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Von „systematischer Spurenverwischung“

Nach den verleumderischen Darstellungen durch gewisse „politisch korrekte“ PC-„Historiker“ der beiden großen deutschen Soldaten des 1. Teils des bis heute währenden Vernichtungs-Weltkrieges gegen Deutschland, des Feldherrn Erich Ludendorff und des Großadmirals Alfred Tirpitz, soll

General a. D. Dr. Franz Uhle-Wettler

Franz Uhle-Wettler – Bild: NDC-Organization

hier im 2. Teil seiner Abhandlung zu Wort kommen mit zwei Fällen von Kriegsschuldzuweisungen aus „trüben Quellen“, wie er die Aktendiebstähle, Aktenverfälschungen und Aktenvernichtungen nennt, durch die Geschichtsklitterungen zu Ungunsten Deutschlands ermöglicht wurden und weiterhin werden (Fortsetzung aus der Zeitschrift „Mensch und Maß“ 8/18):

1. Der „Rußlandfeldzug“

Die bisher vorgelegten Beispiele der PC [Politische Korrektheit] betreffen nur die Zeit des Kaiserreichs und damit eine Epoche, bei deren Darstellung sich ein Historiker noch nicht ins gesellschaftliche Abseits manövrieren und seine Karriere gefährden kann.

Um so berechtigter ist die Frage, wie es mit der PC bei der Darstellung der Jahre 1933 – 1945 und der ersten Jahre der alliierten Besatzung steht.

Die Alliierten erbeuteten, veränderten und vernichteten deutsche Akten

Hier wird man – wiederum nur als Beispiel unter vielen – darauf verweisen müssen, daß die deutschen Akten lange, zum Teil jahrzehntelang, im Besitz der Siegermächte gewesen sind.

In einem Zivilprozeß würde in einem vergleichbaren Fall wohl jeder Amtsrichter urteilen, die benachteiligte Prozeßpartei dürfe klären lassen, ob ihre Akten von der Gegenpartei manipuliert wurden.

I. Nachweislich ist immerhin, daß die Briten sogar ihre eigenen Akten schon bei drittrangigen Fragen manipuliert haben. So wurden die Akten über die Ermordung der Überlebenden eines versenkten deutschen U-Bootes 1915 (Baralong-Fall) und wichtige Akten über die Erfindung deutscher Kriegsverbrechen in Belgien 1914 vernichtet.[18]

II. Auch diejenigen Akten wurden vernichtet, die der Glorifizierung des britischen Feldmarschalls Haig, Oberbefehlshabers der britischen Truppen in Frankreich 1915 – 1918, im Wege standen.[19]

III. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde vernichtet, was Licht auf die Frage geworfen hätte, weshalb die Briten völkerrechtswidrig die Wlassow-Soldaten und zudem auch die dabei arretierten Exil-Russen und sogar das deutsche Rahmenpersonal an die Sowjets ausgeliefert haben.[20]

IV. Akten über die Ermordung deutscher Schiffbrüchiger durch die Royal Navy im Zweiten Weltkrieg sind sogar nach Auskunft des Foreign Office vernichtet worden.[21]

V. Und schließlich wurden viele derjenigen Akten vernichtet, die gezeigt hätten, weshalb die britische Regierung die Kontaktversuche des deutschen Widerstandes zurückgewiesen oder unbeantwortet gelassen hat.[22]

VI. Weiterhin haben die Briten nicht nur in die eigenen, sondern auch in die erbeuteten Akten eingegriffen. Die deutschen Akten über Friedensfühler 1939/40 „went missing when they were in Allied hands after the war“, gingen verloren, als sie nach dem Krieg in alliiertem Besitz waren.[23]

Allerdings: Die Akten „gingen“ nicht verloren, denn sie hatten keine Beine, sondern jemand muß am Werk gewesen sein.

VII. Weiterhin sind „deutsche“ Akten aufgetaucht, die – von wem? – produziert wurden. Schon im Nürnberger Hauptprozeß soll die Anklage Dokumente vorgelegt haben, die nicht einmal das dortige Gericht als Beweisstück anerkennen mochte.[24]

VIII. Bei den Folgeprozessen soll Generalarzt Prof. Dr. Rose aufgrund gefälschter Dokumente zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden sein;[25] mithin wurde er 1963 vom Bundes-Disziplinargerichtshof rehabilitiert[26]– ein ungewöhnlicher Vorgang, denn die Bundesrepublik hatte sich 1952 im „Überleitungsvertrag“, der ihr eine begrenzte Souveränität wieder zugestand, verpflichten müssen, die alliierten Kriegsverbrecher-Prozesse nicht erneut aufzurollen[27], und hat diese Verpflichtung im „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ 1991 erneuert oder erneuern müssen.

Schöne Souveränität! Man erkennt das ganze Betrugs- und Lügengebäude, das besonders offenkundig die heutige Politik ausfüllt und mit dem das tapfere Deutsche Volk niedergemacht werden soll.

IX. Das sogenannte „Hoßbach-Protokoll“ aus dem November 1937 wird sogar von Amerikanern als das berühmteste und umstrittenste Dokument der NS-Zeit bezeichnet, weil die Überlieferung und der Zustand rätselhaft seien; Manipulation ist mindestens möglich.[28]

X. Eine Ansprache des deutschen Generalstabschefs, des Generalobersten Halder, wurde vermutlich von den Alliierten gefälscht (und vom Institut für Zeitgeschichte als echt deklariert).[29]

Beim Nürnberger Prozeß gegen die „Südost-Generale“ verwendete die Anklage nur „ausgewählte“ Dokumente, gestattete der Verteidigung aber keinen Einblick in die Gesamtheit der ihr vorliegenden deutschen Dokumente. Als die Briten später die Akten zurückgaben, hatten sie zahlreiche Namen unkenntlich gemacht. Besonders wichtige Akten wurden erst später zurückgegeben – und niemand weiß, ob die Akten dann wieder vollständig waren.[30]

XI. Aus dem umfangreichen Archivgut der Wehrmacht-Untersuchungsstelle für deutsche und alliierte Kriegsverbrechen wurden vor der Rückgabe die westalliierten Fälle herausgenommen.[31]

XII. Schließlich scheinen auch die belgischen (oder die französischen?) Archive gelegentlich gesäubert worden zu sein. [32]

XIII. Interessant ist bei alledem heute nur noch die Frage, wer diese „Dokumente“ produziert hat. Man darf wohl vermuten, daß nicht zufällige Sekretärinnen oder Amtsboten, sondern stärkere Kräfte am Werke waren, und niemand weiß, was sie sonst noch veranlaßt haben.

Die zeitweilige Herrschaft über die Archive hat eine zusätzliche negative Wirkung: Die „Waffengleichheit“ zwischen „Anklage“ und „Verteidigung“ ist zerstört. Das aber ist bedeutsam.

Nach dem Ersten Weltkrieg mußte ein bedenkenloser Ankläger damit rechnen, daß die Gegenseite Akten vorlegte, die ihn widerlegten. Das setzte seinem Erfindungsreichtum Grenzen.

Zudem konnte jeder Angeklagte sicher sein, daß wenigstens seine eigenen Akten nicht negativ manipuliert worden waren.

Diese wesentlichen Bedingungen jedes fairen geschichtlichen („Gerichts“-)Verfahrens sind unwiederbringlich verloren.

Insgesamt ergibt sich die Folgerung, daß die erst nach Jahrzehnten zurückgegebenen deutschen Akten nicht über jeden vernünftigen Zweifel erhaben sind, zumal die zeitweiligen alliierten Besitzer ein essentielles Interesse an deren Aussagen hatten.[33]

XIV. Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang Robert Kempner, der amerikanische Anklagevertreter im Nürnberger Prozeß. Obwohl Jurist, eignete er sich „zwei Überseekoffer und 21 Kisten voller Nazi- und Wehrmachtsdokumente“ an, die nach seinem Tode und Auflösung seines Haushalts bei einem Müllhändler landeten.

Als die amerikanische Justiz 2003 von dem Vorfall erfuhr, griff sie ein und setzte einen Vergleich durch: Die Hälfte der Dokumente bleibt zum gewinnbringenden Verkauf beim Müllhändler, die andere Hälfte geht „ans amerikanische Holocaust-Museum oder ans Nationalarchiv in Washington“, vom Eigentümer, der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches war dabei keine Rede.[34]

Das wirft ein grelles Licht auf die „Holocaust-Industrie“!

Zur Beurteilung des PC-Niveaus der deutschen Geschichtswissenschaft gehört die Tatsache, daß eine Untersuchung der deutschen Akten auf Vollständigkeit und „Ergänzungen“ schwer vorstellbar ist. Es gibt deshalb nur Zufallsfunde. Vielleicht läßt auch hier

George Orwells Wahrheitsministerium

grüßen. Als ein Beispiel für die hieraus resultierenden wichtigen Konsequenzen darf geschildert werden, wie unsere Historiker heute die Entstehung des deutsch-sowjetischen Krieges 1941 meist darstellen.

Die Problematik der deutschen Akten ist erörtert worden. Verläßliche Memoiren der Hauptakteure, also Hitlers, Ribbentrops, Görings usw., zur Ergänzung der Akten gibt es nicht.

Insgesamt ist mithin die deutsche Quellenlage viel dürftiger als für viele Kriege der Moderne – über deren Entstehung dennoch die Historiker heute noch streiten.

Auf der sowjetischen Seite ist der frühzeitige Aufmarsch großer Truppenmassen unbestritten. Also ist vor allem zu klären, was Stalin mit diesen Truppenmassen tun oder lassen wollte.

Doch als Quellen gibt es nur einige Memoiren, meist von hohen Generalen, aber die Verfasser mußten unter Stalin wohl äußerst vorsichtig sein. Die Archive waren bis 1991 verschlossen. Sie sind seitdem nur zeitweilig geöffnet worden; [35] das offensichtlich überaus wichtige Präsidialarchiv Stalins ist erst zu Beginn des 21. Jahrhunderts geöffnet worden – aber nur für einen engagierten Verfechter der These eines grundlosen deutschen Überfalls.[36]

Zudem dürften die Archive längst von Unerwünschtem gesäubert worden sein – es sei denn, die Sowjets hätten unter Stalin ihre Archive auch bei erstrangigen Fragen weniger manipuliert als die Briten bei drittrangigen.

Doch auch dieser Ausweg ist wohl verschlossen. Sogar Valentin Falin, engagierter Verfechter der These, daß Hitler 1941 einen friedfertigen Stalin grundlos überfallen hat, legt dar, daß die sowjetischen Archive gelegentlich gründlich manipuliert worden sind.[37]

Müßte ein Historiker angesichts dieser Quellenlage über die Entstehung irgendeines anderen Krieges urteilen, so würde er wohl zögern, sich festzulegen.

Er würde sich wohl vor allem bei der sowjetischen Seite mit Vermutungen begnügen. Doch diese Selbstverständlichkeit gilt selbstverständlich nicht für eine politische korrekte Geschichts-„wissenschaft“.

Sogar schon vor der Teilöffnung der ersten russischen Archive 1991 wußten viele Historiker genau und unwiderleglich, was Stalin 1941 mit seinen längst aufmarschierten Truppenmassen wollte – er wollte nur den Frieden sichern.

Die Bundestagspräsidentin eröffnete 1991 am 50. Jahrestag des Kriegsausbruchs die Bundestagssitzung mit einer Schweigeminute sowie mit einem Bekenntnis zur Überfallthese; die uns oft zur Zivilcourage ermahnenden Abgeordneten leisteten betroffen Trauerarbeit.

Unter diesen Umständen ist natürlich, daß sich manch ein Verfechter der politisch korrekten Überfallthese bemerkenswerter Methoden bedient. Als sich gegen Ende der achtziger Jahre erste Stimmen zugunsten der These meldeten, Stalin habe 1941 ebenfalls angreifen wollen, antwortete „Die Zeit“ mit ganzseitigen Artikeln unter der Überschrift:

„Verteidigungslügen – Warum die Mär vom Präventivkrieg wiederbelebt wird.“[38]

Das ähnelt dem Ton der mittelalterlichen, der Hitlerschen und der Stalinschen Inquisition:

Die Wahrheit ist offenbart und mithin offenbar.

Wer Offenbares leugnet, kann nur verstockt sein. Der Historiker braucht mithin nur zu demaskieren, „warum“ die „Lügen“ nun „wiederbelebt“ (Die Zeit) werden.

Und stets wird der Ungläubige aus der Kirchenordnung ausgeschlossen – er ist Christenketzer, Trotzkist, Volksschädling oder, heute, Revisionist.

2. Die PC bei Kreta

Als letztes Beispiel – nur Beispiel! – einer politisch korrekten Geschichtsschreibung:

Wer sich mit der Eroberung Kretas durch deutsche Fallschirm- und Gebirgsjäger 1941 beschäftigt hat, weiß:

Unmittelbar nach Ende der Kämpfe hat General Student befohlen, mehrere Dörfer zu zerstören und die erwachsenen Männer zu erschießen (oder: zu ermorden). Das zu schildern ist berechtigt.[39]

Fraglich ist allerdings, wie das Geschehen heute geschildert wird. Typisch ist eine 1993 erschienene Darstellung des Amerikaners Gerhard Weinberg. Weinberg schildert den Kampf um Kreta und schließt urplötzlich den Satz an:

„Sofort nach dem Ende der Kämpfe ordnete General Student die völlige Zerstörung kretischer Dörfer an und ließ – angeblich als Vergeltungsakt – unzählige Zivilisten ermorden.“

Gründe, und seien es nur „Gründe“, führt Weinberg außer dem kurzen „angeblich als Vergeltungsakt“ nicht an – und viele einflußreiche Medien berichten das Geschehen in ähnlicher Weise.[40]

Der Leser muß schließen, auf Kreta sei nur Mordlust am finsteren Werk gewesen – bei Student, der die Befehle gab, und bei den Fallschirmjägern, die sie willig vollstreckten.

Zweifel an dieser Darstellung

kommt allerdings sofort auf, wenn man betrachtet, wie die Wehrmacht den Krieg gegen Griechenland zu führen versucht und auf dem Festland tatsächlich geführt hat: nachweislich mit fast unglaublicher Ritterlichkeit.

Als die griechischen Festungen an der bulgarischen Grenze nach tapfersterm Widerstand kapitulierten, stellten die deutschen Truppen der abziehenden griechischen Truppe häufig eine Ehrenkompanie – „Ehren“-Kompanie! – und hißten die deutsche Flagge erst, als die abziehenden Griechen außer Sichtweite waren. [41]

Die Kapitulationsverhandlungen wurden noch in den alten, überlieferten Formen geführt:

Die Wehrmacht beließ allen kriegsgefangenen Offizieren den Degen – uraltes Symbol der Achtung vor dem Besiegten – und nach Abschluß der Verhandlungen bat Generalfeldmarschall List die griechische Delegation demonstrativ zu einem Essen; eine solche Geste wäre schon 1918 in Compiègne undenkbar gewesen.

Sicherlich noch wichtiger: Sämtliche Kriegsgefangenen wurden sofort nach Hause entlassen, mitten im Kriege! [42]

Zur Beurteilung genügt der Hinweis auf das Datum, zu dem die Westalliierten ihre letzten Gefangenen entlassen haben: nach dem 1. Weltkrieg 1920, nach dem 2. Weltkrieg – entgegen der Genfer Konvention von 1929 [43] – erst Ende 1948, von Ostblockstaaten nicht zu reden.[44]

Doch diesen ersten Akt des Griechenlandfeldzugs erwähnen Weinberg und viele andere Autoren nicht.

Der zweite Akt:

Auf dem griechischen Kreta hatte der britische Geheimdienst Zeit gehabt, die Zivilbevölkerung zu bewaffnen und zum völkerrechtswidrigen Partisanenkampf aufzurufen.

Er wiederbelebte so eine Kampfform, von der ein anderer Brite, Lord Wellington, aufgrund seiner Erfahrungen im spanischen Guerillakrieg 1807 – 1813 geurteilt hatte, wer einen solchen Krieg beginne, der öffne die „Tore der Hölle“. [45]

In der Tat: Der britische SOE hatte die „Tore der Hölle“ geöffnet. So haben Zivilisten viele, viele Verwundete und Kriegsgefangene ermordet und dabei mit denjenigen Methoden zu Tode gequält und Leichen geschändet, die Goya in seinen Gemälden vom spanischen Guerillakrieg furchtbar darstellt.

Bezeichnend ist, daß oft genug britische Soldaten deutsche Verwundete mit der Waffe gegen die Partisanen schützen mußten – und geschützt haben. Ein amerikanischer Völkerrechtler hat einige Aussagen von Überlebenden und Zeugen veröffentlicht, zahlreiche weitere Dokumente sind im Bundesarchiv zu finden.[46]

Aber auch hiervon berichten Weinberg und DIE ZEIT (Rondholz) nichts. Sie berichten nur vom dritten Akt des Geschehens, von den Maßnahmen der deutschen Soldaten gegen die Männer derjenigen Dörfer, in denen ihre Kameraden massakriert worden waren.

Sie sprechen zudem von „angeblicher“ Vergeltung. So darf denn wohl auffallen, daß Weinbergs Werk in der deutschen Presse stets hoch und zuweilen in einer Weise gelobt wurde, die an Heiligengeschichten erinnert.[47]

Zudem wurde es „mit Unterstützung des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes“ der Bundeswehr (Vorsatzblatt) herausgegeben. Warum ausgerechnet das MGFA diesem Werk Authentizität verleihen wollte, kann man wohl vermuten.

Fortsetzung folgt

Anmerkungen

[18] P. Buitenhuis: The great war of words – Literature as Propaganda 1914 and after, London 1989, S. 27 f.

[19] Dennis Winter: Haig’s command – A reassessment, New York, 1991, hierzu auch M. Howard in London Review of Books, 25.04.1991, S. 5.

[20] N. Tolstoy: Victims of Yalta, London 1978, hierzu auch die Besprechung von R. D. Müller in Mil.geschichtl. Mitteilungen 2/1978.

[21] A. de Zayas: Die Wehrmacht-Untersuchungsstelle – Unveröffentlichte Akten über alliierte Völkerrechtsverletzungen im Zweiten Weltkrieg, München 1979, S. 32f., 377 ff.

[22] U. Schlie: Das Ausland und der dt. Widerstand, in: Mil.geschichtl. Mitteilungen l/1993, S. 165.

[23] [23] C. Ponting: Myth and reality 1940, London 1990, S. 117 ff.

[24] W. Post: Unternehmen Barbarossa, Hamburg 1995, S. 338 f., Fußnoten 44 und 84, auch 345, Note 126.

[25] G. Meyer: Besprechung von Zeitgeschichtl. Forschungsstelle (Hrsg): Der Fall Rose, in: Militärgeschichtl. Mitteilungen 2/1989.

[26] K. Ebbinghaus: Vernichten und Heilen – Der Nürnberger Ärzteprozess, Berlin 2002, biograph. Anhang, S. 640.

[27] Der Bundesrepublik wurde nur die Mitwirkung in einem Ausschuß der Siegermächte zugestanden, der Empfehlungen für „Beendigung oder Herabsetzung der Strafe oder für die Entlassung auf Ehrenwort“ aussprach, „ohne die Gültigkeit der Urteile in Frage zu stellen (without calling in question the validity of the convictions – (sans) pourront mettre en cause la validité des condamnations)“, Überleitungsvertrag vom 26.5.1952, Art. 6, zit, nach Bundesgesetzblatt 1955, S. 406 ff.

[28] Jonathan Wright: Hitler, Britain and the Hossbach-Memorandum, in: Militärgeschichtl. Mitteilungen 2/1987, S. 77.

[29] Klaus Mayer: Eine authentische Halder-Ansprache? Textkritische Anmerkungen zu einem Dokumentenfund im früheren sowjetischen Sonderarchiv, in: Mil.geschichtl. Mitteilungen 58, S. 471.

[30] H. Richter: General Lanz, Zervas und die brit. Verbindungsoffiziere, in: Mil.geschichtl. Mitt. 1/89, S. 111 ff.

[31] Franz W. Seidler: Kriegsverbrechen 1939-1945, in: A. Jebens und St. Winckler (Hrsg): In Verantwortung für die Berliner Republik – Festschrift für Klaus Hornung, Berlin 2002, S. 437.

[32] Luc de Vos: Rezension von Roger Keyes, Echec au Roi Leopold III 1940-1951, in: MGM 2/1987, S.222 f.

[33]  [33]] Eine Studie über die amtlichen Aktenpublikationen von 1800-1945 (S. Zala: Geschichte unter der Schere politischer Zensur – Amtliche Aktensammlungen im internationalen Vergleich, 2001) legt dar, „daß die alliierten Regierungen entgegen den mit der Bundesrepublik getroffenen Vereinbarungen bis zum 31. Dezember 1958 keineswegs sämtliche Akten des früheren Auswärtigen Amtes zurückgegeben haben“ (R. Thimme, Rezension der genannten Studie, in: MGM 60 (2001)Heft 2, S. 532. – Die Problematik der Akten aus anderen Bereichen (OKW etc.) wird nicht angesprochen.

[34] Der Spiegel Nr.45 2003, S.76

[35] [35]] FAZ vom 12.7.1995

[36] L. Besymenski: Stalin und Hitler – Das Pokerspiel der Diktatoren, dt. Berlin 2002.

[37] V. Falin: Die zweite Front – Die Interessenkonflikte in der Anti-Hitler-Koalition, München 1995, S. 14 ff. – G. Gillesen berichtet in der FAZ vom 30.10.1999 von einer Tagung der deutsch-russischen Historikerkommission. Bei der Tagung sei zutage getreten, daß mehrere der wichtigsten Archive noch immer, erneut oder heute weitgehend verschlossen sind, dabei das Archiv Stalins (Präsidialarchiv) und das für die Untersuchung internationaler Beziehungen unentbehrliche Kominternarchiv. Ein deutscher Historiker habe von „systematischer Spurenverwischung“ gesprochen.

[38] DIE ZEIT, 6.7.l988

[39] Auf Ersuchen des Leiters des „Königl. griechischen Kriegsverbrechenbüros“ hat der Leitende Oberstaatsanwalt Bochum Ende der 50er Jahre ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und nach langen Untersuchungen am 12.12.1963 eingestellt. Die Einstellungsverfügung nimmt die Zahl der Erschossenen mit „höchstens 200“ an (Aktenzeichen 16 Js 30/57).

[40] G. Weinberg: A world at arms, dt. Eine Welt in Waffen – Die globale Geschichte des 2. Weltkriegs, Stuttgart 1995, S. 297; ähnlich G. Rondholz in DIE ZEIT vom 20.11.1987, nachgedruckt in ZEIT-Punkte Nr. 3: Gehorsam bis zum Mord? Der

verschwiegene Krieg der dt. Wehrmacht – Fakten, Analyse, Debatte, Hamburg 1995; M. Seckendorf: Ein einmaliger Raubzug – Die Wehrmacht in Griechenland 1941 – 1944, in: J. Klotz (Hrsg): Vorbild Wehrmacht – Wehrmachtverbrechen, Rechtsextremismus und Bundeswehr, Köln 1998; im Fernsehen: Kennzeichen D, 22.7.1998.

[41] Hellenic Army General Staff, Army History Directorate: An abridged history of the Greek-Italian und Greek-German War 1940-1941, Athens 1997, S.197 f.; Abbildungen hierzu in F.Uhle-Wettler: Der Krieg – Gestern, heute und wie morgen?, Hamburg 2001, S.105, 107 sowie 183, und in ders., zus. mit A.Harvey: Kreta und Arnheim – Die größen Luftlandeoperationen des 2. Weltkriegs, Graz 2004, S.80 und 82 f.

[42] K. Olshausen: Zwischenspiel auf dem Balkan – Die Politik gegenüber Jugoslawien und Griechenland von März bis Juli 1941, Stuttgart 1973, S. 129 f.

[43] D. Fleck (Hrsg): The Handbook of Humanitarian Law in Armed Conflicts, Oxford University Press 1995, S. 364 f.; Convention vom 29.Juli 1929, Relative to the Treatment of Prisoners of War, Titel IV, Section II: Release and Repatriation upon Cessation of Hostilities.

[44] E. Maschke: Die dt. Kriegsgefangenen des 2. Weltkrieges, in: E. Maschke (Hrsg): Zur Geschichte der dt. Kgf. des 2. Weltkrieges, 15 Bände, XV: Zusammenfassung, S. 196 f.

[45] J. Fuller: Decisive battles of the Western world, II, London 1955, S. 406 f.

[46] A. de Zayas: Die Wehrmacht-Untersuchungsstelle – Unveröffentlichte Akten über alliierte Völkerrechtsverletzungen im 2. Weltkrieg, München 1979, S. 262, 366 f., 377, 385 f. – BA/MA RW 2/134-136, auch RH 28/5 und RL 33/99.

[47] Vg1. die Besprechung in den MGM 54, S. 591 ff., durch den „Wissenschaftlichen Direktor“ des MGFA, J. Förster: „Großartige Leistung eines großen Vertreters unserer (Historiker-)Zunft“ – „Opus magnum“ – „beispiellose Leistung“ – „einzigartige Krönung eines Lebenswerkes“ usw. sowie, im Zusammenhang dieser Studie besonders bemerkenswert: „souveräne Beherrschung der Quellen und immenser Sekundärliteratur“. – Weitere Fragwürdigkeiten der Studie Weinbergs darzustellen, ist hier nicht der Ort.

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