karlsruhe ist kein Ort für politische Experi-mente. Wer dort das letzte Wort spricht, muß der ganzen Republik rechenschaftspflichtig bleiben. Alles andere wäre das Ende der Gewaltenteilung, wie wir sie kannten.
