Anmerkungen zu Deutschland 1. Teil
Samstag, 29. November 2025 von Adelinde
Thomas Engelhardt
versucht mit seinen Anmerkungen zu Deutschland (15.05.2024) weiterhin Klarheit über die Rechtslage unseres Heimatlandes Deutschland zu vermitteln:
Vorbemerkung: Der Autor hat keine juristi-sche Vorbildung. Die nachfolgende Darstel-lung erweist sich als Zusammenfassung sehr komplexer und vielschichtiger Zusammen-hänge, die darüber hinaus unterschiedlich bewertet und interpretiert werden.
Aufgrund der Komplexität des Themas muß der Beitrag als unvollständig und durchaus nicht abgeschlossen gelten. So sehr der Autor um Objektivität bemüht ist, gilt auch hier, daß historische und politische Entwicklungen aus unterschiedlichen Blickwinkeln und Positionen betrachtet werden können.
In diesem Sinne wird hier eine Betrachtungs-weise vorgelegt, die auch aufgrund ihres subjektiven Charakters weder Anspruch auf Allgemeingültigkeit noch Vollständigkeit erheben kann.
Alle Jahre wieder wird von verschiedenen Autoren die alte These wiederholt, der gemäß das Deutsche Reich in den Stürmen des Jahres 1945 n i c h t untergegangen sei. Jüngst erneut von dem in St. Petersburg lebenden Thomas Röper („Anti-Spiegel“).[1]
Sicherlich ist Thomas Röper ein kluger Kopf und eine wichtige journalistische Stimme im Ausland. Aber die alte Mär, daß das Deutsche Reich 1945 n i c h t untergegangen sei, ist ein Griff für die politische Mottenkiste und hilft uns heute nicht mehr weiter.[2]
Die nachstehend vorgetragene These, daß die Bundesrepublik nicht Deutschland sei, ob-wohl dieses Staatsgebilde die Bezeichnung Deutschland im Staatsnamen verwendet, muß Widerspruch hervorrufen.
Es stellt jedenfalls ein historisches Paradox ersten Ranges dar, daß ausgerechnet das im Jahr 1949 von den westlichen Kriegssiegern geschaffene Protektorat Westdeutschland sich als erster Staat der deutschen Geschichte Deutschland nannte.
Die seinerzeit in Bonn versammelte Runde von Claqueuren handelte zweifellos im Auf-trag und im Interesse der Besatzungsmächte. Dessen Mitglieder, heute „Väter des Grund-gesetzes“ genannt*, waren hinsichtlich des zu wählenden Staatsnamens durchaus uneins.
* Es waren auch 4 „Mütter des GG“ dabei.
In die engere Wahl fielen auch andere Bezeichnungen: Bund deutscher Länder, Deutsche Bundesrepublik, Deutsche Föderation. Das Dilemma der dekretierten Staatsgründung wurde demzufolge bereits in dem zu wählenden Namen des neuen Staates deutlich.
Bonn 1949: Der Ministerpräsident von NRW, Karl Arnold, hält die Eröffnungsrede. Arnold betont in seiner Rede den vorläufigen Charakter des zu schaffenden Grundgesetzes. Für den Festakt wurde der Lichthof des Museums umgestaltet.
In der Versammlung, dem sog. „Parlamen-tarische Rat“, setzte sich aufgrund eines Vorschlages des späteren Bundespräsidenten Theodor Heuss[3] schließlich die Bezeichnung Bundesrepublik Deutschland durch.
„Ich würde bitten, in die Diskussion hereinzunehmen, daß wir uns heute einfach Bundesrepublik Deutschland nennen … Mit dem Wort Deutschland geben wir dem Ganzen ein gewisses Pathos…“[4]
Einen Parlamentarischen Rat hat es niemals gegeben. Diese Versammlung von Beauf-tragten und Claqueuren war kein „Rat“, schon gar kein gewählter Rat. Das deutsche Wort Rat wird gemeinhin mit einem Wahlakt in Verbindung gesetzt. Die Mitglieder dieses „Rates“ waren jedoch nicht gewählt worden.
In den sog. „Parlamentarischen Rat“ ent-sandten die auf Geheiß der westlichen Kriegssieger gebildeten Länderparlamente der drei westlichen Besatzungszonen ihre Vertreter.
Diese aus den Länderparlamenten kommen-den Personen wurden im Auftrag der Besatzungsmächte entsandt und waren vorher genau ausgesucht und bestimmt worden.
Ein Parteienproporz wurde eingehalten, um dem Ganzen einen demokratischen Anstrich zu geben. Aber: Mehr Schein als Sein.
Suggeriert wird, daß dieser sog. Parlamen-tarische Rat den Charakter einer verfassungs-gebenden Versammlung besessen hätte.
Da die Mitglieder dieses „Parlamentarischen Rates“ aber weder gewählt worden waren noch die Deutschen die Möglichkeit hatten, in freier Selbstbestimmung eine solche verfas-sungsgebende Versammlung einzuberufen oder überhaupt eine deutsche Verfassung zu verabschieden, stellt dieses sog. Grundgesetz ein Instrument der Herrschaftsausübung der westlichen Siegermächte dar.
Der eigentliche Charakter dieses Grundge-setzes wird bereits in der Präambel deutlich (Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland).
Die Westalliierten übertrugen 1949 die Verwaltung der von ihnen geschaffenen neuen Verwaltungsgebilde ausgesuchten Vertretern des besiegten deutschen Volkes. Um dem Ganzen den Schein eines legalen Projektes zu geben, wurden die 1945 und 1946 neu gegründeten Länder im Jahre 1949 in einem föderalen Gebilde mit der Bezeich-nung Bundesrepublik Deutschland zusam-mengeschlossen.
Jedoch stellte bereits die Gründung dieser sog. Länder einen eklatanten Verstoß gegen die Haager Landkriegsordung[5] dar, die den kriegführenden Staaten auferlegte, in besetz-ten Territorien keine Änderungen der admini-strativen Strukturen sowie der Verwaltung vorzunehmen.[6]
Die Haager Landkriegsordnung verbietet insbesondere auch interventionistische Maßnahmen als Dauererscheinungen.
Die Staatsgründung wurde 1949 als Proviso-rium verstanden. Nur so kann auch die Einschätzung von Carlo Schmid verstanden werden, der diese Bundesrepublik als die Organisationsform einer Modalität einer Fremdherrschaft bezeichnete.[7]
Die auf Weisung der Kriegssieger erfolgte Konstituierung des Parlamentarischen Rates stellte einen doppelter Unrechtsakt dar. Das liest sich dann heute jedoch so:
„Der Parlamentarische Rat war eine von elf deutschen Länderparlamenten der drei Westzonen gewählte Versammlung, die von September 1948 bis Mai/Juni 1949 in Bonn tagte.“
Nein, dieser „Rat“ wurde eben nicht gewählt, sondern seine Zusammensetzung wurde bestimmt.
„Die Länderchefs der drei westlichen Besatzungszonen (ohne Berlin und das Saarland) trafen am 26. Juli 1948 auf der Grundlage einer entsprechenden Ver-ständigung mit den drei Militärgou-verneuren vom selben Tage eine Vereinbarung der Ministerpräsidenten über den Parlamentarischen Rat.
Darin verpflichteten sie sich gegenüber den alliierten Mächten, den Parlamenten ihrer Länder den Entwurf eines Gesetzes für die Wahl von Abgeordneten zu dem Parlamentarischen Rat vorzulegen und die Namen der gewählten Abgeordneten dem von ihnen am 15. Juli 1948 errich-teten gemeinsamen Büro spätestens bis zum 16. August 1948 mitzuteilen.“
Die fünfundsechzig stimmberechtigten Mitglieder wurden nicht in allgemeiner direkter Wahl gewählt, sondern von den einzelnen Landesparlamenten bestimmt.
Der Schein wurde jedoch bewahrt: Aufbau und Struktur dieses Parlamentarischen Rates wurden einer demokratischen Legislative entsprechend angepaßt. So existierte ein Präsidium, es gab Fraktionen und auch Aus-schüsse. Theaterspiel. Großes politisches Theater freilich.
Nach einer Phase von formalen Tagungen und Aussprachen ab September 1948 erfolgte am 8. Mai 1949 die Annahme des (ebenfalls von den alliierten Kriegssiegermächten diktierten) Textes des sog. Grundgesetzes.[8]
Korrekterweise sei jedoch festgestellt, daß dieser Urtext bis heute 36 Änderungen und Nachbesserungen erfuhr. Mit 53 zu 12 Stimmen wurde 1949 das Grundgesetz angenommen.
Gegen das Grundgesetz stimmten jeweils die beiden Abgeordneten der KPD, der Zentrums–Partei, der Deutschen Partei sowie sechs der acht CSU-Abgeordneten.
Vier Tage später, am 12. Mai 1949 gaben die drei westlichen Militärgouverneure ihr Ein-verständnis, wobei es sich jedoch nur um einen formalen Akt handelte (der Auftragge-ber bestätigte seinen Auftrag), d. h. die drei westlichen Militärgouverneure genehmigten das Grundgesetz, vorbehaltlich der Bestim-mungen des Besatzungsstatuts (am gleichen Tag beendete die Sowjetunion die Berlin-Blockade).
Die Einzelländer stimmten vom 18.–21. Mai 1949 dem Entwurf des Grundgesetzes zu. Jedoch stimmte der Bayerische Landtag mehr-heitlich gegen das Grundgesetz, das ihm zu wenig föderalistisch erschien, aller-dings mit der Maßgabe, das Grundgesetz anzuerkennen, wenn zwei Drittel der Bundesländer es ratifizieren würden, was der Fall war.
Ein Verfassungsreferendum des westdeut-schen Teils des deutschen Volkes war von Beginn an nicht vorgesehen.
Soviel also zur demokratischen Legitimation dieses den Deutschen oktroyierten sog. Grundgesetzes, das wohl 99 von 100 Bundesdeutschen für eine Verfassung halten!
Das Grundgesetz ist keine Verfassung, besitzt allerdings den Charakter einer solchen und erfüllt auch die Funktion einer Verfassung.
Am 10. Mai hatte der Parlamentarische Rat noch die Frage des „vorläufigen Sitzes“ von Parlament und Regierung erörtert. Die Ver-sammlung entschied mit 33 zu 29 Stimmen zu Gunsten von Bonn gegen Frankfurt am Main.
Weitere, vorher bereits ausgeschiedene Bewerber waren die Stadt Kassel sowie Stuttgart. Einige Jahre später bestätigten einige Abgeordnete, im Sinne der Abstim-mung beeinflußt worden zu sein. Ob in diesem Zusammenhang auch Bestechungs-gelder geflossen waren, konnte der hierzu eingesetzte Untersuchungsausschuß des Bundestages nicht klären.
Verkündet wurde das sog. Grundgesetz in der letzten Sitzung des „Parlamentarischen Rates“ am 23. Mai 1949 und im Bundesgesetzblatt vom selben Tag veröffentlicht.
Dieser Tag, der 23. Mai 1949, gilt deshalb heute als Staatsgründungstag des neuen Gebildes, das aber bis 1955 noch nicht ein-mal eingeschränkt souverän war. Nach wie vor übten die Alliierten die oberste Regie-rungsgewalt aus.
Wiederum falsch ist aber die Darstellung, daß an diesem 23. Mai 1945 das neue Staatsge-bilde entstanden wäre. Zwar existierte nun ein Dokument, daß zwar keine Verfassung war, jedoch den Charakter einer solchen Verfassung besaß (bzw. besitzen sollte).
Aber der auszurufende Staat existierte noch gar nicht. Alle taten aber so, als ob es so wäre (und man folgt dieser Maskerade bis heute). Um es deutlich zu machen, muß das Staatsrecht betrachtet werden.
Was ist ein Staat und was zeichnet ihn aus? Drei wesentliche Elemente, eigentlich sogar fünf:
Die Legislative,
– die Judikative,
– die Exekutive.
– Und, dies aber vor allem, ein Staatsvolk
– sowie die uneingeschränkte Souveränität.[9]Wer aber sollte dieses Staatsvolk sein? Die Deutschen, die Westdeutschen, die Bewohner der einzelnen Länder?
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Anmerkungen
[1] Thomas Röper: Sind wir jetzt alle Reichsbürger? Laut Bundesverfassungsgericht ist das Deutsche Reich nie untergegangen. (Anti-Spiegel, 30.04.2024)
https://anti-spiegel.ru/2024/sind-wir-jetzt-alle-reichsbuerger-laut-bundesverfassungsgericht-ist-das-deutsche-reich-nie-untergegangen/
Thomas Röper verweist auf die vorgeblich weitgehend unbekannte Arbeit des Wissenschaftlichen Dienstes des sog. Bundestages (Anm.: Diese Dokumentation ist hierzulande durchaus nicht unbekannt, aber auch sie hilft nicht weiter, insbesondere nicht, weil das Urteil des BfG v. 31.07.1973 nicht das Deutsche Reich bzw. dessen Fortexistenz zum Gegenstand der Betrachtung machte, sondern den sog. Grundlagenvertrag zwischen beiden deutschern Staaten aus dem Jahr 1972). [Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, Dokumentation Zum rechtlichen Fortbestand des „Deutschen Reichs“, Nr. WD 3 – 292/07, Berlin: Deutscher Bundestag, Fachbereich Verfassung und Verwaltung, 2007].
[2] An und für sich erscheint der Verweis Thomas Röpers berechtigt, zumindest in Bezug auf die strafrechtliche Verfolgung der sich als Reichsbürger definierenden Bundesbürger. Jedoch erweisen sich die Schlußfolgerungen als falsch. In mehrerer Hinsicht. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, auf das sich Röper bezieht, hilft uns heute nicht weiter. Indem sich Reichsbürger oder andere Personen auf dieses Urteil aus dem Jahre 1973 berufen, begehen sie einen Denkfehler, mindestens aber interpretieren sie die gegebene Sachlage falsch.Das beruht auf einer Fehleinschätzung der tatsächlichen Rechtslage des geteilten und besetzten Deutschland und möglicherweise auch auf der Überschätzung der Bundesverfassungsrichter, die 1973 lediglich im Auftrag handelten.
Es konnte nicht im Interesse des deutschen Weststaates (deutsche Bundesrepublik, umggangsprachlich Westdeutschland) liegen, die existentielle Besonderheit dieses Staatsgebildes festzustellen. Aus diesem Grund wurde die Interpretation in den Text des Urteils (bzw. die Urteilsbegründung) aufgenommen, der gemäß die BRD nicht etwa Nachfolgestaat des Deutschen Reiches sei sondern im Gegensatz sogar mit diesem identisch, in Bezug auf das Territorium allerdings nur teilidentisch.
Hierzu ist festzustellen, daß genau das Gegenteil der Fall ist. Die „BRD“ ist nicht nur nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, sondern mit diesem insbesondere auch nicht identisch. Diese sog. Bundesrepublik ist noch nicht einmal Deutschland, obwohl das Staatsgebilde den Namen Deutschland in seiner Staatsbezeichnung trägt. Es ist ein historisches Paradoxon ersten Ranges, daß ausgerechnet ein von fremden Staaten gegründetes staatliches Gebilde, das der Beherrschung und Unterdrückung der besiegten Deutschen dienen sollte (und bis heute dient) als erster Staat der deutschen Geschichte Deutschland heißt. Vgl. Fußn. 3.
[3] Theodor Heuss, 1949-1959 Bundespräsident, * 31.01.1884, † 12.12.1963.
[4] Theodor Heuss in den Beratungen des Parlamentarischen Rates 1948.
[5] https://www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/lehrstuehle/satzger/materialien/haag1907d.pdf
[6] Sich ergebend aus dem Art. 43 der Haager Landkriegsordnung; in den Artikeln 42 bis 56 sind Regelungen zum Verhalten einer Besatzungsmacht auf besetztem feindlichen Gebiet festgelegt. Ein Besatzer ist unter anderem verpflichtet, die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten (Artikel 43).
[7] „Was aber das Gebilde von echter demokratisch legitimierter Staatlichkeit unterscheidet, ist, daß es im Grunde nichts anderes ist als die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft; denn die trotz mangelnder Freiheit erfolgende Selbstorganisation setzt die Anerkennung der fremden Gewalt als übergeordneter und legitimierter Gewalt voraus.“ (Carlo Schmid, Rede am 18.09.1948 in der Zweiten Sitzung sog. Parlamentarischen Rats in Bonn).
[8] Qu.: Verkündung des Grundgesetzes. https://www.bundesarchiv.de
[9] Gemäß der Drei-Elemente-Lehre setzt ein Staat als rechtliche Einheit ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk sowie eine funktionierende Staatsgewalt voraus.

Daß wir in einem Unrechtsstaat leben, weiß ich seit Sommer 2000, als die Hamburger Hundeverordnung erlassen wurde. Für die Halter von 4 Hunderassen galten folgende Bürgerrechte nicht mehr: 1. Die Unverletzlichkeit der Wohnung 2. Tierschutz für das eigene Tier, indem wir zu Maulkorbzwang unserer Hunde verpflichtet wurden und die Tiere zu kastrieren waren. Außerdem erhöhte sich die Steuer unverhältnismäßig um das 10 fache. Das Gesetz wurde rückwirkend auch auf die Hunde angewendet, die bereits angeschafft waren. Damals merkte ich, daß hier ganz unverschämt ungesetzlich gehandelt wird. Und was ist mit der Bildung der Nachkriegsordnung? 2 Sieger teilten sich Europa, indem sie besonders uns Deutsche in 2 Lager teilten, knebelten und beraubten. Die Präsidenten der Nachfolgeländer machen seit 1990 und dem verlogenen sogen. 2+4 „Vertrag“ einfach so ungesetzlich weiter. Die UdSSR ist jetzt die GUS außer dem Baltikum, die USA sind so geblieben. Das von den Sowjets eingezogene Eigentum im Ostblock wurde einbehalten.
Wir müssen uns über den Verlauf der Politik nicht wundern, wenn Politiker korrupt sind. Ein Verbrechen fordert zum nächsten auf, wenn es ungestraft bleibt. Dieses Konstrukt brD hat meine ganze Verachtung, ebenso der Inhalt der ganzen EU. Das kommt daher, weil sich die globale Finanzoligarchie die Regierungen kauft, wenn denselben Kreisen die Medien gehören und die Justiz von der Politik abhängig ist.
Schon lange ist mir bewußt, daß wir im rechtsfreien Raum leben.
Und ein Staatsvolk hat die BRD nicht. Ein Blick in die Personalausweise und Reisepässe reicht. Dort steht unter Staatsangehörigkeit: deutsch.
Somit fehlt ein wichtiges Element, damit die BRD ein Staat wäre.
In den Arbeitsbüchern meiner Großväter steht unter Staatsangehörigkeit: Deutsches Reich.
Der letzte legitime Reichspräsident Großadmiral Dönitz hat schriftlich festgehalten, daß das Deutsche Reich nicht untergegangen ist.
Für mich als Deutschen, zählt das, was der Herr Reichspräsident geschrieben hat.
Da der Herr Reichspräsident verstorben ist, kann seine Aussage auch nicht geändert werden.
Selbstverständlich ist der Staat „Deutsches Reich“ 1945 nicht „untergegangen“. Wie denn auch? Es ist keines der Ereignisse eingetreten, durch den ein bestehender Staat danach nicht mehr besteht. Deutschland hat 1945 eine militärische Niederlage erlitten, das ist alles.
Wenn eine Niederlage Untergang bedeutete, dann wäre Frankreich 1940 als Staat untergegangen. Absurd!
Im Gegenteil: Gerade an der Form der Niederlage ist abzulesen, daß das Deutsche Reich lebendig und handlungsfähig war. Die deutsche Nachkriegsregierung Dönitz hat mit den alliierten Staaten einen völkerrechtlichen Vertrag ausgehandelt, die Kapitulation.
Man könnte schlecht mit einem untergegangenen Staat einen völkerrechtlichen Vertrag aushandeln und abschließen. Und Dönitz und sein Kabinett waren selbstverständlich auch nach Unterzeichnung des Vertrags Kapitulation im Amt, und die alliierten Besatzer haben mit ihr Rechtsverkehr gepflegt, sie also als Regierung anerkannt.
Freilich haben die Westalliierten die Regierung nur Wochen danach widerrechtlich verhaftet, unter absolut entwürdigenden Umständen, die nicht nur jeder Rechtlichkeit Hohn sprachen, sondern auch disparat zu jeglicher Gesittung, Kultur und Zivilisation. Aber auch dieser beispiellose Vorgang hat mit einem „Staatsuntergang“ nichts zu tun.