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Der Nomalschrifterlaß aus dem Jahr 1941 

Thomas Engelhardt:

Den Normalschrift-Erlaß v. 3. Januar 1941 kann man nicht als Verbot der Sütterlin-Schrift einordnen, obwohl genau das nach 1945 immer wieder behauptet wurde und sich als vorgebliche Tatache quer durch alle Veröffentlichungen findet. Richtiger wird es dadurch jedoch nicht.

Teil der Regierungspolitik des Kabinetts Hitler waren Erlasse des Führers und Reichs-kanzlers. Diese hatten faktisch Gesetzescha-rakter. Die Liste der verkündeten Erlasse ist nachlesbar.

Gemäß dem Ermächtigungsgesetz von 1933 konnte die Reichsregierung und insbesondere auch Hitler als Führer und Reichskanzler Gesetze ohne Zustimmung des auch damals existierenden Reichstages erlassen.

Diese Führererlasse aus der Reichskanzlei hatten den Charakter schriftlicher Direktiven, die nur teilweise im Reichsgesetzblatt ver-öffentlicht wurden. Es handelte sich um zentrale, weisungsbefugte Anordnungen Adolf Hitlers, die faktische Gesetzeskraft besaßen.[1]

Der Erlaß v. 3. Januar 1941 die Schriftreform betreffend war aber kein solcher Führer-Erlaß, der Gesetzeskraft erlangt hätte.

In einem nichtöffentlichen Rundschreiben des Leiters des Stabes des Stellvertreters des Füh-rers (sic.) Martin Bormann (damals zugleich persönl. Adjudant Adolf Hitlers) hieß es:

„Am heutigen Tage hat der Führer in einer Besprechung mit Herrn Reichsleiter Amann und Herrn Buchdruckerei-Besit-zer Adolf Müller[2] entschieden, daß die Antiqua-Schrift künftig als Normal-Schrift zu bezeichnen sei. Nach und nach sollen sämtliche Druck-Erzeugnisse auf diese Normal-Schrift umgestellt werden. Sobald dies schulbuchmäßig möglich ist, wird in den Dorfschulen und Volksschu-len nur mehr die Normal-Schrift gelehrt werden.“

Ein Verbot klingt freilich anders. Und um ein Verbot handelte es sich auch nicht! Man vergleiche diesen Vorgang mit den Zwangs-maßnahmen, Lügen und Verdrehungen von Politik und Medien im Zuge der Corona-Krise.

Institutionen, Behörden, Verwaltungen, Ver-bände, Vereinigungen und Organisationen folgten dem Erlaß relativ rasch. Die Deutsche Reichsbahn kündigte am 19. April 1941 die Umstellung auf die neue Schrift an – zunächst aber nur für Schrifttum,

„das unmittelbar auf das Ausland ein-wirken soll. Von der Umstellung des Inlandschrifttums wird vorerst Abstand genommen. Neue Schilder und Auf-schriften sind in jedem Falle in Normalschrift herzustellen.“[3]

Erst einige Monate später, am 1. September 1941, wurde ein „Runderlaß des Reichsmi-nisteriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung“ veröffentlicht:

Dieser regelte den Schreibunterricht an den Schulen. Die 1935 eingeführte „deutsche Volksschrift“, eine spezielle Variante der Sütterlinschrift, wurde aufgegeben.

Stattdessen sollte ab dem Schuljahr 1941/1942 nur noch eine lateinische Schreibschrift, die neue „deutsche Normalschrift“, unterrichtet werden.

Der Erlaß enthielt auch genaue Anweisungen zum Aussehen dieser Schrift. Zur Regelung der Umstellung auf die Normalschrift im Leseunterricht erging ein weiterer Erlaß des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung, durch den angeordnet wurde, daß das Lesen der alten Fraktur-schriften

„im zweiten und dritten Schuljahr ge-lehrt“ wird, damit diese Schriften „in den bisherigen Büchern und Schriften noch weiterhin [fließend] gelesen werden können“.

Angeblich, so die heute geltende Interpre-tation, sollte mit der Abschaffung der Frak-tur-Schrift sichergestellt werden, daß in den besetzten Gebieten deutsche Erlasse und Plakate gelesen werden können. Das aber ist regelrechter Blödinn.

Der Mythos geht auf Heinrich Lammers[4], den Chef der Reichskanzlei, zurück, der am 13. Januar 1941 mitteilte, daß

„die Verwendung der [… ] als gotische Schrift bezeichneten Schriftzeichen den deutschen Interessen im In- und Aus-lande schade, weil Ausländer, die die deutsche Sprache beherrschen, diese Schrift meist nicht lesen können“.

Die Annahme, daß angeblich Hitler persönlich die Schrift des eigenen Landes ändern ließ, um sein Herrschaftssystem für die Besiegten sozusagen benutzer- oder lesefreundlicher zu gestalten, ist wieder nur Teil der allge-meinen Verdummungsvorgänge, die nach 1945 gang und gäbe waren und es bis heute sind.

Verlautbarungen und Veröffentlichungen, Aushänge und Plakate in den besetzten Ländern, die sich an die Zivilbevölkerung richteten (Protektorat Böhmen & Mähren, Ge-neralgouvernement für die besetzten polni-schen Gebiete, Nordfrankreich, Generalbezik Weißruthenien, Reichskommissariat Ostland, Reichskommissariat Ukraine) wurden prinzi-piell in der jeweiligen Landessprache verfaßt und ohnehin stets in Antiqua gedruckt und veröffentlicht!

Auch dies ist also wieder ein Beispiel für das groteske Maß von Tatsachenverdrehung, Lüge, Hetze, Übertreibung, Auslassung, Nachrichtenunterdrückung, sobald das Thema Dittes Reich oder Teilaspekte aus dieser Zeit behandelt werden.

Der Hauptgrund für die erst ab 1941 regel-recht schleppend durchgeführte Schriftan-passung war die Tatsache, daß mit der Wie-derververeinigung mit Österreich im Jahr 1938, heute als „Anschluß“, Aggression und Okkupation verächtlich gemacht, faktisch zwei Schriftsysteme im Deutschen Reich existierten.

Denn in Österreich war nach 1918 die latei-nische Schrift in weit stärkerem Maße als in den einzelnen deutschen Ländern verbreitet und durchgesetzt worden.

Aber auch vor 1941 wurden im Deutschen Reich Anstrengungen für eine Schriftreform unternommen. In Bayern führte im Jahr 1933 der bayerische Staatsminister für Unterricht u. Kultus, Hans Schemm[5] die sog. Volks-schrift ein, eine nur in Bayern verwendete sog. Ausgangsschrift.

Diese enthielt zahlreiche Änderungen gegenüber der deutschen Sütterlinschrift, z.B. die Ersetzung der kleinen Schrift-Schlaufen durch u-förmige Bögen, deutliche Unterschiede bei der Schreibweise der Buchstaben c, C, d, y, Y, I, J, und T, vertikale Umlaut-Striche usw.

Mit einem Erlaß des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung v. 7.09.1934, der mit Wirkung zum Schuljah-resbeginn 1935/36 in Kraft trat, wurde reichsweit die sog. „Deutsche Schrift“ als neue Ausgangsschrift zunächst in den Klassenstufen 1 und 2 eingeführt und ab Klassenstufe 3 eine leicht schräg ge-schriebene „Verkehrsschrift“ eingeführt.

Diese stellte eine Variante der 1933 in Bayern eingeführten „Volksschrift“ dar, bei der ledig-lich die Buchstaben C sowie das (kleine) y wieder der Sütterlinschrift entsprachen.

___________________

Literatur

[1]Lit.: Martin Moll (Hrsg.): „Führer-Erlasse“ 1939 – 1945 : Edition sämtlicher überlieferter, nicht im Reichsgesetzblatt abgedruckter, von Hitler während des Zweiten Weltkrieges schriftlich erteilter Direktiven aus den Bereichen Staat, Partei, Wirtschaft, Besatzungspolitik und Militärverwaltung (zsgest. und eingel. von Martin Moll), Stuttgart : F. Steiner, 1997 (556 Seiten).

[2]Adolf Müller (* 4.05.1884 München, † 23.05.1945), Druckereibesitzer u. Verleger; in seinem Betrieb wurde (im Auftrag des Eher-Verlages) unter anderem der „Völkische Beobachter“ sowie Hitlers Buch „Mein Kampf“gdruckt.

[3]Qu.: Deutsche Reichsbahn (Hrsg.): Amtsblatt der Reichsbahndirektion Mainz vom 19. April 1941, Nr. 22. Bekanntmachung Nr. 244, S. 127.

[4]Hans Heinrich Lammers, * 27.05.1879 Lublinitz, Provinz Schlesien, † 4.01.1962 Düsseldorf, Richter, Verwaltungsjurist u. Ministerialbeamter.

[5]Hans Schemm, * 6.10.1891 Bayreuth , † 5.03.1935 Bayreuth. Ab 1923 Mitglied der NSdAP, 1928 Gauleiter der NSdAP im Gau Oberfranken, 1933 im Gau Bayerische Ostmark, 1929 Gründer und Leiter des NS-Lehrerbundes, 1928 Mitgl. des bayr. Landtages, 1930 Mitgl. des Reichstags; 1933 Bayerischer Staatsminister für Unterricht u. Kultus: am 16. März 1933 ernannte Reichsstatthalter Franz Ritter von Epp Hans Schemm zum kommissarischen Kultusminister Bayerns (Kabinett von Epp). Hitler berief ihn dann am 13. April 1933 zum „Leiter der kulturellen und erzieherischen Angelegenheiten Bayerns“. Hans Schemm starb bei einem Flugzeugabsturz.

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