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Hausdurchsuchungsbeschluß widerrechtlich

Reinhard Heuschneider

nimmt sich des Themas Hausdurchsuchungen und damit der Unverletzlichkeit der Wohnung an, eines Grundrechtes, das einstmals im Grundgesetz für die BRD gültig war und beachtet wurde.

Davon sind wir heute in dem bei uns herrschenden Bolschewismus weit entfernt, in dem zu leben wir gezwungen sind, weil im Denken der herrschenden Linksextremisten auf bloßen Anstand politisch nichts mehr gegeben wird. Du fragst dich:

„Deutschland, wo ist deine Seele, in der der Anstand einst obenan stand?“ Heuschneider:

Gegen eine linksextreme, kaum den Kin-derschuhen entwachsene Juso-Ortsvorsit-zende, namens Nela Kruschinski, war wegen ihr angelasteter Wandschmierereien, wie etwa „Merz aufs Maul“, „Antifa in die Offensive“, eine Hausdurchsuchung angeordnet worden.

Bekanntlich muß ein Durchsuchungsbe-schluß von der Staatsanwaltschaft bei Gericht bean-tragt und richterlich genehmigt werden. Im vorliegenden Falle hatte ein Richter am Amts-gericht Arnsberg den Durchsuchungsbeschluß genehmigt. Das Brisante:

Die nächsthöhere Gerichtsinstanz hatte den Durchsuchungsbeschluß für rechtswidrig erklärt, weil die Begründung der Durchsu-chung angeblich „zu dürftig“ gewesen sei. Und, was die Angelegenheit nach noch mehr Rechtswidrigkeit riechen läßt, ist die Tatsa-che, daß die Präsidentin des Amtsgerichts Arnsberg die Richterin Charlotte Merz ist, Ehefrau des Lügenkanzlers Friedrich Merz, gegen den die Schmierereien gerichtet waren.

So weit, so schlecht. Doch was die Angele-genheit so bemerkenswert macht, ist nicht die Tatsache, daß die Gerichte viel zu leichtfertig, meiner Vermutung nach fast immer widerrechtlich, Hausdurchsuchungen anordnen, sondern daß in diesem Falle der vom Amtsgericht Arnsberg ausgestellte Durchsuchungsbeschluß m. E. deshalb für rechtswidrig erklärt wurde, weil die Ver-dächtige im linkspolitischen Spektrum angesiedelt ist.

Hätte es sich bei dem/der Verdächtigen um einen/eine „Rechte“ gehandelt, so hätte sich wohl kaum ein Richter der nächsten Instanz gefunden, der die Hausdurchsuchung als rechtswidrig beurteilt hätte.

Als Betroffener kann ich mir, mit ungezählten weiteren betroffenen „rechten“ Dissidenten, ein Urteil erlauben. Staatsanwälte und Rich-ter, die sehr wohl wissen, was für die Karriere wichtig ist, von Geschichte aber keine Ah-nung haben, hatten mich einst als „Volksver-hetzer“ gemäß § 130 StGB angeklagt und schuldig gesprochen, weil ich in einem Blog mittels veröffentlichter Artikel mein göttli-ches Recht der Meinungsfreiheit in Anspruch genommen und politische Ereignisse erörtert hatte.

Selbstverständlich mußte der Justiz meine Person als Blogbetreiber bekannt gewesen sein, sodaß als „Beweissicherung“ eine Durchsuchung meiner Wohnung mit Be-schlagnahme  meines Laptops und Mobil-telefons nicht notwendig gewesen wäre.

In der Regel geschehen Hausdurchsuchungen zur widerrechtlichen Ausspähung von Daten und um Oppositionelle einzuschüchtern. Beschwerden von „rechten“ Dissidenten wegen Mißbrauchs von Durchsuchungen werden so gut wie immer abgeschmettert. Die Gesetze, die bei linken Systemlingen noch angewendet werden – beispielsweise die Straffreiheit von Satire – werden bei in die Mangel genommenen „Rechten“ gebrochen.

Ein Betroffener, der dies sehr treffend in seiner Sondersendung „Knallharte Abrech-nung mit der politischen Justiz in der BRD“ dargestellt hat, ist der Youtuber und ehe-malige Polizeibeamte Tim Kellner.

https://www.youtube.com/watch?v=af_oglq2r7c 

Dieser Mann zeigt aus eigener Erfahrung auf, daß die Urteile von Strafrichtern grundsätz-lich der gewünschten Politik entsprechen, und daß die Aufgabe des Bundesverfassungs-gerichts ist, die politischen Ziele der Kartell-parteien per Gesetzeskraft durchzusetzen.

Was man so gern verschiedenen Ländern der Dritten Welt als gängige Korruption anlastet, ist hierzulande seit eh und je Praxis; denn wenn die Richter des höchsten BRD-Gerichts paritätisch nach ihren Kartellparteibüchern ausgewählt werden, Richter mit oppositio-nellem Parteibuch aber nicht zugelassen sind, dann können keine unparteilichen Urteile gefällt werden.

Natürlich könnten de jure, allein um den Schein zu wahren, auch Anhänger der AfD Richter werden, doch ist dies, wegen der „Brandmauer“ de facto nicht möglich; es ist ja kein Geheimnis, wie totalitär Bundestag und Bundesrat, die für die Wahl der Bundesver-fassungsrichter zuständig sind, mit „rechter“ Opposition umspringen.

Wenn es dann großartig heißt, um die rich-terliche Unabhängigkeit zu gewährleisten, muß ein Richter während der Ausübung seines Amtes sein Parteiamt niederlegen, dann kann das nur Satire oder schwarzer Humor sein, denn man kann zwar sein Parteiamt, doch nie seine politische Gesin-nung niederlegen.

Im übrigen ist längst bekannt, daß wegen der fehlenden Gewaltenteilung in der BRD eine unabhängige Justiz nicht möglich ist: Die Staatsanwälte sind weisungsgebunden, und über die von der jeweiligen Regierung ab-hängigen Richter äußert sich der amtierende ordentliche Richter Thorsten Schleif in seinen beiden Büchern „Urteil ungerecht“, Riva-Ver-lag und „Wo unsere Justiz versagt“, Riva-Ver-lag, 2022, auf Seite 170 unmißverständlich:

„Jeder deutsche Richter verdankt sein Richteramt der deutschen Regierung. Und jeder deutsche Richter weiß, daß seine Karriere abhängt von der deutschen Regierung. Ist es daher verwunderlich, wenn die Umstände bei den Entschei-dungen der Richter – bewußt oder un-bewußt – Berücksichtigung finden?“

Und sogenannte Richter, die Menschen bestrafen, weil diese alles für ihr Vaterland geben wollen, gehören m. E. auf die Couch eines guten Psychiaters, nicht aber an den Richtertisch.

Denn wegen dieses Ausspruchs, selbst wenn er nach den Buchstaben des Gesetzes straf-würdig sein sollte, dürfte kein Richter, der nach Gesetz und Gerechtigkeit urteilen muß, bestrafen, sondern müßte nach der von der Justiz anerkannten und bereits mehrfach an-gewendeten Radbruch’schen Formel frei-sprechen, weil die Unsinnigkeit einer Bestra-fung wegen dieses Ausspruchs ohne Zweifel ersichtlich ist.

Je skrupelloser in ihrer Deutschfeindlichkeit eine BRD-Regierung ist, desto mehr Wider-stand hat sie zu erwarten; da helfen ihr auch keine rechtskonforme oder rechtswidrige Hausdurchsuchungen.

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Ines
Ines
1 Monat zuvor

die AfD Mitglieder waren zum Teil vorher in der CDU, mehr erwarte ich von dieser Partei nicht, für mich gehört diese genau so zum Spiel/Plan

Kurt
Kurt
1 Monat zuvor

SEHR RICHTIG ines Danke

Doris Mahlberg
1 Monat zuvor

Ich wurde einmal von einer SPD-Politikerin der Hamburger Bürgerschaft angezeigt und vor die Staatsanwaltschaft Bonn zitiert, weil ich sie wegen ihrer mangelnden Demokratiefähigkeit kritisiert hatte. Ich empfahl ihr, sich einen anderen Job zu suchen.

Meine Kritik war voll und ganz von der Meinungsfreiheit abgedeckt und hatte keinen justiziablen Inhalt. Das wußte diese SPD-Politikerin auch, aber hier geht es schon lange nicht mehr um Recht und Gesetz. Hier geht es um TERROR! Hier geht es darum, uns einzuschüchtern und mundtot zu machen! Hier geht es um die Botschaft dieses von Völkermördern installierten übermächtigen Staatsgebildes: Du, Bürger, hast mir zu gehorchen und ich kann dich für jeden beliebigen Zweck opfern. Ich kann jede Lüge benutzen, um dich zu unterdrücken und zu entrechten! Ich kann jede Realität so lange umdeuten, bis sie für mich paßt! Du hast für mich zu arbeiten und zu bezahlen mit allem was du besitzt, mit deinem Vermögen, deiner Gesundheit, deiner Ehre und deinem Leben.

Und wehe du wagst es, mir zu widersprechen oder dich mir zu widersetzen! Dann werde ich dich zur Unperson erklären und gesellschaftlich fertig machen! Und wehe du wagst es, mich zu lange oder zu lautstark zu kritisieren. Dann werde ich dich zum Schweigen bringen, denn dann bist du eine Gefahr für die Demokratie, und ich kann dich wegen „Delegitimierung des Staates“ bespitzeln und terrorisieren!

Ich kann mich nur wiederholen: In einer Welt, in der die schlimmsten Völkermörder und Verbrecher aller Zeiten die Regeln und Gesetze machen, haben die Menschen keine Hoffnung auf Gerechtigkeit. Das ständige sphinxartige Grinsen einer v.d.Leyen und die grauenhaften Ereignisse in Gaza seien uns allen Antwort genug.

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