Das System schlägt zu: Der Fall Bianca Witzschel
Sonntag, 8. März 2026 von Adelinde
Mit freundlicher Genehmigung der Redaktionsleitung der Zeitschrift „Volk in Bewegung“ veröffentlicht Adelinde die folgende dort in Folge 1-2/2026 gegebene Abhandlung:
Wie institutioneller Terror die Menschen vernichtet – Offener Brief an Nina Warken
Der Fall Bianca Witzschel
Bianca Witzschel ist Fachärztin für Allge-meinmedizin, Fachärztin für Pharmakologie und Toxikologie, Naturheilkunde und hat 35 Jahre Praxiserfahrung.
Weil sie sich während der sogenannten Coro-napandemie nicht so verhielt, wie es die Obrigkeit verlangte, wird sie nach allen Re-geln institutioneller Kunst fertiggemacht.
Eine Übersicht über erlittene Repressalien:
– Hausdurchsuchung,
– Praxisdurchsuchung 17.3.2022 mit mehr als 30 Beamten, ca. 6 Stunden Dauer.
– Untersuchungshaft: 28.2.2023 verhaftet, in Untersuchungs-Haft bis 17.6.2024.
– Strafanzeige wegen § 278 in ca. 1000 Fällen Maskenattesten, Impfattesten und PCR-Abstrichs-Attesten.
– Strafverfahren und Verurteilung (Geldstrafe/Haftstrafe) Urteil in Kraft getreten 19.9.25, vom BGH bestätigt.
– Verurteilt zu 2 Jahren 8 Monaten ohne Bewährung, dazu 49.000 € Geldstrafe zuzüglich aller Gerichtskosten.
– Drei Jahre Approbationsentzug ab Gültigwerdens des Urteils,
– berufsgerichtliches Verfahren durch Ärztekammern (Rüge, Ordnungsgeld).
– Entziehung der Approbation: seit 1.2.2022 Approbation stillgelegt.
– Zwei weitere Verfahren stehen an, wg. Maskenattesten, Impfattest und PCR-Abstrichs-Atteste.
– Finanzieller Verlust: Anwaltskosten, Gerichtskosten, Praxis- und Wohnhaus-Zwangsversteigerung. Kollateralschäden:
– Verunglimpfung durch die Presse,
– Praxisschließung am 1.2.2022 wg. Approbationsentzug,
– Verlust aller Patienten,
– Verlust aller Daten, Patientenakten, aller Datenträger, PCs, Handy, Speichermaterialien,
– alle Unterlagen wurden gelöscht,
– sie wurde mittellos gemacht.
– Kontokündigung,
– Verlust der Krankenversicherung,
– Verlust der Wohnung und der Praxis.
Aktuelle Situation:
– Finanzieller Ruin,
– soziale Vernichtung,
– Berufsaufgabe in Erwartung von Hafteinziehung,
– Beschwerde vor dem BVerfG, „vorübergehend nach Hause gelassen“ 17.6.2024, ohne jegliche Versicherung.
Offener Brief von Dr. med. Bianca Sabine Witzschel an Gesundheitsministerin Nina Warken vom 2. Februar 2026
Sehr geehrte Frau Gesundheitsministerin Warken,
Ich darf mich kurz vorstellen:
Ich bin Dr. med. Bianca Sabine Witzschel, Fachärztin für Pharmakologie und Toxiko-logie und Fachärztin für Allgemeinmedizin, und ich habe zum Thema Nachweis von Pri-midon in Blut und Speichel promoviert. Ich muß diese Woche für 1 Jahr und 4,5 Monate (meine Strafe: 2 Jahre und 8 Monate, wovon ich bereits 476 Tage in U-Haft war) in die JVA Chemnitz.
Mit Interesse, da es mich ja persönlich be-trifft, habe ich sowohl das Schreiben des amerikanischen Gesundheitsministers Robert Kennedy jr. als auch Ihr Antwortschreiben darauf gelesen.
Vielleicht wissen Sie es nicht, und deswegen ist es mir ein Bedürfnis, Sie davon in Kenntnis zu setzen, aus welchen Gründen ich verurteilt wurde. Ich habe in den Jahren 2020 und 2021 Maskenatteste, PCR-Test-Unfähigkeitsbe-scheinigungen und Impfunfähigkeitsbeschei-nigungen für Menschen ausgestellt, die alle – jeder persönlich – bei mir waren.
Jeder hat einen kompletten Anamnesebogen ausgefüllt (für Kinder deren Eltern) und un-terschrieben, ich habe diesen im persönlichen Gespräch zum Teil noch ergänzt und die Pa-tienten beraten. Danach erfolgte für/von jedem eine umfangreiche Bioresonanz-Ana-lyse, und im weiteren Gespräch kam es zur Klärung des Attest-Inhaltes und dessen/deren Übergabe.
Zum 1. Februar 2022 wurde meine Appro-bation ruhend gestellt und ein Jahr später, am 28. Februar 2023 früh 6.00 Uhr – zum 5. Mal in der Corona-Zeit – erfolgte ein sehr unsanftes Wecken durch viele Bedienstete mit erneuter (die 5.) Haus-/Grundstücks-Durch-suchung.
Am 28.02.2023 wurde ich sofort verhaftet, einem Haftrichter zugeführt und später in die JVA Chemnitz gefahren. Im November 2023 begannen geplante 40 Verhandlungen im Hochsicherheitstrakt in Dresden.
Auf den Fahrten zwischen der JVA Chemnitz und dem Hochsicherheits-Gerichtsgebäude in Dresden, Hammerweg wurden mir Hand- und Fußfesseln angelegt. Im Hochsicherheitstrakt wurde ich mit Handschellen und gekettet an einen mich führenden Bediensteten von A nach B bewegt und erst an meinem Stuhl im Gerichtssaal zwischen meinen beiden Vertei-digern von den Handschellen befreit.
Ich saß 476 Tage in Untersuchungshaft. Nach dem Urteilsspruch am 17.06.2024 durfte ich zunächst – mit massiven Auflagen – nach Hause.
Meine Revision vor dem Bundesverfassungs-gericht wurde im August 2025 abgelehnt. Am 22.01.2026 erhielt ich von der Staatsanwalt-schaft Dresden die Aufforderung zum Haft-antritt in der JVA Chemnitz innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang, so daß ich nun in dieser Woche meine Haft-strafe antreten muß.
Mir drohen auch weitere Verurteilungen, da noch Gerichtsverfahren mit gleichen Vor-würfen anhängig sind.
Neben der Tatsache, daß ich die oben ge-nannten Bescheinigungen ausgestellt habe, wurde mir unterstellt, rechtsradikal zu sein, und nachdem bei einer Hausdurchsuchung noch eine (lt. Gutachten nicht funktionstüch-tige) Taschenlampe gefunden wurde, die man in Notfällen auch als Teaser benutzen könnte, wurde mir sogar unerlaubter Waffenbesitz vorgeworfen.
Insbesondere das Framing, anders kann ich es nicht nennen, ich sei rechtsradikaler Reichsbürger, zog sich durch die gesamte Verhandlung und diente scheinbar nur dazu, mich zu diskreditieren. Aber dies schreibe ich Ihnen nur informationshalber. Ich möchte auf die Atteste, die ich ausgestellt habe, zurück-kommen.
In meiner beruflichen Tätigkeit konnte ich mir Wissen aneignen, welches mich dazu befähigt, selbstbestimmt zu denken.
FFP2 Masken sind nicht geeignet, – und dafür können Sie sehr gern jedes x-beliebige Da-tenblatt, welches auch schon vor Corona erstellt wurde, zurate ziehen – Viren abzu-wehren und bieten auch keinen Schutz vor gegenseitiger Ansteckung. Im Gegenteil, da sie als Staubschutz gedacht sind, sind sie sehr luftundurchlässig.
FFP2 Masken sind keine medizinischen Pro-dukte und unterlagen auch keinen entspre-chenden Prüfungen. Es handelt sich um so-genannte Staubmasken, deren Tragen nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist: 90 min ohne Pause, 30 min Pause … danach Maskenwechsel.
Das Tragen der Maske führt zu: Rückatmung, dadurch erhöhten Co2-Gehalt im Blut, was bei jedem Menschen, ob krank, gesund, jung oder alt, zu einer Azidose führt, die sich in erster Linie im Gehirn bemerkbar macht.
Durch die Feuchtigkeit und das warme Milieu unter den Masken sind die Mundschleimhäute extrem gefährdet, was zu Infektionen der Atemwege und zu Dermatosen führt. Für Brillenträger besteht eine zusätzliche Gefahr durch das Beschlagen der Brillengläser, wo-durch neben den o.g. Konzentrations-schwierigkeiten zusätzliche Unfallgefahren eintreten.
Auch psychische Belastungen sind nicht außer Acht zu lassen, weil viele Menschen gegen ihren Willen gezwungen wurden, Mas-ken zu tragen. Bei Kleinkindern entstand durch die Tatsache, daß sie, wenn die Mutter eine Maske trug, nicht mehr die Möglichkeit hatten, sich an der Mimik der Mutter zu orientieren. Das war für Mutter und Kind zusätzlich belastend und der Gesamtent-wicklung des Kindes keinesfalls dienlich.
Jeder dieser oben genannten Punkte ist, meiner Meinung als Ärztin nach, eine In-dikation für das Erstellen eines Masken-Attestes, auch bei vermeintlich gesunden Personen, um gesundheitliche Beeinträch-tigungen bzw. Schäden zu vermeiden.
Die Bescheinigungen, die Sars- Cov 2 – Testungen nur über Speichel zu erlauben, sind genauso rechtmäßig, da eine Testung von Speichel die gleichen Ergebnisse bringt und damit auch verhindert wird, daß Ver-letzungen durch die Teststäbchen entstehen können.
Zu guter Letzt, die Impfunfähigkeitsbe-scheinigungen, die ich ausstellte, haben sicher sehr viele Menschen vor den in-zwischen bereits nachgewiesenen Neben-wirkungen der nicht ausreichend getesteten Injektionen („Impfungen“) bewahrt. Auch dies galt gleichermaßen für kranke und gesunde Menschen.
Mir wurde auch vorgeworfen, daß ich mir durch diese Bescheinigungen Geld erschli-chen hätte; Patienten, die zu mir kamen, in Massen abgefertigt hätte; ja sogar die Be-scheinigungen vorher zu Hause ausgestellt zu haben.
Neben der Tatsache, daß ich diese behaup-teten überhöhten Honorare nicht angenom-men habe, kann ich nicht verstehen, was daran ungesetzlich ist, wenn ich in Erman-gelung einer Sprechstundenhilfe Bescheini-gungen selbst und zuvor in meiner Praxis am Computer ausdrucke. Mir lagen ja entspre-chende Anmeldungen vor, und ich habe diese Schriftstücke erst nach dem o.g. Procedere dem Patienten persönlich übergeben.
Daß ich die Patienten mit einem Bio-Reso-nanzgerät getestet habe, ist ebenfalls schwer zu bemängeln, da für derartige Atteste gar keine Untersuchungen, geschweige bestimm-te Methoden vorgeschrieben/verlangt wer-den. Ich habe keine Gesundheitszeugnisse ausgestellt.
Bio-Resonanzgeräte sind bei Alternativen Ärzten eine gängige und gut geeignete Untersuchungsmethode und sicher viel aussagefähiger, als die – wenn überhaupt erfolgt – sogenannten Untersuchungen (um Gefahren vorzubeugen), die Ärzte in den Impfzentren durchgeführt haben.
Ich habe als Ärztin immer im Sinne meiner Patienten gehandelt und entschieden, denn ich habe einen Eid geleistet, an den ich mich halte. Zur Sicherheit hier der Wortlaut:
Genfer Ärztegelöbnis
Als Mitglied der ärztlichen Profession gelobe ich feierlich:
– Mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen;
– die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patienten zu meinem obersten Anliegen zu machen;
– die Autonomie und die Würde meiner Patienten zu respektieren;
– die Geheimnisse, die mir anvertraut werden, auch über den Tod des Patienten hinaus zu wahren;
– mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln die Ehre und die edlen Traditionen des ärztlichen Berufes aufrechtzuerhalten;
– meinen Lehrern, Kollegen und Schülern die ihnen gebührende Achtung und Dankbarkeit zu erweisen;
– medizinisches Wissen zum Wohle des Patienten und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung einzusetzen;
– nicht zuzulassen, daß Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glauben, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Staatsan-gehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Rasse, sexueller Orientierung, sozialer Stellung oder jeglicher anderer Faktoren zwischen meine Pflichten und meinen Patienten treten;
– größtmöglichen Respekt vor menschlichem Leben zu wahren;
– meine ärztliche Tätigkeit nicht zur Verlet-zung der Menschenrechte und bürgerlichen Freiheiten zu mißbrauchen, auch nicht unter Bedrohung;
Dies gelobe ich feierlich, frei und auf meine Ehre.
Der zentrale Grundsatz der medizinischen Ethik lautet:
Primum non nocere – zuerst einmal nicht schaden!
Sehr geehrte Frau Warken,
ich bin in der DDR aufgewachsen und habe ein Unrechtsregime kennengelernt. Es schmerzt mich unendlich, daß ich mich im Augenblick so fühle, als würde die Bundes-republik Deutschland den gleichen Weg gehen wie die DDR.
Eines möchte ich Ihnen jedoch sagen, wir Ossis haben nicht vergessen, wie wichtig es ist, zu seiner Meinung zu stehen und diese auch zu vertreten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr.med. Bianca Sabine Witzschel
Roland Wuttke berichtet:
Ich war am 20. Februar bei der Demonstra-tion vor der JVA-Chemnitz dabei, zu der die „Freien Sachsen“ aufgerufen haben. Über 300 Teilnehmer und mit Trommeln auch sehr lautstark. Bianca hat uns gehört und gesehen! Wir waren am Ende der Demo um etwa 20 Uhr vor der 5m hohen Mauer und haben 10 Minu-ten im Takt gerufen „Bianca – Freiheit!“ Das Gefängnis ist ein 9-stöckiger DDR-Plattenbau.
Es öffneten sich viele Fenster und vom 8. Stock sahen wir eine winkende Person. Danach wurde ein Brief von Bianca verlesen, wo sie schrieb, daß sie in den 8. Stock verlegt wurde …
Was für eine Tragik – was für ein himmelschreiend unmenschliches Regime, das sich „unsere Demo-kratie“ nennt!


Ich habe es hier schon ein paar mal geschrieben und schreibe es wieder:
Die BRD ist im Auftrag unserer Feinde errichtet worden. Sie ist die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft (Prof. Dr. Carlo Schmid am 8. Sep. 1948 vor dem Parlamentarischen Rat).
Die BRD ist Mitglied der Vereinten Nationen. Einer Feindorganisation wider das Deutsche Reich und somit das Deutsche Volk (VN-Charta Artikel 53 und 107). Die BRD ist Feind des Deutschen Volkes.
BRD, ich VERACHTE dieses miese System!
„Ihr“ seid die Verbrecher, nicht die Ärztin!
Ich finde keine Worte über so viel Behörden-Gemeinheit! Das ist so niederträchtig wie einst in der Ostzone! Wie kann man dieser Ärztin helfen?
B. Berger
Ja – ein absoluter Skandal! hn