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Anmerkungen zu Deutschland 3. Teil

Thomas Engelhardt

fährt fort in seinen Anmerkungen zu Deutschland – hier mit dem 3. Teil:

Die vier Hauptsiegermächte deklarierten mit ihrer Vier-Mächte-Erklärung vom 5. Juni 1945 auch eine staatlich-politische Kapitu-lation Deutschlands (des Deutschen Reiches).[1] Dieser Hoheitsakt stellt ein völkerrechtli-ches Novum allerersten Ranges dar, einmalig in der gesamten bekannten Geschichte.[2]

Nach Adolf M. Birke entsprach die Berliner Erklärung dem „General Instrument of Sur-render“, also den allgemeinen Kapitulati-onsbestimmungen, die die Kapitulationsur-kunden v. 7.05.1945 (Reims) und 8.05.1945 (Berlin) bzw. 9.05.1945 (Moskauer Zeit) explizit offen gelassen hatte. Hierin sei der Wille der Siegermächte zum Ausdruck gekommen,

die rechtliche Lage Deutschlands durch einseitige alliierte Akte zu gestalten“.

Die Frage nach dessen völkerrechtlichem Zustand[3] sei von den Zeitgenossen 1945 in ihrer Brisanz noch gar nicht erfaßt worden.[4]

Wie tiefgreifend die Gesetzgebung der Kriegssiegermächte war, wird aus der Liste der Kontrollratsgesetze deutlich.[5]

Das alte Deutschland wurde 1945 ff. voll-ständig zertrümmert. Ob das Reich nach 1945 fortbestand, stellt sich insofern als eine rein theoretische Frage dar, die bis heute je nach Ansatz und Interpretation von Staats- und Völkerrechtlern unterschiedlich beant-wortet und bewertet wird.

Realistisch gesehen existierte in den Nachkriegsjahren kein deutscher Staat.

Diese These wäre ausführlich zu begründen. Als ein Beispiel und Beleg soll hier jedoch lediglich das Kontrollratsgesetz Nr. 39 genannt werden.[6]

Die Sichtweise der Reichsbürger, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überstanden hätte und per se weiter exi-stierte, bis heute fortbesteht und lediglich handlungsunfähig sei, ist deshalb mögli-cherweise bereits vom Ansatz her falsch.

Hilfreicher und richtiger wäre die Forderung und die Formulierung eines entsprechenden politischen Ziels, das von den Kriegssiegern geschaffene staatsähnliche deutsche Selbst-verwaltungsgebilde Bundesrepublik zu eli-minieren und Deutschland als Staat wieder-herzustellen (Status quo ante bellum).[7]

Hinsichtlich der gegebenen Rechtslage Deutschlands (Deutsches Reich) und der sog. Bundesrepublik Deutschland liegen eine Vielzahl von Ausarbeitungen, Denkschriften und Veröffentlichungen vor.[8]

Diese theoretischen Abhandlungen stellen primär juristische, d. h. in erster Linie staats- und völkerrechtliche Einschätzungen und Bewertungen dar, die die deutsche Tragödie und die deutsche Frage jedoch nur unter-schiedlich erklären und interpretieren, in keinem einzigen Falle aber einen Lösungs-ansatz erkennen lassen und die Existenz des Suzeränstaates BRD grundsätzlich auch nicht infrage stellen.

Staats- und Völkerrechtler erklärten und erklären die staatliche Realität Deutschlands unterschiedlich, es kommt aber darauf an, die gegebene Situation zu verändern und die vollständige Souveränität wiederherzustellen. Erstrangiges politisches Ziel muß daher die Wiederherstellung Deutschlands sein.

Wer also heute fabuliert, das Deutsche Reich bestehe fort, ist ein Narr. Mindestens aber nimmt er die historischen Tatsachen nicht zur Kenntnis. Daher noch einmal:

Die normative Kraft des Faktischen führte zur Zertrümmerung Deutschlands. Dieses war das erstrangige und vordringliche Ziel der Feindmächte. Zu welchem Zeitpunkt das Deutsche Reich aufgehört hat zu bestehen, muß offen bleiben. Alle nachstehend genann-ten Daten kommen ggf., je nach Standpunkt und Interpretation, in Betracht:

  • 8.05.1945, Bedingungslose Kapitula-tion der Deutschen Wehrmacht (nach Auffassung der DDR und der Sowjet-union Ende der Existenz des Deutschen Reiches)[9]

  • 23.05.1945 Verhaftung der Reichsre-gierung (Regierung Karl Dönitz)

  • 5.06.1945, Vier-Mächte-Erklärung (Berliner Erklärung, Juni-Deklaration) vom 5. Juni 1945, Übernahme der Regierungsgewalt in Deutschland („Deklaration über die Niederlage des faschistischen Deutschland und die Übernahme der Regierungsgewalt durch die vier alliierten Staaten“)[10]

  • 7.09.1949 Gründung der „BRD“ (Konstituierung von Bundestag und Bundesrat) (die BRD wurde nicht wie zumeist falsch behauptet am 23.05.1949 mit der Verkündung des Grundgesetzes gegründet!) bzw. 7.10.1949 Gründung der „DDR“

  • Ende des Besatzungsregimes der Westalliierten in der Bundesrepublik (Pariser Verträge) (mit den 1955 in Kraft getretenen Pariser Verträgen vom 23. Oktober 1954 wurde das Besat-zungsregime der Westalliierten in der Bundesrepublik beendet)

  • 21.06.1973, Inkrafttreten des Grund-lagenvertrages zwischen beiden deutscher Teilstaaten

Wir sollten Realisten sein und die geschichtlichen Abläufe anerkennen.

Leopold von Ranke erhob die Forderung, Geschichte so darzustellen wie sie war (Ranke: „wie es eigentlich gewesen“). Dazu gehört, Realitäten anzuerkennen.

Historisch betrachtet leben wir in der Nachperiode des Großen Krieges von 1939-1945.

Deutschlands Hauptziel in diesem Krieg war die Neuaufteilung der Rohstoff- und Absatz-märkte und der geopolitische Umbau Euro-pas. Nicht mit dem Ziel, die europäischen Völker zu beherrschen, sondern Europa zu befähigen, den Herausforderungen der weltweiten Veränderungen zu begegnen.

Mit dem Sieg über Deutschland und seine Verbündeten schwangen sich die Vereinigten Staaten und die Sowjetunion zu den neuen Weltmächten auf und beherrrschten fortan Europa.

Die Sowjetunion ist Geschichte, an ihren eigenen Widersprüchen und Unzulänglich-keiten gescheitert.

Die Allianzpartner Vereinigtes Königreich und Frankreich sind zu Mittelmächten herabge-sunken.

Einzig die Vereinigten Staaten sichern heute die Nachkriegsergebnisse ab.

Es verhält sich in der Tat so, daß alle Welt und jeder auch hier im Land so tut, als ob diese im Ergebnis der Nachkriegsordnung ge-gründete BRD ein normaler Staat wäre. Aber alle wissen, daß dem nicht so ist.

Es ist wie mit des Kaisers neuen Kleidern. Das ist Politik. Ein dreckiges, unehrliches Ge-schäft, stets von politischen Interessen und deren Durchsetzung geprägt.

Solange niemand ein Interesse hat die deutsche Frage erneut auf die Tagesordung zu setzen (bzw. anzuerkennen, daß die Deutschen selbst, indem sie die BRD zur Disposition stellen, die gegebene Nach-kriegsordnung infrage stellen), wird sich am Zustand unseres Landes nichts ändern.

In Rußland wird die Gesamtlage sehr real eingeschätzt. Deshalb auch der jüngste Vorstoß, den sog. 2 plus 4-Vertrag ggf. aufzukündigen (Anm.: Die Kündigung völ-kerrechtlicher Verträge ist ein Fall für sich und ein ausgesprochen schwieriges Feld; relativ einfach bei bilateralen Verträgen, kompliziert bis gar nicht durchführbar bei mehrseitigen Verträgen.)

In der Regel werden abgeschlossene völkerrechtliche Verträge durch die lfd. Entwicklung gegenstandslos oder sie werden als nicht mehr gültig deklariert, d. h. als politisch überholt angesehen.

Die weitaus interessantere Frage bezüglich des sog. „Vertrages über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ ist, ob und inwieweit die beiden deutschen Teil-staaten überhaupt berechtigt waren, diesen Vertrag abzuschließen.

Nach Auffassung der sog. BRD war diese nicht nur Rechts-nachfolger des Deutschen Reichs, sondern als Nachfolgestaat angeblich mit diesem identisch. Hieraus erwächst dann die Frage, was dann die DDR eigentlich war.

Der Alleinvertretungsanspruch der BRD war allgemein anerkannt (sowohl im In- als auch im Ausland). Praktische Folge war, daß keine bundesdeutsche Staatsbürgerschaft existier-te, sondern nur eine deutsche Staatsbür-gerschaft.

Eben das war das große Defizit der DDR und der große Ärger der Pankow-Genossen. Denn nach bundesdeutschem Recht waren Bürger der DDR (nach bundesdeutscher Auffassung) deutsche Staatsbürger, die DDR als Staat demnach nicht existent oder doch nur eine besondere Form eines Staates.

Interessanterweise wurde aber seitens der DDR diesem bundesdeutschen Alleinver-tretungsanspruch nur bis Mitte der 1950er-Jahre begegnet.[11]

Da aber Verträge zu Lasten Dritter (hier des Deutschen Reiches) im Völkerrecht nicht anerkannt werden und daher ungültig sind, könnte auch der deutsche Regelungsvertrag (Ver-trag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland; Zwei plus Vier-Vertrag) als ungültig deklariert werden.

Voraussetzung hierfür wäre der Verfall der Nachkriegsordung und die Veränderung des politischen Status quo (d. h. die Wiederher-stellung des Status quo ante).

Im gegebenen Zusammenhang aufschlußreich ist, was der ehemalige US-Präsident vor fünfzehn Jahren bei einem Besuch auf der US-Basis  in Rammstein äußerte (5. Juni 2009).

Kein Geringerer als dieser vormalige Präsident der Vereinigten Staaten Barack Obama erklärte in einer Rede vor ameri-kanischen Soldaten in Ramstein im Jahre 2009:

Germany is an occupied country and it will stay that way.“ (Deutschland ist ein besetztes Land und wird es auch blei-ben.)[12]

Im November 2011 lieferte der spätere Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble, zu dieser Zeit Finanzminister, vor dem European Banking Congress in Konstanz, eine entspre-chende Bestätigung:

„… wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen.“[13]

__________________

Anmerkungen

[1] Präambel der Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands vom 5. Juni 1945 (Die Oberbefehlshaber der alliierten Streitkräfte):

„Die deutschen Streitkräfte zu Lande, zu Wasser und in der Luft sind vollständig geschlagen und haben bedingungslos kapituliert, und Deutschland, das für den Krieg verantwortlich ist, ist nicht mehr fähig, sich dem Willen der siegreichen Mächte zu widersetzen. Dadurch ist die bedingungslose Kapitulation Deutschlands erfolgt, und Deutschland unterwirft sich allen Forderungen, die ihm jetzt oder später auferlegt werden.

Es gibt in Deutschland keine zentrale Regierung oder Behörde, die fähig wäre, die Verantwortung für die Aufrechterhaltung der Ordnung, für die Verwaltung des Landes und für die Ausführung der Forderungen der siegreichen Mächte zu übernehmen. […] Die Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika, der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken und die Provisorische Regierung der Französischen Republik übernehmen hiermit die oberste Regierungsgewalt in Deutschland, einschließlich aller Befugnisse der deutschen Regierung, des Oberkommandos der Wehrmacht und der Regierungen, Verwaltungen oder Behörden der Länder, Städte und Gemeinden. Die Übernahme zu den vorstehend genannten Zwecken der besagten Regierungsgewalt und Befugnisse bewirkt nicht die Annektierung Deutschlands.“

Qu.:   Werner Frotscher, Bodo Pieroth: Verfassungsgeschichte. 17. Aufl., München: C.H. Beck, 2018, Rn. 694.

[2] Qu.: Adolf M. Birke: Nation ohne Haus. Deutschland 1945–1961. Berlin: Siedler, 1994, S. 42; ähnlich Joachim Rückert: Die Beseitigung des Deutschen Reiches – die geschichtliche und rechtsgeschichtliche Dimension einer Schwebelage.  In: Anselm Doering-Manteuffel (Hrsg.): Strukturmerkmale der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts (= Schriften des Historischen Kollegs, Bd. 63), München: Oldenbourg, 2006, S. 77 (abgerufen über De Gruyter Online).

[3]  Der Autor zielt hier auf den völkerrechtlichen Status des besetzten Deutschland sowie die sich hieraus ergebende Rechtslage ab. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß das sog. Völkerrecht eigtl. ein Völkergewohnheitsrecht darstellt und eine Form nicht kodifizierten (ungeschriebenen) Völkerrechts ist, das durch allgemeine Übung, getragen von der Überzeugung der rechtlichen Verbindlichkeit der Norm, entstanden ist.

[4] Vgl.  Joachim Rückert: Die Beseitigung des Deutschen Reiches – die geschichtliche und rechtsgeschichtliche Dimension einer Schwebelage. In: Anselm Doering-Manteuffel (Hrsg.): Strukturmerkmale der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts. München: Oldenbourg, 2006, S. 77 sowie  Adolf M. Birke: Nation ohne Haus. Deutschland 1945–1961. Berlin: Siedler, 1994, S. 42.

[5] Vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Kontrollratsgesetz

[6]  Gesetz Nr. 39 vom 30. Oktober 1946: Erkennungsflagge, welche alle deutschen und ehemals deutschen Schiffe zu führen haben, die der Alliierten Kontrollbehörde unterstehen.

[7]Wiederherstellung des Status quo ante bellum. Dieses Ziel muß unter Berücksichtigung der gegebenen politischen Bedingungen und Verhältnisse derzeit als nicht erreichbar erscheinen, woraus die Aufgabe erwächst, zunächst diese gegebenen  politischen Verhältnisse zu ändern, um neue Ausgangsbedingungen schaffen zu können. Eine Änderung der politischen Weltlage wäre in diesem Sinne aus deutscher Sicht für dieses Ansinnen förderlich. Dies auch unter Berücksichtigung der Tatsache, daß wir uns achtzig Jahre nach Ende des Großen Krieges nach wie vor in der Nachperiode dieses Weltkrieges befinden.

[8]Der Völkerrechtler Rudolf Laun (Hamburg) veröffentlichte beispielsweise berreits am 19. Dezember 1946 einen Artikel in der Wochenzeitung „Die Zeit“, in welchem er den Fortbestand des Deutschen Reiches als Rechtssubjekt feststellte und die Einhaltung der Haager Landkriegsordnung durch die Alliierten einforderte. Es folgte eine publizistische Debatte, woraufhin Laun auf der ersten Nachkriegstagung der deutschen Völkerrechtler im April 1947 seine Thesen wiederholte und daran Forderungen für den Umgang der Besatzungsmächte mit den Deutschen knüpfte. Der SPD-Politiker Georg August Zinn veröffentlichte gleichzeitig entsprechende Stellungnahmen in der Neuen Juristischen Wochenschrift und der Süddeutschen Juristenzeitung.

[9]  Erst seit Mitte der 1950er Jahre vertrat die DDR die Debellationstheorie und datierte den Untergang des Deutschen Reiches  auf den 8. Mai 1945, den Tag der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht.  Mit Gründung der Bundesrepublik und der DDR 1949 seien dann zwei neue Staaten entstanden. Die DDR ging anfangs jedoch vom Fortbestand des Deutschen Reiches aus und vertrat zunächst die Auffassung, mit ihm identisch zu sein, woraus sie urspr. einen Alleinvertretungsanspruch für ganz Deutschland herleitet (formuliert von Wilhelm Pieck, Präsident der DDR, in seiner Antrittsrede vom 11. Oktober 1949 anläßlich der Gründung der DDR). Bis Mitte der 1950er- Jahre vertrat die DDR dann die Theorie einer Teilidentität mit dem Deutschen Reich.

[10]  In der Präambel der Erklärung (vollständiger Titel: [Berliner Deklaration] heißt es: Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Regierungsgewalt („supreme authority“) hinsichtlich Deutschlands durch die Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken und durch die Provisorische Regierung der Französischen Republik stellen die Vereinigten Staaten, die Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich fest, daß die deutschen Streitkräfte vollständig geschlagen seien und Deutschland sich allen Forderungen unterwerfe, die ihm jetzt oder später auferlegt würden. Es gebe außerdem in Deutschland keine zentrale Regierung oder Behörde, die in der Lage sei, die Ordnung aufrechtzuerhalten, das Land zu verwalten und die Forderungen der Alliierten zu erfüllen. Sie hätten daher die oberste Regierungsgewalt in Deutschland übernommen, inklusive der Befugnisse der Regierung, des OKW, der Länder sowie der Städte und Gemeinden. Sie kündigten an, „die Grenzen Deutschlands oder irgendeines Teiles Deutschlands und die rechtliche Stellung Deutschlands oder irgendeines Gebietes, dasgegenwärtig einen Teil deutschen Gebietes bildet“, später festlegen zu wollen. Eine Annexion Deutschlands sei damit nicht verbunden. (Originalwortlaut vgl. Fußn. 21).

Qu.: Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands durch die Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken und durch die Provisorische Regierung der Französischen Republik.

In: Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland. Berlin 1945, Ergänzungsblatt Nr. 1, S. 7–9 (online [abgerufen am 8. Mai 2016]).

Anm.: Mit dieser Erklärung nahmen die USA, die UdSSR, Großbritannien und Frankreich die Hoheitsgewalt in Anspruch, gemäß Präambel der Erklärung vorrangig, um die Ordnung im besetzten Deutschland wiederherzustellen.

[11]  Die DDR ging anfangs vom Fortbestand des Deutschen Reiches aus und vertrat zunächst die Auffassung, mit ihm identisch zu sein, woraus sie einen Alleinvertretungsanspruch für ganz Deutschland herleitete. (formuliert von Wilhelm Pieck, Präsident der DDR, in seiner Antrittsrede vom 11. Oktober 1949 anläßlich der Gründung der DDR). Später ging sie dann von einer Teilidentität mit dem Deutschen Reich aus. Ab Mitte der 1950er Jahre vertrat sie die Debellationstheorie und datierte den Untergang des Deutschen Reiches auf den 8. Mai 1945, den Tag der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht. Mit Gründung der Bundesrepublik und der DDR 1949 seien dann zwei neue Staaten entstanden.

[12]  Anm.:  Dieses Zitat ist durch keine Quelle belegbar. Die bundesdeutschen Medien bestreiten die Echtheit dieses Zitates. Allein die Existenz der US-amerik. Luftwaffenbasis, die Existenz exterritorialer Gebiete auf dem Territorium der BRD, die Existent des US-amerikanischen Nachrichtendienstzentrums in Wiesbaden-Erbenheim (Consolidated Intelligence Center CIC; deutsch: Vereinigtes Nachrichtendienstliches Zentrum) und die Existenz von US-Flugkorridoren im Luftraum der BRD sind ausreichende Indizien für die eingeschränkte Souveränität dieser BRD.

[13] Wolfgang Schäuble in einer Rede am 18.11.2011, vor dem  21. Europäischen Bankenkongreß, in Frankfurt/Main.

Folge 4 der Anmerkungen zu Deutschland folgt

 

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Rüdiger Lack
Rüdiger Lack
8 Stunden zuvor

Die Siegermächte haben bis zum 23. Mai 1945 mit der obersten zentralen Regierungsgewalt des Deutschen Reiches zusammengearbeitet, die die Briten am 23. Mai 1945 völkerrechtswidrig verhaftet haben.

Durch einen kriminellen Akt haben sie also erst den Zustand hergestellt, um die Regierungsgewalt übernehmen zu können. Da aus Unrecht kein Recht erwachsen kann, sind somit alle ihre Handlungen, die danach erfolgten, rechtswidrig.

Im Jiddischen nennt man das chuzpe. Anders kann man diese Vorgehen nicht bezeichnen.

Die Macht des faktischen kann nur eintreten, wenn man sie aktiv fördert, und wir hatten und haben genug Verräter und Wendehälse, die das tun. Die einen Verräter kamen aus einem Hotel in Moskau und die anderen hatten sich schon vor dem Krieg dem Feind angedient.

Das Deutsche Reich hatte im September 1939 drei Ziele:
– eine Befriedung an seiner Ostgrenze,
– die Sicherheit der deutschen Minderheit in Polen,
– und die Lösung des Problems um Danzig.

Der Wolf
Der Wolf
4 Stunden zuvor

In seinem Urteil vom 31.7.1973 stellt das Bundesverfassungsgericht unter III, 1 u.a. fest:

„Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte, noch später untergegangen ist. … Das Deutsche Reich existiert fort. ..“
(aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 31.7.1973 unter III, 1 u.a.)

Aus welchen politischen Motiven sich das BVG zu dieser Erklärung genötigt sah, sei dahingestellt.

Daher ist die Behauptung – mit Verweis auf die sog. normative Kraft des Faktischen – das Deutsche Reich existiere ja nicht mehr, eindeutig zurückzuweisen, wenn selbst Organe des alliierten Besatzungskonstrukts BRD diese Tatsache eingestehen müssen. Zur normativen Kraft des Faktischen ist alles Notwendige bereits gesagt (siehe hierzu diverse Kommentare besonders unter Anmerkungen zu Deutschland II). Zur Norm kann das „Faktische“ nur werden, solange sich kein Widerspruch dagegen erhebt. Aber es erhebt sich nicht nur Widerspruch dagegen, sondern es existieren Hinweise darauf, daß Teile des Reiches weiter Bestand haben, in welcher Form auch immer. Dies ist im Augenblick jedoch nicht Gegenstand der Debatte und außerdem zu umfangreich, um in einem Kommentarstrang wie diesem angemessen behandelt werden zu können. Daher müssen wir uns für den Augenblick mit dem Hinweis auf eine solche Möglichkeit begnügen.

Abgesehen davon ist der Zweite Weltkrieg gegen Deutschland immer noch nicht zu Ende, denn das sonst nicht nachzuvollziehende Agieren der derzeitigen Berliner Regierung stellt nichts anderes dar als eine Form des hybriden Krieges gegen das Deutsche Volk und das Deutsche Reich.

Bewiesen werden kann die These vom nicht nur rechtlichen Fortbestand des Reiches natürlich nur in jenem Augenblick, wo die entsprechenden Kräfte offen auf den Plan treten. Derzeit mauern jedoch diesbezüglich alle daran Beteiligten, wenn auch aus völlig unterschiedlichen Gründen. Außerdem ist diese Tatsache für den allgemeinen Aufwachprozeß zunächst relativ unerheblich. Denn in diesem Prozeß geht es in erster Linie darum, daß das Deutsche Volk eine Richtungsentscheidung trifft. Und wie es aussieht vollzieht sich gerade der entscheidende Wechsel. Allerdings nimmt er gerade erst seinen Anfang, und es ist daher im Augenblick noch alles sehr diffus und im Fluß.

Fest steht allerdings auch, daß aus Unrecht kein Recht werden kann. Aber Recht muß auch durchgesetzt werden. Für uns besteht daher die Verpflichtung, daß unser ererbtes Recht stets über dem Recht einer uns durch Siegerwillkür aufgezwungenen Ordnung zu stehen hat. D.h., daß es allein im Ermessen eines freien und souveränen Deutschlands steht, erstens sein ererbtes Recht neuen Zeitverhältnissen und Erfordernissen anzupassen und zweitens das ihm zustehende Erbe einzufordern..

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