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In seinem Buch „Germany must perish“ veröffent-lichte 1941 Theodore N. Kaufmann auch diese von ihm selbst erstellte Zeichnung. Überschrift in dem Bild eines von ihm angepeilten zukünftigen Europa auf Deutsch:

„Karte einer möglichen Ausschneidung Deutschlands und Aufteilung seines Territoriums“. 

Das Buch mit seiner Deutschland bedrohenden Absichtserklärung bestimmter Kreise in den USA ernstzunehmen, wie der „Nazi“-„Propaganda-Minister“ Joseph Goebbels es getan hat, wird heute verspottet, denn das Buch ernstzunehmen grenzt nach Darstellung heutiger Medien-Propagandisten an Dummheit und Böswilligkeit den Juden gegen-über. Wer nimmt schon Nazis ernst!

Denn – so die Anti-Nazis von heute: natürlich hatte niemand vor, Deutschland von der Landkarte zu löschen, o nein, niemand! Wer das behauptet, ist selber „Nazi“. Und sie gehen ja sogar wider alle Geschichts-Erkenntnisse soweit zu behaupten, Deutschland habe den Krieg begonnen  und wollte sich ganz Europa unterwerfen!

Wär ja auch zu verräterisch und peinlich für die Planer im Hintergrund, was der Kaufmann da als Absicht aller Welt verkündete, sprich vorzeitig verriet! 

Und dennoch ging es im 2. Weltkrieg augenschein-lich um nichts anderes, als Deutschland kleinzu-kriegen und letztlich zu zerstören, to perish! Ein Vorhaben, von dem unsere Feinde – heute natürlich „Freunde“! – bis zum heutige Tage nicht abzulassen gewillt sind, zumal die Feindstaatenklauseln der Charta der Vereinten Nationen nicht gestrichen sind, die Deutschland und Japan betreffen.

Auf der Zusammenkunft der Weltfreimaurerei in Paris 1889 zur Jahrhundertfeier der 1789 ausgebro-chenen „französischen“ Revolution war bereits be-schlossen worden, das Deutsche Reich zu vernichten.

Wer Augen hat zu sehen und einen wenigstens ungefähren Überblick über die Geschichte besitzt, wird sich über die Veränderungen unseres Deutschland nicht wundern, die uns

Thomas Engelhardt

hier in einem Abriß der immer wieder veränderten Verfaßtheit und Flächengröße Deutschlands vor Augen führt:

Heinrich von Kleist führte in seinem „Kate-chismus der Deutschen“  im 5. Kap. (Von der Wiederherstellung Deutschlands) aus:

„Frage: Aber sage mir, wenn ein fremder Eroberer ein Reich zertrümmert, mein Sohn: Hat irgend jemand, wer es auch sei, das Recht, es wiederherzustellen?

Antwort: Ja, mein Vater, das denk ich.

Frage: Wer hat ein solches Recht, sag an?

Antwort: Jedweder, dem Gott zwei Dinge gegeben hat: den guten Willen dazu und die Macht, es zu vollbringen.“

KLEIST wiederholt hier die Auffassungen etwa eines Samuel Pufendorf aus dem 17. Jahrhun-dert, die er in seiner Reichsverfassungsschrift „De statu imperii Germanici“ (lat. Über die Verfassung des deutschen Reiches) nieder-legte.

[Severinus de Monzambano (Pseudonym), De statu imperii Germanici, Genf 1667] 

De statu imperii Germanici ist eine verfas-sungsgeschichtliche Schrift des Natur-rechtslehrers Samuel von Pufendorf (*1632, †1694) und hat die Entwicklung, den Zustand und insbesondere die staatstheoretische Beurteilung der Verfassung des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation zum Gegenstand.

Sie gilt als das bedeutendste und zugleich umstrittenste Werk der Reichspublizistik und erschien erstmals im Jahre 1667 in Den Haag unter dem Pseudonym Severinus von Mon-zambano.

Zu großer zeitgenössischer Bekanntheit brachte es die darin enthaltene Charakteri-sierung der Reichsverfassung als eines

„irregulären und einem Monstrum ähnlichen Körpers“ (irregulare aliquod corpus et monstro simile).

Der vollständige Titel der ursprünglich in lateinischer Sprache verfaßten Schrift lautet Severini de Monzambano Veronensis, De statu imperii Germanici ad Laelium fratrem, Dominum Trezolani, liber unus.

Historischer Hintergrund war die Tatsache, daß die damaligen Großmächte Frankreich und Schweden seit dem sog. Doppelfrieden von Münster und Osnabrück zu Garanten und Wahrern der Reichsverfassung wurden und die zum Reich gehörigen politischen Einzelterritorien faktisch eigenständig und selbständig waren (der sog. Doppelfrieden war ein sog. Präliminar-Friedensvertrag; gemäß heutigem Verständnis ein Waffen-stillstandsvertrag.

Der Friedenschluß im völkerrechtlichen Sinne wurde zwischen April 1649 bis Juli 1650 auf dem Nürnberger Exekutionstag verhandelt und die Ergebnisse der Verhandlungen im Nürnberger Reichs-Friedens-Rezeß vom 26. Juli 1650 niedergelegt.

Behandelt wurden insbesondere alle Proble-me der Demobilisierung sowie des Abzugs der fremden ausländischen Truppen (Schwe-den, Finnen, Franzosen, Schotten, Spanier, Wallonen, Kroaten, Polen) aus den besetzten Gebieten bzw. Garnisonen und festen Plätzen.

Staats- und völkerrechtlich endete der sog. Dreißigjährige Krieg (als Abfolge von vier Einzelkriegen), demzufolge erst mit dem Friedensschluß vom 26. Juli 1650. Bis Sommer 1650 war ganz Kursachsen (Kur-fürstentum Sachsen einschließlich des Thüringer Kreises, der Ober- und der Niederlausitz) beispielsweise schwedisch besetzt!

 

Sachsen um 1650 (Wikipedia)

Die damalige Lage des Reiches war ver-gleichbar jener dreihundert Jahre später. Anders als damals stehen aber bis heute ausländische Truppen (und Geheimdienste) in unserem Land, und ein Friedensvertrag wurde zu keinem Zeitpunkt in Erwägung gezogen.

Der sog. 2+4-Vertrag (eigtl. Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland) unterzeichnet am 12. Septem-ber 1990 in Moskau und in Kraft getreten am 15. März 1991, dem Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde durch die Sowjetunion, wurde von den Siegermächten 1990 als faktischer Friedensvertrag definiert.

Diese Sichtweise und Interpretation wurde von bundesdeutschen Politikern, Offiziellen, Behörden und Verwaltungen übernommen. Hierbei blieb (und bleibt bis heute) unbe-rücksichtigt, daß weder die westdeutsche sog. Bundesrepublik Deutschland (BRD) noch der Besatzungssprößling sowjetischer Prove-nienz namens „DDR“ im Sinne und im Auftrag Gesamtdeutschlands verhandlungsfähig und verhandlungsberechtigt waren.

Beide Staatsgebilde waren Suzeränstaaten der jeweiligen Hauptsiegermacht USA (Nordame-rikanische Vereinigte Staaten) und UdSSR (Sowjetunion, Union der sozialistischen Sowjetrepubliken).

Eine frei gewählte, unabhängige deutsche Regierung, die im Sinne und im Auftrag des eigentlichen Souveräns, des Deutschen Volkes, hätte handeln können, existierte 1990 nicht (und existiert bis heute nicht!, sic.).

Voraussetzung gewesen wäre die Wahl, Berufung und Einsetzung einer gesamt-deutschen Versammlung und erst danach Verhandlungen über den Status Gesamt-deutschlands.

Allein die Tatsache, daß Vertreter beider deutscher Suzeränstaaten die endgültige Abtrennung, Abspaltung und Preisgabe Ostdeutschlands und damit eines Drittels des deutschen Staatsgebietes (insgesamt ca. 170.000 km²) vertraglich unterzeichneten, ist Indiz für den (Un-)Wert des 1990 abge-schlossenen neuen Knebel- und Zwangs-vertrages, der heute auch als sog. Rege-lungsvertrag bezeichnet wird.

In Bezug auf die Ernährungslage und Ver-sorgungssicherheit Bundesdeutschlands, zu der im Oberen Haupttext bereits Ausfüh-rungen gemacht werden müssen, an dieser Stelle noch einmal Flächengrößen bzw. Flächenzahlen genannt und vergleichsweise aufgeführt werden:

– Deutschland (Kaiserreich): 540.858 km²

– Deutschland (Weimarer Republik) 468.787 km²

– Deutschland (31.12.1937) 470.715 km² (nach Eingliederung des Saargebietes (1935) mit 1.910 km²)

– Deutschland (März 1939) 473.372 km² (nach Eingliederung des 1920 durch Litauen annektierten Memellandes im März 1939 mit 1.910 km²)

– Deutschland (und Österreich) (Sept. 1939) 681.160 km² (einschl. der 1920 durch Polen annektierten Gebiete Posen, Westpreußen, Ostoberschlesien, des Freistaates Danzig, des Regierungsbezirks Zichenau, Polnisch-Schlesien, des östlichen Teils des neuen Reichsgaues Wartheland sowie ehemaliger polnischer Gebiete)

– Deutschland (Ende 1939) 730.000 km² (einschl. des Protektorats Böhmen & Mähren mit 49.000 km²)

– Deutschland (Großdeutschland) (1941) 731.300 km² (nach Eingliederung des neuen Landkreises Sudauen 1.300 km²)

– BRD (Westdeutschland, genannt Bundes-republik Deutschland) bis 1990) 249.000 km²

Im Vergleich dazu:

– Frankreich (ohne Übersee): 543.940 km²

– Dänemark (mit Grönland): 2.208.921 km²

– Polen : 312.700 km² (50 % des Territoriums gehörte bis 1919/1920 zu Deutschland !!!)

– Ukraine : 603.550 km²

– Vereinigte Staaten : 9.834.000 km²

– Nord-Ostpreußen (jetzt unter russischer Verwaltung stehender „Oblast Kaliningrad“): 15.125 km

– Ostpreußen (Gebietsstand 1941): 50.500 km²

– DDR („Deutsche Demokratische Republik“, bis 1990): 108.333 km²

– „BRD“ (Deutsche Bundesrepublik bis 1990) : 248.717 km²

– Land Niedersachsen (2022) : 47.615 km²

– „BRD“ (Stand 2022) : 357.588 km²

– Österreich (Bundesrepublik Österreich) 83.882 km²

Um noch einmal die Dramatik der heute gegebenen Situation darzustellen:

Auf dem Gebiet der „alten“ Bundesländer (BRD-Territorium bis 1990) lebten im Jahr 1944 38 Millionen Menschen, heute aber 67 Millionen.

Die Einwohnerzahl in den bis 1949 als West-zonen bezeichneten Gebieten) und danach das Territorium des deutschen Teilstaates „BRD“ (genannt Bundesrepublik) bildend wuchs bis 1989 infolge Zuwanderungen aus Ost- und Mitteldeutschland und den Ver-treibungsgebieten in Osteuropa (Rumänien, Ungarn, Jugoslawien, Tschechoslowakei, Sowjetunion) bis auf 62,68 Millionen (Stand 1989)!

Noch einmal: Aktuell leben auf dem Gebiet der Altbundesländer 67 Millionen Menschen, in den neuen Bundesländern 12,55 Millionen (1989: 16,4 Millionen einschließlich Ost-berlin).

Berlin hat heute eine Einwohnerzahl von 3,65 Millionen (im Jahre 1938 wurden bis 1970, nach Abschluß des geplanten Umbaus der Reichshauptstadt 10 Millionen Einwohner geplant, die innerhalb des Reichsautobahn-ringes leben sollten; in den Vor- und Satel-litenstädten außerhalb der Ringautobahn sollten noch einmal 1,5 bis 2 Millionen Men-schen angesiedelt werden).

D.h. im Osten des heutigen Deutschland (BRD-Gebiet) leben (einschl. Berlin) ins-gesamt 16,2 Millionen Einwohner, in West-, Nord- und Süddeutschland (= Alt-BRD) dagegen 67 Millionen:

– Mitteldeutschland (einschl. Berlin) : 108.580 km², 16, 2 Mill. Einw.

– Altbundesländer : 248.800 km², 67,14 Millionen Einw.

Besonders berücksichtigt werden muß darüber hinaus (abgesehen von der an sich schon fatalen Bevölkerungsverteilung in der Fläche) die Tatsache, daß etwa 77,5 % der Gesamtbevölkerung der Bundesrepublik heute in Städten lebt (Stand 2020).

[Qu.: https://eur02.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fde.statista.com%2F&data=05%7C01%7Cthomas.engelhardt%40linde.com%7C3d2bf789e695430572f808da575928b4%7C1562f00709a44fcb936be79246571fc7%7C0%7C0%7C637918337692189736%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C3000%7C%7C%7C&sdata=1%2F83%2BLfCOh8T41xPotoX%2FoKHcLf9jweOrWUKMLO78Co%3D&reserved=0].

In den 81 Großstädten (> 100.000 Ein-wohner) der BRD leben aktuell (Stand 2022) etwa 30 % der Gesamtbevölkerung, d.h. ca. 25 Millionen, davon allein 5,1 Millionen im Ruhrgebiet (= Stadtzusammenballung von 15 Städten im heutigen Regionalverband Ruhrgebiet).

Im Falle einer Nahrungsmittel- und Versor-gungskrise sind die möglichen Folgen nicht auszudenken.

Dies sollte hier dargestellt werden.

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