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Reinhard Heuschneider
<heurein.wordpress.com>

schrieb am 26. 01. 2026 wie immer sehr erhellend:

Vor etwa zwei Jahren hatte der Journalist David Bendels eine Satire ins Netz gesetzt: Nancy Faeser hält ein Schild vor ihre Brust, mit der Aufschrift:

„Ich hasse die Meinungsfreiheit“.

Mit Ausnahme dieses Satzes war das Bild originär; die Dame hatte sich einst so po-stiert, um sogenannte Vergangenheitsbe-wältigung zu betreiben, das heißt, um an die, ach, so bösen „Nazis“ zu erinnern, die – Rothschild und Holodomor-Stalin sei Dank – vor drei Generationen beseitigt wurden, damit das Goldene Kalb namens BRD errichtet werden konnte. Auf ihr Schild hatte sie, stolz ihre bemerkenswerten Englisch-Kenntnisse demonstrierend, geschrieben:

„We remember“.

Der mangelnde Respekt David Bendels und der Austausch der Schild-Beschriftung hat der mit der Antifa liebäugelnden Faeser gar nicht gefallen, und so zeigte sie den Satiriker an.

Erst einmal durfte sie sich freuen, denn sie stieß beim Amtsgericht Bamberg auf einen ihr gleichgesinnten Staatsanwalt sowie den gleichgesinnten Richter namens Martin Waschner. Ersterer forderte gemäß des vor nicht allzu langer Zeit für Politiker etablierten Majestäts-Beleidigungsgesetz § 188 doch tatsächlich 8 Monate Gefängnis!

Der Richter Waschner urteilte auf 7 Monate Gefängnis mit Bewährung. Ach Gott, wie großzügig!

Bei hergelaufenen und das Gastrecht gröb-lichst mißbrauchenden Verbrechern werden allzu oft die Justizaugen zugedrückt, wäh-rend bei einheimischen, politisch kritischen Personen der eine oder andere Staatsanwalt und Richter jedes Maß verliert, – stets zum Nachteil des Angeklagten.

Was zuviel ist, ist zuviel. Jeder Trottel konnte auf den allerersten Blick erkennen, dass diese journalistische Arbeit eine gegen Faeser ge-richtete S a t i r e war, eine legitime und le-gale Satire, zumal schon vorher jeder Trot-tel immer wieder feststellen konnte, wie kata-strophal unrechtmäßig die Faeser ihr Amt als Innenministerin mißbrauchte, indem sie das Grundgesetz im Sinne der Antifa umzubiegen versuchte und dümmlich von „Delegitimierung“ faeselte.

Und auch Waschner in Richterrobe faeselte, Bendels habe sich einer bewußt unwahren und verächtlichen Tatsachen-Behauptung schuldig gemacht. Da aber weder der Staats-anwalt noch der Richter Trottel sind, – was hat sie zu dieser Skandalanklage und zu diesem Skandalurteil verleitet?

Die Antwort kann nur sein: sie haben sich m. E. die in der BRD nicht vorhandene Gewal-tenteilung zunutze gemacht und nicht objektiv und nach justiziablen Gesichts-punkten, sondern nach dem politischen Willen der Regierung gehandelt.

Der bekannte Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel äußerte sich in dem ähnlich gelagerten Justizskandal Michael Ballweg folgendermaßen:

„Es besteht der Verdacht, daß sich die Justiz zum Handlanger des Staats gemacht hat“.1

Und zum Fall Bendels sagte er:

„Wenn ein Richter 7 Monate Freiheits-strafe zuerkennt, wegen dieses Mems mit Nancy Faeser (…), dann muß man auch sagen, wie der Richter heißt und wie der Staatsanwalt heißt, denn ansonsten können diese Leute „im Schutze der Dunkelheit“ tun, was sie wollen.

Verfahren sind immer öffentlich, und das steht auch draußen dran, wie der Staats-anwalt und der Richter heißt, also kann es sowieso jeder wissen, es besteht überhaupt kein Grund, da ängstlich zu sein. Respektvoll ja, aber irgendeinen Schutz vor Fehlentscheidungen darf es in einem Rechtsstaat nicht geben.“2

Inzwischen wurde der Unmut bei den Bürgern und den nicht staatlich gelenkten Medien über das offensichtliche Skandalurteil so groß, daß die Regierung ein Einlenken für angebracht hielt, und folgerichtig handelte die Justiz:

Die selbe Bamberger Staatsanwaltschaft, welche in der 1. Instanz acht Monate Ge-fängnis ohne Bewährung gefordert hatte, forderte nun im Berufungsprozeß am 14. 01. 2026, diesmal unter dem Staatsanwalt Matthias Eichelsdörfer, Freispruch; der Richter Sebastian Dicker kam dem nach und sprach David Bendels frei.

Das der Regierung angepaßte Medium LTO (Legal Tribune Online), das Aktuelles aus Recht und Justiz berichtet, hütete sich, die wahren Argumente für das Skandalurteil des Amtsgerichts und den wundersamen Wandel durch das Landgericht zu thematisieren. Schon in der Überschrift seines Artikel vom 14. 1. 2026 kam die Tendenz des Schrei-berlings zum Ausdruck:

„Rechter Journalist wegen Faeser-Post nun doch freigesprochen“.

Warum „rechter“ Journalist? Müßte es für die Justiz nicht egal sein, ob es sich um einen „rechten“ oder einen „linken“ Journalisten handelte. Offenbar nicht, denn der Kampf sowohl der Regierung und aller ihr nahe-stehenden Antifa-Institutionen geht ja „gegen Rechts“! Und „Rechts“ ist das Böse.

Die Wortwahl soll dem Leser offenbar den Gerechtigkeitssinn, wenn nicht gar die Großzügigkeit der Justiz insinuieren, da sie sogar einem bösen „rechten“ zu Gefängnis verurteilten Journalisten Freispruch gewährt. Verstärkt wird dieser Eindruck mit dem Satz:

„Auch hanebüchene Äußerungen wie die, daß eine Bundesministerin die Meinungs-freiheit hasse, seien von der Meinungsfreiheit gedeckt.“

Wieso soll die der ehemaligen Innenmi-nisterin in den Mund gelegte Äußerung, sie hasse die Meinungsfreiheit, „hanebüchen“ sein? Hat der Schreiber von LTO auf dem Mond gelebt, als die Faeser – siehe oben – einen skandalträchtigen illegalen Kampf gegen mißliebige Meinungsäußerungen führte und die Verantwortlichen von kriti-schen Medien, wie etwa von Compact, wie schwere Gesetzesbrecher behandeln ließ?

Angesichts der Tatsache, daß Waschner die Strafe von 7 Monaten „großzügig“ zur Be-währung ausgesetzt hatte, ließ er sich in seiner Urteilsbegründung u. a. aus:

„Es ist danach zu erwarten, daß der Angeklagte sich schon die Verurteilung zur Warnung gereichen läßt und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvoll-zugs keine Straftaten mehr begehen wird.“

Nach dem Freispruch am Landgericht Bamberg ist m. E. nicht unbedingt zu erwarten, aber doch zu hoffen, daß Martin Waschner sich die Ohrfeige zur Warnung gereichen läßt und künftig keine Skan-dalurteile mehr fällen wird.

Da sich immer mehr regierungstreue Institutionen von der Meinungsfreiheit entfernen und zudem – wie das jüngste Beispiel des charakterlich abscheulichen Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein, Daniel Günther, zeigt – „Volksvertreter“ sich vielmehr als totalitäre Despote gerieren und mit einer Überheblichkeit sondergleichen die Meinungsfreiheit Art. 5 GG wegwischen, bildet sich endlich kompetenter (Joachim Steinhöfel) und hoffnungsvoller Widerstand.

Zu Recht! Denn die Meinungsfreiheit ist Anfang und Ende alles menschlichen Seins. Julian Reichelt drückte es mit den Worten aus:

„Die Meinungsfreiheit ist unser heiligstes Grundrecht, denn dadurch leiten sich alle anderen Rechte ab. Ohne Meinungsfrei-heit kann man kein anderes Recht mehr einfordern.“3

Und da erhebt sich zwangsläufig die essen-tielle Frage: Warum wurde der in seiner Aus-wirkung schädlichste Entzug der Meinungs-freiheit, der ein ganzes Volk, unser Volk, psychisch und physisch tötet und erst so weit gebracht hat, wo wir heute stehen, nämlich das irrsinnige Verbot einer ergebnisoffenen Diskussion über den sogenannten Holocaust, – warum wurde dieser Entzug der Meinungsfreiheit schon vor vielen Jahren hingenommen und wird noch immer willig mitgetragen??

Und das Fatale: Joachim Steinhöfel, Julian Reichelt samt seiner Mitstreiter von Nius, die AfD, und wie sie alle heißen, die die Mei-nungsfreiheit angeblich zurückholen wollen, – warum wollen sie dieses unerhört wichtige heiligste Grundrecht bezüglich der politi-schen Geschehnisse der Jahre 1933-1945 ausklammern und damit die Meinungsfreiheit nur partiell zurückgewinnen?

Haben sie noch immer nicht begriffen, daß unvollständige Meinungsfreiheit in Wahrheit keine Meinungsfreiheit bedeutet und das eigentliche Problem an sich ist? Selbstver-ständlich ist ihnen das klar.

Selbstverständlich ist ihnen durchaus bewußt, daß Meinungsfreiheit nicht nur dann gelten darf, wenn es der Regierung paßt, sondern auch dann, wenn sie sich gegen die Interessen der Regierung richtet.

Das bringen die angeblichen Meinungshüter im Falle Bendels und im jüngsten Fall Daniel Günther ja kämpferisch zum Ausdruck! Was also ist der Grund, warum sie beim Thema „Holocaust“ auf Meinungsfreiheit verzichten?

Die Antwort kann nur sein, daß sie sich den talmudisch-jüdischen Forderungen – in der BRD vertreten durch den Zentralrat der Juden in Deutschland – schweigend beugen. Dies aber widerspricht eklatant mehreren im Grundgesetz verankerten Grundrechten, vor allem dem Art. 3, Absatz 3.

Wer sollte sich darüber im klaren sein, wenn nicht gute Rechtsanwälte wie etwa Joachim Steinhöfel? Eine vernünftige Antwort darauf (auf Rabulistik verzichten wir!) dürfte er vermutlich schuldig bleiben.

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