Kennen Sie noch die Geschichte vom Kreidekreis?
Samstag, 9. August 2025 von Adelinde
Dagmar Henn
unterbreitet ihren Lesern eine spannende gedankli-che Auseinandersetzung anläßlich des Falles Brosius-Gersdorf, die hier bei Adelinde ebenfalls veröffentlicht wird:
Kennen Sie noch die Geschichte vom Kreidekreis?
Stritten sich zwei Frauen um ein Kind; jede behauptete, es sei das ihre. Der Streit kam vor Salomo als Richter. Der befahl, einen Kreidekreis auf den Boden zu malen, stellte das Kind in die Mitte und sagte, die Frau, die es auf ihre Seite ziehe, sei die Mutter.
Als es darum ging, am Kind zu ziehen, ließ eine der beiden jedoch los. Woraufhin Salomo erklärte, sie sei die wahre Mutter des Kindes – weil ihr das Wohl des Kindes wichtiger sei als der Sieg in diesem Rechtsstreit.
Es ist eine Geschichte, an der sich viele Vorstellungen zeigen lassen, die man idealerweise mit der Gestalt des Richters verbindet.
Der Raum, in dem Salomo in dieser Ge-schichte agiert, ist der zwischen dem abstrakten Prozeß und der tieferen menschlichen Wahrheit, und interessanter-weise nutzt er die Macht über den Prozeß gegen sie selbst, denn er als der Herr des Verfahrens behauptet eine Regel, deren Gegenteil er meint und letztlich umsetzt.
Was ihn als Idealbild des guten Richters er-scheinen läßt, ist sein Bestreben, die tiefere menschliche Wahrheit zu finden.
Und nun zu Brosius-Gersdorf, die jetzt ihre Kandidatur fürs Bundesverfassungsgericht zurückgezogen hat. Wobei das entscheidende Argument in ihrer Erklärung zu diesem Rück-zug wohl in diesem Satz steht:
„Zudem droht ein Aufschnüren des ,Ge-samtpakets‘ für die Richterwahl, was die beiden anderen Kandidaten für das Bun-desverfassungsgericht gefährdet, die ich schützen möchte.“
Man könnte das auch anders formulieren. Ihr Rückzug ist ein Mittel, das vielleicht die De-batte ausbremst, die in der Auseinanderset-zung um ihre Person langsam in den Vorder-grund zu rücken drohte.
Der Elefant im Raum, die Frage, die plötzlich der Besetzung des Bundesverfassungsge-richts so viel mehr Aufmerksamkeit verlieh als je zuvor; die Frage, die sich letztlich hin-ter den offener angesprochenen Themen, der Qualität ihrer Doktorarbeit wie ihrer Position zur Abtreibung, verbirgt: das Elend der Corona-Jahre.
Brosius-Gersdorf hatte auch hier Stellung bezogen, für eine Impfpflicht, für eine finanzielle Belastung Ungeimpfter; die „Berliner Zeitung“ hat diese Aussagen erst jüngst wieder in Erinnerung gerufen. Der Kommentator verweist freundlicherweise sogar darauf, daß Brosius-Gersdorf zumin-dest in einer Talkshow von Lanz erklärt hat, sie käme heute vielleicht zu anderen Positionen.
Ist das Einsicht? Vor allem ist das Einsicht in einem Maß, das ihre radikale Linientreue damals kompensiert?
Es ist schwer, ihr zuzusehen; ihre Mimik ist eigenartig starr, und wenn sie spricht, fehlen die kleinen Momente des Zögerns, die auf ein Abwägen hinweisen. Man wartet auf einen Augenblick der Selbstironie wie auf eine Er-lösung, die aber nie eintritt. Oder auf ein erkennbares Gefühl, zumindest.
Nicht, daß diese ins Roboterhafte gehende Unpersönlichkeit ein Merkmal wäre, das nur Brosius-Gersdorf auszeichnet, das ist schon fast eine Mode der Zeit, sofern es die politi-schen Eliten in der EU betrifft; aber dennoch – das ist vermutlich der Grund, warum mir die Geschichte vom Kreidekreis durch den Kopf geht, jedes Mal, wenn ich sie sehe.
Wenn der Verlauf der Auseinandersetzung um ihre Kandidatur eines belegt hat, dann, wie tief die Wunden immer noch gehen, die Corona in der Gesellschaft geschlagen hat, und wie stark nach wie vor die Sprechverbote dazu wirken.
Denn das deutlichste Argument, sie nicht in der Rolle der Verfassungsrichterin sehen zu wollen, ist ihre Haltung in der Corona-Zeit.
Die damalige Entscheidung des Bundesver-fassungsgerichts, die die diktatorischen Maßnahmen der Bundesregierung und das Infektionsschutzgesetz für rechtens erklärte, hat tatsächlich einen tiefen Bruch hinterlas-sen, weil die Institution Verfassungsgericht dadurch ihr Ansehen bei einem größeren Teil der Bevölkerung völlig verspielt hat. Umso stärker, je größer die jeweils in dieses Ver-fahren gesetzten Hoffnungen waren.
Genau dieser Moment ist der Grund, warum derzeit die Besetzung dieses Gerichts so viel mehr Aufmerksamkeit erhält als in all den Jahren davor, und im Gegensatz zu der Er-zählung in den deutschen Leitmedien ist das mitnichten eine Frage von links oder rechts.
Tatsächlich machte sie sich in der Lanz-Sendung vom 15. Juli Sorgen um „das Ansehen und die Arbeitsfähigkeit unseres Bundesverfassungsgerichts“ – wegen der Debatte um ihre Person. Wodurch sichtbar wird, daß sie nicht imstande ist, zu begreifen, daß das Verhältnis gerade andersherum ist:
Die Debatte ist eine Konsequenz dessen, daß das Ansehen dieses Gerichts schwer geschä-digt wurde, weshalb vermutlich auch ihr per-sönlicher Rückzug an dieser Debatte nichts ändern wird.
Denn es gibt ein tiefes gesellschaftliches Bedürfnis, die Verletzungen, die durch die Corona-Maßnahmen unzähligen Bürgern zugefügt wurden, zumindest offen aus-sprechen zu können. Und auch ein Bedürfnis, dafür zu sorgen, daß das höchste deutsche Gericht seine damalige Entscheidung nicht wiederholt.
Das ist nicht einfach, denn ein Blick auf das Verhalten der übrigen Justiz beweist, daß hier noch an vielen anderen Punkten ein willfähri-ges Personal zur Verfügung steht, dessen Hemmungen in Bezug auf die Rechte zumin-dest der eingeborenen Bevölkerung sehr begrenzt sind.
Für absurde Show-Aktionen wie zum Rolla-torputsch (dessen komplett scheiterndes Gerichtsverfahren jetzt durch eine zweite Folge aufpoliert werden mußte), und für Hausdurchsuchungen zum Schwachkopftag braucht es nicht nur willfährige Staatsanwälte (denen ist die Willfährigkeit dank der Wei-sungsbefugnis der Justizminister fest einge-baut), sondern auch willfährige Richter, die bereit sind, noch so absurde Durchsuchungs-befehle zu unterzeichnen.
Es gibt nachweislich genug Richter in Deutschland, deren Vorstellung von Mei-nungsfreiheit deutlich enger ist als ihr Kra-wattenknoten, die aber andererseits dem gemeinen Volk gegenüber eine Erwartung von Gehorsam hegen, die mit „wilhelminisch“ noch freundlich bezeichnet ist.
Wie formulierte das einst Ludwig Thoma?
„Er war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.“
Der Text, den Thoma (von Beruf selbst Jurist) damals schrieb, enthält auch einen weiteren Satz, der auf Brosius-Gersdorf zuzutreffen scheint:
„Er bekam im Staatsexamen einen Brucheinser und damit für jede Dummheit einen Freibrief im rechts-rheinischen Bayern.“
Noch treffender ist allerdings dieser Satz:
„Er kümmerte sich nicht um das Wesen der Dinge, sondern ausschließlich darum, unter welchen rechtlichen Begriffen die-selben zu subsumieren waren.“
Nun ist Abstraktionsfähigkeit eine Vorausset-zung der Juristerei, die Logik ist wichtiger als das Gefühl, und letztlich ist auch das Studium in diesem Fach weniger auf das Ziel der Ge-rechtigkeit ausgerichtet als auf Anpassung an das abstrakte System des gegebenen Rechts.
Allerdings bleibt die konkrete, fleischliche Wirklichkeit samt ihrem emotionalen Wert dennoch präsent, oder sollte es zumindest sein, vor allem an den zwei Polen, die ge-wissermaßen Anfang und Ende dieses Sy-stems repräsentieren: die gesetzgebende Körperschaft, also das Parlament, und dann die höheren Instanzen der Gerichtsbarkeit, primär das Verfassungsgericht.
Deren Aufgabe besteht darin, die Verselb-ständigung dieses abstrakten Systems zu zügeln und es wieder etwas in Übereinklang mit der realen Welt zu bringen.
Zugegeben, der Bundestag erfüllt diese Aufgabe auch nicht gerade mit Bravour, und so wichtig es wäre, nach all dem Zwang, den Beschimpfungen, den Demütigungen der Corona-Zeit an den Punkt zu gelangen, an dem es möglich ist, die inzwischen erfolgten Klarstellungen zu verarbeiten und zwischen den beiden Seiten zumindest eine gewisse Verständigung zu ermöglichen, auch davon ist der Bundestag noch weit entfernt.
Wie weit die Medien davon entfernt sind, belegte erst vor wenigen Tagen eine Reportage in der Frankfurter Rundschau über eine Selbsthilfegruppe „der Angehörigen von Corona-Leugnern“. Ein Text, der schwer in Versuchung führt, ihn in der Akte „Täter-Opfer-Umkehr“ abzulegen.
Dennoch wird kein Weg daran vorbeiführen, sich dieser Teilung, den Traumatisierungen, ja, den verbrecherischen Lügen dieser Zeit zu stellen, auch und gerade im und durch das Verfassungsgericht, wenngleich das derzeiti-ge „Angebot“ der Nachbesetzungen nicht gerade danach aussieht, sondern vielmehr nach einem „weiter so“.
Da ist schließlich noch Ann-Katrin Kaufhold, die andere SPD-Kandidatin, deren Vorstel-lung, Gerichte seien „zunächst einmal besser, unpopuläre Maßnahmen anzuordnen“, eben-falls nicht gerade den Eindruck erweckt, sie könnte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Corona-Eingriffe hegen, und die doch die Frage aufwirft, wer denn ihrer Meinung nach anstelle des Souveräns das Recht hätte, die Grundlinien der Politik zu entscheiden, die dann ebendiesem Souverän als „unpopuläre Maßnahme“ verabreicht wird.
Denn trotz der unvollständigen Legitimation des Grundgesetzes gilt eine Verfassung doch als der zu einem abstrakten Text geronnene Wille des Souveräns, und auch die Tätigkeit eines Verfassungsgerichts leitet ihre Recht-fertigung von ebendiesem ab.
Bezogen auf den stets gegenwärtigen Konflikt zwischen Recht und Gerechtigkeit ist die Ge-rechtigkeit das, was die Menschen erwarten, und das Recht ist das, was an ihrer Stelle ent-steht. Der Widerspruch zwischen beiden ist unauflöslich (auch, weil er auf jenem zwi-schen dem Abstrakten und dem Konkreten beruht) und immer nur näherungsweise und vorübergehend aufzuheben.
Doch Voraussetzung dafür ist, sich dieses Widerspruchs bewußt zu sein – wie er in der jahrtausendealten Erzählung vom Kreidekreis dargestellt und ausagiert wird.
Aber die derzeitige Rechtswissenschaft erzeugt deutlich mehr Personen wie den königlichen Landgerichtsrat Alois Eschen-berger, der sich „nicht um das Wesen der Dinge“ kümmerte, auch wenn sie in weib-licher Gestalt antreten, bar der Behäbigkeit, die man bei Eschenberger voraussetzt, so, wie ihn Thoma beschrieben hat.
Schlimmer noch – das sind diejenigen, die in der Geschichte vom Kreidekreis das Kind der Frau zusprechen würden, die stärker zieht –, oder ganz auf die Mühsal verzichten, die Mutterschaft zu klären, da sie ohnehin über-zeugt sind, sich im Besitz der Wahrheit zu befinden.
Auf jeden Fall wäre zu wünschen, daß mit dem Rücktritt dieser einen Kandidatin die Debatte nicht endet, sondern daß sie sich langsam, aber zielstrebig vorarbeitet auf die klaffende Wunde der Corona-Jahre, die ohne Gerechtigkeit nicht zu heilen vermag.

Die BRD ist im Auftrag unserer Feinde errichtet worden.
Sie ist die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft (Prof. Dr. Carlo Schmid am 8. Sep. 1948 vor dem Parlamentarischen Rat).
Die BRD ist Mitglied der Vereinten Nationen. Einer Feindorganisation wider des Deutschen Reiches und somit des Deutschen Volkes (VN-Charta Artikel 53 und 107).
Die BRD ist Feind des Deutschen Volkes.
Man muß sich darüber im Klaren sein, daß Brosius-Gersdorf genau aus DEM Grund zurückgetreten ist, nämlich damit genau diese Debatte endet, damit nicht weiter hinterfragt und diskutiert wird, was diese ganze verquere deutsche Justiz überhaupt noch darstellt ! Man will doch nicht die deutschen Schlafschafe mit der Nase darauf stoßen, daß auch unsere Justiz schon längst im Besitz der unnennbaren US-Globalisten und deren Netzwerke ist bzw. von diesen kontrolliert wird. Die Staatsanwaltschaft sollte eigentlich ein unabhängiges juristisches Organ sein, ist sie aber schon lange nicht mehr. Heute haben wir ein politisches Justizsystem, das den Rechtsstaat ruiniert ! Anders wäre es nicht möglich, migrantische Messerstecher, Mörder und Vergewaltiger ständig straffrei laufen zu lassen und statt dessen deutsche Politik- und Systemkritiker zu verurteilen und ins Gefängnis zu stecken. Ein Skandalurteil jagt das andere ! Selbst ausländische Gewalttäter und Terrorverdächtige werden von höchsten deutschen Gerichten vor Abschiebung geschützt. Hier geht es nicht mehr darum, den Rechtsstaat und die Bürger zu schützen, nein, hier hat man andere Götzenbilder aufgebaut und verehrt sie wie das goldene Kalb.
Es gibt viele Frauen wie Brosius-Gersdorf in diesem Land. Geht die eine, kommt die andere.-
2 Beispiele über die hier herrschende Vollzugsjustiz:
Rainer Füllmich 20 Monate in U-Haft, Oberst a. D. Maximilian Eder sitzt 2 1/2 Jahre in Einzelhaft wegen Mitgliedschaft „Patriotische Union“, die in den herbeigeredeten Reichsbürgerprozessen eine Rolle spielte. Es gibt das Buch von dem verstorbenen Günther Deckert „Hinter Gittern deutscher Kerker“, der Anfang der 90er am Flughafen nach einer Urlaubsreise gefangengenommen wurde für eine Übersetzung in den 80ern von Leuchter. Da griff dieselbe Methode wie zu den Nürnberger illegalen Prozessen: Einstmals gegebene Gesetze werden verändert und im Jetzt kriminalisiert. Wenn wir nicht jetzt aufbegehren, werden Mafiosis uns beherrschen. Und beherrschen sie uns nicht schon jetzt?