Betrachtungen zum 3. Oktober
Dienstag, 6. Oktober 2026 von Adelinde
Thomas Engelhardt
schrieb pünktlich zum 3.10. den folgenden Beitrag, der erst heute – aber wie ich denke, doch nicht zu spät – hier bei Adelinde erscheint:
Ist der heutige offizielle Feiertag zu würdi-gen? Der 3. Oktober war ein willkürlich gewählter Termin, um vor dem 7.10.1990 den Anschluß Mitteldeutschlands an den Weststaat möglich zu machen (am 7. Okt. 1949 wurde die DDR gegründet …).
Der ganze Prozeß des Beitritts der fünf mit-teldeutschen Länder zum Geltungsbereich des Grundgesetzes, heute als Wiedervereini-gung bezeichnet, ist höchst fragwürdig und kann und muß aus mehreren Gründen kritisiert werden.
Das alte Grundgesetz hätte den Beitritt in völlig anderer Form ermöglicht.
Der Artikel 146 des Grundgesetzes war die Schlußbestimmung des Gesamttextes. Er regelte die Geltungsdauer des Grundge-setzes und die Möglichkeit seiner Ablösung durch eine neue, vom gesamten deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung:
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollen-dung der Einheit und Freiheit Deutsch-lands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Bei der Einführung des Grundgesetzes im Jahr 1949 war es als Provisorium vorgesehen. Ge-plant war, für den Fall einer späteren Wieder-vereinigung Deutschlands sozusagen eine „Legalitätsbrücke“ in der Hand zu haben. Das Grundgesetz sollte de facto nur so lange gelten, bis die Teilung überwunden sei und Gesamtdeutschland sich eine wirkliche Verfassung geben könnte.
Im Zuge des Einigungsprozesses im Jahr 1990 standen beide deutsche Staaten vor der Entscheidung: Entweder Beitritt der DDR über den damaligen Artikel 23 (alter Fassung). Das hätte den schnellen Beitritt zum Bonner Weststaat ermöglicht oder aber der Weg über den Artikel 146, d.h. die Einberufung einer gesamtdeutschen verfassungsgebenden Ver-sammlung und Annahme einer neuen deut-schen Verfassung. Der Beitritt erfolgte jedoch nach Artikel 23 Grundgesetz.
Die Vorgeschichte ist beachtenswert. Die Volkskammer der DDR beschloß den Beitritt zur BRD (korrekt: zum Geltungsbereich des von den westlichen Kriegssiegern den Deut-schen verordneten Grundgesetzes) in der Nacht vom 22. zum 23. August 1990 (wäh-rend einer Sondersitzung, die am späten Abend des 22. August begonnen hatte).
Der Beitritt nach Artikel 23 des damaligen Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutsch-land sollte gemäß Beschluß, der etwa 3.00 Uhr nachts gefaßt wurde, erfolgen. Als Zeit-punkt des Inkrafttretens wurde in der Sitzung der 3. Oktober 1990 festgelegt. Von den 363 anwesenden Abgeordneten stimmten 294 für den Beitritt, 62 stimmten dagegen und 7 enthielten sich der Stimme. Der Beschluß war kurz und eindeutig:
„Die Volkskammer erklärt den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes mit Wir-kung vom 3. Oktober 1990. Sie geht davon aus,
daß die Beratungen zum Einigungsvertrag zu diesem Termin abgeschlossen sind,
die Zwei-plus-Vier-Verhandlungen einen Stand erreicht haben, der die außen- und sicherheitspolitischen Bedingungen der deutschen Einheit regelt,
die Länderbildung soweit vorbereitet ist, daß die Wahl in den Länderparlamenten am 14. Oktober 1990 durchgeführt werden kann.
Vorstehender Beschluß wurde von der Volkskammer der Deutschen Demo-kratischen Republik in ihrer 30. Tagung am 23. August 1990 gefasst.“
Einige Tage später, am 31. August, unter-schrieben der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und DDR-Staatssekretär Günter Krause den „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deut-schen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands“, kurz Einigungsvertrag genannt (das ist wohlge-merkt nicht der Zwei-plus-Vier-Vertrag).
Die beteiligten Politiker hatten den über 1.000 Seiten-Vertrag in nur vier Sitzungen ausgehandelt. Beide vertragsschließende Seiten waren sich einig, daß dies der un-komplizierteste und zügigste Weg zur Deutschen Einheit sei und daß man ihn beschreiten müsse, solange die internatio-nale Lage dies ermöglichen würde, insbe-sondere die gegebene Situation in Moskau günstig sei.
Am 20. September 1990 stimmen der west-deutsche Bundestag und die Volkskammer über den Einigungsvertrag ab. In beiden Parlamenten erhält er die nötige Zweidrit-telmehrheit.
Die Westdeutschen blieben im Grunde ge-nommen aber bei dieser wichtigen Ent-scheidungsfindung unbeteiligt.
Zwar hatte der Deutsche Bundestag am 20. September 1990 mit großer Mehrheit den zwischen den beiden deutschen Staaten ausgehandelten Einigungsvertrag gebilligt und damit die rechtliche Grundlage für den Beitritt der neuen Länder, die zu diesem Zeitpunkt noch unzureichend organisiert waren, geschaffen. [1*]
Am darauffolgenden Tag, den 21. September, stimmte auch der Bundesrat zu, so daß der Beitritt der DDR gemäß dem damaligen Arti-kel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 wirksam werden konnte.
[1*] In der DDR existierten statt Ländern Verwaltungsbezirke. Am 22. Juli 1990 hatte die Volkskammer der DDR das Länderein-führungsgesetz verabschiedet, mit dem die 14 früheren DDR-Bezirke aufgelöst und die fünf Länder gebildet wurden.
Die fünf neuen Bundesländer (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) wurden offiziell erst am 3. Oktober 1990 im Zuge des Beitritts der DDR zum Territorium der BRD gegründet.
Der ursprünglich erst für den 14. Oktober 1990 geplante Termin der Gründung der neuen Länder wurde im Einigungsvertrag vom 31. August 1990 vorgezogen, so daß die neuen Länder zeitgleich mit dem Beitritt zum Bundesgebiet ihre Arbeit als Gliedstaaten der nunmehr vergrößerten BRD aufnahmen.
Historisch gesehen existierten die Länder in territorial ähnlicher Form bereits nach dem II. Weltkrieg. Geschaffen worden waren diese Länder 1947-1948 von der sowjetischen Be-satzungsmacht, der SMAD. 1952 erfolgte durch die Regierung der DDR bzw. auf Wei-sung der Parteispitzen deren Auflösung und die Umwandlung in zentral geführte Bezirke.
Repräsentative Umfragen der „Forschungs-gruppe Wahlen“ und anderer Institute im Frühjahr und Sommer 1990 zeigten, daß die überwältigende Mehrheit der westdeutschen Bevölkerung (zwischen 80 und 91 %) die Wiedervereinigung grundsätzlich befürwor-tete. Die Werte für eine explizite Ablehnung oder ein Votum dagegen lagen folglich meist bei unter 10 %.
Ein deutlich größerer Teil der westdeutschen Bevölkerung lehnte die Wiedervereinigung an sich zwar nicht ab, stand jedoch der Ge-schwindigkeit des Vereinigungsprozesses kritisch gegenüber.
Bei Erhebungen im Sommer 1990 (beispiels-weise des Zentralinstituts für Jugendfor-schung) gaben beispielsweise 55 % der Befragten an, daß ihnen das Tempo des Vereinigungsprozesses zu schnell sei.
In der damaligen DDR wurde die Ablehnung der Wiedervereinigung politisch in erster Linie durch die SED-Nachfolgepartei PDS ge-tragen. Bei den ersten freien Volkskammer-wahlen im März 1990, die faktisch als Plebis-zit über den zu beschreitenden Weg zur Einheit fungierten, stimmten 16,4 % für die PDS, die die Vorbehalte gegen eine Wirtschafts- und Währungsunion bzw. den Beitritt der DDR zur BRD formulierte. Die direkte Zustimmung zur Einheit lag bei den Bürgern der DDR bei der überwältigenden Mehrheit von rund 91 %.
Berücksichtigt man, daß der heute „Wieder-vereinigung“ genannte Beitritt Mitteldeutsch-lands zum Geltungsbereich des Grundgeset-zes erkauft wurde mit dem endgültigen Ver-lust und vertraglich durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag (Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland) abge-sicherten Verzicht auf Ostdeutschland, muß die Befürwortung dieses Prozesses zumindest relativiert werden.
Jedoch erscheinen auch andere Aspekte geeignet, die Art und Weise des Zusam-menschlusses beider deutscher Nach-kriegsstaaten einer kritischen Würdigung zu unterziehen.
Bis zum heutigen Tag besitzt diese großwestdeutsche BRD als einer der wenigen Staaten dieser Welt keine eigene Verfassung. Das Grundgesetz besitzt zwar den Charakter einer sol-chen, wurde in den vergangenen Jahr-zehnten immer wieder umformuliert und geändert. In den vergangenen drei Jahrzehnten erfolgte darüber hinaus durch Angehörige der politischen Klasse auch eine gezielte Umdeutung und Neuinterpretation von Grundge-setzartikeln, hier insbesondere des Artikels 16a.
Das Grundrecht auf Asyl ist in Artikel 16a des Grundgesetzes (GG) verankert. Der zentrale und bekannteste Satz lautet:
„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ (Art. 16a Abs. 1 GG).
Es handelt sich dabei um das einzige Grund-recht im Grundgesetz, das ausschließlich ausländischen Staatsbürgern zusteht.
Ursprünglich stand das Asylrecht (damals in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG) weitgehend schran-kenlos in der Verfassung. Nach stark anstei-genden Flüchtlingszahlen Anfang der 1990er-Jahre wurde das Grundrecht 1993 im Zuge des sogenannten „Asylkompromisses“ grundlegend reformiert und durch den heutigen Artikel 16a ersetzt.
Weil die Hürden des Artikels 16a GG (ins-besondere die Drittstaatenregelung) so hoch sind, erhalten heute nur noch etwa 1 bis 2 % aller „Flüchtlinge“ ihre Anerkennung als sog. Schutzsuchende direkt über das Grundgesetz.
Die überwiegende Mehrheit der Flüchtlinge und Migranten wird stattdessen nach in-ternationalem Recht geschützt, vor allem über die Genfer Flüchtlingskonvention oder das europäische Asylrecht.
Selbst wenn das im Grundgesetz formulierte Grundrecht auf Asyl abgeschafft oder verän-dert würde, bliebe die BRD formal weiterhin an diese europarechtlichen Schutzstandards gebunden.
Durch 67 Änderungsgesetze wurden seit 1949 insgesamt 122 Grundge-setzartikel geändert. Dabei sind 237 Einzeländerungen zu verzeichnen. Von den 122 geänderten Artikeln wurden wiederum 59 mehrfach geändert. 82 Artikel sind unverändert geblieben.
Von den insgesamt 67 verfassungsändernden Gesetzen beinhalten lediglich sieben eine Änderung des Grundrechtsabschnitts. Von den insgesamt 237 Einzeländerungen betra-fen 16 die Grundrechte. Insgesamt ist die Zahl der Grundgesetzartikel von ursprünglich 146 auf zwischenzeitlich 204 angestiegen und beträgt (nach Außerkrafttreten von Art. 143h GG) nunmehr 203.
Die Entwicklung Gesamtdeutschlands seit 1990 wird gewöhnlich als Erfolgs-geschichte gezeichnet. Ausreichende Gründe liegen vor, hier ein Gegenbild zu zeichnen.
Nach wie vor befindet sich das heutige Deutschland in einem rabenschwarzen Loch nationaler Knechtseligkeit. Bestimmte Vor-behaltsrechte der Kriegssieger des Jahres 1945 gelten entgegen anderer Aussagen fort.
Volle Souveränität ist nicht gegeben. Diese ist eher als überwachte Souveränität zu bezeich-nen. Insbesondere die Sonderrechte der US-Amerikaner hierzulande werden weder diskutiert noch infrage gestellt.
Die heutige politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Situation er-scheint ungeeignet, um den Wiederver-einigungsprozeß als gelungen zu bezeichnen. Alle vorliegenden Zahlen sind Beleg für eine insgesamt unbefrie-digende und ungesunde Entwicklung: Bevölkerungsverteilung (Bevölkerungs-zahl in den neuen Bundesländern und in den Altbundesländern), Bevölke-rungsstruktur (Alterspyramide, Anteil der Familien, Ausländeranteil usw.), Eigentumsrate, Verteilung von Besitz und Eigentum, Anteil der Industrie am gesellschaftlichen Gesamtprodukt usw. usf.
Alle öffentlichen Kassen (Bund, Länder, Kommunen, Institutionen, SV-Kassen usw.) sind heute unterfinanziert und entweder schon pleite oder kurz vor der Insolvenz. Noch immer leistet sich dieser Staat aber, jahraus jahrein Hunderte Milliarden Euro für ausländische Zuwanderer und Flüchtlinge (die Flüchtlingskosten insgesamt in den vergan-genen 10 Jahren werden auf 1.000 Milliarden € geschätzt) oder sonstige Interessen auszugeben (Israel, Ukrainekrieg usw.).
Zugleich mehren sich die Zeichen zuneh-mender und wachsender Dysfunkionalität in allen Bereichen (wirtschaftliche Entwicklung, Infrastruktur, Gesundheitssystem, Bildungssystem).
Der gegebene Zustand des Landes hält die politische Klasse aber nicht davon ab, die Entwicklung des Landes als positiv darzu-stellen. Mehr noch. Die Unzulänglichkeit des bestehenden politischen Systems der BRD als die eigentliche Ursache der gegenwärtig sich verstärkenden krisenhaften Entwicklung wird tabuisiert und nicht zur Kenntnis genommen.
Eine Alternative soll hier und heute nicht gezeichnet werden.
Das Handlungsfenster für eine Vereinigung der beiden deutschen Nachkriegsstaaten war klein. Möglich wurde der Vereinigungprozeß vor 38 Jahren, weil verantwortungsvolle Po-litiker gemeinsam agierten, durchaus nicht für und im Interesse Deutschlands, wie das gerne und oft behauptet wird.
George Bush sen. und ebenso Michail Gorbatschow verfolgten durchaus eigene politische Interessen, wenn sie damals dem Beitritt der DDR zum Bundesgebiet zustimmten.
Helmut Kohl und andere bundesdeutsche Politiker nutzten die Gunst der Zeit und eine außergewöhnliche politische Konstellation, um die angestrebte Einbeziehung der DDR voranzutreiben.
Unvergessen bleibt sein 10-Punkte-Pro-gramm vom November 1989.
Bundeskanzler Helmut Kohl stellt am 28. November 1989 im Bundestag ohne Ankündigung sein „Zehn-Punkte-Programm“ vor. Es enthielt eine klare Perspektive, wie die deutsche Einheit erreicht werden kann. Mit diesem Programm setzte Kohl die Deutsche Einheit auf die politische Tagesordnung und überrascht damit das In- und Ausland.
Mit seinem „Zehn-Punkte-Programm zur Überwindung der Teilung Deutschlands und Europas“ überraschte Kohl die nationale und internationale Politik, die Öffentlichkeit und das gesamte Ausland. Im Vorfeld hatte er lediglich US-Präsident George Bush über den Inhalt informiert.
Kohl sicherte der DDR Sofortmaßnahmen für humanitäre und wirtschaftliche Notlagen zu, verlangte im Gegenzug jedoch einen Wandel des politischen und wirtschaftlichen Systems. Kernstück des Programms war das Ziel, auf DDR-Gebiet konföderative Strukturen (neue Länder) zu schaffen, die den Weg zu einer bundesstaatlichen Ordnung und damit zur deutschen Einheit ebnen könnten.
Die Sowjetunion wie auch Großbritannien und Frankreich lehnen Kohls Zehn-Punkte-Pro-gramm ab. Die Kriegssiegermächte befürch-teten ein zu starkes und mächtiges Deutschland in der Mitte Europas. Sie vermissen zudem einen förmlichen Verzicht auf die einstigen deut-schen Ostgebiete.
Briten und Franzosen bekleideten den ge-samten Wiedervereinigungsprozeß kritisch und mit Vorbehalten. François Mitterrand stand der deutschen Wiedervereinigung Ende 1989 zunächst skeptisch und besorgt gegenüber, koppelte sie jedoch eng an die Vertiefung der europäischen Integration.
Die französischen Vorbehalte führten.
Die britische Premierministerin Margaret Thatcher war die vehementeste westliche Gegnerin der deutschen Wiedervereinigung. Sie begegnete dem raschen Prozeß der deut-schen Einheit in den Jahren 1989 und 1990 mit tiefem Mißtrauen und versuchte bis zu-letzt, die Entstehung eines geeinten deut-schen Staates politisch zu bremsen oder sogar zu verhindern.
Ein übergroßes Deutschland im Zentrum Europas bedrohte aus ihrer Sicht das kon-tinentale Gleichgewicht der Kräfte zum Nachteil Großbritanniens und Frankreichs.
Ihr persönliches Verhältnis zum deutschen Bundeskanzler war äußerst angespannt. Sie empfand seine Politik bezüglich der Einheit als überstürzt und prägte in internen Runden Aussagen wie
„Mein Gott, der Mann ist so deutsch“.
Bei einem Staatsbesuch in Moskau erklärte sie dem sowjetischen Staatschef Michail Gorbatschow im September 1989 offen:
„Wir wollen kein vereinigtes Deutschland!“
Sie drängte die Sowjetunion dazu, ihre Truppen in der DDR zu belassen, um den Prozeß aufzuhalten. Thatcher suchte den Schulterschluß mit dem französischen Präsidenten François Mitterrand, um eine gemeinsame europäische Front gegen den Zusammenschluß der beiden deutschen Staaten zu bilden und die DDR notfalls als eigenständigen Staat zu erhalten.
Unmittelbar nach dem Fall der Berliner Mauer äußerte sie im kleinen Kreis verbittert:
„Zweimal haben wir die Deutschen geschlagen, jetzt sind sie wieder da“.
Da sich der Lauf der Geschichte – insbeson-dere auch durch die klare Unterstützung der Vereinigten Staaten unter Präsident Bush für Bundeskanzler Kohl – nicht aufhalten ließ, mußte Thatcher schließlich einlenken. Im Zuge der deutsch-britischen Konsultationen und der anlaufenden Zwei-plus-Vier-Ver-handlungen im Frühjahr 1990 knüpfte sie die britische Zustimmung jedoch an strikte Bedingungen:
die uneingeschränkte NATO-Mitgliedschaft des vereinigten Deutschlands.
den Verbleib von NATO-Atomwaffen auf deutschem Boden.
die fortgesetzte Stationierung US-amerikanischer und britischer Truppen in der BRD
Am 3. Oktober 1990, schickte sie schließlich eine offizielle Erklärung zur deutschen Ver-einigung, in der sie die Einheit formell als „großen Aufbruch für Deutschland“ und die BRD als „wahren Partner in Europa“ bezeich-nete – eine diplomatische Floskel, die im krassen Widerspruch zu ihren tatsächlichen Überzeugungen stand.
In ihrer 1993 erschienenen Autobiografie räumte die „Eiserne Lady“ schließlich ein, daß ihr vehementer Widerstand gegen die deut-sche Einheit ihr größter außenpolitischer Fehler gewesen sei.
Heute 30- bis 50jährige wissen in der Regel nichts von diesen Vorgängen. Ergeben sich Gespräche mit Menschen, die diesen Jahr-gängen angehören, ist man oft über die Unkenntnis und Unbedarftheit erstaunt. Weder sind die Vorgänge im Vorfeld des Beitritts der DDR zur BRD bekannt noch die mit dem Grundgesetz in Verbindung stehenden Hintergründe.
Angenommen wird vielfach, daß die ge-setzlichen Grundlagen der Vereinigung in Bonn geschaffen worden seien. Richtig ist aber, daß die politische Klasse in Bonn das Ziel der Vereinigung beider deutschen Staaten längst aus den Augen verloren und aufgegeben hatte.
Forciert haben den Vereinigungsprozeß die widerständischen Mitteldeutschen mit ihrem Ruf
„Wir sind ein Volk“.
Mindestens in diesem Sinne also war der Beitritt der DDR zur BRD ein notwendiger Schritt.
Und eine Erfolgsgeschichte hätte es werden können, wenn dieser Beitritt tatsächlich eine Vereinigung und kein Anschluß gewesen wäre.
Begrifflich erscheint der Ausdruck Wieder-vereinigung sowieso fehlbesetzt, denn 1990 wurde keineswegs Deutschland wiederver-einigt, sondern zwei von den Siegermächten 1949 geschaffene deutsche Teilstaaten zu einem neuen Staatsgebilde zusammenge-schlossen, ein wesentlicher und fundamen-taler Unterschied.
Offen bleibt, welche weitere Entwicklung dieses Land nehmen wird.
Die Bundesdeutschen haben zu einem großen Teil ihre nationale Identität aufgegeben.
Ohne innere Bindungen der Bevölkerung an dieses Land aber besteht die Gefahr dessen schrittweiser Auflösung. Die Dominanz fremder Bevölkerungsteile führt zwangsläufig zu einem Verschwinden des Nationalcha-rakters. Wenn aber in dreißig oder vierzig Jahren nur noch eine gewisse Beliebigkeit statt die Zugehörigkeit zu einem Volk, zu einer Nation, in diesem Land vorherrschen sollte ist der weitere Niedergang im Grunde genommen bereits vorprogrammiert.
Die Deutschen als Volk und Deutschland als Nation gemäß den bisherigen Vorstellungen befinden sich möglicherweise in einem Sta-dium der Zurückdrängung und Marginali-sierung, wenn nicht sogar der Auflösung. Das bedeutet, wir werden uns neu orientieren und konstituieren müssen. Die multikulturelle Einwanderungsgesellschaft Bundesdeutsch-lands wird dies geradezu erzwingen.
In der Nachbetrachtung erweist es sich dann möglicherweise, daß der erste Staat der deutschen Geschichte, der sich Deutschland nannte (sieht man von dem ab 1943 offiziell Großdeutschland genannten Deutschen Reich ab) zugleich der Totengräber Deutschlands war.
Zugegebenermaßen ist das die pessimistische Variante der Betrachtung. Ebenso gut vor-stellbar ist eine Renaissance und ein Wieder-aufstieg Deutschlands. Dazu bedarf es jedoch mehrerer Bedingungen, die derzeit allesamt nicht vorliegen.