Ursula Haverbeck
Donnerstag, 20. November 2025 von Adelinde
… eines nur sagt unseren Toten nicht,
verschweigt es tief, Sterne und leiser Wind,
sagt ihnen nicht — daß wir verraten sind.
Ursel Peter
Reinhard Heuschneider
gedenkt heute, am 20. November 2025, Ursula Haverbecks und ihres Kampfes um Wahrheit und Meinungsfreiheit, den sie in diesem unseren Staat verlor und doch nicht verlor.
Sie blieb auch im Gefängnis ein geistig freier, ja fröhlicher Mensch. Als solcher wird sie auch – solange unser Deutsches Volk noch besteht – in seiner Erinnerung bleiben:
Heute vor einem Jahr, am 20. Nebelung 2024, ging unsere verehrte und geliebte Kameradin Ursula Haverbeck zu den Ahnen.
Eines ihrer Hauptanliegen, das sie bis zum letzten Tag, sowohl vor als auch hinter Ge-fängnismauern, lebte, war ihr kompromiß-loser Kampf für die Meinungsfreiheit.
Bekanntlich hat das BRD-System eine von ihm nicht gewünschte Meinung mittels des Para-graphen 130 StGB schlicht und einfach zum Verbrechen erklärt –, und dies allein zugun-sten politischer Interessen von Deutschlands Todfeinden.
Ursula kam nicht mehr dazu, ihre Biographie zu schreiben, was ihr langjähriger Wegge-fährte Roland Wuttke anhand ihrer Vorträge, Interviews und Aufzeichnungen nach-holte und in dem jetzt er-schienenen Buch „Land, mein Land, wie leb ich tief aus dir!“ veröffentlichte.
Darin steht auch eine ihrer Denkschriften aus dem Jahr 2017 mit dem Titel:
„Was heißt eigentlich ‚Volksverhetzung‘?“,
die nachfolgend wiedergegeben wird:
„Ich stehe vor einem Rätsel. In allen bisherigen Strafprozessen dieses einen Jahres 2015/16 wirken Staatsanwälte und Richter wie Automaten, die vorgegebene Texte herunterbeten, um den jeweiligen Angeklagte als schuldig verurteilen zu können.
Auch ich wurde angeklagt wegen Volks-verhetzung nach Paragraph 130 Abs. 3 StGB. Es wird mir vorgeworfen, ich sei uneinsichtig. Gleichzeitig heißt es aber auch: ‚Sie ist eine Überzeugungstäterin‘.
Was ist denn meine Überzeugung? Meine Überzeugung (…). Für diese ihre Über-zeugung wurden und werden sie verfolgt, ihnen werden Prozesse gemacht, in den BRD wurden sie verurteilt, ihre Bücher und Aufsätze wurden verboten, ihre wirtschaftliche Existenz sehr oft an den Rand des Ruins gebracht, und nicht sel-ten landeten sie im Gefängnis. Das gilt bis heute.
Der Anklagegrund ist immer der Volks-verhetzungsparagraph 130 StGB. Volks-verhetzung ist strafbar. Es ist schon erstaunlich, daß dieser Paragraph immer mehr verschärft wurde und jährlich mehrere tausend Anklagen erhoben werden.
Was heißt denn eigentlich ‚Volksverhet-zung’, und wo und von wem findet sie statt?
Volksverhetzung ist in jedem Falle eine das Volk herabsetzende Äußerung. Es ist, deutlicher gesagt, eine Verunglimpfung des Volkes, es ist auch eine Aufforderung zu Gewalttätigkeit. Diese richtet sich oft gegen Ordnungshüter des Volkes, gegen die Polizei. Es ist selbstverständlich, daß diese Volksverhetzung strafbar ist.
Damit kommen wir zu der Frage: Wo tritt Volksverhetzung auf, und von wem ist sie zu verantworten? Zunächst schon bei denen, die das Demonstrationsrecht zu Gewalttätigkeiten gegen Andersdenkende mißbrauchen. Sie veranstalten eine soge-nannte Gegendemonstration.
Diese ist nach dem Grundgesetz überhaupt nicht möglich, da sie nur einen Sinn hat: die andere Meinung zu unterdrücken bzw. am besten zu verbieten.
Im ersten Absatz des Paragraphen 130 StGB wird gekennzeichnet, worin Volks-verhetzung besteht:
Wer aufstachelt zu Haß und zu Gewalt-anwendung, in Beschimpfung, böswil-ligem Verächtlichmachen und verleum-den – des Volkes, so erwarten wir –, macht sich strafbar.
Schließlich kann es sich ja nur um das deutsche Volk handeln, in einem Straf-gesetzbuch für die Bundesrepublik Deutschland. Wir können ja keine Ge-setze erlassen für Nigerianer oder Chi-nesen, sondern eben für das deutsche Volk.
Wir müssen also folgern: Das deutsche Volk darf nicht angegriffen, beleidigt und es darf nicht zu Gewalttätigkeiten aufge-stachelt werden. Doch im Text steht nicht ‚das Volk‘, sondern ‚Teile der Be-völkerung‘ dürfen nicht beleidigt etc. werden.
Nun könnte der gutwillige Deutsche ja denken, ach so, damit meinen sie Grup-pen wie die Pegida oder auch eine Partei wie die AfD, oder einfach ‚Die Rechten‘.
Wieso dürfen die dann tagtäglich in allen Medien verleumdet werden? Es wird so-gar ganz offiziell zum ‚Kampf gegen Rechts’ aufgerufen, den zu unterstützen ein Drittel der beim Kirchentag in Bremen vor einigen Jahren gesammelten Spenden eingesetzt werden sollte.
Das war besonders makaber, stand doch der Kirchentag unter dem Motto der Nächstenliebe.
Aber Volksverhetzung drückt sich schon in dem verächtlichmachenden Ausdruck ‚Populismus‘ aus. Wer dem Denken und Wünschen des Volkes als Politiker zu entsprechen sucht, gilt heute bei den Herrschenden als gefährlicher Volksver-hetzer.
Tut dies eine Partei, dann wird sie be-kämpft und als verfassungsfeindlich mit Verbotsverfahren bedroht. Wird eine solche Partei – wie in Sachsen-Anhalt bei der Landtagswahl 2016 – zweitgrößte Partei im Lande, dann heißt das nichts anderes, als: Millionen Bürger sind der gleichen Meinung wie diese angeblich volksverhetzende Partei.
Mit denen, so meinen die ‚Demokraten‘ der anderen Parteien, kann man sich nicht an einen Tisch setzen, denn diese Partei strebt nach Alleinherrschaft, ist also demokratiefeindlich. Und jene selber?
Damit wird der Begriff ‚Volksverhetzung‘ auf den Kopf gestellt. Wir dachten doch bisher immer, daß in einer Demokratie die Stimme des Volkes entscheidend mit einbezogen wird, im Gegensatz zu einer Diktatur, sei es nun eine Einmann- oder Parteienherrschaft oder auch eine für alle verbindliche Weltanschauung. Letzteres verlangen zum Beispiel die Marxisten und die Globalisierer.
Wer steht denn nun auf dem Boden des Grundgesetzes und des Völkerrechtes? Die Wortverdrehung ist so offensichtlich, daß das nicht lange gutgehen kann.
Volksverhetzer sind die Regierungspar-teien, aber nicht die ‚Populären‘, die stehen für und zum Volk.
Dies ist nur ein Beispiel für die völlige Verdrehung der Begriffe. Wir werden erinnert an den alten chinesischen Weise Konfuzius, der auf die Frage des Fürsten, wie ein Staat am besten regiert wird und worauf es dabei ankomme, die Antwort gab:
‚Es kommt darauf an, daß die Worte mit dem, was gemeint ist, übereinstimmen.‘
Hierhin gehört auch die ,Anregung‘ des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Der letzte Vorstoß des Justizministers Heiko Maas, in Zusammenarbeit mit Anetta Kahane und dem ehemaligen Geschäfts-führer des Zentralrates der Juden, Ste-phan Kramer, jetzt Leiter des Verfas-sungsschutzamtes von Thüringen, zur Kontrolle des Internets läßt uns nicht viel Zeit.
Der Bundestag hat das neue Gesetz be-reits mit großer Mehrheit verabschiedet. Der Bundesrat soll folgen. Mit gekonnter Rabulistik läßt sich dann jede Kritik als Volksverhetzung abwürgen und zur Straftat erklären.
Zweiundsiebzig Jahre nach Kriegsende haben wir also folgende Situation: Auf der einen Seite einen Grundgesetzartikel mit freier Meinung, Forschung und Presse, eine Zensur findet nicht statt.
Doch auf der anderen Seite haben wir eine Bundesprüfstelle für jugendge-fährdende Medien, die all diese Frei-heiten wieder einkassiert. Sie tut dieses auf ‚Anregung des Bundesamtes für Verfassungsschutz‘.
Das Mittel, um dieser Anregung folgen zu können, ist der Paragraph 130 Volksverhetzung. Dieser ist das um-strittenste Gesetz, das wir im Strafge-setzbuch finden. Es dauerte neun Jahre, bis sich die Befürworter dieses Gesetzes gegen die Widerstände nicht nur von angesehenen Juristen, sondern auch von einer größeren Anzahl von Abgeordneten durchsetzen konnten.
Nach neun Jahren erlahmte der Wider-stand und am 1. Dezember 1994 trat der neue Paragraph 130 Abs. 3 Strafgesetz-buch in Kraft. Damit sind nicht nur die in Artikel 5 GG niedergelegten Freiheits-rechte aufgehoben. (…)
Leidtragende sich nicht nur die deut-schen Bürger, sondern desgleichen auch das gesamte deutsche Rechtsleben.
Wenn bereits zweimal Sprecher des Deutschen Richterbundes feststellten, daß sich die Justiz in einer Krise, ja im Würgegriff der Politik befindet, dann sind Leidtragende auch diejenigen Richter, die sich dem Recht verpflichtet fühlen und wissen, daß sie in vielen Fällen Unrecht sprechen. Wer eine wirkliche politische Alternative für Deutschland erstrebt, muß hier ansetzen.
Er (…) wie auch die Bundesprüfstelle stehen nicht auf dem Boden des Grund-gesetzes, sie sind volksverhetzend, und jede Partei, die mit diesem Mittel arbei-tet, um ihre Gegner mundtot zu machen, macht sich strafbar und ist von uns Bürgern zur Rechenschaft zu ziehen.
Kein Volk in der neueren Geschichte ist jemals so von der eigenen (…) böswillig beschimpft, beleidigt und verhetzt wor-den wie das deutsche Volk. Das gilt auch für Teile der Bevölkerung, die hier Ab-hilfe schaffen wollen. Wenden wir endlich den Paragraphen 130 StGB Volksverhet-zung in die richtige Richtung an!“
Diese für jeden Deutschen geltende Ver-pflichtung faßte Ursula Haverbeck in nach-folgende Verse, die sie am 5. Nebelung 2018 im Gefängnis in Bielefeld-Brackwede ver-faßte:
Verantwortung
Schwer ist es zu verstehn,
daß Menschen ohne jeden Sinn
stur, Tag um Tag im Trott dahin,
den Weg der großen Lüge gehn.
Der Lüge Last ist schwer –
der Mensch wird klein und krumm –
aus Angst ganz blind und dumm –
sieht keinen Ausweg mehr.
Der doch so greifbar nahe liegt,
er muß nur endlich wagen
die Wahrheit laut zu sagen,
die letzten Endes immer siegt.
Was wartest Du? Mach Dich bereit
zu dienen der Gerechtigkeit!
