Offener Brief zum Migrationspakt

Schon vergessen?

Der UNO-Migrationspakt

Schnell folgt in der Politik Ereignis auf Ereignis, und wir verlieren leicht das Wichtigste aus den Augen.

Daher ist es nicht zu spät, die Argumente einer Kritik auch jetzt, Monate nach Zustimmung des Bundestages zum Migrationspakt, zu lesen.

Gudrun Klink

in den Herrenwiesen 4, 74653 Ingelfingen

hat einen

Offenen Brief an die Bundestagsabgeordneten des Deutschen Bundestages

der 19. Wahlperiode per Mail 19. November 2018 geschrieben, der auch hier veröffentlicht werden soll.

Sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages,

[…] Da auch Israel, von Deutschland immer hofiert, den Pakt ablehnt, so besteht doch wahrlich auch für die BRD kein Grund, die Gründe Israels, die genauso gut für uns zutreffen, vom Tisch zu wischen.

Und es mehren sich die Stimmen derjenigen, die in dem UN-Migrationspakt den Einzug einer Meinungsdiktatur sehen.

Dazu muß man sich nur das Ziel 17 und Punkt 33 mit Unterpunkten anschauen. Dieser Abschnitt enthält unglaubliche Forderungen:

Ziel 17: Beseitigung aller Formen der Diskriminierung und Förderung eines auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurses zur Gestaltung der Wahrnehmung von Migration

Die „Wahrnehmung von Migration“ soll also beeinflußt werden, positiv, das ist klar.

Weiter geht es mit Punkt 33:

(Die Hervorhebungen sind nicht im Original, sondern von mir.)

33. Wir verpflichten uns, … alle Formen der Diskriminierung zu beseitigen und Äußerungen, Handlungen und Ausprägungen von Rassismus, Rassendiskriminierung, Gewalt, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz gegenüber allen Migranten zu verurteilen und zu bekämpfen.

Sehr merkwürdig, daß hier nicht steht: Äußerungen, Handlungen und Ausprägungen von Rassismus, Rassendiskriminierung, Gewalt, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz sowohl gegenüber Migranten als auch gegenüber den Einheimischen zu bekämpfen. Können Sie das erklären?

So läuft es darauf hinaus, daß Ausländer vor eventuellen Taten des Aufnahmevolkes geschützt werden, die Einheimischen jedoch schutzlos den gleichen Taten ausgeliefert sind.

Das kann nicht sein?

Schon Kristina Schröder und Cem Özdemir haben thematisiert, daß auch gegen Deutschfeindlichkeit vorgegangen werden solle, aber passiert ist bisher nichts.

Außerdem sind die Begriffe so weit gefaßt, daß jede Kritik zur Diskriminierung wird oder werden kann. Der Willkür sind somit Tür und Tor geöffnet.

Unter Punkt 33a taucht der neue Begriff: Haßstraftat auf. Was soll das sein? Wer wertet, ob etwas Haß ist oder nicht?

Dem Wort nach geht es hier jedenfalls nur um Meinungsäußerungen, die nicht zu Gewalt aufrufen. Und genau das ist ein Verstoß gegen die im

General comment No. 34 Article 19: Freedoms of opinion and expression  der Vereinten Nationen festgelegten Bedingungen zur Meinungsfreiheit. Siehe Anhang

Der Flüchtlings-Pakt wiederum verlangt, „Haßstraftaten und schwerere Haßstraftaten, die sich gegen Migranten richten“, zu bestrafen:

33a) Rechtsvorschriften erlassen, umsetzen oder aufrechterhalten, die Haßstraftaten und schwerere Haßstraftaten, die sich gegen Migranten richten, unter Strafe stellen, …

Damit sind Haßstraftaten gegen alle Nichtmigranten ausdrücklich nicht strafbar. Das ist ja ein

Rassismus ohne gleichen!

Unter Punkt 33a im Pakt heißt es weiter:

Strafverfolgungs- und andere Beamte darin [zu] schulen, solche Straftaten und andere Gewalttaten, die sich gegen Migranten richten, zu erkennen, zu verhindern.

Diese Forderung leitet ein neues Zeitalter ein:

Das Zeitalter von Willkür, Schnüffelei und Denunziantentum gegen das eigene Volk.

Das hatten wir nun doch schon zweimal, daß der Staat seine Beamten dazu anhielt, allgemein menschliche Grundrechte der eigenen und zum Teil auch fremder Landsleute mit den Füßen zu treten, ja sie zur Denunziation aufzufordern.

[…]

33b setzt nochmal einen oben drauf:

33b) Migranten und Gemeinschaften befähigen, jede Aufstachelung zu Gewalt gegen Migranten anzuzeigen, indem sie über vorhandene Rechtsbehelfsmechanismen informiert werden, und sicherstellen, daß diejenigen, die sich aktiv an der Begehung einer Haßstraftat gegen Migranten beteiligen, zur Rechenschaft gezogen werden.

Die Ausländer werden damit gegen die Einheimischen geradezu aufgestachelt, in Stellung gebracht, ja, sie werden instrumentalisiert.

Auch die Ausländer haben doch mitbekommen, wie der Haßmord an einem Chemnitzer Bürger durch mehrere Asylbewerber am 26.8.2018 in „Hetzjagden gegen Ausländer“ umgelogen wurde. Sie wissen, wie die Wahrheit in Deutschland „gemacht“ wird.

Herr Maaßen, der sich der Wahrheit verpflichtet fühlte und fühlt und offen sagte und sagt, es gäbe keine Beweise für Hetzjagden[I], (auch Herr Kretschmer[II] und die Generalstaatsanwaltschaft[III] äußerten diese Ansicht!) wurde deswegen seines Amtes enthoben!

Inzwischen ist die Herkunft des angeblichen Videos geklärt und bestätigt diese Aussagen.[IV]

Wenn wir an diesem Beispiel gesehen haben, wie die Wahrheit auf den Kopf gestellt werden darf, dann kann sich jeder ausmalen, wie Punkt 33 bis 33b Möglichkeiten schafft, dem einheimischen Volk „Haßstraftaten“ zu unterstellen, mit dem entsprechenden Strafverfolgungsmuß.

Nicht nur, daß damit der Boden für Willkür und Anarchie geschaffen wurde, nein, darüber hinaus verpflichtet sich der Staat auch noch als Helfershelfer gegen das eigene Volk im Schulterschluß mit den instrumentalisierten Ausländern handeln zu müssen.

Das bedeutet Diktatur und Krieg gegen das eigene Volk. Das widerspricht dem Völkerstrafgesetzbuch und es ist ein unverjährbares Verbrechen.

Ich hoffe und denke, Sie alle lehnen eine Diktatur ab, gerade eine Meinungsdiktatur. Wenn Sie sich auch gegenüber der AfD oft undemokratisch verhalten, in bester Absicht natürlich, um ein neues Drittes Reich zu vermeiden, so müssen Sie sich doch fragen:

1. Was war die Ursache dafür, daß im Dritten Reich die Menschen nicht aufstanden?

2. Ist eine Eingrenzung der Meinungsfreiheit nur in einer Richtung diktatorisch, in der anderen nicht?

Zu 1: Zunächst war es der mangelnde Respekt vor Andersdenkenden und -seienden. Im zweiten Schritt wurde daraus die pauschale Anschuldigung, daß diese Personenkreise für bestimmte Mißstände oder Verbrechen verantwortlich seien. Ihre Ansichten oder Ihr Anderssein wurde zum Verbrechen erklärt.

Damals war mit der Ausgrenzung der Meinungen oder Menschen die Ächtung dieser Menschen verbunden, so daß der Staat auch mit seinen juristischen Instanzen diesen Menschen allgemein menschliche Rechte ohne Gewissensbisse aberkannte.

Das gipfelte darin, daß Menschen mit bestimmten Bekenntnissen, Überzeugungen oder Rassezugehörigkeiten ins KZ gesperrt und/oder vernichtet wurden.

Wie ist es heute?

Wir können schnell Parallelen zwischen den heutigen Antifaschisten und den damaligen Nazis erkennen:

Die Antifaschisten wollen wie damals bestimmte Meinungen von der Meinungsfreiheit ausgrenzen, indem sie diese einfach als „Verbrechen“ bezeichnen. Sie gehen mit Gewalt und Zerstörung gegen Menschen und Sachen vor, die mit einer in ihren Augen „falschen“ Meinung verbunden sind.

In einer wirklichen Demokratie ist aber jede friedliche Meinungsäußerung, die nicht zu Gewalt aufruft, aber neue politische Wege fordert, zu dulden, auch wenn die bisherigen Parteien oder Machtträger sich dadurch in ihrer Erhaltung bedroht sehen.[V]

Aus relativ harmlosen Anfängen entstand also damals willkürlicher Staatsterror. Der Staat und bestimmte Gruppierungen definierten, was gut und richtig war, und setzten diese Anschauungen mittels Angriffen und anderer Verbrechen durch.

Und genau das führte zu einer verängstigten Haltung des Wegschauens und Duldens von Unrecht und Verbrechen gegenüber anderen. Man wollte schließlich in Ruhe leben und nicht mit stigmatisierten Vereinigungen oder Personen in Verbindung gebracht werden. Denn dies war gleichbedeutend mit Gefahr für einen selbst.

Eine wirkliche Demokratie bedingt Freiheit der Meinung, mag sie auch noch so falsch sein. Wer das nicht aushält, ist undemokratisch und spricht letztlich dem Menschen eine Demokratiefähigkeit ab.

Denn er geht davon aus, daß die Menschen nicht selbst urteilsfähig seien, sondern einer Führung bedürften. Das Vorbild echter Demokraten sollte Voltaires Ansicht sein:

Ich lehne ab, was Sie sagen, aber ich werde Ihr Recht, es zu sagen, bis auf den Tod verteidigen.

Bitte erklären Sie doch in diesem Zusammenhang auch, wie es sein kann, daß der Petitionsausschuß des Bundestages Petitionen gegen den Migrationspakt nicht veröffentlicht!

Wie ist die Argumentation „Petitionen dieser Art seien geeignet, den interkulturellen Dialog zu belasten“[VI] zu verstehen?

  • Man könnte ob solcher Auslassungen meinen, die antwortende Stelle stellte Vorstellungen von einer Belastung eines Dialogs über demokratische Grundrechte. Da kann ich nur fragen: Halten die Abgeordneten dieses Vorgehen für richtig?

  • Ist es demokratisch, wenn Meinungseinschränkungen erfolgen, weil durch Meinungsäußerungen Irritationen entstehen könnten?

Sie wollen also einem Migrationspakt zustimmen, der die freie Meinungsäußerung offen für gefährlich hält und Strafen dafür fordert? 

Auch die Bildzeitung hat den Finger in die Wunde gelegt, denn wie anders soll das von der Bildzeitung gebrachte Zitat verstanden werden, als daß es dann nicht mehr erlaubt ist, sich kritisch zur Migrationsfrage zu äußern. (Das paßt dann auch zu dem oben beschriebenen Bescheid des Petitionsausschusses)

Ah ja! Klingt wie: „Ein Teil der Antworten würde die Bevölkerung verunsichern.“

Bevor Deutschland zustimmt, ist eine transparente Diskussion nötig, auch über die Kritikpunkte: Manche Formulierungen des Paktes klingen nämlich so, als dürfe man die Schattenseiten von Migration nicht beleuchten, sondern müsse alles ganz wunderbar finden. Immer und überall.

Die Berichterstattung über Zuwanderung solle „objektiv und hochwertig“ sein, heißt es in dem Dokument. Wer diese schwammig gehaltenen Standards nicht erfüllt, muß sogar mit Sanktionen rechnen, mit der Streichung von staatlicher Unterstützung.

Sollen künftig die Regierungen darüber entscheiden, was guter und was schlechter Journalismus ist?

Das klingt entgegen allen Beteuerungen nicht nach Pressefreiheit.

Man kann den Eindruck nicht loswerden, daß dieser Pakt nicht nur Migration lenken will, sondern auch die Meinung darüber. Das muß die Bundesregierung erklären. Oder die Zustimmung verweigern.“[II]

Ein weiterer Punkt ist, daß der Migrationspakt die nationale Selbstbestimmung einschränkt.

Hierfür gibt es das Völkerstrafgesetzbuch. Hier werden folgende Straftatbestände aufgeführt:

http://dejure.org/gesetze/VStGB/6.html

Diese Straftatbestände verjähren nicht!

  • 6 Völkermord

(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,

1. ein Mitglied der Gruppe tötet,

2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,

3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,

4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,

5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 5 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Darüber hinaus hat auch das Bundesverfassungsgericht Leitsätze zum Beschluß des 2. Senats vom 21.10.1987 (S. 17) formuliert:

Aus dem Wahrungsgebot (dem „Festhalten an der deutschen Staatsangehörigkeit und damit an der bisherigen Identität des Staatsvolkes des deutschen Staates“) folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten.

Ich darf Sie auch an die Bundestags-Entschließung 13/4445 vom 23.4.1996 erinnern, die auf Initiative von Abgeordneten der CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen erfolgte und in welchem die Bundesrepublik die chinesische Zuwanderungs-Politik in Tibet verurteilt, weil dies „in bezug auf Tibet zur Zerstörung der Identität führt“.

[…]

Waren denn damals sowohl alle Parteien des Bundestages samt den Grünen rechtsradikal?

Oder warum ist es heute rechtsradikal, wenn wir unsere Identität bewahren wollen und sie durch die Masseneinwanderung gefährdet sehen?

Oder sind nur chinesische Einwanderer identitätsbedrohende Einwanderer?

Sogar noch 2008 ging es um dieses Thema, als es um die Teilnahme an den olympischen Spielen in China ging. Sie erinnern sich?

Ich erwarte Ihre Antworten dazu, und ich erwarte, daß Sie sich selbständig mit den Original-Texten des Migrationspaktes befassen und nicht einfach die Dinge glauben, die Andere ihnen in Auszügen und schon interpretiert zur Verfügung stellen!

Immerhin ist jeder von Ihnen gewählt, um die Interessen des Deutschen Volkes zu vertreten und seine unveräußerlichen Rechte und seine Identität zu schützen. Dafür werden Sie fürstlich bezahlt und haben daher auch eine entsprechende Verantwortung. Völkermord auch am eigenen Volk ist ein unverjährbares Verbrechen.

[…] Selbstverständlich wird die souveräne Entscheidungsfreiheit der Bundesrepublik damit eingegrenzt, und wir werden im eigenen Heimatland rechtlos. Dazu finden sich im Internet genügend juristische Ausführungen, die auch Ihnen zur Überprüfung zugänglich sind.

Beispiel: Wie wirkt «Soft Law» wirklich? – «UNO-Migrationspakt ist kein reiner Papiertiger»[III]

Gerne sehe ich Ihren Antworten entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Gudrun Klink

[I] https://www.gmx.net/magazine/politik/hans-georg-maassens-abschiedsrede-wortlaut-33276942

[II] https://www.welt.de/politik/deutschland/article181424984/Kretschmer-zu-Chemnitz-Gab-keinen-Mob-keine-Hetzjagd-keine-Pogrome.html

[III] https://www.publicomag.com/2018/09/sachsens-generalstaatsanwaltschaft-widerspricht-merkel/

[IV] https://www.tichyseinblick.de/meinungen/tichys-einblick-fand-die-herkunft-des-chemnitz-videos-heraus/

[V] Die Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht und wird in Verfassungen als ein gegen die Staatsgewalt gerichtetes Grundrecht garantiert, um zu verhindern, daß die öffentliche Meinungsbildung und die damit verbundene Auseinandersetzung mit Regierung und Gesetzgebung beeinträchtigt oder gar verboten wird. In engem Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit sichert die Informationsfreiheit den Zugang zu wichtigen Informationen, ohne die eine kritische Meinungsbildung gar nicht möglich wäre. Das Verbot der Zensur verhindert die Meinungs- und Informationskontrolle durch staatliche Stellen. Im Unterschied zu einer Diktatur sind der Staatsgewalt in einer Demokratie die Mittel der vorbeugenden Informationskontrolle durch Zensur ausdrücklich verboten. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Meinungsfreiheit

[VI] https://www.bz-berlin.de/berlin/kolumne/bundestag-zensiert-petitionen-der-buerger-zum-uno-migrationspakt

[I] https://www.bz-berlin.de/berlin/kolumne/bundestag-zensiert-petitionen-der-buerger-zum-uno-migrationspakt

[II] https://www.bild.de/politik/kolumnen/kolumne/kommentar-bitte-offen-sprechen-58270474.bild.html

[III] https://www.srf.ch/news/schweiz/wie-wirkt-soft-law-wirklich-uno-migrationspakt-ist-kein-reiner-papiertiger