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Großdeutschland 4. Teil

Thomas Engelhardt

zeigt weiter auf:

Deutsches Reich. Angegliederte Gebiete und Eingegliederte Gebiete[1]

Eingliederungen:

  • Saargebiet, 1.912 km², (18.02.1935 Eingliederung des Saargebietes in das deutsche Zollgebiet, 1935 nach Volks-abstimmung als Saarverwaltungsbezirk neu konstituiert, unter der Bezeichnung Saarland einem Reichskommissar unterstellt (Reichsland Saarland)

  • Österreich (die österreichischen Bun-desländer werden 1939 (Ostmark-Gesetz) zu sieben eigenständigen Reichsgauen (Alpen- und Donau-reichsgaue), an deren Spitze ein dem Reichsinnenministerium unterstellter Reichsstatthalter steht.[2]

Alpen- und Donaureichsgaue:

– Wien

– Salzburg

– Steiermark (Graz)

– Kärnten (Klagenfurt)

– Niederdonau (Wien)

– Oberdonau (Linz)

– Tirol-Vorarlberg (Innsbruck)

Eingliederungen in bestehende Verwaltungsorganisationen:

  • 1938: Eingliederung der südböhmi-schen Gebiete um Prachatitz, Eisenstein und Berg Reichenstein in Bayern. Bildung der neuen Kreise neuen Kreises Prachatitz, Markt Eisenstein und Bergreichenstein (jetzt Kašperské Hory) infolge des Münchner Abkommens v. 30.09.1938 und Eingliederung in den Regierungsbezirk Niederbayern und Oberpfalz (Markt Eisenstein(bis 1938 Böhmisch-Eisenstein, jetzt Železná Ruda)

  • 1939: Memelgebiet[3], Eingliederung in den Regierungsbezirk Gumbinnen (Provinz Ostpreußen)

  • 1939 Freistaat Danzig (1.966 km²) mit Danzig, Zoppot und Tiegenhof, Eingliederung in den zeitgleich gebildeten (jedoch flächenmäßig wesentlich umfangreicheren) Reichsgau Danzig (2.11.1939 Umbenennung in Reichsgau Danzig-Westpreußen)

  • 1939: Oberschlesien (Wiedereingliederung der 1920 infolge des Versailler Diktatfriedens an Polen abgetretenen Gebiete)[4] an die Provinz Schlesien (ab 1941 Provinz Oberschlesien)

  • 1939 Mittelschlesien, Anschluß der 1920 an Polen abgetretenen Teile Mittelschlesiens an das Reichsgebiet, darunter das Reichthaler Ländchen[5]

  • 1939 Soldauer Ländchen (Soldauer Gebiet)[6], 501 km², ab 1939 bis 1940 Kreis Soldau, 1940 Zusammenschluß mit dem Kreis Neidenburg

  • 1939 Kreis Rippin[7], 26.10.1939 Eingliederung in den neu gebildeten Reichsgau Danzig-Westpreußen, Regierungsbezirk Marienwerder (jedoch außerhalb der deutschen Binnen-, Polizei- und Zollgrenze, Durchlaß- und Passierscheinzwang an der Grenze), keine vollständige Eingliederung in den Reichsgau Danzig-Westpreußen

  • 1939 Kreis Leipe[8], 26.10.1939 Eingliederung in den neu gebildeten Reichsgau Danzig-Westpreußen, Regierungsbezirk Marienwerder  (jedoch außerhalb der deutschen Binnen-, Polizei- und Zollgrenze, Durchlaß- und Passierscheinzwang an der Grenze), keine vollständige Eingliederung in den Reichsgau Danzig-Westpreußen

  • 1939: Landkreis Sudauen (bis 1939 Kreis Suwalki, Polen, Dezember 1939- Mai 1941 Landkreis Suwalken, Deutsches Reich, ab Mai 1941 Landkreis Sudauen)[9] (1939: 125.000 Einw.)

  • 1939 Regierungsbezirk Zichenau[10] (Angliederung an die Provinz Ostpreußen)[11]

  • 1940: Eupen-Malmedy-Moresnet[12], Eingliederung in die Rheinprovinz

  • 1940 Eingliederungen weiterer plattdeutschsprachiger (zu den belgischen Landkreisen Eupen und Malmedy gehörende) Ortschaften[13] in die Rheinprovinz

Eingliederungen als eigenständige Verwaltungsorganisationen:

1938: Reichsgau Sudetenland (mit Deutsch-Böhmen, Sudetenland, Ostschlesien)[14]Regierungsbezirke Karlsbad, Reichenberg, Troppau[15]

1939: Reichsgau Danzig-Westpreußen[16], Regierungsbezirke Danzig, Bromberg, Marienwerder[17]

1939: Reichsgau Wartheland (43.945 km²), Regierungsbezirke Posen, Hohensalza, Litzmannstadt[18]

Die Neuen Deutschen Ostgebiete (1939)

Mit dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers v. 8. Oktober 1939 wurden (nach dem Zusam-menbruch des polnischen Staates) die Neuen Deutschen Ostgebiete[19] als Anschlußterritorien in das Deutsche Reich eingegliedert, jedoch nicht förmlich annektiert. Eingegliedert wurden insgesamt 93.900 km², davon gehörten 46.142 km² bis 1919/1920 (Inkrafttretung des Versailler Zwangsvertrages am 10.01.1920) zum Deutschen Reich.[20]

Die 1939 eingegliederten Gebiete umfaßten insbesondere die 1920 an Polen gefallenen Teile der früheren preußischen Provinz Posen sowie den Teil des ehemaligen Westpreußen, der als sog. polnisches Korridorgebiet 1920 an Polen gefallen war.[21]

Diese seit 1920 zum polnischen Staat gehö-renden Teile der Altprovinzen Posen und Westpreußen bildeten zusammen mit dem ehemaligen Freistaat Danzig sowie dem ab 1920-1939 zu Ostpreußen gehörenden Regierungsbezirk Westpreußen (umbenannt wieder in Regierungsbezirk Marienwerder) ab 26. Oktober 1939 den neuen Reichsgau Danzig (seit 2.11.1939 Reichsgau Danzig-Westpreußen).[22]

___________________

Anmerkungen

[1]Die Begriffe „angegliederte Gebiete“ und „eingegliederte Gebiete“ sind Beleg sowohl für voneinander abweichende Vorgehensweisen hinsichtlich der Einbeziehung von geplanten Anschlußgebieten als auch deren unterschiedlichen staatsrechtlichen Status in Bezug auf Deutschland als Ganzes (in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 bzw.  1. Januar 1939). Eine förmliche Annexion dieser Gebiete fand zu keinem Zeitpunkt statt.

[2]In den 1938 und 1939 gebildeten Reichsgauen Sudetenland, Danzig-Westpreußen, Wartheland und den Alpen- und Donaureichsgauen war die oberste Spitze der NSdAP (Gauleiter) und die oberste staatliche Verwaltungsspitze (Reichsstatthalter) in einer Person vereinigt. Langfristig geplant war die Umwandlung aller deutschen Länder in Reichsgaue. Die Reichsgaue stellten Verwaltungskörperschaften dar.

[3]Memelgebiet: 2.657km² (nach anderen Angaben, Meyers Lexikon, Leipzig 1940,  2.824 km²) 1920-1923 im Auftrag des Völkerbundes von Fankreich verwaltet, 1923 von Litauen annektiert (1925 140.000 Einwohner, davon 72 % Deutsche). Mittels Staatsvertrags v.  23.03.1939 erfolgte die Wiedervereinigung des Memellandes mit dem Deutschen Reich. Der Vorgang wird heute als „Annexion“ interpretiert (!).

[4]Kattowitz, Königshütte, Laurahütte, Myslowitz, Pleß, Ruda, Schwientochlowitz, Tarnowitz und Teilen des ehem. Landkreises Beuthen (insges. 3.270 km²). Eingegliedert wurden darüber hinaus die Kreise des sog. Karwiner Kohlereviers Blachstädt, Warthenau, Krenau, Bendsburg, Ilkenau, Bielitz, Saybusch sowie das Olsagebiet mit dem Kreis Teschen (insges. 7.316 km²). Die Kreise  Bielitz, Saybusch u. Teschen wurden vollumfänglich in das deutsche Staatsgebiet einbezogen und lagen innerhalb der deutschen Binnen-, Polizei- Zoll- und Währungsgrenze, während die mehrheitlich polnischsprachigen Kreise Blachstädt, Warthenau, Krenau, Bendsburg u. Ilkenau  außerhalb der deutschen Polizeigrenze verblieben und nur bedingt in den Reichsverband einbezogen wurden. An der Grenze bestand Passagierscheinpflicht (sog. Durchlaßscheinzwang).

[5]Kreis Guhrau: Gabel, Katschkau, Roniken und Triebusch sowie die Gutsbezirke Gabel, Roniken und Triebusch, Kreis Militsch (Anteil), Kreis Groß Wartenberg: östlicher und nordöstlicher Kreisteil, Kreis Namslau: Reichthaler Ländchen.

[6]Bis 1920 (Inkraftreten des Versailler Zwangsdiktats am 10.01.1920) zum Kreis Neidenburg gehörend. Aufgrund der Bestimmungen des Versailler Vertrags von 1919 wurde Soldau zusammen mit weiteren 32 Gemeinden des Kreises Neidenburg am 10. Januar 1920 an Polen abgetreten und annektiert (insgesamt 501 km²). An den Volksabstimmungen in Ost- und Westpreußen nahm das sogenannte Soldauer Gebiet („Soldauer Ländchen“ oder „Soldauer Ecke“) nicht teil, da die Bahnlinie Danzig–Warschau aus geostrategischen Gründen Teil des sog. Polnischen Korridors wurde. Am 26.10.1939 wurde aus diesem Gebiet der Kreis Soldau gebildet. Am 24.04.1940 erfolgte die Wiedereingliederung in den Kreis Neidenburg,

[7]Landkreis Rippin, 587 km², 86.000 Einw. (1941), 2 Städte, 201 Landgemeinden, überwiegend deutschsprachig, 1793 (2. polnische Teilung) bis 1807 preußisch, 1918 bis 1939 Powiat  Rypin, ab 1938 zur Woiwodschaft Großpommerellen (Polen).

[8]LandkreisLeipe, 1.015 km², 106.000 Einw. (1941), 2 Städte, 215 Landgemeinden, überwiegend deutschsprachig, 1793 (2. polnische Teilung) bis 1807 preußisch, 1918 bis 1939 Powiat Lipno, ab 1938 zur Woiwodschaft Großpommerellen (Polen).

[9]Der am 26.10.1939 neu gebildete Landkreis Suwalken wurde nicht vollständig in die Provinz Ostpreußen eingegliedert, sondern am 20.11.1939 an den ostpreußischen regierungsbezirk Gumbinnen angegliedert. Er lag außerhalb der deutschen Binnen-, Polizei- und Zollgrenze. Zudem bestand Durchlaßscheinzwang. Ohne Berechti-gung (Passierschein) bestand Einreise- sowie Ausreiseverbot. Der Landkreis umfasste etwa 1.300 km² und galt damit als der flächengrößte Kreis Ostpreußens.

[10]Regierungsbezirk Zichenau, 13.186 km², 895.000 Einwohner (800.000 Polen, 80.000 Juden, 15.000 Deutsche).  Landkreise: Zichenau, Mackheim, Mielau, Ostenburg, Plöhnen, Praschnitz, Scharfenwiese, Schröttersburg, Sichelberg.

[11]Eine förmliche Eingliederung in das Reichsgebiet unterblieb. Das Gebiet des neu gebildeten Regierungsbezirks Zicheanu lag außerhalb der deutschen Binnen-, Polizei-, Zoll- und Währungsgrenze. An der Grenze bestand Durchlaßscheinzwang.

[12]Eupen-Malmedy-Moresnet, 1.036 km², 1920 infolge des Versailler Diktats an Belgien abgetreten.

[13]Am 1. Juni 1940 wurden weitere überwiegend deutschsprachige Gemeinden Altbelgiens, die vor 1920 nicht zum Deutschen Reich gehörten, eingegliedert: Landkreis Eupen: die plattdeutschen Gemeinden Baelen, Membach, Gemmenich, Heinrichskapelle, Homburg, Montzen, Sippenaeken, Alt Moresnet und Welkenrath, Altenberg sowie einige kleinere Gebietsteile anderer Gemeinden. Landkreis Malmedy: die Gemeinden Bochholz mit Deiffelt, Urth und Wattermal sowie den Weiler Kretelz aus der Gemeinde Gomels, dazu einige kleinere Gebietsteile anderer Gemeinden.

[14]Gesetz über die Wiedervereinigung der sudetendeutschen Gebiete mit dem Deutschen Reich vom 21. November 1938 (Reichsgesetzbl. I, S. 1641).

[15] Einführung des Sudetengaugesetzes vom 14.04.1939 sowie Gesetz über die Gliederung der sudetendeutschen Gebiete vom 25. März 1939.

[16]Erlaß des Führeres und Reichskanzlers über die Verwaltung der Ostgebiete vom 8.10.1939.

Erlaß des Führeres und Reichskanzlers über die Bildung des Reichsgaues anzig-Westpreußen v. 20.10.1939

[17]Der Reichsgau Danzig-Westpreußen wurde aus dem größten Teil der früheren polnischen Woiwodschaft Pommerellen, der ehemaligen Freien Stadt Danzig und den 1918–1939 zum Deutschen Reich gehörenden bis 1919/1920 westpreußischen Kreisen Marienburg, Marienwerder, Rosenberg, Stuhm, Land- und Stadtkreis Elbing gebildet (diese gehörten als Regierungsbezirk Westpreußen von 1920-1939 zu Ostpreußen). Gauhauptstadt wurde Danzig.

[18]Erlaß des Führeres und Reichskanzlers über die Verwaltung der Ostgebiete vom 8.10.1939. Erlaß des Führeres und Reichskanzlers über die Bildung des Reichsgaues Wartheland v. 20.10.1939

[19]Warthegau (bis Jan. 1940 Reichsgau Posen): 43.905 km² (davon etwa 27.000 km² der ehemaligen bis 1919/1920  bestehenden Provinz Posen, diese: 28.991km²). – Danzig-Westpreußen  26.056 km² (einschl. des bis 1939 existierenden „Freistaats“ Danzig) Regierungsbezirk Zichenau  13.186,4 km² (ca. 895.000 Einwohner, davon 15.000 Deutsche) – Ost-Oberschlesien 10.586 km² (davon 3.270 km² des 1919/1920 von Polen annektierten Teils Oberschlesiens). – Mittelschlesien (1920 abgetretene und von Polen annektierte Teile der Kreise Guhrau, Militsch, Groß Wartenberg und Namslau sowie des Reichthaler Ländchens).

[20]Das Abtretungsgebiet 1920 umfaßte:  Provinzen Posen, Westpreußen und annektierte Teile Mittelschlesiens insgesamt 42.910 km²; Oberschlesien 3.270 km², Danzig 1.910 km², Soldauer Gebiet 501 km². – (Provinz Posen 1918:  28.981 km², von Polen annektiert 26.085 km², bei Deutschland verblieben 2.896 km². – Provinz Westpreußen 1918: 25.554 km², von Polen annektiert 15.894 km² (Korridorgebiet), bei Deutschland verblieben 4.819 km². Anm.: Die beim Deutschen Reich verbleibenden Restkreise beider Provinzen Posen und Westpreußen bildeten ab 10.01.1920 den neuen Verwaltungsbezirk Westpreußen-Posen, ab 21.07.1922 Grenzmark Posen-Westpreußen (7.715 km²) mit der Provinzhauptstadt Schneidemühl.

[21]Westpreußen wurde 1919/1920 viergeteilt:  Korrdidorgebiet (15.894 km²) fiel an Polen, Danzig und Umland bildeten den Freistaat Danzig (1.914 km²), der bei Deutschland verbleibende östliche Teil Westpreußens, der Regierungsbezirk Marienwerder (2.927 km²) wurde als vierter Regierungsbezirk Ostpreußen angegliedert. Die westlichen Kreise bzw. Teilgebiete dieser Kreise (4.819 km²) wurden Teil der neuen Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen (diese kleinste preußische Provinz umfasste insgesamt 7.715 km²).

[22]Die preußische Provinz Westpreußen war 1920 viergeteilt worden: Danzig wurde verselbständigt und ein unter polnischer Kontrolle stehender Freistaat gebildet. Das Korridorgebiet fiel an Polen. Die westlichen Teile der Provinz wurden in einer 1920 neu gebildeten preußischen Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen zusammengefaßt. Östliche Kreise wurden 1920 als Regierungsbezirk Westpreußen an die Provinz Ostpreußen angegliedert.

Fortsetzung folgt

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