Der geheime Staatsvertrag vom 21. Mai 1949 und die Kanzlerakte
Mittwoch, 8. Juli 2026 von Adelinde
Thomas Engelhardt
Der geheime Staatsvertrag vom 21. Mai 1949 und die Kanzlerakte (mit einem Anhang über die Beweise eingeschränkter bundesdeut-scher Souveränität)
Die Existenz eines im Jahr 1949 mit den Kriegssiegern abgeschlossenen Staatsver-trages und eine auf diesem Vertrag fußende Kanzlerakte ist seit zwei Jahrzehnten Thema des politischen Diskurses nicht nur im natio-nalpatriotischen Lager Bundesdeutschlands.[1]
Lange galt die Kanzlerakte als eine Ver-schwörungstheorie: Die „Kanzlerakte“, ein geheimer alliierter Machtvorbehalt, den die jeweils neu gewählten Bundeskanzler zu unterzeichnen hatten.
Die politischen Spitzen der Bundesrepublik und die Medien leugneten jahrelang deren Existenz und bezeichneten das Gerede als Unfug. Erst 2009 bestätigte Egon Bahr[2] deren Existenz.
Willy Brandt nannte die Kanzlerakte ge-genüber Egon Bahr einen „Unterwerfungs-brief“ und lehnte 1969 eine Unterzeichnung zunächst empört ab.
„Schließlich sei er zum Bundeskanzler gewählt und seinem Amtseid verpflichtet. Die Botschafter (der Alliierten) könnten ihn wohl kaum absetzen! Da mußte er sich belehren lassen, daß schon Ade-nauer diese Briefe unterschrieben hatte und danach Erhard und danach Kiesinger.“[3]
So schilderte es Egon Bahr 2009 in der Hamburger Wochenzeitung „Die Zeit“ und machte damit erstmals die Existenz der sogenannten „Kanzlerakte“ öffentlich und einem großen Publikum bekannt..[4]
In unmittelbarem Zusammenhang mit der kontrovers diskutierten Frage der bis heute nicht eindeutig bewiesenen Existenz dieser Dokumente und Akten steht die Bewertung der staatsrechtlichen Lage der Bundesrepu-blik vor 1990 und insbesondere jedoch nach 1990.
Denn die Kernfrage lautete und lautet, ob und inwieweit diese Bundesrepublik heute, im vierten Jahrzehnt nach der Erweiterung um das Territorium der früheren DDR, tatsächlich souverän ist oder eben nicht. Oder anders gefragt. Ist diese Bundesrepublik Deutsch-land ein normaler Staat, und ist sie überhaupt ein deutscher Staat? Der Begriff Deutschland in der Staatsbezeichnung scheint das zu bestätigen.[5]
Mit der Frage der staatsrechtlichen Lage Groß-Westdeutschlands, genannt Bundes-republik, beschäftigt sich der Autor seit dem Anschluß des mitteldeutschen Besatzungs-sprößlings sowjetischer Provenienz („DDR“) an den westdeutschen Teilstaat.
Mit dem Beitritt des anderen deutschen Staates, der sich demokratisch nannte und der in seiner Staatsbezeichnung wie der Bonner Weststaat den Begriff Republik verwendete, zum Geltungsbereich des „Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“, änderte sich vorgeblicher Weise die staatsrechtliche Situation Deutschlands.
Richtig ist, daß bis 15. März 1991 (nicht wie vielfach angenommen bis zum 3. Oktober 1990, dem Tag des Beitritts der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes)[6] nicht nur die Vorbehaltsrechte der Alliierten galten. Vielmehr erweisen sich in der Rückschau beide deutschen Staaten als nicht souveräne Staaten, obwohl die politischen Eliten dieser beiden politischen Nachkriegsgebilde diese Konstellation und politische Tatsache zu keinem Zeitpunkt öffentlich machten.[7]
Die DDR war zweifelsohne ein sowjetischer Modell- und Satellitenstaat. In den ehema-ligen Westzonen besaß die 1949 etablierte Bundesrepublik jedoch keineswegs wei-tergehende souveräne Rechte.[8]
Ganz im Gegenteil. Sowohl die Deutsche Demokratische Republik als auch die Bun-desrepublik können jeweils für sich als „Besondere politische Gebiete“ charakterisiert werden.[9]
Dessen ungeachtet spielten weder auf der politischen Bühne noch in der Diplomatie die offensichtlichen Sonderbestimmungen, denen beide Staaten unterlagen, eine Rolle oder hatten auch nur eine untergeordnete Bedeu-tung. Beide Staaten wurden international anerkannt, beide Staaten wurden als voll-wertige Mitglieder in die UNO aufgenom-men[10], waren zeitweise sogar nichtständige Mitglieder im UNO-Sicherheitsrat.[11]
Diese Tatsache muß um so mehr Verwun-derung hervorrufen, als Deutschland in der Charta der Vereinten Nationen bis heute als Feindstaat definiert wird.[12]
Dieser Sachverhalt kann andererseits wieder als Indiz für die Tatsache interpretiert wer-den, daß weder die Deutsche Demokratische Republik noch die Bundesrepublik Deutsch-land als Nachfolgestaaten des 1945 zusam-mengebrochenen Deutschen Reiches ange-sehen wurden.
Für die beiden infolge der Ergebnisse des II. Weltkrieges sich als neue Kontrollmächte Europas aufschwingenden Großmächte USA und UdSSR war diese politische Konstellation komfortabel.
Der lästige Konkurrent Deutschland war als wirtschaftlicher Konkurrent ausgeschaltet, außerdem militärisch enthauptet. Damit war jedoch auch Europa geopolitisch und geo-strategisch auf Jahrzehnte politisch neutra-lisiert.
Diese Einschätzung läßt sich ebenso für das Vereinigte Königreich und Frankreich treffen. Zwar verloren beide Staaten in der Nachwir-kung des II. Weltkrieges ihren Status als Großmacht.[13]
Insbesondere aber Frankreich profitierte rüstungstechnisch und technologisch von der deutschen Kriegsbeute[14], während es Großbritannien als einer der Hauptsieger-mächte gelang, den lästigen Konkurrenten Deutschland künftig kontrollieren zu können und für Jahrzehnte mit der britischen Be-satzungszone in Deutschland militärisch präsent zu sein.[15]
Bis heute sind die Bundesdeutschen mehr-heitlich außerstande, in ihr Welt- und Selbst-bild die Tatsache aufzunehmen, daß die Siegermächte 1945 ihren Sieg über Deutsch-land mit Massenverbrechen an Deutschen besiegelten, die etliche Kriterien der UN-Völkermorddefinition erfüllen.
Golo Mann zitierte in seiner „Deutschen Geschichte“ den britischen „Economist“, der damals geschrieben hatte, die Alliierten hätten den Krieg gegen Hitler mit einem Frieden im Stile Hitlers beendet.
„Mehr als zehn Millionen Menschen von Haus und Hof zu vertreiben und in ein zerstörtes Restterritorium zu pressen, wo bereits die Einheimischen unter Mangel an Obdach, Nahrung und Heizmaterial leiden, bedeutet, billigend ein Massen-sterben in Kauf zu nehmen oder sogar einzukalkulieren. […].
Wer das Befreiungsnarrativ verabsolutiert und internalisiert hat, dem bereitet die Konfrontation mit den Fakten kognitive Dissonanzen. Er flüchtet sich in die bun-desdeutsche Schuldtranszendenz.
Der Kontext der Vertreibung beschränkt sich weitgehend auf den Nationalsozi-alismus, der kontextlos über eine sonst friedvolle Welt gekommen zu sein scheint. […]
Um die nationale Katastrophe angemes-sen beurteilen zu können, muß man solche Fakten überhaupt erst einmal zur Kenntnis nehmen. […]“.[16]
Die nationale Katastrophe beispielsweise der Auslöschung der deutschen Ostprovinzen wird in ihrer ganzen Tragweite und Dimen-sion heute nicht mehr wahrgenommen. Das Hauptziel der Kriegssieger war, Deutschland entscheidend zu schwächen, indem man 25 % seines Territoriums anderen Staaten überläßt.[17]
Die weit verbreitete Unkenntnis über das Ausmaß dieses territorialen Verlustes hat ihre Entsprechung in der Ignoranz der Bundes-deutschen gegenüber den entsprechenden Fakten und Zahlen.
In der Gesamtbetrachtung erweist es sich, daß Deutschland 1945 nicht nur militärisch guillotiniert wurde. Vielmehr wurde Deutschland als selbständig handelndes politisches Subjekt ausgeschaltet.
Das geteilte Deutschland stand auch nach 1948/1949 weiterhin unter der Herrschaft des Alliierten Kontrollrats.[18] Den meisten Deutschen in Ost und West war diese gege-bene politische Situation nicht klar. Aber sie wurde in den Gegebenheiten und der Realität des geteilten Berlin offensichtlich.[19]
Der Alliierte Kontrollrat hatte als oberste Besatzungsbehörde die eigentliche Regier-ungsgewalt im geteilten Deutschland. Diese staatsrechtliche Lage währte bis 1990.[20]
Mit dem sog. Regelungs- bzw. Einigungs-vertrag (Zwei-plus-Vier-Vertrag) vom 12. September 1990 (in Kraft getreten am 15. März 1991)[21] änderte sich de jure (jedoch nicht faktisch) diese Konstellation.[22]
Folge des Vertrages war der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik nach Artikel 23 des Grundgesetzes zum 3. Oktober 1990 (ge-nauer: der Beitritt der DDR zum Geltungs-bereich des Grundgesetzes) und die hierauf folgende Durchsetzung der bundesdeutschen Rechts-, Verwaltungs- und Sozialsysteme im Beitrittsgebiet.
Das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ trat infolgedessen am 3. Oktober 1990 auf dem Gebiet der DDR in Kraft. Die DDR löste sich auf. Das Territorium wurde in fünf neue Bundesländer aufgeteilt (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen).
Am Grundsatz der staatsrechtlichen Lage änderte sich durch dieses Konstrukt jedoch nichts. Die Vorbehalts- und Sonderrechte der Kriegssieger galten auch nach 1990 weiter.
Bestandteil des Regelungsvertrages waren aber Festlegungen über den Abzug der sowjetischen Truppenverbände aus dem Bundesgebiet.[23] D. h. die Sowjetunion als ehemalige Siegermacht verlor mit dem Vertrag des Jahres 1990 abgesehen von der fortdauernden Präsenz in Ostpreußen alle ihre Rechte in Deutschland.[24]
Der Staatsvertrag vom 21. Mai 1949 und ebenso die Kanzlerakte weisen darauf hin, daß nach der Gründung des Bonner West-staats 1949 die Vorbehaltsrechte der Alliierten auch weiterhin galten.
Belege für die Existenz einer solchen Kanz-lerakte existieren jedoch wohlweislich nicht. In der Politik und Diplomatie aber besagt das nichts. Geheimverhandlungen und besonde-rer Geheimhaltung unterliegende Vorgänge und Dokumente bzw. Verträge sind nun einmal nicht allgemein präsent.
Dies liegt in der Natur der Sache. In der Regel haben die Beteiligten kein Interesse an einer Behandlung des Vertragsgegenstandes oder des erzielten Ergebnisses durch die Öffent-lichkeit. Zumindest die Kanzlerakte aber steht immer einmal wieder im Mittelpunkt von Diskussionen und auch politischen Zusammenfassungen.[25]
Als einziger Beleg für die Existenz dieser Kanzlerakte gilt ein allerdings nicht klar und eindeutig datiertes Schreiben eines nicht identifizierbaren Mitarbeiters des Bundes-nachrichtendienstes (BND), Staatsminister Dr. Rickermann aus dem Jahr 1992.[26]
Die Echtheit dieses Schreibens wird von der bundesdeutschen Politik in Abrede gestellt.
In der Tat lassen sich im gegebenen Zusam-menhang jedoch eine Reihe von Ungereimt-heiten feststellen. Beispielsweise hat die in diesem Schreiben erwähnte „provisorische Regierung Westdeutschlands“, mit der die westlichen Alliierten angeblich den „gehei-men Staatsvertrag“ geschlossen haben, nicht existiert.
Es sei denn, man würde die ebenfalls im Jahr 1949 sich konstituierende erste Bundesre-gierung unter Kanzler Adenauer als provi-sorisch bezeichnen und entsprechend kennzeichnen.
Die Mitglieder des Parlamentarischen Rats, die mit dem (von den Alliierten diktierten) Grundgesetz[27] die staatsrechtlichen, letztlich auch die verfassungsrechtlichen Grundlagen des westdeutschen Teilstaates schufen,[28] waren sich überwiegend über den provisorischen Charakter dieses nicht tatsächliche Souveränität erlangenden Staates durchaus einig.[29]
In keinem offiziellen Dokument erscheint jedoch der Begriff „provisorische Regierung“, und der neue Staat wurde nach 1949 lediglich umgangssprachlich Westdeutschland genannt.[30]
Zudem erhoben die politischen Spitzen des letztlich von den Westalliierten aus der Taufe gehobenen neuen Staatswesens den Allein-vertretungsanspruch für ganz Deutschland. Aus diesem Grund war die Staatsbezeichnung auch nicht Deutsche Bundesrepublik oder Deutsche Föderation oder Bund deutscher Länder (was richtiger und naheliegender gewesen wäre!).
Zu berücksichtigen ist darüber hinaus, daß zum Zeitpunkt des angeblichen Vertragsab-schlusses am 21. Mai 1949 keine (west-)-deutsche Regierung existierte.
Aber auch mit der Verabschiedung des Grundgesetzes zwei Tage später, am 23. Mai 1949, erfolgte keineswegs die Staatsgrün-dung, auch wenn dieses Datum seit Jahr-zehnten mantraartig als Gründungsdatum der BRD genannt wird.
Mit der Annahme des Grundgesetzes durch den sog. „Parlamentarischen Rat“[31] exi-stierten die neuen staatsrechtlichen Gremien und Institutionen noch nicht. Bundesrat und Bundestag konstituierten sich erstmalig am 7. September 1949. Erst dieser Tag kann demzufolge als Gründungsdatum der BRD angesehen werden.[32]
Aus dieser Konstellation folgt andererseits jedoch auch, daß ein Staatsvertrag am 21. Mai 1949 nicht abgeschlossen werden konnte, da auf der (west-)deutschen Seite kein Staat als Vertragspartner existierte (bzw. noch nicht vorhanden war).
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Anmerkungen
[1] Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Altmaier auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (Bündnis 90/Die Grünen) vom 18. März 2009, Bundestagsdrucksache 16/12356, S. 15 f., abrufbar unter https://dserver.bundestag.de/btd/16/123/1612356.pdf; das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hatte bereits im November 2007 in einer Antwort auf eine Anfrage an die damalige Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, ob sie „diese Kanzlerakte unterzeichnen“ mußte, darauf hingewiesen, daß der „geheime Staatsvertrag“ „dem Reich der Legenden zuzuordnen“ sei und daß die Bundeskanzlerin „selbstverständlich auch nicht auf Anordnung der Alliierten eine sogenannte ‚Kanzlerakte‘ unterschreiben“ mußte, bevor sie ihren Amtseid ablegte.
[2]Egon Bahr war Berater (ab 1960) und persönlicher Freund Willy Brandts und als Bundesminister für besondere Aufgaben (1972 bis 1974) Leiter der Deutschlandpolitik sowie „Architekt“ der Neuen Ostpolitik. Geboren 1922 im thüringischen Treffurt, wurde er wegen seiner jüdischen Großmutter als Musikstudent abgelehnt, später – 1944, nach Einsätzen an der Westfront – aus der Wehrmacht ausgeschlossen. Der ehemalige Fahnenjunker lernte Industriekaufmann, bevor er Journalist wurde. 1956 trat er in die SPD ein, deren Bundesgeschäftsführer er von 1976 bis 1981 war. Unter Helmut Schmidt ist er noch bis 1976 Minister für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Bahr veröffentlichte zahlreiche Bücher, darunter: „Deutsche Interessen“ (Blessing, 1998), „Der Nationalstaat. Überlebt und unentbehrlich“ (Steidl, 1999) und „Der deutsche Weg. Selbstverständlich und normal“ (Blessing, 2003).
[3]Die Beamten im Kanzleramt wiesen Brandt daraufhin, daß Adenauer diesen Brief (die Kanzlerakte) vor der Genehmigung des Grundgesetzes durch die drei Militärgouverneure (12. Mai 1949) unterschrieben hatte, was dann Erhard und Kiesinger wiederholt hatten. – Dann könne er das auch machen, entschied Brandt.
[4]Willy Brandt nannte die Kanzlerakte gegenüber Egon Bahr einen „Unterwerfungsbrief“ und lehnte 1969 eine Unterzeichnung zunächst empört ab:
„Schließlich sei er zum Bundeskanzler gewählt und seinem Amtseid verpflichtet. Die Botschafter (der Alliierten) könnten ihn wohl kaum absetzen! Da mußte er sich belehren lassen, daß schon Adenauer diese Briefe unterschrieben hatte und danach Erhard und danach Kiesinger.“
So schilderte es Egon Bahr 2009 in der „Zeit“ und machte damit erstmals die Existenz der sogenannten „Kanzlerakte“ öffentlich. [Qu.: Drei Briefe und ein Staatsgeheimnis (aus der Serie: Mein Deutschland, Teil 9). In: Die Zeit, Nr. 21,2009 (14.05.2009).
[5]Bei genauerer Betrachtung ist diese Bundesrepublik, ist dieser Staat, der erste der deutschen Geschichte, der sich Deutschland nennt, sieht man von der ab 1943 umgangssprachlich verwendeten Bezeichnung Großdeutschland ab (die korrekte Staatsbezeichnung ab 1943 war Großdeutsches Reich).
[6]Der Zwei-plus-Vier-Vertrag trat nach der Ratifizierung erst am 15. März 1991 in Kraft, nicht am 3. Oktober 1990. De jure endeten die Vorbehalts- und Sonderrechte der Alliierten demzufolge erst 1991, nicht bereits im Oktober 1990 (!).
[7]Im Jahr 1973, als beide deutsche Staaten als Vollmitglieder in die Vereinten Nationen aufgenommen wurden, mußten beispielsweise Dr. Michael Kohl (als Vertreter der DDR) und Egon Bahr (als Vertreter der BRD) den Siegermächten schriftlich versichern, daß mit diesem Vorgang die Rechte der Siegermächte in Deutschland nicht erlöschen, d.h. die Vorbehaltsrechte der Vier Mächte würden durch den Beitritt zur UNO nicht berührt werden. Über diese Vorgänge schwiegen sich sowohl die Ost- als auch die Westmedien aus.
[8]Am 5. Mai 1955 wurde der bis zu diesem Zeitpunkt fortdauernde Besatzungsstatuts seitens der Westalliierten aufgehoben und die Bundesrepublik Deutschland teilsouverän (davon unberührt blieben die Sonder- und Vorbehaltsrechte der Vereinigten Staaten, des Vereinigten Königreichs und Frankreichs).
[9]In gewisser Weise sind diese beiden Modell-und Satellitenstaaten der jeweiligen Hauptsiegermacht USA und UdSSR mit den französischen Modellstaaten der napoleonischen Zeit (Königreich Westphalen, Großherzogtum Berg, Großherzogtum Frankfurt) vergleichbar. Staatsrechtlich handelte es sich um Protektoratsgebilde.
[10]Die Bundesrepublik Deutschland und die DDR wurden am 18. September 1973 als vollwertige Mitglieder in die Vereinten Nationen aufgenommen.
[11]Die Bundesrepublik war bisher sechsmal nichtständiges Mitglied, und zwar in den folgenden Zeiträumen: 1977–1978, 1987–1988, 1995–1996 , 2003–2004, 2011–2012 u. 2019–2020. Die DDR war in den Jahren 1980 und 1981 nichtständiges Mitglied des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.
[12]Deutschland galt entsprechend der Definition der UN-Charta von 1945 als ein „Feindstaat“. Artikel 53 der UNO-Verfassung bezeichnet jeden Staat, der im II. Weltkriegs Feind eines Unterzeichnerstaates dieser Charta war als „Feindstaat“. Die Feindstaatenartikel, nach denen die Sieger im Falle eines Falles ihre Rechte über Deutschland jederzeit aktivieren können, gelten de jure bis heute fort. Auch Japan, Italien, Ungarn, Rumänien, Finnland, Kroatien, die Slowakei und Österreich wurden als Feindstaaten definiert. Heute hat der „Feindstaat“-Begriff, obwohl formal noch Bestand der UNO-Charta, angeblich keine rechtliche und faktische Bedeutung mehr.
[13]Das Britische Weltreich (British Empire) war das bis zum 20. Jahrhundert bestehende, größte Kolonialreich der Geschichte und bis 1914/1918die führende Weltmacht. Zum Zeitpunkt seiner größten Ausdehnung, 1922, umfasste es mit 458 Millionen Einwohnern und ca. 33,67 Millionen km² sowohl ein Viertel der damaligen Weltbevölkerung als auch ein Viertel der Landfläche der Erde. Unter der Herrschaft des Vereinigten Königreichs vereinte es Dominions, Kronkolonien, Protektorate, Mandatsgebiete, britische Überseebesitzungen und andere abhängige Territorien. Gemäß den Bestimmungen des 1919 unterzeichneten Versailler Friedensvertrages wuchs die Fläche des Empire um 4,662 Millionen km², die Zahl der Untertanen um 13 Millionen, womit die größte Ausdehnung erreicht war. Im II. Weltkrieg hatte Großbritannien riesige Schulden angehäuft und entging 1946 nur knapp eiknem Staatsbankrott, nicht zuletzt dank einer US-Anleihe in Höhe von 3,5 Milliarden Dollar. Den Aufstieg der neuen Weltmächte Sowjetunion und Vereinigte Staaten konnte Großbritannien nicht aufhalten. Frankreich war die zweit-größte Kolonialmacht. Nach dem II. Weltkrieg zerfiel das französische Kolonialreich infolge der Dekolonisation. Den verbliebenen Gebieten (La Réunion, Saint-Pierre und Miquelon, Île Clipperton oder Île de la Passion, Guadeloupe, Martinique, Saint-Martin, Saint-Barthélemy) bzw. deren Hoheitsgewässern verdankt Frankreich heute die (nach den Vereinigten Staaten) zweitgrößte Meeresfläche der Welt (11 Millionen km²).
[14]Wenig beachtet und in der Zeitgeschichtsforschung kaum thematisiert wird die Tatsache, daß die französische Rüstungswirtschaft und Flugzeugindustrie infolge des Raubs von deutschen Forschungsergebnissen und Flugzeugentwicklungen einen ungeheuren Modernisierungsschub erlangte. Die deutschen Flugzeugentwicklungen vor 1945 brachten die modernsten und leistungsfähigsten Flugzeuge hervor.
[15]Diese 1945 entstandene geopolitische Lage erinnert an die Ergebnisse des Doppelfriedens von Münster und Osnabrück. Auch damals war das Deutsche Reich zerrissen und politisch ohnmächtig. Nach 1648 stellte das Reich nurmehr eine lose Klammer selbständiger politischer Territorien dar.
[16]Thorsten Hinz : Das verdrängte deutsche Leid. In: Junge Freiheit, Nr. 25/26, 12.06.2026, S. 13.
[17]Die Angabe von 25 % annektierten deutschen Territoriums bezieht sich auf den Gebietsstand des Deutschen Reiches am 31. Dezember 1937.
[18]Mit den von den Siegermächten verfügten Staatsgründungen (BRD in den Westzonen, DDR in der SBZ) verlor der Alliierte Kontrollrat nicht seine Zuständigkeit. Formal existierte er bis 1990. Die letzte Sitzung des Alliierten Kontrollrates fand am 2. Oktober 1990 statt.
[19]Berlin-West (in der DDR als Westberlin bezeichnet) war nicht Teil der Bundesrepublik, sondern stand unter Kontrolle der westlichen Militärkommandanten. Die oberste Regierungsgewalt in ganz Berlin übte die Alliierte Kommandantur aus, die de jure das oberste Organ für ganz Berlin war. In West-Berlin übten die jeweiligen Stadtkommandanten (der USA, Großbritanniens und Frankreichs) das Besatzungsrecht in ihrer jeweiligen Zone aus. Sie konnten Gesetze der Bundesrepublik Deutschland oder Beschlüsse des West-Berliner Senats beanstanden, aufheben oder modifizieren (Alliierter Vorbehalt). Ostberlin wurde von den politischen Verantwortlichen als „Berlin. Hauptstadt der DDR“ bezeichnet. Damit wurde der Eindruck erweckt, die SED-Funktionäre besäßen Handlungsvollmacht und diese „Deutsche Demokratische Republik“ wäre souverän.
[20]Am 2. Oktober 1990 kamen die Berliner Stadtkommandanten im Gebäude der Alliierten Kommandantur in der Kaiserswerther Straße in Berlin-Dahlem zusammen. Nach etwa 45 Minuten endete die Sitzung. Mit der Unter-zeichnung eines abschließenden Briefes an den Regierenden Bürgermeister von Berlin und dem Inkrafttreten der Wiedervereinigung am darauffolgenden Tag, dem 3. Oktober 1990, endeten die Amtsgeschäfte der Besatzungs-mächte in der ehem. Reichshauptstadt.
[21]Der Zwei-plus-Vier-Vertrag trat am 15. März 1991 in Kraft, da er völkerrechtlich erst wirksam werden konnte, nachdem alle beteiligten Staaten den Vertrag ratifiziert und ihre Urkunden hinterlegt hatten. Die Sowjetunion hinterlegte ihre Urkunde als letzte. Der Vertrag wurde zwar am 12. September 1990 in Moskau unterzeichnet, Mu?te aber von den Parlamenten der sechs beteiligten Staaten (BRD, DDR, USA, UdSSR, Großbritannien und Frankreich) ratifiziert werden. Die Ratifizierung durch den Obersten Sowjet der UdSSR nahm die meiste Zeit in Anspruch und erfolgte erst Anfang März 1991. Am 15. März 1991 wurde die letzte Ratifikationsurkunde in Bonn hinterlegt. Dadurch erlangte das vereinte Deutschland offiziell seine Souveränität zurück.
[22]Der am 12.09.1990 in Moskau abgeschlossene Zwei-plus-Vier-Vertrag zwischen den beiden deutschen Staaten und den vier Siegermächten des Zweiten Weltkrieges (USA, UdSSR, Frankreich, Vereinigtes Königreich) stellte die innere und äußere Souveränität des vereinten Deutschlands zumindest teilweise wieder her. Im vollständigen Wortlaut hieß dieser Vertrag: „Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland“, er wurde daher auch kurz als „Regelungsvertrag“ bezeichnet. Er trat nach der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde am 15. März 1991 mit einer offiziellen Zeremonie in Kraft [Vgl. Bundesgesetzblatt BGBl. 1990 II S. 1317].
[23]Diese „Gruppe der sowjetischen Streitkräfte in Deutschland“, ab 1988, über den Zeitpunkt der Auflösung der Sowjetunion 1991 hinaus, bis zum Abzug der dann russischen Truppen 1994 war die offizielle Bezeichnung Westgruppe der Truppen (kurz WGT, russ. Западная группа войск Sapadnaja gruppa wojsk).
[24]Der Artikel 4, Absatz 1 des Zwei-plus-Vier-Vertrages beinhaltete, daß die BRD (das vereinte Deutschland) und die UdSSR die Bedingungen und die Dauer des weiteren Aufenthalts sowie die Abwicklung des Abzugs der sowjetischen Streitkräfte auf deutschem Boden in vertraglicher Form regeln. In Ausführung dieses Auftrags wurde am 12. Oktober 1990 der Aufenthalts- und Abzugsvertrag (AAV) geschlossen.
[25]Dagegen wird der der Kanzlerakte zugrunde liegende Vertrag (Staatsvertrag v. 21. Mai 1949) weniger beachtet und kaum thematisiert.
[26] Ein Dr. Rickermann als ehemaliger Mitarbeiter bzw. Spitzenbeamter des BND war nicht nachzuweisen. In diesem nicht klar und eindeutig datierten Schreiben des (vorgeblichen) BND-Mitarbeiters Dr. Rickermann an einen nicht namentlich genannten Minister wird über den Verlust eines Exemplars der Kopie Nr. 4 jenes “geheimen Staatsvertrags” berichtet. Der ominöse Schreiber, dessen Identität und Existenz sich nicht belegen ließ, empfiehlt, sollte dieselbe „in falsche Hände“ gelangen, die Echtheit abzuleugnen. „Staatsminister“ ist zudem die Amtsbezeichnung der Parlamentarischen Staatssekretäre beim amtierenden Bundeskanzler sowie beim Bundesminister des Auswärtigen (zu den Gründen siehe Wischnewski 1989: 177 f.). Ein Staatsminister oder Parlamentarischer Staatssekretär ist kein Beamter mit Verwaltungsaufgaben, sondern steht in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis und ist für die Unterstützung bei politischen Aufgaben einem Mitglied der Bundesregierung beigegeben. Der Präsident des Bundesnachrichtendienstes ebenso wie die Mitarbeiter des BND sind jedoch Berufsbeamte. Die Amtsbezeichnung „Staatsminister“ ist hier infolgedessen fehl am Platz.
[27] Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (nicht: Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland). Tatsächlich waren es die westlichen Besatzungsmächte, die die Entstehung des Grundgesetzes beherrschten. Sie dekretierten den Erlaß des Grundgesetzes, nahmen massiv Einfluß auf seinen Inhalt und stellten sein Inkrafttreten unter den Vorbehalt ihrer Genehmigung. [Hans Herbert von Arnim in „Die Deutschlandakte“, München: C. Bertelsmann, 2008, ebd.S. 16].
[28]Das Grundgesetz stellt wohlgemerkt keine Verfassung dar, besitzt jedoch zweifelsohne den Charakter einer solchen bis heute fehlenden Verfassung Bundesdeutschlands.
[29]Die berühmte Grundsatzrede von Carlo Schmid (SPD) vor dem Plenum des Parlamentarischen Rates fand am 8. September 1948 statt. Als Vorsitzender des Hauptausschusses prägte er mit seinen Ausführungen entscheidend den Charakter des künftigen Grundgesetzes und lieferte die theoretische Legitimation für den westdeutschen Teilstaat. Um die Teilung Deutschlands nicht zu zementieren, sollte der neu zu gründende Staat kein endgültiger deutscher Nationalstaat sein, sondern ein Provisorium. Schmid argumentierte, daß auch ein solches „Staatsfragment“ legitim und handlungsfähig sein müsse. Das Grundgesetz sollte daher nicht als „Verfassung“ bezeichnet werden, um den Weg für eine spätere Wiedervereinigung offenzuhalten.
[30]Auch auf der internationalen Bühne wurde die Bundesrepublik tendenziell jedoch eher als Westdeutschland (West Germany) bezeichnet. Im Handelsrecht galten die Marken „Made in Germany“, seltener „Made in West Germany“.
[31]Der Parlamentarische Rat war kein gewähltes Gremium, wie der Name suggeriert. Die Mitglieder des „Rates“ wurden von den Alliierten nach einem Proporz ausgewählt und bestimmt und von den Länderparlamenten entsandt. Insofern handelte es sich demnach mitnichten um eine frei vom deutschen Volk (bzw. in diesem Fall der westdeutschen Bevölkerung) gewählte verfassungsgebende Versammlung.
[32]Ein Beleg für diese These ist auch die Tatsache, daß das am 21. September 1949 in Kraft getretene Besatzungsstatut, das die Zuständigkeitsverteilung zwischen der neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland und den westlichen Siegermächten (Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinigtes Königreich und Frankreich) regelte, nicht im Mai 1949 nach der Annahme des Grundgesetzes sondern im September in Kraft trat, nachdem sich am 7. September erstmalig die staatlichen Institutionen des neuen Staates, Bundesrat und Bundestag, konstituiert hatten.