Ursula Haverbeck (87) zu 8 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt

Wenn selbst Logik vor Gerichten scheitert, hört der Rechtsstaat auf zu sein.

Der politische Schauprozess gegen Ursula Haverbeck

Die Redaktion des „Journal Alternative Medien“ berichtet.

Besonders lesenswert ist auch das am Ende des Artikels zu findende Schreiben von Gerard Menuhin an die Richterin.

Ursula Haverbeck (87) in Handschellen? (Bild: stern.de)

Am 2. September wurde Frau Ursula Haverbeck zu 8 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Die Richterin Lena Böhm am Amtsgericht in Detmold sah den Paragraphen 130 Strafgesetzbuch erfüllt.

Der Redaktion wurde die Einlassung vom 2. September vor dem Gericht von Frau Haverbeck in Kopie zur Verfügung gestellt und wir danken Frau Haverbeck hiermit ausdrücklich für das Vertrauen, uns hier die Gelegenheit zu geben, ihre Einlassung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Einlassung vor dem Amtsgericht Detmold am 2. September 2016 im Prozeß 2 Ds-21 Js 192/16-716/16

Der Angeschuldigten wird Folgendes zur Last gelegt:

Mit einem an den Bürgermeister der Stadt Detmold übersandten Schreiben vom 12.02.2016 … leugnete sie den in den Jahren 1941 bis 1945 begangenen Völkermord an den europäischen Juden, in dem sie u.a. ausführte,

  • der § 130 StGB werde nur noch benutzt als Gesetz zum Schutz einer Lüge,
  • in dem zur Zeit in Detmold stattfindenden Auschwitzprozeß sei eine große Anzahl von angeblichen Zeugen eingeladen,
  • „angeblich“ deshalb, weil sie alle gar nichts bezeugen können,
  • das Konzentrationslager Auschwitz sei eindeutig – für selbstständig denkende Menschen allerdings nur und nicht für Holocaustgläubige – erkennbar ein Arbeitslager und nicht ein Vernichtungslager gewesen.
  • Dies solle aber durch die Leidensgeschichte und Erfahrungen der angeblichen Zeugen widerlegt werden.

Vergehen der Volksverhetzung nach § 130 Abs. 2 Nr. 1a, Abs. 3 und 5 StGB

Bevor ich mit der eigentlichen Einlassung beginne, möchte ich zwei Dinge klarstellen.

  1. Holocaust ist nicht gleich Konzentrationslager.
  2. Jede Geschichte hat eine Vorgeschichte.

Zu 1.:

Es wird immer wieder so getan, als wenn ich, wenn ich sage, den Holocaust gab es nicht, nun auch behaupten würde, es hätte keine Konzentrationslager gegeben.

Das ist natürlich völlig unhaltbar. Niemand, auch kein Revisionist, hat jemals die Existenz von Konzentrationslagern abgestritten. Man kann sie besuchen.

Allerdings ist nicht immer authentisch, was dort gesagt wird. Es gab und gibt bis heute Konzentrationslager, ich erinnere hier nur an Guantanamo.

Nach der Haager Landkriegsordnung war jeder Staat berechtigt, die in seinem Land lebenden Angehörigen der gegnerischen Nationen zu internieren, um Spionage zu verhindern.

(http://www.globalecho.org/35471/vor-80-jahren-die-judische-kriegserklarung-an-deutschland/Daily Express, Great Britain, FRIDAY MARCH 24. 1933 Zeitungsablichtung aus anderer Quelle, nämlich in: B. Uschkujnik, Paradoxie der Geschichte, Untertitel: Ursprung des Holocaust, www.luehe-verlag.de, Übersetzung aus dem Russischen von G. R. Orter,126 Seiten, 7 Abbildungen, Beschlagnahme aufgehoben)

Nach der bereits im März 1933, also drei Monate nach der Regierungsübernahme durch die Nationalsozialisten, erfolgten Kriegserklärung des Weltjudentums, ganzseitig im Daily-Express veröffentlicht, was dann im August des gleichen Jahres noch einmal, nun mit der Bezeichnung „Heiliger Krieg“ wiederholt wurde, war diese Berechtigung gegeben.

Das stellt auch einer der angesehensten deutschen Historiker, Prof. Ernst Nolte fest, was ihm allerdings keine Freunde eintrug.

Ein Aufenthalt in einem KL ist immer unerwünscht und schrecklich. Je länger der Kriegszustand dauert, um so schlimmer werden die Verhältnisse.

Auch Grausamkeiten und Verbrechen fanden in den vierziger Jahren in deutschen KLs statt. Wieso hätte es sonst vier Verurteilungen von Konzentrationslagerleitern gegeben? Zwei von ihnen wurden durch ein SS-Gericht zum Tode verurteilt. Warum? Weil sie sich gegen die in den Standort- und Kommandaturbefehlen sehr deutlich ausgeführten Befehle vergangen hatten.

Das allerdings berichten vornehmlich Revisionisten. Die Mehrheit der deutschen Bürger weiß nur, daß die bösen Deutschen sechs Millionen Juden in Auschwitz vergast haben.

Das ist auch nie öffentlich berichtigt worden. Es ist die Antwort, die immer noch von allen Schulkindern gegeben wird, wenn man sie nach dem Holocaust fragt, und es ist vor allen Dingen immer noch Grundlage für Verurteilungen bei Gerichten nach Paragraph 130 Strafgesetzbuch. Das ist unhaltbar.

Zu Punkt 2: Geschichte hat immer eine Vorgeschichte

Diese Tatsache erschwert jede Geschichtsbetrachtung ungeheuerlich. Je gründlicher der Historiker vorgeht, desto früher beginnt er. Was uns dann als Deutsche den Vorwurf immer wieder eingetragen hat, wir würden immer bei Adam und Eva beginnen.

Der Historiker muß sich also entscheiden, irgendwo zu beginnen. In der Betrachtung der jüngeren deutschen Zeitgeschichte fängt man einfach an mit dem Kriegsbeginn 1. September, der Einmarsch Deutschlands in Polen.

Angesehene und gründlich arbeitende Historiker tun das allerdings nicht. Sie erkennen wie z.B. schon Sebastian Haffner, daß der Beginn des Weltkrieges II im Weltkrieg I und im Versailler Diktat zu sehen ist. Aber auch dieser hat noch eine Vorgeschichte.

Für den Holocaust beginnt die Geschichte mit dem Antisemitismus „Hitlers“ und damit des Dritten Reiches. Davon wird dann der Holocaust abgeleitet – der wie gesagt nicht identisch mit der Existenz von Konzentrationslagern ist.

Der Holocaust wird definiert als die geplante Vernichtung (Genozid) von sechs Millionen Juden, vornehmlich vergast mit Zyklon-B, Tatort Auschwitz.

Auschwitz galt und gilt als Synonym für den Holocaust. Dieser gilt bis heute als das singuläre, größte und nicht sühnbare Verbrechen, welches die Deutschen, und zwar das deutsche Volk insgesamt, verübt hätten.

Um dieses größte unsühnbare einmalige Verbrechen der Vergasung bzw. Ermordung von sechs Millionen Juden drehen sich alle Verfahren nach Paragraph 130, Absatz 3 StGB.

Aber auch das hat eine Vorgeschichte.

Noch einmal:

  • Holocaust und Konzentrationslager sind nicht gleichzusetzen.
  • Jede Geschichte hat eine Vorgeschichte.

Damit kommen wir nun zu der eigentlichen Einlassung auf die mir zugeschickte bzw. jetzt verlesene Anklage.

Es findet hier kein Prozeß im herkömmlichen Sinne statt, da es kein Verbrechen, keine kriminelle Handlung gibt.

Die Angeklagte hat lediglich Denkergebnisse, aufgrund langjähriger Ermittlungen, öffentlich zur Kenntnis gegeben, welche der gegenwärtig für richtig erachteten Meinung widersprechen.

Das ist nichts Besonderes. In der gesamten wissenschaftlichen und technischen Entwicklung ist Hauptkriterium,

  • daß das Erreichte weiterhin hinterfragt wird.
  • Es wird verbessert, Fehler korrigiert und eine Weiterentwicklung eingeleitet.
  • Gelegentlich wird auch der bisher eingeschlagene Weg als falsch völlig aufgegeben.

Das ist also der allgemein übliche und anerkannte Weg in Naturwissenschaft und Technik.

In der Zeitgeschichtsforschung aber gibt es ein Novum, es wird sozusagen ein Stopp ausgerufen und das gerade Erreichte für die absolute Wahrheit ausgegeben.

Es ist von nun an verboten,

  • dieses „wahre“ Ergebnis zu leugnen und zu verharmlosen.
  • Und da es ein verwerfliches Ergebnis ist, nämlich die Ermordung von sechs Millionen Juden, ist es ebenfalls strafbar, das zu billigen.

Auch die Begründung der Anklage trifft nicht zu. Sie bezieht sich auf Paragraph 130 StGB, Volksverhetzung. In Absatz 3 wird das Billigen, Leugnen oder Verharmlosen eines begangenen NS-Verbrechens unter Strafe gestellt.

Unter diesem wird zumeist die Vergasung von sechs Millionen Juden, genannt Holocaust, verstanden.

Ich habe das Verbrechen des Holocaust weder gebilligt oder geleugnet, noch verharmlost.

Ich wollte und will lediglich wissen, wo die Vergasung der sechs Millionen Juden stattgefunden hat.

Trotz fünfjährigen wiederholten Nachfragens bei allen in Frage kommenden Instanzen,

  • also Juristen,
  • Staatsanwaltschaften
  • und insbesondere dem Zentralrat der Juden,

erhielt ich keinerlei Antwort.

armes Deutschland (Bild: lz.de)

Diese einfache Frage nach dem Tatort für das größte unvergleichliche und unsühnbare Verbrechen, welches noch dazu offenkundig sein soll – also unstrittig, allgemein bekannt und für jedermann nachprüfbar – müßte doch auch einfach zu beantworten sein. Außerdem hängt die Glaubwürdigkeit der Anklage davon ab.

Ich weiß also bis heute nicht, wo die sechs Millionen Juden vergast worden sind, die immer noch bei den Prozessen, bei den Medien, bei den Politikern und Gedenkveranstaltungen behauptet werden.

Ich kann aber nicht etwas leugnen, billigen oder verharmlosen, für das überhaupt kein Ort angegeben werden kann.

Wie soll ich Unbekanntes leugnen? Wieso kann eine Untat ohne Tatort eine Tatsache sein?

Also habe ich die logische Konsequenz aus dem ermittelten Ergebnis gezogen, den Holocaust kann es nicht gegeben haben. Man könnte nur sagen, daß ich aufgrund der gegebenen Sachlage den Holocaust bestreite.

„Bestreiten“, meine Damen und Herren, ist aber nirgendwo verboten, erst recht nicht in dem Paragraphen 130, sondern dort sind nur lügenhafte Behauptungen verboten. Das ist doch auch verständlich.

Und nun ist noch auf eine weitere höchst eigenartige Wortwahl hinzuweisen. Es heißt dort nicht, wie in jedem normalen Gesetz: Mord oder Diebstahl oder Einbruch in eine Wohnung ist strafbar, sondern es heißt dort:

„ein begangenes Verbrechen des NS ist strafbar“.

Das ist doch mehr als unsinnig, kein Mensch wird ein nicht begangenes Verbrechen für strafbar erklären.

Wenn die Gesetzesschreiber in diesem Fall das im Grunde völlig überflüssige Wort „begangene“ einfügen, dann kann das nur bedeuten, daß sie damit einen indirekten Hinweis geben wollen, doch in diesem Fall zu prüfen, ob das unterstellte Verbrechen tatsächlich begangen wurde. Und deswegen heißt es auch völlig konsequenterweise nicht ein Bestreiten ist strafbar, sondern ein Leugnen.

Fassen wir noch einmal zusammen:

  • Meine Bemühungen um Aufklärung über den Tatort dieses unsühnbaren, singulären Verbrechens zu ermitteln, kann nicht als Straftat gewertet werden.
  • Desgleichen ist der Paragraph 130, Abs. 3 nicht als Anklagegrund anzuführen, da ja kein Billigen, Leugnen oder Verharmlosen vorliegt.
  • Nur dieses ist jedoch ganz eindeutig nach Paragraph 130, Abs. 3 strafbar.

Wir haben also praktisch auch mit diesem heutigen Verfahren die gleiche Situation, wie in den Mammutverfahren gegen den vierundneunzigjährigen Reinhold Hanning. Dieser hätte ebenfalls nie einen Prozeß erhalten dürfen. Er hat nämlich nicht aus eigenen Stücken sich nach Auschwitz begeben, er wurde dorthin als Soldat im fünften Kriegsjahr abkommandiert.

Die Richterin Anke Grudda wie auch der anklagende Staatsanwalt scheinen nicht die geringste Ahnung und Vorstellung zu haben, wie der Militärdienst insbesondere im Kriegsfall aussieht.

  • Es gab keine nachweisbare persönliche Schuld von Herrn Hanning.
  • Es gab und gibt aber ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 1969, in dem eindeutig festgestellt wird, daß auch Wachleute etc., welche in einem Konzentrationslager ihren Dienst taten, nur dann verurteilt werden können, wenn die persönliche Beteiligung an einem Verbrechen nachweisbar ist.
  • Zudem sagt der immer noch geltende Artikel 103 Grundgesetz, Absatz (2): „Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.“

Es wird wohl niemand behaupten wollen, daß der Aufenthalt im Konzentrationslager Auschwitz 1944 eine gesetzlich bestimmte Straftat war.

Dankenswerterweise machte der Professor Cornelius Nestler in seiner Laudatio auf Thomas Walther deutlich, daß es diesem durch geschicktes Umgehen dieses Urteiles gelang, den Holocaustüberlebenden noch die Genugtuung einer späten Sühne zu geben durch die Prozesse von Vierundneunzigjährigen.

Doch das Urteil ist immer noch geltendes Recht. Dieses stellte der Verteidiger von Reinhold Hanning RA Salmann in seinem Plädoyer fest.

Ich habe nach Darstellung der Sachlage den Bundesjustizminister im Sommer 2014 noch einmal gebeten, nun möge wenigstens er sagen, wo die sechs Millionen umgebracht worden seien. Falls auch er nicht antworte, würde ich das Fazit „den Holocaust gab es nicht“ ins Internet stellen. Eine Antwort erhielt ich nicht.

Den Satz stellte ich am 3. Oktober 2014 ins Internet, wo er bis heute unbeanstandet zu lesen ist. http://ursula-haverbeck.info/

Es bleibt für den denkenden Menschen nur dieses Ergebnis, daß es den Holocaust offenbar nicht gegeben hat. Wie sollen Sie sonst das Verweigern einer Antwort für ein offenkundiges Geschehen begründen?

Ich habe die Zahl nicht reduziert. Das hat die Gedenkstätte Auschwitz selber gemacht, und außerdem wurde die weitere Reduzierung von dem Stuttgarter Landgericht, als zuständiger Instanz, bestätigt.

Wenn es statt einer erbetenen Antwort nun eine Anklage gibt, hochverehrtes Gericht, dann ist doch etwas „faul im Staate Dänemark“, um Hamlet zu zitieren.

Schlußwort

Fassen wir zusammen:

I. Es handelte sich bei diesem Verfahren nicht um einen Strafprozeß im Sinne von Rechtsstaatlichkeit.

Es gab kein Verbrechen, keine kriminellen Handlungen. Es gab ein Denkergebnis aufgrund umfassender langfristiger Ermittlungen, welches für Politik und Anklage unerwünscht ist.

Dadurch wird es jedoch nicht zu einer Straftat, schon gar nicht in einer Demokratie, wo die Freiheitsrechte – nicht zuletzt das Recht auf freie Meinung, Forschung und Presse – Grundlage der Verfassung ist, auch des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.

II. Der dieser Anklage zugrundegelegte Paragraph 130, Abs. 3 StGB ist gegenstandslos.

Die Angeklagte ist aufgrund ihrer Ermittlungen zu dem Ergebnis gekommen, daß es keinerlei forensisch nachprüfbare Angaben über den Ort der Vergasung von sechs Millionen Juden gibt, woraus die logische Folgerung zu ziehen ist,

daß es ohne Tatort eine solche gigantische Untat auch nicht gegeben haben kann.

Das läßt sich auch durch ein Verbotsgesetz nicht ändern.

Etwas Unbekanntes kann aber auch nicht gebilligt, geleugnet oder verharmlost werden.

Ursula Haverbeck (Bild: Der Honigmann)

Die Angeklagte hat also Recht, wenn sie sagt, sie bestreitet, daß es den Holocaust gegeben habe. Bestreiten ist jedoch nicht verboten. Verboten ist nur eine lügenhafte Behauptung.

Bestreiten kann auch gar nicht verboten werden, da es der Kern jedes Strafprozesses ist. Die eine Seite bestreitet, was die andere Seite behauptet.

Würde das in einem Gesetz verboten, wären alle Strafprozesse hinfällig.

Ich beantrage Freispruch und die offizielle Erklärung, daß Frau Ursula Haverbeck den Holocaust nie geleugnet hat, das konnte sie gar nicht, da sie bis heute keine offiziell nachprüfbare Erklärung bekommen hat, wo dieses Verbrechen stattgefunden hat.

Ursula Haverbeck

PS: Im Verfahren in Detmold am 2. September 2016 erklärte die Richterin Böhm,

juristisch werde unter „leugnen“ „bestreiten“ verstanden.

Damit hätten wir neben Soziologenchinesisch und Jägerlatein auch noch Justizlanguage. Richterin Böhm verurteilte die Angeklagte zu acht Monaten ohne Bewährung.

Nach dem Urteilsspruch am 2. September hat sich dann am 5. September Herr Gerhard Menuhin schriftlich an die junge Richterin am Detmolder Amtsgericht gewandt. Dieses Schreiben wurde der Redaktion von Herrn Menuhin dankenswerterweise ebenfalls zur Verfügung gestellt. Hier der Wortlaut:

Sehr geehrte Frau Böhm,

sich als unerfahrene 38-Jährige anzumaßen, eine 87-jährige gebildete Frau, die nach reiflicher Überlegung Ihre Meinung ausspricht, zu belehren, sie sei uneinsichtig und habe „keine Chance auf Besserung“, beweist einen erschreckenden Mangel an Einsicht.

Frau Haverbeck ist nicht nur eine Dame, die altersmäßig Ihre Großmutter sein könnte, sondern sie hat eine Fülle an Erfahrung und Weisheit während ihres Leben gesammelt, die Sie nie erfahren werden.

Ich nehme an, Sie haben eine Mutter und eine Großmutter. Hat Ihre Mutter Ihnen denn nicht beigebracht, Respekt für ältere Menschen zu zeigen, die begreiflicherweise mehr wissen als Sie?

Haben Sie nie Ihre Großmutter gefragt, wie es damals war, vor dem Krieg?

Aber vor allem fragen Sie sich selbst in aller Ruhe, wenn Sie die Eigenverantwortung dazu besitzen und wenn Sie überhaupt fähig sind, den gesunden Menschenverstand einzuschalten, ob Deutsche dieser Generation oder Deutsche ganz allgemein Barbaren gewesen sein könnten.

Haben Sie keinen Stolz, Deutsche zu sein? Wenn nicht, treten Sie doch als Richterin ab. Als Umerzogene ist Ihr Platz bestimmt nicht im Gerichtsaal, wo Sie über ehrenswerte Deutsche richten und Unheil bringen.

Mit freundlichen Grüßen
Gerard Menuhin