Söders Angriff und die BRD-„Justiz“
Freitag, 14. November 2025 von Adelinde
Es ist zwar schon eine Weile her, aber dennoch ak-tuell, weil es den Geist „unserer Elite“ zeigt, wie er leibt und lebt und tötet, nämlich unsere Freiheit und unsere deutsche seit Jahrtausenden gewachsene Kultur. So beschrieb
Reinhard Heuschneider
und beurteilte treffend
Söders Attacke auf die bayerische Kultur
Die Aschermittwochsrede kann gut und gern als ein Stück bayerisches Kulturgut bezeich-net werden, zugleich ist sie Ausdruck de-monstrativer Meinungsfreiheit. Damit dürfte es jetzt vorbei sein.
Schon seit rund einem halben Jahrtausend entwickelte sich der Aschermittwoch zu einem feststehenden sozialen Begriff, und zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde er durch die bayerischen Bauern zu einer Plattform für Kundgebungen, auf denen Regierung und politische Gegner heftig und deftig attackiert wurden.
Nach dem Zweiten Weltkrieg waren die jährlichen Aschermittwochsreden bereits Tradition, wobei vor allem F. J. Strauß als Agitator von sich reden machte; und keinem Betroffenen wäre es eingefallen, ihn etwa wegen Beleidigung anzuzeigen, weil er die politischen Gegner als „vaterlandslose Ge-sellen“ oder „Landesverräter“ beschimpfte.
Was im täglichen Leben vielleicht als straf-rechtlich relevant eingestuft werden könnte, galt durch ein ungeschriebenes Gesetz bei Aschermittwochsreden als von der Mei-nungsfreiheit gedeckt.
Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und der Bundesgesundheitsmini-ster Karl Lauterbach (SPD) stellten zum er-stenmal in dieser Angelegenheit Strafanzeige und versuchen nun, gemeinsam mit einer willigen Justiz, dieser bayerischen Tradition/Kultur ein Ende zu bereiten.
Der österreichische Satiriker Gerald Grosz hatte am Aschermittwoch 2023 für die AfD in dem Marktflecken Osterhofen die Rede ge-halten und vor allem Söder und Lauterbach angegriffen.
Dabei nannte er Söder, der die unverant-wortliche Corona-Plandemie samt Impf-Schwindels mit den sozial-katastrophalen Folgen eifrig mitbeworben hatte, „Södolf“, einen „Corona-Autokraten“, keinen „Lan-desvater“, sondern einen „Landesverräter“; Lauterbach bezeichnete er als „schwachsin-nigen und hirntoten Horrorclown“ und „Kla-bauterbach“; den letzten Beinamen im Hin-blick auf den Klabautermann, der bekannt-lich auf Schiffen sein Unwesen treibt und sie zum Untergang bringt, so wie Lauterbach das Gesundheitswesen zerstört.
Was Söders erbärmliche Haltung betrifft, nun, wer seine Aschermittwochsrede in Passau mitverfolgte, der stellt fest, daß er bei dieser schauspielerisch eingeübten Attacke keine Verleumdung und Beleidigung scheute, als er auf die AfD verbal eindrosch. Hier seine mar-kanten Tiraden:
„Wir dürfen unsere Sicherheit nicht für die Spinner riskieren! (…) Höcke und die AfD wollen uns ausliefern! Warum tun sie das eigentlich? Strauß hätte gesagt: ‚Die AfD ist die fünfte Kolonne Moskaus, das sind die Einflußagenten des Kreml!‘ Und sind wir ehrlich: Die wirklich vaterlands-losen Gesellen, die hocken bei denen! (…) Und die reden über Deportation von Millionen Deutschen.“
Hier übernimmt Söder schamlos die glatte Lüge, welche das deutschhassende und vom deutschen Steuergeld finanzierte Medium „Corretiv“ in die Welt gesetzt hat. Und er fährt fort:
„Jeder und jede“ – damit meinte er die angeblich zu „deportierenden“ Migranten – „ist uns lieber als Höcke oder seine Jüngerin, Frau Ebner-Steiner, die Leni Riefenstahl für Arme!
Deren Deportationspläne lehnen wir ab. Aber wenn schon jemand ausreisen soll, dann Höcke! Und zu wem? Zu Putin! Dort kann er kläffen, aber uns soll er damit verschonen! Gute Reise nach Moskau, Herr Höcke! Ade! Servus! Good by! (…)
Die AfD hat die gleichen Muster wie vor hundert Jahren. Und sage bitte keiner, er habe es nicht gewußt, er hätte es nicht kommen sehen! Die würden uns ins Ge-fängnis bringen!“
Söders Aschermittwochsrede war also – ohne Satire, aber mit theatralischen Gesten unter-mauert – gespickt von Lügen, Verleumdung, Haß und Hetze gegen eine Partei, die in nor-malen Zeiten als Partei der Mitte gelten würde und nur von jenen Personen als „rechtsradi-kal“ bezeichnet werden kann, die die Stasi-Ideologie der Merkel angenommen haben.
Und dieser Mann, der derart übel austeilt, kann nicht das Geringste einstecken und erstattet Anzeige gegen den Satiriker Grosz! Wie schimpfte Söder bei seiner Rede über Höcke?
„Dort, bei Putin, kann er kläffen!“
Bekanntlich sind es Hunde, die kläffen. Nun, wenn Söder schon solche Andeutungen macht, dann muß er, bezüglich seiner Straf-anzeige gegen Grosz, sich an das Sprichwort erinnern lassen: Getroffene Hunde jaulen auf.
Söders und Lauterbachs Anzeigen hatten Er-folg. Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft stellte Grosz einen Strafbefehl von 90 Tages-sätzen a 400,- € aus, das wären 36.000 €. Der Satiriker legte Einspruch ein, sodaß es am 8. April 2024 beim zuständigen Amtsgericht Deggendorf zur Hauptverhandlung kam, die sich m. E. als Prozeßfarce erwies.
Ich hatte mich unter die ca. 30 Zuschauer gemischt, konnte den Prozeßverlauf leidlich verfolgen und mir ein gutes Bild über die auftretenden Charaktere machen. Grosz und seine drei Anwälte argumentierten gut und sachlich, wobei sie auf jede Spitzfindigkeit verzichten konnten, denn die Fakten spra-chen für sich.
Aschermittwochsreden sind nun einmal provokativ und überspitzt; davon nahm und nimmt sich niemand aus, schon gar nicht der Anzeiger Söder, wie seine oben genannte Aschermittwochsrede in Passau beweist.
Und was Lauterbach betrifft, dessen desa-ströse Politik als Gesundheitsminister, seine Widersprüche und falsche Angaben und Entscheidungen, seine gemeingefährliche Politik hat Grosz mit Satire kommentiert.
Denn wes’ Geistes Kind Lauterbach ist, hat er vor allem mit der Corona- und Impf-Lüge bewiesen. Wüßte man nicht, wieviel gesunde Menschen durch eine aufgedrängte Giftbrühe, die wissenschaftlich nicht erforscht war und deren Garantieübernahme Pfitzer wohlweis-lich abgelehnt hatte, ihr Leben verloren, man könnte fast lachen über den Unsinn, den Lauterbach so oft von sich gab; zum Beispiel, als er einmal 2022 tönte, man müsse die Impfpflicht schnell beschließen, denn man dürfe nicht darauf warten, da sie überflüssig werde…
Und dann war da noch die Sache mit dem Knicker, eine österreichische Bezeichnung für Messer. Grosz soll während seiner Ascher-mittwochsrede damit allgemeingefährlich hantiert haben. Allerdings stellte sich heraus, daß es sich bei dem „Messer“ um einen Fla-schenöffner gehandelt hatte. Diese Gefahr wäre also gebannt.
Es darf übrigens daran erinnert werden, daß die vielfachen täglichen Messerattacken von hereingebetenen Ausländern nicht mit Fla-schenöffnern, sondern mit tödlichen Messern durchgeführt werden; aber da redet man bes-ser nicht darüber, sondern läßt sich lieber über Aschermittwochsredenflaschenöffnerknicker aus.
Der Anklagevertreter war Oberstaatsanwalt Oliver Baumgartner. Eine gute Wahl für jene, welche die bayerische Tradition der Ascher-mittwochsreden entsorgen wollen, denn er-fahrungsgemäß kann eine angebliche Straftat auf noch so wackligen Beinen stehen, Baum-gartner postuliert sie als erfüllt, was ihn auch als Ankläger für sogenannte Holocaust-Pro-zesse ideal macht.
In einem einstündigen Plädoyer versuchte er diese bayerische Tradition quasi auszuhe-beln. Dabei scheute er sich nicht, in grotesker Weise zu behaupten, daß die Satire des Ange-klagten eventuell zu Mord führen könnte (!), wobei er auf den 2019 an Walter Lübcke ver-übten Mord verwies!!!
Ja freilich, bei dem Bemühen, etwas Unrea-listisches zurechtzubiegen, können tat-sächliche Mordaufrufe, wie etwa die von Aachen („AfD-er töten“) und die tatsächlichen Beleidigungen (z. B. die „Nazi-Schlampe“ Alice Weidel) durchweg „vergessen“ werden.
Vergessen ist dann auch die Gleichheit vor dem Gesetz gem. Art. 3 GG. Und so verwun-dert es nicht, wenn der Herr Oberstaatsanwalt in der Strafzumessung noch einen draufset-zte und für den Angeklagten 150 Tagessätze á 170 €. forderte. Damit wäre Grosz vorbe-straft.
Und die Richterin Julia Schindler, relativ jung an Jahren, sprach sie den Angeklagten frei? Nein, sie schloß sich den merkwürdigen Aus-führungen Baumgartners grundsätzlich an und verurteilte Grosz zu einer Strafe von 90 Tagessätzen á 165 €.
Damit wäre der Verurteilte zwar nicht vor-bestraft, aber die Absicht der Berufsdemo-kraten, nämlich in die Serie von antideut-schen Verboten auch die freie Aschermitt-wochsrede aufzunehmen, erreicht.
In der Praxis sähe das so aus, daß zukünftig bei diesen traditionellen Reden wie bisher „politisch korrekt“ gegen alles Deutsche gehetzt, gelogen und verleumdet werden dürfte, hingegen ein pro-deutsch Gesinnter seine Worte auf die Goldwaage legen oder – wie es ein Verteidiger von Grosz sarkastisch formulierte – sein Redemanuskript vorher beim Staatsanwalt einreichen und dieser bei der Regierung um Genehmigung anfragen müßte.
Ferner meinte die Verteidigung vorsichtig, es entstehe der Eindruck, daß unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden, wer was sagen dürfe. Das sei eine Gefahr für die Demokratie.
Verständlich, daß Volljuristen es nicht wagen, die nackte Tatsache auszusprechen: In der BRD gibt es keine Gewaltenteilung und damit keine unabhängigen Richter; der Beweis: Die Richter werden vom Justizminister bestellt. Da letzterer als Minister sowohl der Exekutive als auch der Legislative angehört, verkörpert er die drei Gewalten in einer Person.
Der Brötchengeber eines Richters ist also die jeweilige Regierung. Thorsten Schleif, amtie-render ordentlicher Richter, drückt es in seinem Buch „Wo unsere Justiz versagt“, S. 170, folgendermaßen aus:
„Jeder deutsche Richter verdankt sein Richteramt der Regierung. Und jeder deutsche Richter verdankt seine Be-förderung der Regierung. Und jeder deutsche Richter weiß, daß seine Karriere abhängt von der Regierung. Ist es daher verwunderlich, wenn diese Umstände bei den Entscheidungen der Richter – bewußt oder unbewußt – Berücksichtigung finden?“
Selbstverständlich unterstelle ich der Amts-richterin Julia Schindler nicht, um diese Binsenweisheit gewußt zu haben. Sollte sie aber darum gewußt haben, dann ist es trotzdem durchaus möglich, daß sie das Urteil aus freien Stücken und nach ihrem freien Ermessen gefällt hat.
Daß sie diese „Attacke auf den politischen Aschermittwoch“ – so Anwalt Müller, einer der Verteidiger von Grosz – durch ihr außerge-wöhnliches Urteil absegnete und somit dem Wunsch der Bundes- und bayrischen Landes-regierung nach Bestrafung voll und ganz entsprach, ist natürlich reiner Zufall.
Wie geht es weiter? Gerald Grosz hat Beru-fung eingelegt. Hat er eine Chance auf Freispruch? Ja, die hat er, allerdings nur, wenn der Vorsitzende des Berufungsgerichts gegen die Interessen der Regierung urteilen und damit seine Karriere aufs Spiel setzen würde.
Damit aber wäre der Freispruch noch nicht rechtskräftig, denn der Oberstaatsanwalt würde Revision beantragen, die aller Wahr-scheinlichkeit nach gewährt würde, das heißt, der Fall würde wahrscheinlich an eine andere Kammer des Landgerichts Deggendorf zu-rückverwiesen werden.
Das aber heißt wiederum, auch der Richter dieser Neuverhandlung würde bei einem Freispruch gegen die Interessen der Regie-rung handeln und somit seine Karriere aufs Spiel setzen.
Hat die BRD-Justiz überhaupt eine nennens-werte Anzahl von Richtern, die bereit sind, unabhängig zu urteilen und sich damit selbst ins Aus stellen? Leider nein, sagt die Erfah-rung.
Man braucht also kein Nostradamos oder Mühlhiasl zu sein, um zu prophezeien: Grosz wird nicht freigesprochen werden. Wer die Macht hat, hat das Recht.
Die Voraussetzung für gerechte Urteile unter den gegebenen Umständen der nicht vorhan-denen Gewaltenteilung wäre allein eine Bun-desregierung sowie Landesregierungen, die deutsche Interessen vertreten. Das aber wür-den die Strippenzieher der „Regierenden“ nicht zulassen.
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Söder hat in München einen Bürgerbeauftragten in der Bayerischen Staatsregierung sitzen.
Dieser wurde von einem in Not geratenen Bürger angeschrieben und nach mehrwöchiger Wartezeit darüber in Kenntnis gesetzt, ohne auch nur annähernd auf den Sachverhalt eingegangen zu sein, daß hier keine Hilfe geleistet wird. Warum auch? Ein Bürgerbeauftragter existiert, das reicht.
Ein offensichtlicher Betrugsfall wurde somit nicht zur Kenntnis genommen – hilf dir selbst, sonst hilft dir keiner. Angeschriebene Behörden, deren kommunale Aufsicht völlig regungslos die Klage entgegennahmen, sprechen nach Monaten der Bearbeitungsverzögerung von „ollen Kamellen“!
Den Kläger hat es seine Existenz gekostet, und er ist heute im Alter hoch verschuldet. Eine solide kleine Firma, kein Bauprozeß, kein Skandal – einfach zur falschen Zeit mit Zinsbetrug und Beamtenfehlverhalten in Kontakt gekommen – erledigt und mit zwielichtiger Rechtsanwaltsberatung, zwei Finanzgutachten und Kontenprüfungsverfahren, die nachweisbar keine Schuld beim Kläger ermitteln konnten, mit vereinten staatlichen Kräften in den Ruin getrieben.
Sicher, vom Schicksal ziehe ab die Eigenschuld, was übrig bleibt, trag mit Geduld. Warum? Geduld mit wem? Wer das nötige Geld hat, kann der Ungerechtigkeit ein Ende setzen. Wer nicht, muß sie ertragen.
Heute bildet die hoch verschuldete Regierung wieder die Armeepflicht, um eine völlig irritierte deutsche, immer schauriger werdende Wirklichkeit zu verteidigen. Gegen wen? Gegen Illegale? Gegen den Islam? Gegen den Russen? Gegen den Wunsch der Grenzschließung? Gegen psychische Ausnahmezustände? Gegen Schuldunfähige? Gegen Beutemacher der ganzen Welt? Gegen Pazifisten?