Der Muezzin-Ruf und das „Gebet“ der Muslime
Mittwoch, 28. Januar 2026 von Adelinde |
Ist es auch Wahnsinn,
so hat es doch Methode.
Shakespeare
Herbert Nowitzky
klärt auf über den Muezzin-Ruf und das „Gebet“ der Muslime, indem er den Text von Felizitas Küble v. 11. Oktober 2021 im „Christlichen Forum“ nochmals wiedergibt:
ISLAM (Grundsatzthemen)
Al Fatiha Allah Freitagsgebet Glockengeläut Hadithe, Hl. Krieg Islam Koran Medina Mekka Moschee Muezzin-Ruf Muhammad Muslime Paradies Rituale Unterwerfung
Der MUEZZIN-Ruf: In arabischer Sprache ruft der Muezzin (=Rufer) fünfmal alle Menschen zum Islam (=Unterwerfung unter Allah) und zum „Gebet“, d.h. zur Rezitation bestimmter Suren.
Wortlaut des Muezzin-Rufs:
– Es gibt keinen Gott außer Allah! (1x)
– Allah ist der Größte! (4x)
– Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer Allah! (2x)
– Ich bezeuge, dass Muhammad der Gesandte Allahs ist! (2x)
– Kommt her zum Gebet! (2x)
– Kommt her zum Erfolg! (2x)
– Allah ist der Größte! (2x)
– Es gibt keinen Gott außer Allah! (1x)Der Ruf des Muezzin ist im Prinzip ein Aufruf an die „Ungläubigen“, sich zu unterwerfen (Islam=Unterwerfung) und an den Ort der „Niederwerfung“ vor Allah (=Moschee) zu kommen. Die Muslime kennen ja schon die fünf Gebetszeiten, so daß sich ein Ruf erü-brigen würde. Von den acht Sätzen des Adhan (= Gebetsruf), teilweise mehrfach wiederholt, fordert übrigens nur der fünfte zum „Gebet“ (=Rezitation von Suren) auf.
Der Ruf des Muezzin ist somit ein Bekenntnis, daß Allah die größte und einzige Gottheit sei. Er wird damit zum Aufruf des Kampfes gegen alle „Ungläubigen“ und lehnt auch vom Wort-laut her gemäß dem Koran jede Toleranz gegenüber Juden und Christen ab.
Dort, wo der Gebetsruf der Muslime öffentlich proklamiert wird, herrscht nach muslimischer Lehre Allah. Der „Adhan“ kann somit auch nicht mit dem Läuten von Kirchenglocken verglichen werden, da das Glockengeläut keine aggressive Verkündigung oder gar die Niedermachung eines anderen Bekenntnisses enthält.
Der Muezzin-Ruf ist grundgesetzwidrig, weil der Islam sich als „Religion“ versteht, die über allen anderen steht (Sure: 48:28) und diese entsprechend nicht anerkennt. Der Islam ist auch deshalb grundgesetzwidrig, weil gemäß Koran alle „Ungläubigen“ (= Nichtmuslime) bekämpft werden müssen, „bis alles an Allah glaubt“ (Sure 8:39).
Die grundgesetzwidrigen „Staatsverträge“, die Hamburg (2013) und danach Bremen mit Kirchen und Muslim-Organisationen (Schura) bezüglich des Islam-Unterrichts geschlossen hat, belegen das erneut.
Das muslimische „Gebet“
Im Laufe der fünf täglichen Gebetszeiten mit ihren 17 Ritualen wirft sich ein Muslim täglich – wenn er alle rituellen Vorschrif-ten einhält – 34mal vor Allah zu Boden. Dabei sagt er:
– Gepriesen sei mein Herr, der Höchste (102 mal)
– Allah ist größer … (68 mal)
– Gepriesen sei mein gewaltiger Herr (51 mal)
– Allah hört den, der ihn lobt (17 mal)
– die „Al-Fatiha“, die einleitende Sure oder eine andere kurze Sure (17mal)
– das Glaubensbekenntnis des Islam (5 mal – siehe oben)
– den Friedensgruß an alle Muslime! (5 mal) – er gilt nur den Muslimen, nicht den „Ungläubigen“!Nur das rituell einwandfrei ausgeführte „Gebet“ hat vor dem unendlich fernen Allah volle Gültigkeit und läßt auf einen späteren Eingang ins Paradies hoffen. Es ist damit verdienstvolles Ritual!
Das muslimische „Gebet“ unterscheidet sich deshalb grundsätzlich vom Gebet eines „Gotteskindes“ im jüdischen und christlichen Sinne, das vor seinen „Vater im Himmel“ kommt und mit IHM redet oder auch nur hörend schweigt.
Frauen können im Islam niemals das mögliche Soll an Gebeten erfüllen, weil sie vom „Freitagsgebet“ der Männer „Schulter an Schulter“ ausgeschlossen sind und während ihrer „Tage der Unreinheit“ weder den Koran berühren noch „beten“ dürfen.
An den übrigen Tagen sind sie ebenfalls von den Männern getrennt und „beten“ in einem besonderen Nebenraum, der oft nur durch einen Nebeneingang der Moschee zu erreichen ist.
Diese Diskriminierung der Frauen und aller anderen werden allerdings von unseren Dialügfreunden und Gutmenschen unter-schlagen, auch wenn sie selbst von den meisten islamischen Frauen akzeptiert werden: Nur der strikte Gehorsam und die vollständige Unterwerfung unter die Männer eröffnet ihnen den Eingang in Allahs Paradies!
Die „Gebete“ im Islam haben an verschiedenen Orten verschiedene Werte:
– in Mekka: 2000fach
– in Medina (Grabstätte des „Propheten“): 1000fach
– in Jerusalem 500fach (obwohl im Koran nicht erwähnt)
– eine Nachtwache im „Heiligen Krieg“ hat den Wert von 100 Jahren Gebet! (nach dem Hadith von al-Bukhari und Ibn Madja)Mit diesen „Werten“ kann rituelles Fehlverhalten bei anderen Gelegenheiten ausgeglichen werden!
Wenn eine Nachtwache im „Heiligen Krieg“ allerdings einen so hohen Wert hat, wird bestätigt, daß die oft verschwiegene 6. Säule der „Religion des Friedens“ tatsächlich die wichtigste ist: der Jihad, der „heilige Krieg“! Mehr als 200 Suren-Verse fordern zum Kampf gegen die „Ungläubigen“ (= alle Nichtmuslime) auf, „bis alles an Allah glaubt“ (Sure 8:39).
Das Gebet eines Muslim ist (nach dem Hadith von al-Bukhari) ungültig, wenn der „Schatten eines Hundes, eines Esels oder einer Frau auf den Betenden fällt“.
Wie kam es zu den fünf täglichen Gebetsrunden?
Als Muhammad auf seiner „himmlischen Reise“ (621) von Mekka über Jerusalem in den siebten Himmel dort von Allah 50 tägliche Gebetszeiten auferlegt bekommen hatte, gab ihm bei der Rückkehr sein „Bruder“ Moses den Rat, noch einmal mit Allah wegen der hohen Zahl der Gebete zu verhandeln. Das war erfolgreich, denn Allah erließ 45 Gebete, aber die verbliebenen fünf Gebetsrunden sollten getreu eingehalten werden und dann den Wert von 50 „Gebeten“ haben! (aus dem Hadith nach al-Bukhari).
Gemäß dieser Quelle bestätigte übrigens Muhammads Lieblingsfrau Aischa, damals noch ein Kind von 11 Jahren, daß ihr 52jähriger Ehe-Herr in jener Nacht wohl nur im Traume Jerusalem besucht und das gemeinsame Bett nicht verlassen habe. (Muhammad ist mit Sicherheit niemals in Jerusalem gewesen. Dennoch wird den Besuchern heute ein Loch in einer Mauer gezeigt, an der der Prophet sein Reittier Buraq angebunden habe. Jerusalem, heilige Stadt der Juden, ist deshalb auch im Koran nicht erwähnt – in der Bibel dagegen mehr als 800mal!)
Der Wortlaut der „Fatiha“ (Sure 1 die „Öffnende“):
Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen!
Lob sei Allah, dem Weltenherrn,
Dem Erbarmer, dem Barmherzigen,
Dem König am Tage des Gerichts!
Dir dienen wir und zu dir rufen um Hilfe wir;
Leite uns den rechten Pfad,
Den Pfad derer, denen du gnädig bist (=Muslime),
Nicht derer, denen du zürnst (=Juden)
Und nicht den Irrenden (=Christen).Diese Fatiha wurde schon des öfteren in Arabisch von muslimischen Vorbetern in Kirchen (!) mit „volltönender Stimme“ vorgetragen – ohne jedoch von den „beeindruckten“ Hörern verstanden worden zu sein. So berichtete auch eine Zeitung über einen solchen „Gottesdienst“ in einer Bad Segeberger Kirche. Dort ist übrigens die nächste „größere“ Moschee geplant.
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Literatur:
Abd-al-Masih: „Wer ist Allah im Islam?“, A 9503 Villach, o.J. – Moussa Afschar: „Der Heilige Krieg – Die Belagerung Europas von innen“, Stuttgart 2004 – Ali Dashti: „23 Jahre – die Karriere des Propheten Muhammad“, Alibri, Aschaffenburg 1997