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Kurt Zach

liegt der folgende Beitrag seit einiger Zeit zur Ver-öffentlichung bei Adelinde vor. Einige Zeitangaben – nicht die Inhalte – sind überlebt und wurden daher unwesentlich verändert, d.h. in die Vergangenheits-form gebracht. Ansonsten bleibt alles wörtlich und in seinem Wahrheitsgehalt bestehen.

Zach erklärt leicht verständlich, wie es dazu kam, daß wir in Deutschland eine Gesinnungsdiktatur eingerichtet bekommen haben:

Im Politikbetrieb ist es nicht ungewöhnlich, wenn der Inhalt einer politischen Ware nicht dem Aufdruck auf der Verpackung entspricht. „Verfassungsschutz“: Das klingt honorig und respektabel.

Wer kann schon etwas dagegen haben, die Verfassung zu schützen? Was aber, wenn die Verfassungssschützer gar nicht die Verfas-sung schützen, sondern ganz andere Inter-essen – etwa die der jeweils Mächtigen? Wer schützt dann die Verfassung vor den Verfas-sungsschützern?

Der erste Etikettenschwindel besteht in dem bewußt gepflegten Mißverständnis, bei den Bundes- oder Landesämtern für Verfassungs-schutz handele es sich um unabhängige, al-lein der objektiven Sacheinschätzung ver-pflichtete Institutionen.

Das sind sie mitnichten. Es sind politische Behörden, den jeweiligen Innenministerien unterstellt.

Ihre Chefs sind politische Beamte. Wenn sie nicht parieren, können sie von ihren Dienst-herren, den Bundes- oder Landesinnenmini-stern, gefeuert werden.

Die Versuchung der politischen Instrumen-talisierung ist damit systemimmanent an-gelegt. Daß die Mächtigen dieser Versuchung erliegen, ist eher die Regel als die Ausnahme.

Staatsrechtlich und demokratietheoretisch ist der „Verfassungsschutz“ ein Fremdkörper im Verfassungsstaat – ein deutscher Sonderweg. Ein vergleichbares Konstrukt gibt es in keiner anderen westlichen Demokratie.

Klassische Aufgaben eines Inlandsgeheim-dienstes sind üblicherweise Spionage- oder Terrorabwehr. Daß ein Inlandsgeheimdienst die eigenen Bürger oder gar die Opposition ganz offiziell und legal ausspähen darf, ist in gewachsenen, gefestigten Demokratien un-denkbar.

Der Sonderweg eines „Verfassungsschutz“ genannten Geheimdienstes, der über extre-mistische Umtriebe zu wachen hat, ist ein Produkt des Mißtrauens gegenüber den eigenen Bürgern, über das eingefleischte Demokraten wie die Schweizer immer wieder ungläubig den Kopf schütteln.

Dieses Mißtrauen entspringt der spezifisch bundesrepublikanischen Philosophie, die „Konstruktionsfehler“, denen man das Scheitern der Weimarer Demokratie anlastet, um jeden Preis zu vermeiden. Das daraus abgeleitete Konzept der „wehrhaften Demo-kratie“ ist zwangsläufig auch eine bevor-mundende Demokratie.

Der Widerspruch war den Gründern der bundesrepublikanischen Institutionen durchaus noch bewußt. Ein Inlandsgeheim-dienst, der sich mit der Bewertung der Ge-sinnungen und politischen Einstellungen von Bürgern und Parteien befassen darf, hat einen autoritären Beigeschmack.

Um ihn von Geheimpolizeiapparaten tota-litärer Machart abzugrenzen, sollte der Verfassungsschutz, zum latenten Mißver-gnügen der Verfassungsschützer, aus-drücklich keine polizeilichen Befugnisse haben.

In dem Maße, in dem die etablierten Parteien sich den Staat zur Beute gemacht und suk-zessive sämtliche relevanten Bereiche des Gemeinwesens parteipolitisch durchdrungen haben, haben sie sich auch den Verfassungs-schutz als praktisches Herrschaftsinstrument zunutze gemacht.

Der Verfassungsstaat wird zum Verfas-sungsschutzstaat, der Verfassungsschutz zum Instrument der Herrschaftsabsicherung, das rechtsstaatliche Strukturen durchlöchert und unterminiert.

Was der Verfassungsschutz ins Visier nimmt, ist Spiegel der Machtverhältnisse. Je erfolg-reicher der linke Marsch durch die Institu-tionen voranschreitet, desto mehr verschiebt sich der Fokus von der Verfolgung linksex-tremistischer Bestrebungen zu solchen auf der Rechten. Unter dem Druck, beide minde-stens gleich zu gewichten, weiteten die Verfassungsschützer die Kampfzone nach rechts aus.

Die Berichte wurden mit harmlosen und unbedeutenden Gruppierungen aufgefüllt, oder man begann, rechtsextremistische Bestrebungen zu erfinden und mit V-Leuten und Einflußagenten selbst zu basteln.

Ein reiches Betätigungsfeld für den Be-schaffungsextremismus, der zugleich die Grenze zur geheimpolizeilichen Tätigkeit mehr und mehr verwässerte.

Die „bürgerlichen“ Parteien haben das Spiel gerne mitgespielt, erlaubte es ihnen doch, sich unliebsame Konkurrenz wie in den neunziger Jahren die Republikaner vom Hals zu schaffen.

Als die Partei sich nach zwölf Jahren aus der unberechtigten Beobachtung herausgeklagt hatte, war sie politisch bereits tot, und mit ihr auch eine nicht-linke Machtoption für die Unionsparteien, die dieses Spiel bis heute nicht durchschaut haben.

Als vergiftetes Erbe der DDR mit zeitverzö-gerter Wirkung hat das wiedervereinigte Deutschland den „antifaschistischen“ Grund-konsens der Sozialisten mitgenommen, der den antitotalitären Grundkonsens der alten Bundesrepublik verdrängt hat.

Für linke und links beeinflußte Regierungen erwies sich der Verfassungsschutz als ideales Instrument, um dieses gesellschaftliche Machtinstrument durchzusetzen.

Der Amtsantritt des 2024 abgelösten Präsi-denten des Bundesverfassungsschutzes Thomas Haldenwang markierte den Para-digmenwechsel.

Amtsvorgänger Hans-Georg Maaßen wurde entlassen, weil er einer Extremismus-Markie-rung der Regierung widersprochen und sich zudem geweigert hatte, die neue Konkur-renzpartei AfD durch Beobachtung zu be-kämpfen. Inzwischen ist er selbst zum Be-obachtungsobjekt geworden.

Mit dem Amtsantritt der roten Bundesin-nenministerin und bekennenden „Antifa“-Sympathisantin Nancy Faeser (SPD) gibt es bei der politischen Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes kein Halten mehr.

Der Verfassungsschutz steht im Dienste des „Kampf gegen Rechts“ zur Absicherung linker Herrschaft trotz schwindender Zustimmung im Volk. Die Kriterien sind willkürlich; schon wer den Volksbegriff des Grundgesetzes ver-tritt, ist „völkischer Nationalist“ und Verfas-sungsfeind.

Haldenwang wußte, was von ihm erwartet wurde, wenn er seinen Posten behalten woll-te. Um potentiell jeden Regierungskritiker ins Visier nehmen zu können, hat er die Katego-rie „Delegitimierung des Staates“ erfunden. Die Parallele zum DDR-Straftatbestand der „staatsfeindlichen Hetze“ ist vielleicht nicht beabsichtigt, aber kaum zufällig.

Haldenwang agierte als Vollstrecker seiner Ministerin wie ein Meinungs- und Gedanken-polizist, der sich anmaßte, „verbale und mentale Grenzverschiebungen“ zu bekämp-fen.

Er machte es ungeniert zu seiner Aufgabe, die „Umfragewerte der AfD zu drücken“. Der „Aktionsplan“ seiner Ministerin sollte ihm Befugnisse zuschanzen, die denen einer Geheimpolizei immer ähnlicher werden.

Eine rechtsstaatliche Reform dieser politi-sierten Behörde ist kaum noch vorstellbar. Sie paßt nicht in eine liberale Demokratie und sollte aufgelöst werden – je schneller und gründlicher, desto besser.

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