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Man hatte es schon nicht mehr für möglich gehalten, daß in der Politik Deutschlands außer ideologischer Diktatur auch noch der gesunde, freiheitliebende Verstand zum Zuge käme. Doch siehe da, trotz aller Mühe, die Menschen mit einem Beschluß zu über-fahren, setzten diese der Willkür eine längst fällige Grenze!

Meinrad Müller

veröffentlichte dazu am 11. Juli 2025 seine klare fachliche Kritik: 

Nach den Plagiatsvorwürfen vom gestrigen Tag hat der Bundestag die Wahl von Frau Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin vertagt.

Frauke Brosius-Gersdorf (Bild: Fokus)

Die Begründung ist formell, doch der politische Schaden ist real. Eine Personalie, die als juristische Aufrüstung der progressiven Agenda gedacht war, droht nun selbst zur juristischen Fallhöhe zu werden.

Denn was ist der wahre Grund, warum ausgerechnet Frau Brosius-Gersdorf für das Bundesverfassungsgericht nominiert wurde? Man wollte eine ideologisch festge-legte Juristin auf eine Position heben, deren Entscheidungen fortan als unangreifbar gelten. Wenn später ein Gesetz aus Karlsruhe kassiert wird, kann die Regierung sagen:

„Das haben die Richter entschieden.“

Die Verantwortung wandert – still und leise – vom Parlament nach Karlsruhe. Und genau das war der Plan.

Frau Brosius-Gersdorf ist keine neutrale Juristin. Ihre politischen Überzeugungen sind dokumentiert:

Sie will den § 218 abschaffen und argumen-tiert, ein ungeborenes Kind genieße erst ab der Geburt Menschenwürde.

Sie fordert Frauenquoten, verteidigt das Tragen religiöser Symbole im Staatsdienst, befürwortet verpflichtende Impfprogramme und setzt sich für eine grundsätzliche Um-gestaltung des Grundgesetzes im Sinne progressiver Gesellschaftsbilder ein.

Ist das noch Rechtsprechung – oder Regierungspolitik im Richtergewand?

Karlsruhe als Ersatzparlament

Es entsteht der Eindruck: Wenn politische Projekte im Bundestag scheitern, soll das Verfassungsgericht die Weichen stellen. Und wenn man weiß, wie die Richter urteilen werden, ist das Urteil nur noch eine Form-sache. Der Bundestag duckt sich weg, das Gericht liefert. Die demokratische Kontrolle wird ersetzt durch institutionelle Unan-tastbarkeit.

Wollen wir wirklich, daß Fragen über Leben, Freiheit oder kulturelle Identität nicht mehr von gewählten Volksvertretern entschieden werden, sondern von wenigen, nicht ab-wählbaren Juristen?

Ergebnis eines langen Marsches

Vor 40 Jahren kündigten Vertreter der Grünen den „langen Marsch durch die Institutionen“ an. Man wolle in Ämter, Behörden und Ge-richte vordringen, um die Gesellschaft von innen umzubauen.

Frau Brosius-Gersdorf ist nicht der Beginn – sie ist das Ergebnis. Nicht Hüterin der Verfassung, sondern Vertreterin eines Umbauwillens, der Grundgesetz und Gesellschaft in neue Form pressen will.

Demokratie braucht Korrekturmöglichkeiten

Die deutsche Demokratie lebt von Gewalten-teilung, Verantwortlichkeit und öffentlicher Rechenschaft. Doch was geschieht, wenn die entscheidenden Weichen von Menschen ge-stellt werden, die niemand gewählt hat – und die niemand mehr kritisieren darf?

Die Verschiebung der Wahl zeigt: Die Nomi-nierung war politisch gewollt, aber nicht demokratisch tragfähig. Ob die Plagiats-vorwürfe berechtigt sind oder nicht – allein die Tatsache, daß sie öffentlich werden konnten, zeigt: Die Unantastbaren sind nicht so unantastbar, wie man glaubte.

Karlsruhe ist kein Ort für politische Experi-mente. Wer dort das letzte Wort spricht, muß der ganzen Republik rechenschaftspflichtig bleiben. Alles andere wäre das Ende der Gewaltenteilung, wie wir sie kannten.

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Jörn Uhl
Jörn Uhl
3 Monate zuvor

Wenn es um Rechtsfragen geht, frage ich mich immer, wieso werden alle Fakten einfach gar nicht mehr gesehen. Welche? Diese:
Unser Gemeinwesen: Alle sogenannten Behörden gibt es nicht mehr seit 1990 (2+4-Verhandlungen), es sind Firmen so an die 40.000 geschaffen worden. Kann jeder nachlesen (Anmeldung in Delaware USA).

Mit den sogenannten Bundesbereinigungsgesetzen hat man 2006, 2007 und 2010 dem gesamten Justizwesen die gesetzliche Befugnis entzogen. Was macht die Justiz? Einfach weiter, weiter, weiter usw.

Interessant das Urteil vom 25.07.2012 vom BVerfGe: Seit 1956 gibt es keine verfassungsmäßigen Parlamente in der BRD. Alles, was dort gemacht wurde, ist nichtig. Kurz: BRD seit 1956 als Rechtsstaat erloschen, neues und altes Wahlgesetz nichtig, über 50 (70) Jahre nichtige Gesetze, Verordnungen, Mitglieder im Bundestag und Bundesrat seit 1956 ohne Legitimation für eine Gesetzgebung. Was machen diese sogenannten Gewählten? Sie machen weiter, weiter, weiter usw.

Das ist nur ein kleiner Hinweis. Empfehlung: Telegram im Internet! und Buch „Das Deutsche Reich 1871 bis heute von Dr. Matthes Haug“.

KWHugo
KWHugo
3 Monate zuvor

Jörn Uhl,
das weiß ich seit Jahren und erkenne die bRD nicht als einen Staat an. Gemeinschaftlich wird aber zäh daran gearbeitet, den Status Quo nicht zu verändern, weil man diesen Staat neu aufstellen, den Zugereisten mit dem hinterhergeworfenen bRD-Paß den Heimweg weisen müßte, da sie eigentlich staatenlos sind.

Es sind also viele Veränderungen nötig, wovor sich Parteien aller Coleur seit Jahrzehnten herumdrücken, auch weil der Kolonialherr USA Veränderungen nicht zuläßt. Dann wären wir souverän und als gefesseltes Teil der EU kein Anhängsel der USA mehr. Es geht immer um uns Deutsche. Hat man uns, hat man Europa.

Das Schlimmste ist der Tiefe Staat in den uSA, der bei jeder Diskussion als rosa Elefant im Raume steht und über den um Gottes Willen nicht gesprochen werden darf.

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