Großdeutschland 3. Teil
Freitag, 5. September 2025 von Adelinde
Fortsetzung mit Großdeutschland 3. Teil von
Thomas Engelhardt
Die seinerzeitige Konstellation und der ge-gebene tatsächliche historische Grenzverlauf des Deutschen Reiches hindert heutige zeit-geistgesteuerte bundesdeutsche Autoren nicht, von angeblichen Annexionen zu sprechen, die es in dieser Form nicht gab.
Als Annexion wird stets und in jedem Fall ein staatsrechtlicher und formaljuristischer Vor-gang definiert, mittels diesem der Besitz-standswechsel eines definierten Territoriums einhergeht. Es handelt sich um einen hoheit-lichen und formaljuristischen Akt, der durch Beschlüsse und Erlasse Gesetzescharakter erlangt und durch Dokumente de-jure be-stätigt wird.
Die de-facto-Vereinnahmung eines Gebietes mittels Besetzung und Eroberung stellt noch keine Annexion als solche dar.
In Kartendarstellungen wird stattdessen suggeriert, daß das Deutsche Reich eine Reihe von Gebietsveränderungen vorge-nommen hätte, die so gesehen aber nicht zutreffen.[1]
Es erscheint deshalb notwendig, jedes einzelne Territorium gesondert für sich zu betrachten und die jeweilige Zugehörigkeit zum Reichskörper zu analysieren.
Memelland (2.656 km²)[2], aufgrund der Bestimmungen des Versailler Dik-tats, ab 1919 (Versailler Zwangsvertag v. 28.06.1919, in Kraft getreten am 10.01.1920) unter dem Mandat des Völkerbundes, 1920-1923 im Auftrag des Völkerbundes unter französischer Verwaltung; 1923 von Litauen annek-tiert, infolge des Staatsvertrages v. 23. März 1939 Wiedervereinigung des Me-mellandes mit dem Deutschen Reich.
Neue Deutsche Ostgebiete: im Ergebnis des Zusammenbruchs des polnischen Staates nach Beendigung des deutsch-polnischen Krieges 1.09. – 6.10.1939 erfolgte die territoriale Neuordnung des deutschen Ostens: Durch Erlaß des Führers und Reichskanzlers v. 8. Oktober 1939 wurden nach dem Zerfall des polnischen Staates die neuen deutschen Ostgebiete (93.900 km²) mit rund 10 Mill. Einwohnern einschließlich der mit dem Reich wiedervereinigten Stadt Danzig und dem Gebiet der sog. Freien Stadt Danzig (1.966 km², 408.000 Einw.) dem Reich eingeglie-dert. Die bis 1939 unter polnischer Kontrolle stehenden Gebiete umfaßten 91.975 km² und 9,6 Mill. Einwohner, davon 1,7 Mill. Deutsche. Die Neuen Deutschen Ostgebiete umfaßten:
43.905 km² Warthegau (bis 29. Jan. 1940 Reichsgau Posen, ab Febr. 1940 Reichsgau Wartheland)
26.056 km² Danzig-Westpreußen
13.186,4 km² Regierungsbezirk Zichenau[3] (ca. 895.000 Einwohner, davon 15.000 Deutsche)
10.586 km² Ost-Oberschlesien[4] (der 1919/1920 von Polen annektierte Teil Oberschlesiens)
Damit umfaßte das Deutsche Reich Ende 1939 etwa 681.000 km² und 90 Mill. Einwohner.
Die Neuen Deutschen Ostgebiete bestanden im Wesentlichen aus Gebietsteilen Preußens, die 1919 infolge des Versailler Zwangsdiktats (in Kraft getreten am 10. Januar 1920) an Po-len gefallen waren. Darüber hinaus jedoch auch polnische Territorien, in denen deutsche Minderheitengruppen lebten (Grenzland-deutschtum und Streudeutschtum wie beispielsweise die Weichsel-Warthe-Deut-schen).
Wartheland (Reichsgau Wartheland mit Regierungsbezirken Posen, Hohensalza, Litzmannstadt), 43.905 km², 4,5 Mill. Einw. [(September 1939: deutscher Mi-litärbezirk Posen, 26. Oktober 1939 Eingliederung des Militärbezirk Posen in das Deutsche Reich, Bildung des neuen Reichsgaues
Danzig-Westpreußen (ab 1939 Reichs-gau Danzig-Westpreußen mit den Re-gierungsbezirken Danzig, Bromberg, Marienwerder)[5], 26.056 km², 2,2 Mill. Einwohner
Ost-Oberschlesien, Wiedergewinnung der i. J. 1922 infolge des Versailler Zwangsdiktats v. 28.06.1919 (in Kraft getreten am 10.01.1920) an Polen ab-getretenen Teile der Provinz Schlesien (ab 1919 Oberschlesien)[6] (ehemalige Kreise Lublinitz (Anteil), Tarnowitz, Beuthen (Anteil), Kattowitz, Pleß und Rybnik)[7]
Regierungsbezirk Zichenau (geplant Südpreußen), 13.100 km² (mit den Landkreisen Zichenau, Mielau, Prasch-nitz, Scharfenwiese, Sichelberg, Mack-heim, Schröttersburg, Plöhnen und Ostenburg) (das Gebiet des neuen Regierungsbezirkes gehörte bis 1939 zur polnischen Wojwodschaft Warschau)
Polnisch-Schlesien (Kreise Blachstädt, Warthenau, Krenau, Bendsburg, Ilkenau, Bielitz, Saybusch, Teschen)[8], insges. 7.316 km²
Landkreis Rippin/Westpreußen (bis 1939 Rypin), durch Erlaß vom 8. Okto-ber 1939 wurde dieses Gebiet dem Dritten Reich eingegliedert.
Landkreis Leipe/Westpreußen (bis 1939 Lipno), durch Erlaß vom 8. Oktober 1939 wurde dieses Gebiet dem Dritten Reich eingegliedert.
Olsa-Gebiet (= ehemaliger oberschle-sischer Landkreis Teschen, bis 1919/1920; ab 1920 zur polnischen Autonomen Woiwodschaft Schlesien, am 26. Oktober 1939 wurde das Gebiet als Teil des Landkreises Teschen an den Regierungsbezirk Kattowitz der preußi-schen Provinz Schlesien angeschlossen)
Hultschiner Ländchen (Südteil des oberschlesischen Landkreises Ratibor), Ende 1918 von tschechischen Truppen besetzt, mit Inkrafttreten des Versailler Vertrages am 10. Januar 1920 ohne Volksabstimmung der Tschechoslo-wakei zugeschlagen; vorher hatten sich im Rahmen einer freiwilligen Volksbe-fragung 93,7 % der 48.446 Stimmbe-rechtigten für einen weiteren Verbleib bei Deutschland ausgesprochen; nach dem Münchener Abkommen vom 29. September 1938 wurde das Hultschiner Ländchen am 1. Oktober 1938 von deutschen Truppen besetzt.
Der politische Bezirk Hlučín trug fortan wieder die deutsche Bezeichnung Hultschin. Er umfaßte den ehemaligen Gerichtsbezirk Hultschin und führte seit dem 20. November 1938 die Bezeichnung Landkreis.
Am Tag darauf wurde der Landkreis Hultschin als Teil des Verwaltungsbezirks der Sudeten-deutschen Gebiete unter dem Reichskom-missar Konrad Henlein förmlich in das Deut-sche Reich eingegliedert. Ab 15. April 1939 galt das „Gesetz über den Aufbau der Ver-waltung im Reichsgau Sudetenland“ (Sude-tengaugesetz). Danach trat der Landkreis Hultschin nicht zum neuen Reichsgau Sude-tenland, sondern kam an den Landkreis Ratibor in der preußischen Provinz Schlesien (ab 1941: Oberschlesien) zurück.
Luxemburg[9], 10.05.1940 militärisch besetzt, bis 2.08.1940 unter deut-scher Militärverwaltung, ab 1940 unter deutscher Zivilverwaltung, CdZ-Gebiet, August 1942 de-facto-Anschluß an das Deutsche Reich[10]
Elsaß, ab 1940 unter deutscher Zivil-verwaltung; CdZ-Gebiet)
Lothringen, ab 1940 unter deutscher Zivilverwaltung; CdZ-Gebiet
Deutsch-Belgien (Eupen-Malmedy)[11], 1.036 km², 1940 in das Deutsche Reich (Rheinprovinz) eingegliedert[12]
Kreis Eupen u. Malmedy (Ostbelgien), Eingliederung altbelgischer (platt-deutschsprachiger) Ortschaften[13] in die Rheinprovinz[14]
Bezirk Bialystok (geplant: Reichsgau Neuostpreußen), ab 1941 unter deutscher Zivilverwaltung
(CdZ-Gebiet) (CdZ = Chef der Zivilverwaltung)
Untersteiermark (6.050 km²) (mit Marburg a. d. Drau) (unter deutscher Zivilverwaltung; CdZ-Gebiet)
Oberkrain (unter deutscher Zivilver-waltung; CdZ-Gebiet)
Südkärnten (Kärntner Unterland) (unter deutscher Zivilverwaltung; CdZ-Gebiet)
Kanaltal und Mießtal (445 km²) (unter deutscher Zivilverwaltung; CdZ-Gebiet)
Entgegen anderslautenden Darstellungen erfolgten nach dem Zusammenbruch und Zerfall des polnischen Staates im Jahr 1939 und danach keine förmlichen (formalrecht-lichen) An- und Eingliederungen von bis zu diesem Zeitpunkt nicht zu Deutschland gehörigen Territorien.
Anders als die Kriegssiegermacht Sowjet-union und die nach Kriegsende 1945 sich neu konstituierenden Staaten Polen und Tsche-choslowakei nahm das Deutsche Reich zu keinem Zeitpunkt Annexionen vor.[15]
Einen allerdings vertragsmäßig abgesicherten Sonderfall stellte im Jahr 1938 der vollstän-dige Anschluß des deutschsprachigen Sude-tenlandes an das Reichsgebiet dar.
Dieser wurde im Nachhinein als erzwungen interpretiert und nach 1945 als unrechtmä-ßiger Gewaltakt umbewertet. Die seinerzei-tige Protektoratsgrenze bildete eine Poli-zeigrenze, für die in beide Richtungen Passierscheinzwang galt.[16]
Mit dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers vom 8.10.1939 über die Neuordnung des deutschen Ostens[17] wurde die Einführung einer Polizei- und Zollgrenze entlang der ehemaligen Reichsgrenze vom 1.01.1939 eingeführt.[18]
Die gegebene Tatsache hält seit 1945 Auto-ren, Kommentatoren und Historiker nicht davon ab, Deutschland Annexionen vorzu-werfen.[19] Insbesondere auch die Einglie-derung des Sudetenlandes wurde nach 1945 als aggressiver Akt und Annexion interpre-tiert.[20]
In Bezug auf die 1939 eingegliederten Ostge-biete liest sich das dann beispielsweise in bundesdeutschen Veröffentlichungen so:
„Nach der militärischen Niederlage Po-lens im Oktober 1939 annektierte das national-sozialistische Deutsche Reich West- und große Teile Zentralpolens als eingegliederte Ostgebiete.“[21]
Diese Darstellung aber entspricht nicht den historischen Tatsachen.
Nach Kriegsende geplante neu zu gründende Reichsgaue:
Der künftige Reichsgau Moselland sollte (nach der geplanten Auflösung der deutschen Länder) den südlichen Teil der preußischen Rheinprovinz und Luxemburg umfassen (ohne den belgischen Teil Luxemburgs, die Provinz Luxemburg). Die geplante förmliche (formaljuristische) Eingliederung Luxem-burgs in das Deutsche Reich und seine vollständige Verklammerung mit der süd-lichen Rheinprovinz fand bis Kriegsende nicht statt.
An den ebenfalls lediglich im Planungs-stadium befindlichen Reichsgau Westmark wäre Lothringen gefallen. Zur Westmark hätte neben dem ehemaligen Reichsland Lothrin-gen[22] die Saarpfalz (Saarland und Pfalz) gehört.
Die geplante vollständige Eingliederung des lothringischen Gebiets in das Deutsche Reich und seine Verklammerung mit dem Saarland und der Pfalz zum neuen Reichsgau West-mark – räumlich identisch mit dem gleicher-maßen erweiterten und umbenannten NSdAP-Parteigau Saarpfalz – wurde bis Kriegsende nicht umgesetzt. Die formale Gründung des Reichsgaues Westmark (Pfalz, Saarland, Lo-thringen) erfolgte jedoch bereits am 18.10.1940.[23]
Elsaß: Mit dem Abschluß des Frankreich-feldzugs 1940 wurde das Elsaß durch die deutsche Wehrmacht besetzt und deutscher Zivilverwaltung unterstellt. Das Territorium wurde mit dem NSdAP-Parteigau Baden zum neuen NSdAP-Gau Baden-Elsaß zusammen-gelegt.
Die Landesherrschaft fiel de facto an das Deutsche Reich. Die offizielle Abtretung des Gebietes durch Verträge (de jure) mit Frankreich unterblieb jedoch bis 1945.
Geplant war die Gründung eines Reichsgaues Oberrhein (Baden und Elsaß) (geplant, bis 1945 nicht gegründet), Hauptstadt: Straßburg.
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Anmerkungen
[1]Ein Beispiel : https://de.wikipedia.org/wiki/NS-Ordensburg#/media/Datei:Gauhauptstadtplanungen.svg
[2]Nach anderen Angaben 2.824 km² [Qu.: Meyers Lexikon, Leipzig 1940].
[3]Der Regierungsbezirk wurde verwaltungsmäßig in neun Kreise gegliedert: Zichenau (Ciechanów), Mielau (Mława), Praschnitz (Przasnysz), Scharfenwiese (Ostrołęka), Sichelberg (Sierpc/Schirps), Mackheim (Maków Mazowiecki), Schröttersburg (Płock), Plöhnen (Płońsk), Ostenburg (Pułtusk).
[4]Das eingegegliederte Gebiet umfasste die 1919/1920 von Polen annektierten Teil Oberschlesiens (3.270 km² mit Kattowitz, Königshütte, Laurahütte, Myslowitz, Pleß, Ruda, Schwientochlowitz, Tarnowitz und Teilen des ehem. Landkreises Beuthen sowie angrenzendes Territorium (Polnisch-Schlesien) mit den Kreisen Blachstädt, Warthenau, Bendsburg, Ilkenau, Krenau, Bielitz, Saybusch, Teschen.
[5]Der 1939 geschaffene Reichsgau Danzig-Westpreußen bestand aus dem Gebiet der bis 1920 existierenden preuß. Provinz Westpreußen. Das Terr. des Reichsgaues Danzig-Westpreußen setzte sich aus der bis 1939 existierenden polnischen Woiwodschaft Pommerellen (polnisches Korridorgebiet), deren Gebiet bis 1920 zur Provinz West-preußen gehörte, der ehemaligen Freien Stadt Danzig (bis 1920 zu Westpreußen) und dem ehemaligen bis 1920 bestehenden Regierungsbezirk Marienwerder (Kreise Marienburg, Marienwerder, Rosenberg, Stuhm, Stadt- u. Landkreis Elbing, 1918–1939 als ostpreußischer Regierungsbezirk Westpreußen zum Deutschen Reich gehörend) gebildet. Das Gebiet der im Jahr 1920 aus den bei Deutschland verbliebenen Teil der Provinz Westpreußen gebildeten Grenzmark Posen-Westpreußen mit den Kreisen (bzw. Restkreisen) Schlochau, Flatow, Deutsch-Krone, Schneidemühl u. Schönlanke (Netzekreis) wurde nicht dem neuen Reichsgau zugewiesen. Dagegen wurden die bis 1920 zur Provinz Posen gehörenden Kreise Wirsitz und Bromberg 1939 in den Reichsgau Danzig-Westpreußen eingegliedert.
[6]Das Abtretungsgebiet umfasste 3.270 km².
[7]Das 1939 wiedergewonnene Gebiet Oberschlesiens umfasste die Städte Kattowitz, Königshütte, Laurahütte, Myslowitz, Pleß, Ruda, Schwientochlowitz, Tarnowitz und Teile des Landkreises Beuthen.
[8]Blachstedt, Saybusch u. Bielitz gehörten bis 1918 zum historischen Terr. Österreichisch-Schlesiens. Die an das Deutsche Reich angegliederten vormals polnischen Kreise Bielitz, Saybusch und Teschen lagen ab 1939 innerhalb der deutschen Binnen-, Zoll- und Polizeigrenze, wurden jedoch zu keinem Zeitpunkt annektiert. Die Eingliederung in das Reichsgebiet erfolgte aufgrund eines Erlasses des Führers und Reichskanzlers. Die Kreise Blachstädt, Warthenau, Krenau, Ilkenau und Bendsburg mit ihrer mehrheitlich polnischsprachigen Bevölkerung verblieben außerhalb der deutschen Polizeigrenze. Anm.: Die polnische Stadt Auschwitz gehörte ab 1939 zum neu gebildeten Kreis Bielitz (Regierungsbezirkes Kattowitz, Provinz Schlesien, ab 18. Januar 1941 Provinz Oberschlesien).
[9]Luxemburg gehörte bis 1806 zum I. Deutschen Reich. Mit den Beschlüssen des Wiener Kongresses (1815) fielen nördliche Landesteile an die Niederlande, der östliche Teil des Landes (mit Bitburg, St. Vith, Schleiden, Neuerburg, Igel) an die preußische Rheinprovinz. 1839 fiel die größere Westhälfte (mit Arel) als Provinz Luxemburg an Belgien. Bis 1866 verblieb das verkleinerte Luxemburg im Deutschen Bund.
[10]1941 wurde Luxemburg in den NSdAP-Parteigau Moselland eingegliedert, verblieb als politisches Territorium jedoch unter deutscher Zivilverwaltung. Am 31.08.1942 wurde wegen der geplanten Einführung der Wehrpflicht der Ausnahmezustand über das Land verhängt. Dieses Datum wurde nach 1945 als Zeitpunkt der de-facto-Annexion interpretiert. Das aber ist unzutreffend. Einzelmaßnahmen wie die Einführung deutschen Rechts Ende 1940 oder die Einführung der Dienstpflicht im Reichsarbeitsdienst für die Geburtsjahrgänge 1920-1927 sowie die Einführung der Wehrpflicht können als de-facto-Eingliederung in das Deutsche Reich verstanden werden.
[11]Das besondere politische Gebiet Eupen-Malmedy-Moresnet fiel infolge des Versailler Diktats an Belgien. Es umfasst neben Eupen und Malmedy neun politsche Gemeinden und ist überwiegend deutschsprachig. Westlich schließen sich weitere plattdeutschsprachige Ortschaften an.
[12]Eingegliedert wurden aus belgischen Kreis Eupen: Eupen, Eynatten, Hauset, Hergenrath, Kettenis, Lontzen, Preußisch Moresnet, Raeren und Walhorn; aus dem Kreis Malmedy: Amel, Bellevaux, Berg, Bévercé, Büllingen, Bürnenville, Bütgenbach, Burg Reuland, Deidenberg, Eibertingen, Elsenborn, Faymonville, Geromont, Heppenbach, Herresbach, Honsfeld, Hünningen, Iveldingen, Krinkelt, Krombach, Ligneuville, Lommersweiler, Malmedy, Manderfeld, Medell, Meyerode, Mirfeld, Möderscheid, Montenau, Mürringen, Nidrum, Ovifat, Recht, Robertville, Rocherath, Sankt Vith, Schönberg, Schoppen, Sourbrodt, Thommen, Valender, Wallerode, Weismes, Weywertz, Wirtzfeld.
[13]Die Bewohner der betroffenen Ortschaften sprechen bis heute eine moselfränkisches Dialektvariante, das mosel-fränkische Platt.
[14]Am 1. Juni 1940 wurden weitere überwiegend deutschsprachige Gemeinden Altbelgiens, die vor 1920 nicht zum Deutschen Reich gehört hatten, eingegliedert: Landkreis Eupen: die plattdeutschen Gemeinden Baelen, Membach, Gemmenich, Heinrichskapelle, Homburg, Montzen, Sippenaeken, Alt Moresnet und Welkenrath, Altenberg sowie einige kleinere Gebietsteile anderer Gemeinden. Landkreis Malmedy: die Gemeinden Bochholz mit Deiffelt, Urth und Wattermal sowie den Weiler Kretelz aus der Gemeinde Gomels, dazu einige kleinere Gebietsteile anderer Gemeinden.
[15]Die UdSSR annektierte 1946 den nördlichen Teil Ostpreußens durch einen Erlaß des Obersten Sowjets der UdSSR. Nord-Ostpreußen wurde als Oblast Kaliningrad vollständig in das Terr. der Sowjetunion eingegliedert (Erlass des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR v. 7. April 1946). Der polnische Staat verfiuhr 1945 ähnlich. Bereits am 5. Februar 1945 gab Boleslaw Bierut als Ministerpräsident der Provisorischen Regierung der Polnischen Republik in einer Presseerklärung bekannt, daß Polen die Zivilverwaltung in den Reichsgebieten östlich der Oder-Neiße-Linie übernommen habe. Am 30. März 1945 erließ die polnische Provisorische Regierung das Dekret „Über die Bildung der Wojewodschaft Danzig”, welches das Gebiet des ehemaligen Freistaates dem polnischen Staat einverleibte und der polnischen Gesetzgebung unterstellte. Bereits im April 1945 wurden die ersten Polen aus den ostpolnischen an Rußland abgetretenen Gebieten in Danzig angesiedelt. Im westpreußischen Elbing erfolgte die Verwaltungsübernahme durch polnische Behörden am 1.04.1945, in Osterode, Sensburg und anderen ostpreußischen Kreisstädten im Mai. Ende April 1945 übernahmen polnische Behörden offiziell die Verwaltung in den Städten oberschlesischen Gleiwitz, Beuthen, Hindenburg Der polnische Sejm erließ im lfd. Jahr 1945 Dekrete, die die sogenannten „Wiedergewonnenen Gebiete“ (Ziemie Odzyskane) betrafen. Diese auch als Bierut-Dekrete bekannten Erlasse regelten die staatlich organisierte Vertreibung der Deutschen aus Schlesien, Pommern, Brandenburg und Ost- und Westpreußen. Die Dekrete waren die Grundlage der Enteignung deutschen Eigentums, sie regelten die Ansiedlung von Polen aus den östlichen an die UdSSR gefallenen Landesteilen Ostgebieten. Am 24. Mai 1945 wurde das Dekret „Betreffend die Verwaltung der Wiedergewonnenen Gebiete“ verabschiedet. Die formale Erstreckung der polnischen Rechtsordnung auf die „Wiedergewonnenen Gebiete“ erfolgte durch Art. 4 des Dekrets vom 13. November 1945.
[16]Ohne Dienstauftrag und/oder Durchlaßschein war die Reichsgrenze zum Protektorat nicht passierbar.
[17]Erlaß des Führeres und Reichskanzlers über die Verwaltung der Neuen Deutschen Ostgebiete vom 8. 10. 1939.
[18]Diese Polizeigrenze und Grenzlinie ist mit der Staatsgrenze des Deutschen Reiches v. 31.12.1937 identisch. Das eingegliederte Gebiet des Warthelgaus (Reichsgau Wartheland) wurde Teil des Währungsgebietes des Deutschen Reiches, hatte jedoch eine Sonderstellung inne. Der Warthegau sowie der neu gebildete Regierungsbezirk Zichenau (zu Ostpreußen) wurde nicht in das Polizeigebiet des Altreichs integriert. Der Reiseverkehr war mit der Verordnung des Reichsministers des Innern v. 20.07.1940 erheblich eingeschränkt. Für das Passieren der Grenze war eine besondere Erlaubnis zur Ein- bzw. Ausreise notwendig (sog. Durchlaßscheinzwang). Mit Ausnahme der Reichsbahn, der Reichspost, der Reichsjustiz und der Reichsfinanzen unterstanden alle im Reichsgau tätigen Reichsbehörden dem Reichsstatthalter. Grundlage für diese Sonderform der staatlichen Verwaltung waren die sog. Sudetengaugesetze vom 14.04.1939, auf deren Grundlage auch der Warthegau verwaltet wurde. Aus der gegebenen Konstellation ergibt sich eine nur bedingte Zugehörigkeit dieser Gebiete zum Deutschen Reich.
[19] Der Anschluß des Sudetenlandes und die Eingliederung des Territoriums am 21.11.1938 war aufgrund des Münchner Abkommens v. 30.09.1938 völkerrechtlich geregelt [Gesetz über die Wiedervereinigung der sudetendeutschen Gebiete mit dem Deutschen Reich vom 21. November 1938 (Reichsgesetzbl. I, S. 1641)]. Siehe auch Gesetz über die Gliederung der sudetendeutschen Gebiete vom 25.03.1939 sowie Sudetengau-Gesetz vom 14.04.1939.
[20]Im Ergebnisdes damals Münchner Frieden genannten Abkommens hatten außer Frankreich alle übrigen Groß-mächte das Münchner Abkommen als gültig zustande gekommen betrachtet und entsprechend behandelt.
[21]Qu.: https://ome-lexikon.uni-oldenburg.de/regionen/reichsgau-danzig-westpreussen
[22]Die Reichslande Elsaß und Lothringen bestanden von 1871 bis 1918.
[23]Der NSdAP-Gau (Parteigau) Saarpfalz wurde aufgrund einer Weisung Adolf Hitlers am 7.12.1940 in Westmark umbenannt).
