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Hitlers Friedensbemühungen

Dr. Friedrich Stieve

zeigt die Wahrheit über Hitlers – vergebliche – Friedensbemühungen:

[1] Die Feinde Deutschlands behaupten heute, daß Adolf Hitler der größte Störenfried der Geschichte sei, daß er alle Völker mit Überfall und Unterdrückung bedrohte, daß er eine furchtbare Kriegsmaschine geschaffen habe, um ringsum Verwüstung und Unheil anzurichten. Sie verschweigen dabei geflis-sentlich eine entscheidende Tatsache:

Sie selbst waren es, die den Führer des Deutschen Volkes dazu getrieben haben, schließlich das Schwert zu ziehen. Sie selbst zwangen ihn, zuletzt das mit Macht zu erkämpfen, was er vom ersten Augenblick an durch Überredung zu gewinnen trachtete: die Sicherheit seines Landes. Sie taten das nicht nur, indem sie ihm am 3. September 1939 den Krieg erklärten, sondern indem sie ihm schon vorher Schritt für Schritt den Weg zu einer friedlichen Auseinandersetzung mit ihnen sieben Jahre hindurch versperrten.

Durch Adolf Hitlers ganzes Auftreten seit Beginn seines Wirkens für das deutsche Reich zieht sich wie ein roter Faden der stets wie-derholte Versuch, die Regierungen der an-deren Staaten zu einer gemeinsamen Erneue-rung Europas zu bewegen. Aber dieser Ver-such scheiterte jedesmal daran, daß nirgends Bereitschaft bestand, auf ihn einzugehen, weil der alte Ungeist des Weltkrieges überall herrschte, weil in London, in Paris und bei den Vasallen der Westmächte nur ein Wille bestimmend war: die Gewalt von Versailles zu verewigen.

Ein kurzer Blick auf die wichtigsten Ereignisse liefert uns hierfür den unwiderleglichen Beweis.

Als Adolf Hitler antrat, war Deutschland genau so ohnmächtig und geknebelt, wie es die Sieger von 1918 wollten. Völlig entwaff-net, nur mit einem Heer von 100 000 Mann ausgestattet, das lediglich in seinem Innern als Polizeitruppe dienen sollte, lag es inmit-ten eines eng geschlossenen Ringes von bis an die Zähne bewaffneten und miteinander verbündeten Nachbarn.

Zu den alten Gegnern im Westen: England, Belgien und Frankreich waren im Osten und Süden neue aufgestellt und künstlich ge-schaffen worden; vor allem Polen und die Tschecho-Slowakei. Der vierte Teil des deutschen Volkes war vom Rumpfe des Mutterlandes gewaltsam abgetrennt und an Fremde vergeben. Das Reich, allseitig ver-stümmelt und jeglicher Verteidigungsmittel [2] beraubt, konnte Tag für Tag zum wehr-losen Opfer irgendeines beutelustigen Anwohners werden.

Da ließ Adolf Hitler zum erstenmal seinen Appell an die Vernunft der Umwelt ertönen. Am 17. Mai 1933, wenige Monate nach seiner Ernennung auf den Posten des Reichskanz-lers, hielt er im deutschen Reichstag eine Rede, der wir folgende Sätze entnehmen:

„Deutschland wäre auch ohne weiteres bereit, seine gesamte militärische Ein-richtung überhaupt aufzulösen und den kleinen Rest der ihm verbliebenen Waffen zu zerstören, wenn die anliegenden Nationen ebenso restlos das gleiche tun.

… Deutschland ist ferner ohne weiteres bereit, auf die Zuteilung von Angriffs-waffen dann überhaupt Verzicht zu leisten, wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraumes die Rüstungsnationen ihrer-seits diese Angriffswaffen ebenfalls vernichten und durch eine internationale Konvention die weitere Anwendung verboten wird.

… Deutschland ist nun jederzeit bereit, auf Angriffswaffen zu verzichten, wenn auch die übrige Welt ihrer entsagt. Deutschland ist bereit, jedem feierlichen Nichtangriffspakt beizutreten; denn Deutschland denkt nicht an einen Angriff, sondern an seine Sicherheit!“

Die Antwort blieb aus.

Unbekümmert fuhren die anderen fort, ihre Waffenarsenale zu füllen, ihre Sprengstoff-lager anzuhäufen, ihre Truppen zu vermeh-ren. Zugleich erklärte der Völkerbund, das Organ der Siegermächte, Deutschland müsse erst eine „Probezeit“ durchmachen, bevor man bereit sei, mit ihm über eine Abrüstung der übrigen Länder zu sprechen.

Nun löste sich Hitler am 14. Oktober 1933 von diesem Völkerbund, mit dem es keine Verständigung gab. Kurz darauf jedoch, am 18. Dezember 1933, trat er mit einem neuen Vorschlag zur Besserung der internationalen Verhältnisse hervor. Dieser Vorschlag enthielt folgende 6 Punkte:

  1. „Deutschland erhält die volle Gleichbe-rechtigung.

  2. Die hochgerüsteten Staaten verpflichten sich untereinander, eine weitere Erhö-hung ihres derzeitigen Rüstungsstan-des nicht mehr vorzunehmen.

  3. Deutschland tritt dieser Konvention bei mit der Verpflichtung, aus freiem Willen von der ihm gegebenen Gleichberech-tigung nur einen so maßvollen tatsäch-lichen Gebrauch zu machen, daß darin keine offensive Gefährdung irgendeiner anderen europäischen Macht zu sehen ist.

  4. Alle Staaten anerkennen gewisse Ver-pflichtungen einer humanen Kriegs-führung bzw. einer Vermeidung ge-wisser Kriegswaffen in ihrer Anwen-dung gegen die zivile Bevölkerung.

  5. Alle Staaten übernehmen eine gleich-mäßige allgemeine Kontrolle, die die Einhaltung dieser Verpflichtungen prüfen und gewährleisten soll.

  6. Die europäischen Nationen garantieren sich die unbedingte Aufrecht- [3] erhaltung des Friedens durch den Abschluß von Nichtangriffspakten, die nach Ablauf von 10 Jahren erneuert werden sollen.“

Im Anschluß hieran wurde eine Erhöhung des deutschen Heeres auf 300 000 Mann bean-tragt, da diese Zahl der Heeresstärke ent-spreche,

„die Deutschland angesichts der Länge seiner Landesgrenzen und angesichts der Heeresstärke seiner Nachbarn benötigt“,

um sein bedrohtes Gebiet vor Angriffen zu decken. Der Verfechter einer friedlichen Übereinkunft versuchte also nun, dem feh-lenden Abrüstungswillen der anderen da-durch Rechnung zu tragen, daß er für sein Land eine beschränkte Aufrüstung begehrte. Ein jahrelanger Notenwechsel, der sich hieraus ergab, endete schließlich jäh durch ein glattes Nein von Frankreichs Seite. Dieses Nein war noch überdies von gewaltigen Verstärkungen der Streitkräfte in Frankreich, England und Rußland begleitet.

Damit verschlechterte sich das Verhältnis für Deutschland noch mehr als bisher. Damit wurde die Gefahr für das Reich so gewaltig, daß Adolf Hitler sich zum Handeln gedrängt sah. Am 16. März 1935 führte er die allge-meine Wehrpflicht wieder ein. Aber in un-mittelbarer Verbindung mit dieser Maßnahme verkündete er abermals ein Anerbieten zu weitestgehenden Vereinbarungen, die darauf ausgingen, jeden künftigen Krieg von Grund aus human zu gestalten, ja ihn durch Aus-schaltung von Zerstörungsmitteln geradezu unmöglich zu machen. In seiner Rede vom 21. Mai 1935 führte er aus:

„Die deutsche Reichsregierung ist bereit, sich an allen Bestrebungen aktiv zu be-teiligen, die zu praktischen Begrenzun-gen uferloser Rüstungen führen können. Sie sieht den einzig möglichen Weg hierzu in einer Rückkehr zu den Gedan-kengängen der einstigen Genfer Konven-tion des Roten Kreuzes. Sie glaubt zu-nächst nur an die Möglichkeit einer schrittweisen Abschaffung und Verfe-mung von Kampfmitteln und Kampfmethoden, die ihrem innersten Wesen nach im Widerspruch stehen zur bereits geltenden Genfer Konvention des Roten Kreuzes.

Sie glaubt dabei, daß, ebenso wie die Anwendung von Dumdum-Geschossen einst verboten und im großen und gan-zen auch praktisch verhindert wurde, auch die Anwendung anderer bestimmter Waffen zu verbieten und damit auch praktisch zu verhindern ist. Sie versteht darunter alle jene Kampfwaffen, die in erster Linie weniger den kämpfenden Soldaten als vielmehr den am Kampfe selbst unbeteiligten Frauen und Kindern Tod und Vernichtung bringen.

Die deutsche Reichsregierung hält den Gedanken, Flugzeuge abzuschaffen, aber das Bombardement offenzulassen, für irrig und unwirksam. Sie hält es aber für möglich, die Anwendung bestimmter Waffen international als völkerrechtswi-drig zu verbannen und die Nationen, die sich solcher Waffen [4] dennoch bedienen wollen, als außerhalb der Menschheit und ihrer Rechte und Gesetze stehend zu verfemen.

Sie glaubt auch hier, daß ein schrittwei-ses Vorgehen am ehesten zum Erfolg führen kann. Also: Verbot des Abwerfens von Gas-, Brand- und Sprengbomben außerhalb einer wirklichen Kampfzone. Diese Beschränkung kann bis zur voll-ständigen internationalen Verfemung des Bombenabwurfes überhaupt festgesetzt werden. Solange aber der Bombenabwurf als solcher freisteht, ist jede Begrenzung der Zahl der Bombenflugzeuge ange-sichts der Möglichkeit des schnellen Ersatzes fragwürdig.

Wird der Bombenabwurf aber als solcher als völkerrechtswidrige Barbarei ge-brandmarkt, so wird der Bau von Bom-benflugzeugen damit bald als überflüssig und zwecklos von selbst sein Ende fin-den. Wenn es einst gelang, durch die Genfer Rote-Kreuz-Konvention die an sich mögliche Tötung des wehrlos ge-wordenen Verwundeten oder Gefangenen allmählich zu verhindern, dann muß es genau so möglich sein, durch eine analoge Konvention den Bom-benkrieg gegen die ebenfalls wehrlose Zivilbevölkerung zu verbieten und endlich überhaupt zur Einstellung zu bringen.

Deutschland sieht in einer solchen grundsätzlichen Anfassung dieses Problems eine größere Beruhigung und Sicherheit der Völker als in allen Bei-standspakten und Militärkonventionen.

Die deutsche Reichsregierung ist bereit, jeder Beschränkung zuzustimmen, die zu einer Beseitigung der gerade für den An-griff besonders geeigneten schwersten Waffen führt. Diese Waffen umfassen er-stens schwerste Artillerie und zweitens schwerste Tanks. Angesichts der unge-heuren Befestigungen der französischen Grenze würde eine solche internationale Beseitigung der schwersten Angriffs-waffen Frankreich automatisch den Besitz einer geradezu hundertprozentigen Sicherheit geben.

Deutschland erklärt sich bereit, jeder Begrenzung der Kaliberstärken der Ar-tillerie, der Schlachtschiffe, Kreuzer und Torpedoboote zuzustimmen. Desglei-chen ist die deutsche Reichsregierung bereit, jede internationale Begrenzung der Schiffsgrößen zu akzeptieren. Und endlich ist die deutsche Reichsregierung bereit, der Begrenzung des Tonnenge-haltes der U-Boote oder auch ihrer vollkommenen Beseitigung für den Fall einer internationalen gleichen Regelung zuzustimmen.

Darüber hinaus aber gibt sie abermals die Versicherung ab, daß sie sich über-haupt jeder internationalen und im gleichen Zeitraum wirksam werdenden Waffenbegrenzung oder Waffenbesei-tigung anschließt.“

Auch jetzt fanden Hitlers Ausführungen nicht den geringsten Widerhall. Statt dessen ver-bündete sich Frankreich mit Rußland, um dadurch sein Übergewicht auf dem Kontinent noch zu vermehren und den Druck auf Deutschland von Osten her ins Gigantische zu steigern.

Adolf Hitler mußte [5] daher angesichts des klar in Erscheinung tretenden Vernichtungs-willens der Gegenseite eine neue Aktion zur Sicherung des Deutschen Reiches vornehmen. Er besetzte am 3. März 1936 das seit Versailles von jedem militärischen Schutz entblößte Rheinland mit Truppen und schloß so das riesige Einfallstor des westlichen Nachbarn. Wiederum verknüpfte er jedoch diese notgedrungene Abwehrtat mit einem großzügigen Plan zur allgemeinen Versöh-nung und zum Ausgleich aller Gegensätze. Am 31. März 1936 entwickelte er folgenden Friedensplan:

„1. Um den kommenden Abmachungen für die Sicherung des europäischen Friedens den Charakter heiliger Vertrage zu verleihen, nehmen an ihnen die in Frage kommenden Nationen nur als vollkommen gleichberechtigte und gleichgeachtete Glieder teil. Der einzige Zwang für die Unterzeichnung dieser Verträge kann nur in der sichtbaren von allen erkannten Zweckmäßigkeit fester Abmachungen für den europäischen Frieden und damit für das soziale Glück und das wirtschaftliche Wohlergehen der Völker liegen.

  1. Um die Zeit der Unsicherheit im Inter-esse des wirtschaftlichen Lebens der europäischen Völker möglichst abzu-kürzen, schlägt die deutsche Regierung vor, den ersten Abschnitt bis zur Un-terzeichnung der Nichtangriffspakte und damit der garantierten europäi-schen Friedenssicherung auf vier Monate zu begrenzen.

  2. Die deutsche Regierung versichert unter der Voraussetzung eines sinn-gemäßen gleichen Verhaltens der belgischen und französischen Regie-rung, für diesen Zeitraum keinerlei Verstärkung der im Rheinland be-findlichen Truppen vorzunehmen.

  3. Die deutsche Regierung versichert, daß sie die im Rheinland befindlichen Trup-pen während dieses Zeitraumes nicht näher an die belgische und französi-sche Grenze heranführen wird.

  4. Die deutsche Regierung schlägt zur Ga-rantierung dieser beiderseitigen Versi-cherungen die Bildung einer Kommis-sion vor, die sich aus Vertretern der Garantiemächte England und Italien und einer desinteressierten neutralen drit-ten Macht zusammensetzt.

  5. Deutschland, Belgien und Frankreich sind berechtigt, je einen Vertreter in diese Kommission zu entsenden. Deutschland, Belgien und Frankreich besitzen das Recht, dann, wenn sie glauben, aus bestimmten Vorgängen auf eine Veränderung der militärischen Verhältnisse innerhalb dieses Zeitrau-mes von vier Monaten hinweisen zu können, ihre Wahrnehmungen der Garantiekommission mitzuteilen.

  6. Deutschland, Belgien und Frankreich erklären sich bereit, in einem solchen Fall zu gestatten, daß diese Kommis-sion durch die englischen [6] und italienischen Militärattachés notwen-dige Feststellungen treffen läßt und hierüber den beteiligten Mächten berichtet.

  7. Deutschland, Belgien und Frankreich versichern, daß sie die sich daraus ergebenden Beanstandungen in vollem Umfange berücksichtigen werden.

  8. Im übrigen ist die deutsche Regierung bereit, auf der Basis voller Gegensei-tigkeit mit ihren beiden westlichen Nachbarn jeder militärischen Be-schränkung an der deutschen West-grenze zuzustimmen.

  9. Deutschland, Belgien und Frankreich und die beiden Garantiemächte kom-men überein, daß sie, sofort oder spätestens nach Abschluß der franzö-sischen Wahlen, unter Führung der Britischen Regierung in Beratungen eintreten über den Abschluß eines 25-jährigen Nichtangriffs- bzw. Sicher-heitspaktes zwischen Frankreich und Belgien einerseits und Deutschland andererseits.

  10. Deutschland ist einverstanden, daß in diesem Sicherheitsabkommen England und Italien wieder als Garantiemächte unterzeichnen.

  11. Sollten sich aus diesen Sicherheits-abmachungen besondere militärische Beistandsverpflichtungen ergeben, so erklärt sich Deutschland bereit, auch seinerseits solche Verpflichtungen auf sich zu nehmen.

  12. Die deutsche Regierung wiederholt hiermit den Vorschlag für den Abschluß eines Luftpaktes als Ergänzung und Verstärkung dieser Sicherheitsabma-chungen.

  13. Die deutsche Regierung wiederholt, daß sie bereit ist, falls die Niederlande es wünschen, auch diesen Staat in dieses westeuropäische Sicherheitsabkommen einzubeziehen.

  14. Um dem Werk dieser aus freiem Willen erfolgenden Friedenssicherung zwi-schen Deutschland einerseits und Frankreich andererseits den Charakter eines versöhnenden Abschlusses einer jahrhundertelangen Entzweiung zu geben, verpflichten sich Deutschland und Frankreich, darauf hinzuwirken, daß in der Erziehung der Jugend der beiden Nationen sowohl als in öffent-lichen Publikationen alles vermieden wird, was als Herabsetzung, Verächt-lichmachung oder unpassende Ein-mischung in die inneren Angelegen-heiten der anderen Seite geeignet sein könnte, die Einstellung der beiden Völker gegeneinander zu vergiften. Sie kommen überein, eine gemeinsame Kommission am Sitze des Völkerbundes in Genf zu bilden, die beauftragt sein soll, einlaufende Beschwerden den beiden Regierungen zur Kenntnisnahme und Überprüfung vorzulegen.

  15. Deutschland und Frankreich verpflich-ten sich, im Verfolg der Absicht, dieser Abmachung den Charakter eines heili-gen Vertrages zu geben, die Ratifi-zierung durch eine Abstimmung von den beiden Völkern selbst vornehmen zu lassen.

[7] 17. Deutschland erklärt sich bereit, sei-nerseits in Verbindung zu treten mit den Staaten an seiner Südost- und Nordost-grenze, um diese zum Abschluß der angebo-tenen Nichtangriffspakte unmittelbar einzuladen.

  1. Deutschland erklärt sich bereit, sofort oder nach Abschluß dieser Verträge wieder in den Völkerbund einzutreten. Die deutsche Regierung wiederholt dabei ihre Erwartung, daß im Laufe einer angemessenen Zeit auf dem Wege freundschaftlicher Verhandlungen die Frage der kolonialen Gleichberech-tigung sowie die Frage der Trennung des Völkerbundstatuts von seiner Versailler Grundlage geklärt wird.

  2. Deutschland schlägt vor, ein interna-tionales Schiedsgericht zu bilden, das für die Einhaltung dieses Vertragswer-kes zuständig sein soll und dessen Entscheidungen für alle bindend sind.

Nach dem Abschluß eines solchen großen Werkes der europäischen Friedenssiche-rung hält es die deutsche Reichsregie-rung für dringend notwendig, Versuche zu unternehmen, einem uferlosen Wett-rüsten durch praktische Maßnahmen Einhalt zu gebieten. Sie würde darin nicht nur eine Erleichterung der finanziellen und wirtschaftlichen Lage der Völker se-hen, sondern vor allem eine psychologi-sche Entspannung.

Die deutsche Reichsregierung verspricht sich aber nichts von dem Versuch uni-versaler Regelungen, der von vornherein zum Scheitern verurteilt sein würde und daher nur von denen vorgeschlagen werden kann, die am Zustandekommen eines praktischen Ergebnisses nicht interessiert sind. Sie glaubt, daß dem-gegenüber die Verhandlungen und Ergebnisse auf dem Gebiet der Be-schränkung maritimer Rüstungen belehrend und anregend wirken können.

Die deutsche Reichsregierung schlägt daher vor: die spätere Einberufung von Konferenzen mit jeweils nur einer, aber klar umrissenen Aufgabe.

Sie sieht es als die zunächst wichtigste Aufgabe an, den Luftkrieg in die morali-sche und menschliche Atmosphäre der seinerzeit durch die Genfer Konvention dem Nichtkriegsteilnehmer oder dem Verwundeten zugebilligten Schonung zu bringen. So wie die Tötung wehrloser Verwundeter oder Gefangener oder die Verwendung von Dumdumgeschossen oder die Führung des warnungslosen U-Boot-Krieges durch internationale Konventionen geregelt bzw. verboten worden sind, muß es einer zivilisierten Menschheit gelingen, auch auf den Gebieten neuer Waffenanwendung die Möglichkeit einer sinnlosen Entartung zu unterbinden, ohne dem Zweck der Kriegführung zu widersprechen.

Die deutsche Regierung schlägt daher für diese Konferenzen zunächst als prakti-sche Aufgaben vor:

  1. Verbot des Abwurfes von Gas-, Gift- und Brandbomben.

[8] 2. Verbot des Abwurfes von Bomben jeglicher Art auf offene Ortschaften, die sich außerhalb der Reichweite der mitt-leren schweren Artillerie der kämpfenden Fronten befinden.

  1. Verbot der Beschießung von Ortschaf-ten mit weittragenden Kanonen außer-halb einer Gefechtszone von 20 km.

  2. Abschaffung und Verbot des Baues von Tanks schwerster Art.

  3. Abschaffung und Verbot schwerster Artillerie.

Sowie sich aus solchen Besprechungen und Abmachungen die Möglichkeiten der weiteren Begrenzung der Rüstungen ergeben, sind diese wahrzunehmen.

Die deutsche Regierung erklärt sich schon jetzt bereit, jeder solchen Rege-lung, soweit sie international gültig wird, beizutreten.

Die deutsche Reichsregierung glaubt, daß, wenn auch nur ein erster Schritt auf dem Wege zur Abrüstung gemacht ist, dies von außerordentlicher Tragweite für die Einstellung der Völker zueinander sein wird, und damit auch für die Wie-derkehr jenes Vertrauens, das die Vor-aussetzung für die Entwicklung von Handel und Wohlstand bildet.

Um dem allgemeinen Wunsche nach einer Wiederherstellung günstiger wirtschaft-licher Verhältnisse zu entsprechen, ist sie daher bereit, im Sinne der gemachten Vorschläge sofort nach Abschluß des politischen Vertragswerkes mit den in Frage kommenden Ländern in einen Gedankenaustausch über wirtschaftliche Fragen einzutreten und alles in ihrer Macht Stehende zur Verbesserung der Wirtschaftslage in Europa sowie der von dieser nicht zu trennenden Weltwirt-schaft im allgemeinen beizutragen.

Die deutsche Reichsregierung glaubt, mit dem oben niedergelegten Friedensplan ihren Beitrag geleistet zu haben zum Aufbau eines neuen Europas auf der Ba-sis der gegenseitigen Achtung und des Vertrauens zwischen souveränen Staaten. Manche Gelegenheiten zu dieser Befrie-dung Europas, zu der Deutschland in den letzten Jahren so oft die Hand bot, sind versäumt worden. Möge dieser Versuch einer europäischen Verständigung end-lich gelingen.

Die deutsche Reichsregierung glaubt zuversichtlich, durch die Vorlegung des obigen Friedensplanes den Weg hierzu nunmehr freigemacht zu haben.“

Wer diesen umfassenden Friedensplan heute liest, wird daraus erkennen, welchen Weg die Entwicklung Europas nach Adolf Hitlers Wunsch eigentlich hätte nehmen sollen. Hier war die Möglichkeit zum wahren Aufbau gegeben, von hier hätte eine wirkliche Wende zum Heil aller Völker ausgehen können.

Allein abermals fand der einsame Rufer für den Frieden kein Gehör. Nur England antwortete mit einem mehr höhnisch gehaltenen Fragebogen, der jedes ernste Eingehen auf den wirklichen Kern der Sache vermied. Daneben jedoch verriet dieses selbe England seine eigentlichen Absichten, indem es sich [9] zum Schutzherrn Frankreichs aufwarf und genau wie in der Zeit vor dem Weltkrieg regelmäßige militärische Bespre-chungen seines Generalstabes mit dem der Republik einleitete.

Fortsetzung folgt

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