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Thomas Engelhardt

fährt fort mit seinen Betrachtungen unseres deutschen Verhältnisses zur Türkei:

In weiten Teilen der deutschen Bevölkerung sind Vorurteile und einseitige Betrachtungen über die Türkei und die Türken weit verbrei-tet. Türken werden als nichteuropäisches Volk wahrgenommen, Kultur, Brauchtum und Glauben erscheinen Mitteleuropäern fremd.

Aber wie so oft gründen Vorurteile auf Nichtwissen, fehlerhaften Kenntnissen über Land und Leute und tradierten Erzählungen. Die Wahrheit dagegen erscheint weitaus komplexer und eine differenzierte Betrach-tung ist deshalb notwendig.

Die unterschiedlichen in der Türkei lebenden Nationalitäten und Volksgruppen sind in der Regel unbekannt. Völkerkundler identifi-zieren 43 Nationalitäten und Sprachen. Konfessionell dominiert der sunnitische Islam, jedoch bekennen sich 16 % der Be-völkerung zum Alevitentum und etwa 1,5 Millionen sind Nusairier (Alawiten).

Die ehedem in Südostanatolien mehrere Hunderttausend zählenden Jesiden sind nahezu vollständig emigriert. Um 1985 lebten noch 60.000 Jesiden in der Türkei, heute sind es noch etwa 2.000. [1*]

Die jesidische Diaspora in der BRD mit ihren Zentren in Niedersachsen und Westdeutsch-land (NRW) zählt etwa 200.000 und stellt eine der größten jesidischen Gemeinschaften weltweit dar, umfaßt jedoch auch syrische und irakische Jesiden.

Die ethnischen Türken in der heutigen Türkei sind hinsichtlich ihres genetischen Erbes zu einem erheblichen Teil europäischstämmig. [2*] Dies im Gegensatz zu anderen turkspra-chigen Völkern (Azeri/Aserbeidschaner, Tscherkessen, Krimtataren, Turkmenen usw.).

Die einst namengebenden Osmanen (es han-delte sich um oghusische Türken) machen abstammungs- und erbgutmäßig heute noch einen Anteil von 1 bis 3 % bei den ethnischen Türken aus. [3*]

Die in der heutigen Türkei lebende Bevölke-rung, in der Mehrheit Nachfahren von anatolischen Kelten, keltischstämmigen gräzisierten Galatern, Pontusgriechen usw. erlagen im 12. u. 13. Jh. der osmanischen Eroberung und übernahm die Sprache der Sieger, ein in der Geschichte immer wieder zu beobachtender Vorgang.

Historischer Hintergrund war die Zurück-drängung und Marginalsierung Ostroms, das die Kontrolle über weite Teile seines anato-lischen Kernlandes verlor. Damit setzte die kulturelle Umwandlung Anatoliens durch die türkischstämmigen Seldschuken, Oghusen und Turkmenen bzw. später die Osmanen ein. [4*]

In der BRD leben heute (Stand 2025) mehr als 5 Millionen Türken und türkischstämmige Paßdeutsche. Wobei darauf hinzuweisen ist, daß hier je nach Statistik und Behörde sehr unterschiedliche Zahlen angegeben werden. Diese reichen von 2,9 Millionen Einwohnern „mit türkischem Hintergrund“ (davon 1,4 Millionen mit deutscher Staatsbürgerschaft) [5*]  bis 5 Millionen Türkischstämmigen (Qu.: Ausländerzentralregister Köln).

Ende 2024 lebten (angeblich) 1,54 Mill. nichteingebürgerte Türken in der BRD. [6*]

Grundsätzlich scheint es angebracht, bun-desdeutschen Statistiken nicht zu trauen. Auffällig wird das regelmäßig beim Vergleich der von unterschiedlichen Behörden und Institutionen veröffentlichten Zahlen zur Ausländerproblematik.

So sind erhebliche Zahlenabweichungen etwa zwischen den im Kölner Ausländerzentral-register erfaßten Zahlen und Daten und dem sog. Bundesamt für Flüchtlinge und Migration feststellbar.

Statistiken werden stets zu einem definierten Zweck erstellt und sind deshalb stets tendenzieller Natur.

Da die Grundlagen und Bedingungen der statistischen Erfassung beeinflußbar sind, erscheinen diese niemals objektiv.

In offiziellen bundesdeutschen Statistiken sind „Türken in Deutschland“ die Bezeich-nung für türkische Staatsbürger, die in der BRD leben. Umgangssprachlich wird jedoch oft der mehrdeutige jedoch falsche  Begriff „Deutschtürken“ benutzt.

Der Begriff „Türkeistämmige“ ist ein sog. Neologismus, die Neuprägung eines Wortes, der gegenüber dem im allgemeinen Sprach-gebrauch verbreiteten „Türkischstämmige“ zum Ausdruck bringt, daß er alle ethnischen und sprachlichen Gruppen des Staatsgebietes der Türkei umfaßt, insbesondere also auch die als Minderheiten, eigenständige Volks-gruppen und Nationalitäten innerhalb der Türkei lebenden Kurden, Zaza, Assyrer (Aramäer) und Armenier.

In der Türkei werden diese Auslandstürken teilweise als almançilar (ungefähr zu über-setzen als „Deutschländer“) oder gurbetçiler („die berufsmäßig in die Fremde gehen“) bezeichnet.

Hieraus folgt, daß nur ein bestimmter Teil der uns in der BRD begegnenden „Türken“ auch tatsächlich einen türkisch-ethnischen Hin-tergrund hat.

Einige der heute in der in der Türkei mar-ginalisierten oder faktisch nicht mehr nachweisbaren ethnischen oder religiösen Minderheiten wie die Zaza oder die kur-dischstämmigen Jesiden leben nahezu vollständig in der BRD oder den Nachbar-ländern (z. B. Österreich, Schweden).

Dazu gehören auch die ursprünglich in der Türkei beheimateten Armenier, die heute nahezu vollständig in der Diaspora leben, sprachlich und kulturell jedoch weitestge-hend türkisiert sind. [7*]

In der BRD leben Schätzungen zufolge etwa 50.000 bis 80.000 türkische Armenier, hauptsächlich in  Köln und Düsseldorf, in Hessen (hauptsächlich in Frankfurt am Main) und in Hamburg. Eine starke armenische Gemeinde gibt es in Berlin (etwa 2.000 Personen) und in  München. Die größte armenische Gemeinde Deutschlands befindet sich mit über 5.000 Mitgliedern in Köln. [8*]

Darüber hinaus leben etwa 300.000 sog. Kryptoarmenier in der BRD. Dabei handelt es sich um türkischassimilierte Armenier, die Ende d. 19. Jh. und im 20. Jh. zum Islam konvertierten, um dem organisierten Völ-kermord an den Armeniern im Osmanischen Reich zu entgehen.

Sie hielten jedoch ihre Identität als Armenier im Verborgenen aufrecht. (Der Autor lernte einen solchen Kryptoarmenier zufällig an einem Obstverkaufsstand kennen, kam in ein Gespräch über die historischen Erfahrungen der Armenier und ihre heutige Situation.)

Die Beziehungen zwischen Bundesdeutschen und Türken stellt jedoch nur eine Seite der Betrachtungen der deutsch-türkischen Beziehungen dar.

Mindestens ebenso beachtenswert sind die staatlichen Beziehungen zwischen dem Osmanischen Reich und dem Deutschen Kaisereich bzw. zwischen der modernen Türkei und dem Deutschen Reich. Heutigen Bundesdeutschen sind diese engen Bezie-hungen in aller Regel nicht geläufig.

Im Ersten Großen Krieg waren das Deutsche Kaiserreich und das Osmanische Reich Verbündete.

Während dieses I. Weltkrieges waren 800 deutsche Offiziere des Kaiserreiches als Militärberater im Bestand der kaiserlichen Militärmission im Osmanischen Reich eingesetzt.

Ein deutsches Expeditionskorps unter Hauptmann Fritz Klein (1877-1958) stieß bis in den heutigen Irak vor, um einen arabischen Partisanenkrieg gegen die Briten zu provozieren. [9*]

Darüber hinaus war das deutsche Freikorps „Haidar Pascha“ unter dem Befehl von Ewald Hecker (1879-1954) sowie das Levante-Korps im Kriegseinsatz. Das Levante-Korps war in zwei Korpseinheiten aufgeteilt. Oberbefehlshaber des Levante-Korps war Generalmajor Friedrich Freiherr Kreß von Kressenstein (1870–1948), (Kommandeur des 1. Türkischen Expeditionskorps), später Befehlshaber der Gaza-Front.

Von Juli 1917 bis August 1918 führte das Korps Generalmajor Werner von Frankenberg und Proschlitz (1868–1933) und in den letzten Kriegsmonaten Oberst Gustav von Oppen (1867–1918). Das Korps war direkt dem Befehl der osmanischen Heeresgruppe F unterstellt, welche von General Erich von Falkenhayn und ab Februar 1918 bis Kriegs-ende von Marschall Liman von Sanders geführt wurde. [10*]

„Zwischen Dezember 1917 und April 1918 gab es Stellungskämpfe in Mittel-palästina, von April bis September 1918 auch Kämpfe im Ostjordanland. Die deutschen Truppen in Palästina wurden noch einmal verstärkt; es befanden sich insgesamt etwa 16.000 deutsche Soldaten in Palästina.

Im April und Mai 1918 kamen dabei auch das 1. Masurische Infanterie-Regiment Nr. 146 unter Major Frithjof von Ham-merstein-Gesmold (1870–1944) und von Mai bis Juli das Kurhessische-Reserve-Jäger-Bataillon Nr. 11 („Marburger Jäger“) mit über 1000 Mann und 468 Pferden unter Major von Menges zum Einsatz. Die deutschen Fliegerabteilungen wurden in dieser Zeit zum Teil nach Amman, Rayak, Aleppo, Hama und Homs verlegt.“ [11*]

Während des Ersten Weltkrieges war Hellmuth Felmy (1885-1965) Fliegeroffizier u. a. Führer einer „Fliegerabteilung 300“, die den Beinamen „Pascha“ trug. Die Abteilung flog von 1916 bis 1918 in Palästina. Auf dem dortigen Kriegsschauplatz war Felmy der bei den britischen Streitkräften berühmteste deutsche Pilot. [12*]

Als ein ‚Nebenprodukt‘ militärischer Aufklärungstätigkeit (Aufklärungs-Fotografie) entstand die ‚Flug-Archäologie‘, da sich antike Bauwerke aus der Luft eindeutig abzeichneten, während sie vom Boden aus nicht zu erkennen waren.

Während seiner Zeit im Nahen Osten kappte Felmy mittels eines Luftlande-Unternehmens – zusammen mit seinem Kameraden Ober-leutnant Richard Falke – eine britische Fernwasserleitung. Das britische Expedi-tionskorps hatte dadurch kurzfristige Versorgungsprobleme. Die am 25. Mai 1917 versuchte Sprengung der wichtigen Eisenbahnstrecke bei El Qantara, weit hinter der Frontlinie, schlug allerdings fehl.

Thomas E. Lawrence urteilte über die deut-schen Truppenkontingente:

„Hier zum erstenmal wurde ich stolz auf den Feind, der meine Brüder getötet hatte. Sie waren zweitausend Meilen von ihrer Heimat entfernt, ohne Hoffnung in fremdem unbekannten Land, in einer Lage, verzweifelt genug, um auch die stärksten Nerven zu brechen.

Dennoch hielten ihre Trupps fest zu-sammen, geordnet in Reih und Glied, und steuerten durch das wild wogende Meer von Türken und Arabern wie Panzerschif-fe, schweigsam und erhobenen Hauptes. Wurden sie angegriffen, so machten sie halt, gingen in Gefechtsstellung und gaben wohlgezieltes Feuer. Da war keine Hast, kein Geschrei, keine Unsicherheit. Prachtvoll waren sie.“ [13*]

Mit Beginn des II. Weltkrieges galt die Türkei als potentieller Verbündeter Deutschlands, bewahrte offiziell jedoch zunächst ihre außenpolitische Neutralität, insbesondere nachdem sie sich mit Frankreich über die Eingliederung der Provinz Hatay[14*] verständigt hatte.

Aus deutscher Sicht mußte eine Beteiligung der Türkei am Krieg gegen die Sowjetunion notwendig sein.

Aus türkischer Sicht war eine Kriegsbetei-ligung an der Seite der Achsenmächte in mehrfacher Hinsicht riskant. Das Schicksal Irans, 1941 von den Briten und der Roten Armee besetzt, hielt die türkische Regierung von einem Einmarsch türkischer Truppen in die Kauksausregion ab.

Dies auch unter Berücksichtigung der Tatsa-che, daß die territorialen Gegebenheiten und die Grenzziehungen in der Kaukasusregion strittig waren.

Im Vertrag von Kars (türkisch Kars Antlaşması, russisch Карсский договор) v.13.10.1921, abgeschlossen in Kars und am 11.09.1922 in Jerewan (Armenien) ratifiziert, trat die Sowjetunion das armenisch besiedelte Gebiet von Kars an die Türkei ab. [15*]

Das Abkommen regelte den Grenzverlauf zwischen der Türkei und Sowjetrußland und die Zugehörigkeit des Gebietes von Nachit-schewan zur Aserbaidschanischen SSR.

Der Vertrag ist bis heutegültig und  in Kraft. Grundlage des Vertrags von Kars war das wenige Monate zuvor geschlossene Friedens- und Freundschaftsabkommen von 1921 zwischen Sowjetrußland und der Türkei (Vertrag von Moskau).

In diesem Vertrag v. 16.03.1921 hatte die Sowjetregierung auf Kars, Ardahan und einige weitere Grenzbezirke an der kaukasischen Grenze verzichtet und diese Gebiete an die Türkei abgetreten.[16*]  Das Gebiet der Adscharen mit der Hauptstadt Batumi wurde 1921 an die Georgische Sowjetrepublik angegliedert.

Im Falle einer Kriegsniederlage mußte die Türkei mindestens mit dem Verlust dieser 1921 rückgewonnenen Gebiete rechnen, denn im Türkisch-Armenischen Krieg von 1921 und infolge der genannten Verträge Sowjetrußlands mit der Türkei verloren die Armenier etwa die Hälfte ihres ehemaligen Siedlungsbodens.

Diese Konstellation führte türkischerseits zu einer Politik des vorsichtigen Lavierens zwi-schen den Achsenmächten und den Alliierten. Erst am 23. Februar 1945 erklärte die Türkei aufgrund ausgeübten Drucks seitens der alliierten Mächte Deutschland und Japan symbolisch den Krieg.

Am 26. Juni 1945 unterzeichnete das Land die Charta der Vereinten Nationen, die sich primär gegen die als Feindstaaten klassifi-zierten Verliererstaaten richtete (und sich bis heute richtet!).

Dem Historiker obliegt es nicht, die Frage, was gewesen wäre wenn …, zu stellen. Es kann jedoch als sicher angenommen werden, daß bei einem anderen Ausgang der Stalin-grader Schlacht und des Kriegsverlaufs an der Ostfront die Türkei zu anderen Entscheidun-gen gezwungen gewesen wäre.

Aus türkischer Sicht mußte in einer künftigen Friedensordnung die Kaukasusregion neu geordnet und administriert werden. Mögli-cherweise wären dann aber hier wieder neue Konflikte zwischen reichsdeutschen Inter-essen und den geopolitischen Interessen der Türkei die Folge gewesen.

Deutscherseits war die Bildung eines Reichskommissariates Kaukasien geplant.

Nachtrag: Einbürgerungen zuvor türkischer Staatsbürger in die BRD 

1972–1979: 2.219

1980: 399

1985: 1.310

1990: 2.034

1995: 31.578

1998: 59.664

1999: 103.900

2000: 82.861

2001: 76.574

2002: 64.631

2003: 56.244

2004: 44.465

2005: 32.700

2006: 33.388

2007: 28.861

2008: 24.449

2009: 24.647

2010: 26.192

2011: 28.103

2012: 33.246

2013: 27.970

2014: 22.463

2015: 19.695

2016: 16.290

2017: 14.984

2018: 16.700

Seit dem 1. Januar 2000 erhalten in Deutschland geborene Kinder türkischer Staatsangehöriger die deutsche Staatsan-gehörigkeit kraft Gesetzes, wenn wenigstens ein Elternteil sich seit acht Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält und ein unbefriste-tes Aufenthaltsrecht hat (§ 4 Abs. 3 StAG).[17*]

____________

Anmerkungen

[1*]  Rückkehr von Yeziden in die Türkei. (PDF) In: Bundesamt für Anerkennung ausländischer Flüchtlinge. 30.07 2004, archiviert vom Original (online nicht mehr verfügbar) am 3.01.2019; abgerufen am 2.01.2019.

[2*] Im Gesamtzusammenhang zu berücksichtigen ist darüber hinaus die im Osmanischen Reich praktizierte sog. Knabenlese. Als Knabenlese oder Dewschirme (osmanisch دوشيرمه Devşirme, von devşirmek / دوشيرمك / ‚pflücken, sammeln‘, auch Knabenzins oder Kindertribut, bezeichnet man das System der im Osmanischen Reich seit dem späten 14. bis ins frühe 18. Jahrhundert praktizierten Aushebung bzw. Zwangsrekrutierung von Söhnen aus christlichen Familien in Albanien, Bosnien, der Herzegowina u.  Bulgarien, um sie im Innern des Reiches zum Islam zu bekehren, auszubilden und anschließend zum Teil an hervorgehobener Stelle im Militär- und Verwaltungsdienst einzusetzen; vor allem die Infanterie der Osmanen, die Elitetruppe der Janitscharen, rekrutierte sich zeitweise überwiegend aus der Knabenlese.

[3*] Der Begriff Osmanen leitet sich vom Gründer der osmanischen Dynastie und des Osmanischen Reiches, Osman Gazi I. (* 1258, † 1326), ab.

[4*] Die türkische Eroberung und Besiedlung Anatoliens begann mit dem Eintreffen der Seldschuken und ihrem Sieg in der Schlacht bei Manzikert gegen Byzanz im 11. Jahrhundert n. Z. Das Byzantiniache Reich stürzte in ein politisches Chaos. Ostrom verlor nach und nach die Kontrolle über weite Teile seines anatolischen Kernlandes und die kulturelle Umwandlung, eine Türkisierung, setzte ein.

[5*]  Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Stand 2015). Anm.: Aktuelle Zahlen liegen nicht vor. (Qu.: Sudanne Schührer: Türkeistämmige Personen in Deutschland. Erkenntnisse aus der Repräsentativuntersuchung „Ausgewählte Migrantengruppen in Deutschland 2015“ (RAM). Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 2018).

[6*]  Qu.: www.statista.com Türken in Deutschland bis 2024, veröff. von Statista Research Department, 26.11.2025).

[7*] Die Armenier in der Türkei wurden faktisch vollständig ausgelöscht. Im Vordergrund der Betrachtung steht dabei in der Regel der im Jahr 1915 organisierte Genozid. Vorwand war u. a. die angebliche Unterstützung der Armenier für Rußland. Bei Massakern und Todesmärschen, die im Wesentlichen in den Jahren 1915 und 1916 stattfanden, kamen je nach Schätzung zwischen 300.000 und mehr als 1,5 Millionen Menschen zu Tode. Die Schätzungen zur Zahl der Armenier, die während der Verfolgungen in den zwei Jahrzehnten zuvor getötet worden waren, variieren zwischen 80.000 und 300.000. Fest steht, daß es heute in der gesamten Türkei nur noch ein einziges armenisches Dorf gibt: Vakıflı in der Provint Hantay ist heute ,im Ergebnis des Völkermordes an den Armeniern 1915/1916, das letzte armenische Dorf in der Türkei.

[8*] Qu.: Armenian diaspora in Germany. (PDF) „Noravank“ Scientific-Research Foundation, 2006, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 28. April 2013.

[9*] Literatur: Veit Veltzke:Unter Wüstensöhnen. Die deutsche Expedition Klein im Ersten Weltkrieg. Berlin: Nicolai-Verlag, 2014. https://de.wikipedia.org/wiki/Fritz_Klein_(Hauptmann)

[10*] Qu.: https://de.wikipedia.org/wiki/Asien-Korps

[11*] Ebd.

[12*] Felmy war Vater des bundesdeutschen Schauspielers Hansjörg Felmy (* 31.01.1931, † 24.08.2007).

[13*] Qu.:  Thomas E. Lawrence: Aufstand in der Wüste, 1927.

[14*] Provinz Hatay, 5.525 km², bis 1918 Sandschak Alexandrette (Osmanischen Reich), 1918 französ. besetzt, Teil des Mandatsgebietes Syrien (Mesopotamien),1923 Autonomiestatus. Am 2.09.1938 konstituierte sich  in İskenderun (Alexandrette) die kurzlebige Republik Hatay. Der Anschluß an die Türkei wurde vom Parlament des unabhängigen Staates Hatay am 29. Juni 1939 beschlossen. Frankreich, die damalige Mandatsmacht von Syrien und Libanon hatte am 23. Juni 1939 dem Anschluß in einem Vertrag mit der Türkei zugestimmt. Seither bildet Hatay eine Provinz der Türkischen Republik.

[15*] Das Abtretungsgebiet Kars und Ardahan (Oblast Kars) war ein transkaukasisches Territorium, das nach dem Russisch-Osmanischen Krieg 1878 vom Osmanischen Reich an das Russische Kaiserreich abgetreten wurde. Die Region mit der Hauptstadt Kars umfaßte etwa 18.526 km² und bestand aus vier Bezirken (Okrugen). Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Zusammenbruch des Russischen Reiches kam das Gebiet zurück an die Türkei. Zum Vergleich: Armenien hat heute eine Fläche von 29.745 km².

[16*] Diese 1921 durch Sowjetrußland abgetretenen Gebiete waren seit 1878 russisch besetzt. Im Gefolge des Russisch-Türkischen Krieges annektierte Rußland 1878 auch die bis dahin zum Osmaniaschen Reich gehörenden Gebiete von Kars, Ardahan und Batumi (Adscharien).

[17*]  Eine Einbürgerung erübrigt sich bei diesen (anders als bei den vor dem 1. Januar 2000 geborenen) Kindern. Jedoch müssen sich diese Kinder – sofern sie nicht unter die Neuregelung von 2014 fallen – bei Erreichung der Volljährigkeit, spätestens mit Vollendung des 23. Lebensjahres entscheiden, ob sie die türkische Staatsangehörigkeit aufgeben wollen (Optionsmodell). Optieren sie für die türkische Staatsangehörigkeit oder geben sie keine Erklärung ab, geht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren. Optieren sie für die deutsche Staatsangehörigkeit, müssen sie bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres den Verlust der türkischen Staatsangehörigkeit nachweisen, sonst verlieren sie die deutsche Staatsangehörigkeit ebenfalls (§ 29 StAG). Türkische Kinder, die am 1. Januar 2000 noch keine zehn Jahre alt waren und bei denen zum Zeitpunkt ihrer Geburt die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 StAG vorlagen, konnten bis 31. Dezember 2000 die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben (§ 40b StAG). Wer gemäß dieser Übergangsregelung eingebürgert wurde, fällt ebenso unter die Optionsregelung, kann also die deutsche Staatsangehörigkeit mit dem 23. Geburtstag wieder verlieren.

 

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