Feed für
Beiträge
Kommentare

Das Hakenkreuz 3. Teil

Thomas Engelhardt

fährt fort mit dem Thema „Hakenkreuz“:

Das Hakenkreuz gilt im BRD-Staat als Kennzeichen einer verfassungsfeindlichen Organisation.

Dies erscheint um so bemerkenswerter, als daß dieser Staat noch nicht einmal eine Verfassung besitzt. [35*] Und geradezu überzogen scheint, daß heute selbst das Porträt Hitlers als verfassungs-feindliches Objekt gelten muß.

Stalin-, Lenin-, Mao-Bilder gelten als nicht verfassungsfeindliche Kennzeichen. Man reibt sich die Augen. Und daß das Bild Kemal Atatürks, der Millionen Tote (Armenier, Griechen, Assyrer, Kurden, Aramäer) zu verantworten hat, hierzulande in jeder türkischen Imbißstube hängt, wird ungestraft toleriert. Auf Hitler aber liegt ein Fluch und ein Tabu gleichermaßen.

Solange der historische deutsche Nationalsozialismus nicht wirklich wissenschaftlich bearbeitet, sondern tabuisiert und sein Wesen verfälscht wird, solange wird die Mythologisierung bestimmter ideologischer Inhalte, historischer Abläufe, Erscheinungen und Geschehnisse anhalten.

Anmerkung

Einige böswilige Zeitgenossen behaupten allen Ernstes, der Zweite Weltkrieg sei nur deshalb ausgeheckt worden, weil den Juden Ende des 19. Jahrhunderts ihr Staat Eretz Israel in Palästina  versprochen wurde und sich orthodoxen Israeliten damit eine alte Weissagung erfüllte, ja erfüllen mußte.

Epilog

Angemerkt werden muß in jedem Fall, daß nach 1933, dem Jahr der sog. Machter-greifung, alle ariosophischen Gruppierungen und alle anderen okkultistischen sowie frei-maurerischen Vereinigungen und  religiöse Kleingruppen als „staatsfeindliche Sekten“ eingestuft und zunächst vom Sicherheits-dienst des Reichsführers SS beobachtet wurden.

Der nationalsozialistische Staat lehnte alles Okkulte offiziell grundsätzlich ab und ging aus diesem Grund bereits unmittelbar nach der Machtergreifung auf Distanz zu den di-versen Kleingruppen, die dann in der Folge staatspolizeilich überwacht wurden.

Bereits im zeitigen Frühjahr 1933 wurden okkultistische und pseudo-religiöse Bewe-gungen und Vereine als „staatsfeindliche Sekten“ eingestuft. Gegen Astrologen ergingen erste Berufsverbote.

Einige Organisationen wurden vom Sicher-heitsdienst des Reichsführers SS zunächst nur überwacht, darunter die Theosophische Gesellschaft. Im Februar 1935 wurden die Publikationen von Hermann Rudolph [36*] dem Vorsitzenden der Internationalen Theosophischen Verbrüderung, konfisziert und waren fortan verboten.

Beide Organisationen, die Theosophische Gesellschaft sowie die Internationale Theo-sophische Verbrüderung wurden im Juli 1937 zwangsaufgelöst.

Die vom Stellvertreter des Führers Rudolf Heß und anderen ranghohen Nationalsozialisten protegierte Anthroposophische Gesellschaft wurde am 1. November 1935 in Deutschland verboten.

Zuvor hatten sich die theosophischen Verei-nigungen darin überboten, den Nationalso-zialismus zu glorifizieren und die Machter-greifung zu bejubeln. Hermann Rudolph hatte die Theosophie zur Verwirklichung der wahren Ziele des Nationalsozialismus stilisiert und den Nationalsozialismus als nächsten Schritt einer spirituellen Evolution bezeichnet.

Aus seiner Sicht hatte Deutschland eine religiöse Mission, alle „arischen“ Völker zu vereinen, und seine Organisation schien ihm dabei der natürliche Bundesgenosse auf der spirituellen Ebene zu sein.

Theosophische Auffassungen und Doktrinen seien seiner Meinung nach die ideologische wie auch religiöse Grundlage des National-sozialismus.

Aus der Perspektive anti-esoterisch einge-stellter Nationalsozialisten war eben dieses offene Bekenntnis der Theosophen zum Nationalsozialismus jedoch ein Problem, weil sie darin eine Gefährdung der ideologischen Integrität des Nationalsozialismus identifizierten.

Mit Erlaß vom Juli 1937 erfolgte dann eine Verbotsverfügung aller derartigen „Sekten“.

Die der Anthroposophie nahestehende Christengemeinschaft konnte als christliche Vereinigung zunächst weiter bestehen. Von den bestehenden acht Waldorfschulen wurden bis 1938 fünf durch Verbot oder Selbstauflösung geschlossen.

Im Jahr 1941 folgten unter der Leitung von Reinhard Heydrich in der „Aktion gegen Geheimlehren und sogenannte Geheimwis-senschaften“ massive polizeiliche Maßnah-men gegen alle Angehörigen solcher Grup-pierungen, verbunden mit der Anordnung, diese in Gewahrsam zu nehmen und in Schutzhaft-Lager (KL) einzuweisen. [37*]

Die koordinierende Stelle der Aktion war die von SS-Sturmbannführer Albert Hartl gelei-tete Amtsgruppe „Weltanschauliche Gegner“ im Reichssicherheitshauptamt (RSHA IV B). Diese staatspolizeiliche Aktion wurde fol-gendermaßen begründet:

„Im gegenwärtigen Schicksalskampf des Deutschen Volkes ist es erforderlich, nicht nur die körperlichen, sondern auch die seelischen Kräfte des Einzelnen wie des gesamten Volkes gesund und wider-standskräftig zu erhalten.

Okkulten Lehren, die vorgeben, daß das Tun und Lassen des Menschen von ge-heimnisvollen magischen Kräften ab-hängig sei, kann das deutsche Volk nicht weiter preisgegeben werden. Es ist daher gegen diese Lehren und Wissenschaften mit den schärfsten Sofortmaßnahmen vorzugehen. Eine endgültige gesetzliche Regelung ist bereits in Vorbereitung.“ [38*]

[35*] Das sog. Grundgesetz für die Bundes-repubkik Deutschland besitzt allerdings den Charakter einer solchen nicht existierenden Verfassung.

[36*] Hermann Rudolph, Theosoph, * 8.05.1865 Eibau, Sachsen, † 29.07.1946 Coburg (US-Konzentrationslager Coburg) (US-“Internierungslager“ C.I.E. 12).

[37*] Die „Aktion gegen Geheimlehren und sogenannte Geheimwissenschaften“, befohlen am 4.06.1941, richtete sich in erster Linie gegen Okkultisten.

Die am 9. Juni 1941 begonnene Aktion war eine Reaktion der Parteiführung der NSDAP auf den sogenannten „Englandflug“ von Rudolf Heß, dem nachgesagt wurde, dem Okkultismus anzuhängen.

Die den Okkultismus strikt ablehnenden Parteigrößen Martin Bormann und Joseph Goebbels waren die Hauptakteure der von Hitler angeordneten Aktion. Ausführende Organe waren der Sicherheitsdienst (SD) und die Polizei unter der Leitung von Reinhard Heydrich.

Im Zuge der Aktion kamen nicht nur viele Okkultisten in Haft, sondern auch Mitglieder der Christengemeinschaft (die sich auf die Anthroposophie Rudolf Steiners beriefen) und anderer Organisationen waren von den Ver-haftungen betroffen (insgesamt etwa 1.000 Personen reichsweit).

[38*] Qu.: Bundesarchiv Koblenz R 58/1030: Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD an alle Leiter der Staatspolizei(leit)stellen, Kripo(leit)stellen, Führer der SD (Leitab-schnitte vom 4. Juni 1941), gez. Heydrich. Für die Richtigkeit Hartl, Sturmbannführer, Gruppenleiter IV B.

Fortsetzung folgt

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

0 Kommentare
Inline Feedbacks
Lese alle Kommentare
0
Deine Gedanken interessieren mich, bitte teile diese mit!x