Furchtbare Juristen beim Namen nennen!
Sonntag, 26. Oktober 2025 von Adelinde
Reinhard Heuschneider
meldet sich am 26. Oktober 2025 zu Wort über Juristen in unserer sog. Demokratie, die den Ge-danken an eine wirkliche Demokratie mit Gewal-tenteilung mit Füßen treten.
Denn sie gehören nach der Idee eines freien Rechts-staates zur vierten Gewalt, zu den Medien. Die sollen berichten und ein Auge darauf halten, ob die von-einander getrennt arbeitenden drei anderen „Gewal-ten“ wirklich voneinander unabhängig arbeiten: die
– Gesetzgebung, „Legislative“
– die Politik, „Exekutive“
– die Rechtsprechung, „Judikative“.
Die Gewaltenteilung ehrlich durchgeführt, ergäbe den freiheitlichen Rechtstaat in Idealform. Doch leider sind wir in der BRD davon weit entfernt, wie Heuschneider im Folgenden aufzeigt:
Die Staatsform der westlichen Welt ist die Demokratie amerikanischer Prägung. Angeb-lich ist die Gewalt zur Verhütung von Macht-mißbrauch in Legislative, Judikative und Exekutive geteilt.
Für die BRD trifft das alles nicht zu. Da kein Friedensvertrag abgeschlossen, dafür aber die Feindstaatenklauseln Art. 53 und 107 in Kraft sind und die ausführenden Organe der Siegermächte von 1945 in den BRD-Schalt-zentralen nach deren und nicht nach deut-schen Interessen handeln, ist die BRD nach-weisbar kein souveräner Staat und war es, seit ihres Bestehens 1949, noch nie gewe-sen.
Allein uns zu täuschen und zu verdummen, wurde und wird diese staatsähnliche Kon-struktion der Sieger als „souveräner demo-kratischer Staat“ hingestellt; eine Täuschung, die heute sichtbarer denn je ist, da das Hauptmerkmal dieser westlichen Demokratie, nämlich das Mehrheitsprinzip, bei antideut-schem Bedarf willkürlich und ungeniert außer Kraft gesetzt wird.
So wird beispielsweise die stärkste politische Partei (AfD), weil sie von den Hintergrund-mächten unerwünscht, schlicht und einfach zum Feind erklärt und als Feind behandelt.
Genau so verlogen verhält es sich mit der Gewaltenteilung. Diese war, entgegengesetzt der unverschämten offiziellen Lügen, in der BRD noch nie in Kraft. Es ist hier nicht not-wendig, die ungezählten Beweise dieser schwerwiegenden Behauptung anzuführen, es genügen einige wenige Anmerkungen, zum Beispiel der Hinweis des noch amtierenden ordentlichen Richters und Buchautors Thor-sten Schleif:
„Eine strenge Unabhängigkeit von der Regierung besteht nämlich nicht. Die Verwaltung der deutschen Geschichte ist seit der Zeit des Kaiserreichs Sache der Justizministerien und damit der Regie-rung.
Und was noch erschreckender ist: Bis heute wirken die Regelungen der dem ‚Führerprinzip’ entsprechenden Ge-richtsverfassungsverordnung (GVVO) von 1935 fort. Nach dem Gesetz über den Neuaufbau des Reichs bestimmte diese Verordnung von 1935, daß die Verwal-tung der Gerichte Aufgabe des Reichs-justizministers ist. Dort liegt der Ur-sprung der Über- und Unterordnung der Gerichte.
Erst 2014 wurde die GVVO aufgehoben, ihre Grundprinzipien bei der Besetzung der Behördenleiterposten gelten jedoch fort.“1
Um es kurz auf den Punkt zu bringen: Der Justizminister gehört nicht nur der Judikative, sondern auch der Legislative und Exekutive an, verkörpert also alle drei Gewalten in einer Person; mit anderen Worten, die Regierung ist die einzige Gewalt und damit eine Diktatur.
Da aber, wie oben angeführt, die nicht sou-veräne BRD die Interessen unserer Feinde vertritt, muß automatisch auch ihr Hilfs-werkzeug Justiz deutschfeindliche Interessen vertreten.
Dem Normalbürger jedoch wird vorgegaukelt, die Urteile einer an sich „seriösen Justiz“ – abgesehen von zweifelhaften richterlichen Urteilen, denn Richter haben Entscheidungs-spielraum, sind Menschen und keine Götter und können auch ungewollt Fehlurteile spre-chen – entsprächen im Großen und Ganzen der Gerechtigkeit, doch tatsächlich sind unter den gegebenen Umständen alle Gerichtspro-zesse mit politischem Hintergrund darauf ausgerichtet, ausschließlich der Regierung zu dienen und sind somit korrupt.
Seit Bestehen der BRD existiert dieser Justiz-schwindel. Der ehemalige Richter Frank Fahsol äußerte sich dazu angewidert in einem Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung, veröffentlicht in der Ausgabe vom 09. 04. 2008:
„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie sy-stemkonform sind.
Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staats-anwälte erleben müssen, die man schlicht ‚kriminell‘ nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie par ordre du mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen …
In der Justiz gegen solche Kollegen vor-zugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor allem Outing selbst – durch konsequente Manipula-tion. Wenn ich an meinen Beruf zurück-denke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‚meinesgleichen‘.“
Staatsanwälte und Richter waren und sind sich dieser skandalösen Gegebenheiten durchaus bewußt, was der zu unrecht poli-tisch motiviert angeklagte Dissident immer dann feststellt, wenn Richter, denen offenbar das Gewissen schlägt, bestrebt sind, den letztendlich von der Regierung unschuldig Beschuldigten nach Möglichkeit gering zu bestrafen.
Doch gibt es mehr von jener Sorte Richter, die karrieresüchtig im vorauseilendem Ge-horsam dem BRD-System und dem Unrecht dienen. Sie gehören jener Kategorie an, die der o. g. Richter Thorsten Schleif mit folgen-den Worten charakterisiert und einordnet:
„Mutlose, von der Regierung abhängige, handzahme, ignorante und arrogante Richter sind keine Fehler im System. Sie sind eine notwendige Folge des Systems. Oder noch genauer: Sie sind das System.“2
Als das System schon vor vielen Jahren dazu übergegangen ist, unschuldige Greise und Greisinnen wegen angeblichen Massenmor-des zu verurteilen, weil sie in irgendeinem Konzentrationslager einmal Dienst taten, da nahm das der geschichtsunkundige Normal-bürger achselzuckend hin, in der Annahme: etwas wird schon dran sein, außerdem geht es mich nichts an.
Da war es ihm egal, daß der 96 Jahre alte Oskar Gröning unter dem Vorsitzenden Richter Franz Kompisch als Massenmörder verurteilt wurde, mit der hanebüchenen Begründung, er sei ein „Rädchen in der Tötungsmaschinerie“ gewesen.
Er, der Normalbürger, machte sich auch kaum Gedanken, als die Vorsitzende Richterin des Bundesgerichtshofes, Gabriele Cirener, das Skandalurteil von Dominik Groß, Richter am Landgericht Itzehoe, bestätigte, die 99-jäh-rige Frau Irmgard Furchner habe Beihilfe zum Massenmord geleistet, obwohl diese als junge Frau im Konzentrationslager Stutthof nur als zivilangestellte Sekretärin tätig war.
2022 verurteilte die geschichtlich ahnungs-lose Lisa Jani, Richterin am Landgericht Berlin (Tiergarten), die damals 94 Jahre alte Dame Ursula Haverbeck, die bereits zweieinhalb Jahre Gefängnis wegen Holocaust-Bestreitung unschuldig verbüßt hatte, zu einem weiteren Jahr Haft. Da begannen die Bürger aufzuhor-chen; es war die Zeit des Coronaschwindels, der die Menschen sensibler auch für Justiz-willkür gemacht hat.
Als durch die Merkelregierung alle Dämme gebrochen waren, der Deutsche zum Fremden im eigenen Land geworden war, und als mit der Ampelregierung die justiziablen Zustände immer irrsinniger wurden, merkten die Bürger erschreckt:
Jetzt geht es jedem an den Kragen, jetzt wird jeder kriminalisiert, der das System nicht nur betreffs historischer Vorgänge, sondern in welcher Weise auch immer kritisiert; gleich-zeitig aber wurden und werden tatsächliche Verbrecher, sofern sie in den Plan des System passen oder ihm dienlich sind, mit Glacé-handschuhen angefaßt. Dazu einige wenige Beispiele:
Einerseits fällt der Bamberger Amtsrichter Martin Waschner ein drakonisches Hafturteil wegen einer gesetzlich nicht zu beanstan-denden Satire, andererseits fällt der Richter Hans Schlüter-Staats vom Oberlandesgericht Dresden ein äußerst mildes Urteil gegen ein Mitglied der knochenzerschlagenden Ham-merbande und lobt es obendrein indirekt mit den skandalösen, seine richterliche Befan-genheit unter Beweis stellenden Worten: der Kampf dieser abscheulichen Verbrecher „gegen den Rechtsextremismus“ sei ein „achtenswertes Motiv“;
Einerseits wird Michael Ballweg rechtswidrig für 9 Monate ins Gefängnis gesteckt, nur um die der Regierung verhaßte Querdenkerbe-wegung, deren Organisationsleiter Ballweg war, außer Gefecht zu setzen, andrerseits bedient der Amtsrichter Christian Ehrl aus Regensburg den mehrfachen afghanischen Sexualstraftäter Mohammad M. mit einer lä-cherlichen Bewährungsstrafe, mit der para-doxen Begründung, der Verbrecher sei
„ein Musterbeispiel dafür, wie man in Deutschland gut ankommen kann“ und er sei „im Prinzip voll integriert“.
Einerseits plädierte 2022 eine junge Staats-anwältin, namens Amrhein, in einem Straf-verfahren am Amtsgericht Viechtach, den 77-jährigen Bestreiter des offiziell gelehrten Holocaust zu einer Gefängnisstrafe von 15 Monaten zu verurteilen (der Autor spricht aus eigener Erfahrung), andrerseits entsprach kürzlich der Richter am Amtsgericht Leon-berg dem Plädoyer eines Verteidigers, dessen Mandanten, den Totraser Mehamed A. (24), mit einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten laufen zu lassen.
Er hatte zwei Leben ausgelöscht und fünf weitere zerstört.
„Der Student war im Oktober 2023 mit seinem 313 PS starken Mercedes 300 DE über die Bundesstraße bei Weil der Stadt gerast“3,
trotz regennasser Straße mit ca. 140 km/h. Er krachte wie eine Bombe in ein Auto auf der Gegenfahrbahn, besetzt mit drei Brüdern. Zwei starben, wobei einer der Vater eines anderthalb Jahre alten Kindes war, der dritte wurde schwer verletzt. Das Leben einer gan-zen Familie wurde zertrümmert. Nicht einmal den Führerschein brauchte Mehamed abzu-geben!
In der selben Ausgabe des Blattes, das den letztgenannten Fall bekannt gemacht, wurde auch von zwei Frauen berichtet, die, unab-hängig von einander, im Auftrag von Drogen-kartellen, 20 und 39 kg Drogen von Thailand nach Deutschland schmuggelten; auch sie wurden von den jeweiligen Richtern nach Verkündung einer lächerlichen Bewährungs-strafe nach Hause entlassen.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) ist entsetzt darüber, daß organisierte Kriminali-tät von Richtern als Bagatelle beurteilt wird, und der Zeitungsbericht stand unter der Überschrift:
„Was stimmt nicht mit unserer Justiz?“
Diese Frage ist längst beantwortet: Die Justiz ist die Komplizin der BRD-Regierung, und diese wiederum ist die Verkörperung von Unrecht und krankhaftem Deutschenhaß.
Das aber heißt nicht, daß sich die Justiz hinter der Regierung verstecken und für ihr willfähriges Gebaren entschuldigen kann. Denn auch ein Bäckergeselle, der giftige Brötchen bäckt, kann sich nicht damit ent-schuldigen, der Bäckermeister habe ihn dazu gezwungen, alle Schandtaten, die er ange-ordnet habe, mitzumachen. Hier nochmals die absolut richtige Feststellung des Richters und Autors Thorsten Schleif:
„Der Urheber eines Skandalurteils ist und bleibt der Richter. Er ist es, der das Urteil spricht. Nicht die Politik. Nicht die Regie-rung. Nicht die Gesellschaft.“4
Es ist auch notwendig, die Namen der sich als Richter ausgebenden Unrechtsprecher nicht zu verschweigen, sondern klar zu benennen, denn es geht nicht an, einerseits bei öffent-lichen Verfahren Skandalurteile zu fällen, um sich bei dem Brötchengeber Regierung be-liebt zu machen, andererseits sich in der Anonymität zu verbergen.
Rechtsanwälte müssen verständlicherweise besonders vorsichtig bei ihrer Wortwahl sein. So sagte RA Joachim Steinhöfel, angesichts des Justizskandals Ballweg:
„Es besteht der Verdacht, daß sich die Justiz zum Handlanger des Staates ge-macht hat (…) Und es muß im Interesse eines Rechtsstaates sein, dies völlig transparent zu machen und gegebenen-falls auch Fehlentscheidungen oder schwere Fehlentscheidungen zu publi-zieren und die Verantwortlichen beim Namen zu nennen.“5
Richtig! Tun wir unsere Pflicht und nennen die, die sich in Anwalts- und Richterrobe als Feinde der Wahrheit und Gerechtigkeit zu erkennen geben, beim Namen – wenn wir ih-nen schon nicht sofort das Handwerk legen können!
1„Urteil ungerecht“, Thorsten Schleif, Riva-Verlag 2020, S. 51
2„Wo unsere Justiz versagt“, Thorsten Schleif, Riva-Verlag 2022, S. 212
3„BILD-Zeitung“, 14. 08. 2025
4„Urteil ungerecht“, Thorsten Schleif, Riva-Verlag, 2020, S. 17