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John Stuart Mill zum Revisionismus

Diskussion tut not

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John Stuart Mill ist einer der höchst geachteten Vordenker von Freiheit und Demokratie. Vieles, was er wünschte, ist in den heutigen Demokratien verwirklicht.

Doch sicher kann man sich des Erreichten nie sein. Denn wir Menschen neigen dazu, unsere eigenen Ansichten für absolut zu halten, und das, obwohl wir sehen, daß andere Menschen anders denken. Was ist also Wahrheit?

Diskussion tut not,

meint Mill. Wer seine Meinung einer Auseinandersetzung mit anderen nicht auszusetzen fähig oder gewillt ist, macht sich des Sektierertums verdächtig, kann seine Gedanken nicht selbständig in eigene Worte fassen.

Wie ist es denn gekommen, daß irgend jemandes Urteil wirklich das Vertrauen rechtfertigt? Weil er sich für die Kritik seiner Worte und Taten offen hielt. Weil er auf all das zu hören pflegte, was man gegen ihn sagen konnte, davon Nutzen zog, soweit es angebracht war …

schreibt Mill in seinem Buch “Über die Freiheit”.

Seine innerliche Freiheit zeigt ein Mensch also in seiner Offenheit gegenüber neuen Gedanken.

Was aber ist los mit einer Demokratie

  • wie der unsrigen heute, in der bestraft wird, wer bestimmte “Offenkundigkeiten” im Geschichtsgeschehen mit Gegenbeweisen in Zweifel zieht,
  • in der der Fortschritt im Erkennen mit staatlicher Macht und öffentlicher Mißbilligung bekämpft wird?

Eine solche Demokratie beschneidet das Menschenrecht auf Gedanken- und Redefreiheit und widerspricht sich damit selbst.

Keine Gesellschaft ist unabhängig, wo diese Freiheiten nicht … respektiert werden, … und keine ist vollständig frei, wenn sie nicht unbeschränkt und bedingungslos vorhanden sind.

Und Mill weist auf die “Sonderbarkeit” hin, “daß man denkt,

daß man die Prüfung einiger besonderer Prinzipien oder Thesen verbieten sollte, weil sie so gewiß seien, d.h. daß man gewiß ist, daß sie gewiß sind.

Eine Behauptung gesichert nennen, solange es jemanden gibt, der ihre Sicherheit abstreiten würde, wenn es ihm erlaubt wäre – der diese Erlaubnis aber nicht erhält -, heißt annehmen, daß wir und die mit uns Gleichgesinnten Richter über die Gewißheit sind und noch dazu richten, ohne die Gegenseite anzuhören.

Da fällt mir sofort der Art. 7 Abs. 1 des Überleitungsvertrages von 1949 für die Bundesrepublik Deutschland ein, der die Rechtswirksamkeit der Entscheidungen der Besatzungsgerichte festlegt und lautet:

(1) Alle Urteile und Entscheidungen in Strafsachen, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder einer derselben bisher in Deutschland gefällt worden sind oder später gefällt werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und sind von den deutschen Gerichten und Behörden demgemäß zu behandeln.

Das bedeutet für uns Deutsche hinzunehmen, daß auch, was falsch ist, richtig sein soll, und zwar am liebsten für alle Zeiten. Solange droht § 130,3 Stgb.

Schöne Demokratie! Und schöne alliierte “Befreier” und Demokratie-Bringer! Wenn das der sympathische Engländer John Stuart Mill noch erleben müßte …

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