Der Motor stottert, Teil 3
Montag, 2. Dezember 2024 von Adelinde
Thomas Engelhardt
Der Motor stottert – Teil III
Bei Lichte betrachtet erweist sich die Gesamtlage Bundesdeutschlands als verheerend. Die genannte Mängelliste ließe sich ellenlang und beliebig fort-setzen. In allen Bereichen hapert es.
Dem Technischen Hilfswerk (THW) fehlt es an Gerä-ten und Ausstattung, die Freiwilligen Feuerwehren sind sehr oft ungenügend und nur mit altem Gerät ausgestattet, weil die Zuschüsse seitens der Länder und des Bundes massiv zusammengestrichen wur-den und die Orte und Kommunen in vielen Fällen massiv überschuldet sind und keinen Freiraum mehr für zusätzliche Ausgaben haben (für sog. Flüchtlinge muß aber stets Geld zur Verfügung stehen).
Viele Ortswehren gehen bei den Ein-wohnern betteln und finanzieren Reparaturen und Neuanschaffungen nur noch mittels Spenden (sic.). Eine 100.000-Ein-wohner-Stadt wie Salzgitter stand unter besonderer Finanzaufsicht des Landes Niedersachsen, andere Großstädte wie beispielsweise Duisburg müssen an jedem einzelnen Tag (sic.) neue Kassenkredite aufnehmen, um ihren vom Bund auferlegten finanziellen Verpflichtungen nachzukommen (in erster Linie sind das die ausufernden finanziellen Transferleistungen).
Eine Großstadt wie zum Beispiel Dresden ent-schuldete sich, indem die städtischen Betriebe privatisiert und städtisches Eigentum (darunter der kommunalen Sozialwohnungsbestand) veräußert wurde. Dieser Masche folgten zahlreiche andere Großstädte, weswegen der Gesamtbestand des einst üppigen Bestandes von Sozalwohnungen auf ein absolutes Minimum zusammengeschmolzen ist.[1]
Moderne Neubauwohnungen werden statt dessen für Zuwanderer aus der Ukraine, für sog. Flüchtlinge aus aller Herren Länder, für die „Migranten“ gebaut. Das betrifft Groß- und Mittelstädte ebenso wie kleine Gemeinden. Durchaus üblich ist inzwischen auch die Anmietung von Wohnungen und Häusern für die meist illegal ins Land gekommenen Ausländer.
Wer bezahlt diesen Irrsinn? Die einheimischen Deutschen. Doppelt ausgebeutet, doppelt betrogen!
Eine Stadt wie Frankfurt/Main verwendet inzwischen ein Drittel des städtischen Haushalts (2023: 4,8 Milliarden Euro) für soziale Belange (davon ein über-wiegender Anteil für sog. finanzielle Transferlei-stungen an Zuwanderer, „Flüchtlinge“, neudeutsch Migranten), insgesamt 1,35 Milliarden Euro (!!!). Im Haushalt u. a. verklausuliert als „Versorgungs- und Beihilferückstellungen“.
Aufgaben, die eigtl. der Bund lösen müßte, wurden auf die Länder und Kommunen übertragen. In der Folge mußte aber beispielsweise eine Stadt wie Essen ihr gesamtes „Tafelsilber“ veräußern. Die Stadt ist praktisch „blank“.
Soviel also zum „demokratischen“ Rechtsstaat Bun-desrepublik! Der Begriff erweist sich als Worthülse, bar jeden Inhalts. Es ist ein ideologischer Begriff, der durch die Realität im Lande in hohem Maße beschä-digt wird.
Gäbe es eine Alternative? Ja, selbstverständlich, nur werden diese möglichen Alternativen von den Ange-hörigen der politischen Klasse gefürchtet, wie sich der Teufel vorm Weihwasser fürchtet.
Nachstehend werden die Einzelgesetze aufgeführt, die Teil der sog. Liberalisierung des Kapital- und Arbeitsmarktes waren. Stichworte sind 2. und 3. Arbeitsmarkt, Hartz IV (heute Bürgergeld), Fla-schensammler allerorten, Wohnungsnot, steigende Mieten, Altersarmut und und und.
Aber selbst die direkt von den Auswirkungen dieser – ausschließlich dem herrschenden Kapital dienen-den – Gesetze betroffenen Menschen kennen diese in der Regel nicht! Diese Einzelgesetze führten schritt-weise zur Erosion und letztlich Zerstörung der sog. „Deutschland-AG“.[2]
Die US-Amerikaner hatten die Auflösung dieser „Deutschland AG“ bereits in der Zeit der Kanzler-schaft von Helmut Kohl eingefordert. CDU/CSU aber hatten sich stets strikt gegen diese Forderungen verwahrt. Erst die rot-grünen Genossen im Kabinett Gerhard Schröder/Joseph „Joschka“ Fischer setzten diese US-Forderungen (genauer: die des US-Ostküstenkapitals) um.[3]
Es besteht die Frage, ob und inwieweit sie im Auftrag oder aus Unkenntnis handelten. SPDler bekräftigen bis heute, Ziel der Maßnahmen sei es gewesen, daß internationales Kapital hier investiert und Arbeits-plätze schafft. Tatsächliches Ergebnis aber war der radikale Umbau der deutschen Wirtschaft zugunsten internationaler Finanzinvestoren und Anleger sowie die Marginalisierung der großen westdeutschen Finanzinstitute.[4]
Einher ging dieser Veränderungsprozeß mit den sattsam bekannten „ergebnisorientierten“ „Optimie-rungsprozessen“, deren vorrangige Aufgabe immer und ausschließlich die Erhöhung der Profite für die Kapitalseite zu Lasten der die Gewinne Erarbeitenden darstellt.[5]
Die Liberalisierung des Kapital- und Arbeitsmarktes unter besonderer Berücksichtigung der in der Zeit der Kanzlerschaft von Gerhard Schröder (1998-2005) vom sog. Deutschen Bundestag ver-abschiedeten Einzelgesetze[6]
Chronologische Übersicht aller Rechtsakte zur Finanzmarktgestaltung seit 1990:
22.02.1990
Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Finanzmärkte (Finanzmarktförderungsgesetz)
21.12.1992
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute (4. KWG-Novelle)
13.09.1993
Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Bedingun-gen zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland im Europäischen Binnenmarkt (Standortsicherungsgesetz – StandOG)
26.07.1994
Gesetz über den Wertpapierhandel und zur Änderung börsenrechtlicher und wertpapier-rechtlicher Vorschriften
(Zweites Finanzmarktförderungsgesetz)
02.08.1994
Gesetz für kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktienrechts
28.09.1994
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute (5.KWG-Novelle)
22.10.1997
Gesetz zur Umsetzung von EG-Richtlinien zur Harmonisierung bank- und wertpapierauf-sichtsrechtlicher Vorschriften
22.10.1997
Begleitgesetz zum Gesetz zur Umsetzung von EG-Richtlinien zur Harmonisierung bank- und wertpapieraufsichtsrechtlicher Vorschriften
24.03.1998
Gesetz zur weiteren Fortentwicklung des Finanz-platzes Deutschland
(Drittes Finanzmarktförderungsgesetz)
20.04.1998
Gesetz zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Konzerne an Kapitalmärkten und zur Erleichterung der Aufnahme von Gesellschafter-darlehen (Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz – KapAEG)
27.04.1998
Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)
09.09.1998
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum amtlichen Markt an einer Wertpapierbörse (Börsenzulassungs-Verordnung – BörsZulV)
24.03.1999
Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 (StEntlG 1999/2000/2002)
14.07.2000
Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsge-setz – StSenkG)
21.12.2000
Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichts-gesetzes, insbesondere zur Durchführung der EG-Richtlinie 98/78/EG vom 27. Oktober 1998 über die zusätzliche Beaufsichtigung der einer Versiche-rungsgruppe angehörenden Versicherungsunter-nehmen sowie zur Umstellung von Vorschriften auf Euro (VAGÄnd/EuroUmstG)
18.01.2001
Gesetz zur Namensaktie und zur Erleichterung der Stimmrechtsausübung (Namensaktiengesetz)
20.12.2001
Gesetz zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unterneh-mensübernahmen (Wertpapiererwerbs-und Übernahmegesetz – WpÜG)
20.12.2001
Verordnung über die Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen (Anlageverordnung – AnlV)
20.12.2001
Solvabilitätsbereinigungsverordnung (SolBerV)
20.12.2001
Verordnung über die Kapitalausstat-tung von Pensionsfonds (Pensionsfonds-Kapitalausstattungsverordnung – PFKAustV)
20.12.2001
Verordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen von Pensionsfonds
(Pensionsfonds-Deckungsrückstellungsverordnung – PFDeckRV)
21.12.2001
Verordnung über die Anlage des gebundenen Vermögens von Pensionsfonds (Pensionsfonds-Kapitalanlagenverordnung)
27.12.2001
Verordnung über die Zusammensetzung und das Verfahren des Widerspruchsausschusses bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (WpÜG-Widerspruchsausschuß-Verordnung)
27.12.2001
WpÜG-Angebotsverordnung
27.12.2001
Verordnung über Gebühren nach dem Wertpapierer-werbs- und Übernahmegesetz (WpÜG-Gebührenverordnung)
27.12.2001
Verordnung über die Zusammensetzung, die Bestellung der Mitglieder und das Verfahren des Beirats beim Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (WpÜG-Beiratsverordnung)
22.04.2002
Gesetz über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht
19.06.2002
Gesetz zur weiteren Reform des Aktien-und Bilanzrechts, zu Transparenz und Publizität (Transparenz- und Publizitätsgesetz)
21.06.2002
Gesetz zur weiteren Fortentwicklung des Finanz-platzes Deutschland (Viertes Finanzmarktförderungsgesetz)
13.12.2002
Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFinBefugV)
05.11.2003
Erste Verordnung zur Änderung der Pensionsfonds-Deckungsrückstellungsverordnung (PFDeckRVÄndV 1)
10.12.2003
Gesetz zur Umsetzung aufsichtsrechtlicher Be-stimmungen zur Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen und Kreditinstituten (KredSanG)
15.12.2003
Gesetz zur Modernisierung des Investmentwesens und zur Besteuerung von Investmentvermögen (Investmentmodernisierungsgesetz)
05.04.2004
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2002/47/EG vom 6. Juni 2002 über Finanzsicherheiten und zur Änderung des Hypothekenbankgesetzes und anderer Gesetze
30.04.2004
Gesetz zur Förderung von Wagniskapital
12.08.2004
Erste Verordnung zur Änderung der Anlageverordnung (AnlVÄndV 1)
30.09.2004
Marktzugangsangabenverordnung
28.10.2004
Gesetz zur Verbesserung des Anlegerschutzes (Anlegerschutzverbesserungsgesetz – AnSVG)
02.12.2004
Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen
[1] Die Zahl der Sozialwohnungen nimmt seit Jahrzehnten ab. Während es in der alten Bundes-republik noch fast vier Millionen Sozialwohnungen gab, waren es 2010 noch etwa 1,66 Millionen und 2020 nur noch rund 1,13 Millionen.
[2]Eine Deutschland AG existierte zu keiner Zeit. Umschrieben wurde die Verflechtung von bundes-deutschem Großkapital (Deutsche Bank, Commerz-bank, Dresdner Bank, Allianz AG) mit der bundesdeutschen Wirtschaft.
[3]Der genannte Prozeß kann inzwischen als abgeschlossen betrachtet werden. US-Kapital ist mittlerweile in allen Bereichen der Wirtschaft präsent.
[4]Deutsche Bank, Commerzbank, Dresdner Bank.
[5]„Das Kapital hat einen Horror vor Abwesenheit von Profit oder sehr kleinem Profit, wie die Natur vor der Leere.
Mit entsprechendem Profit wird Kapital kühn. 10 Prozent sicher, und man kann es überall anwenden; 20 Prozent, es wird lebhaft; 50 Prozent, positiv wag-halsig; für 100 Prozent stampft es alle menschlichen Gesetze unter seinen Fuß; 300 Prozent und es existiert kein Verbrechen, das es nicht riskiert, selbst auf die Gefahr des Galgens.“
Qu.: Thomas Joseph Dunning: »Trades‘ Unions and strikes: their philosophy and intention«, London 1860. (Thomas Joseph Dunning (englischer Gewerkschaftsfunktionär) zitiert in seinem Buch diese Textpassage aus dem Journal »The Quarterly Review of Economics and Finance«).
[6]Qu.: Susanne Steinborn: Regulierung der Finanzmärkte in Deutschland unter Berücksichtigung der Rahmensetzung durch die EU. Kurzstudie (2009).
Anm.: Die Einzelgesetze sind nachzulesen im Bundesanzeiger, im Bundesgesetzblatt sowie in den Protokollbänden des sog. Deutschen Bundestages. Weiterführende Lit.: Rainald Ötsch, Axel Troost: Chance vertan. Zehn Jahre Finanzkrise und Regulierung der Finanzmärkte – eine Bilanz. Berlin, 2018.
Die Fima Germany wurde, nach dem, was man lesen kann, unter dem Kriegsrecht des zweiten Weltkrieges gegründet. Dazu kommt das untergeordnete Besatzungsrecht als gültiges Recht (Entsprechung im geltenden Recht „Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechtes“ schaltete alle Besatzungsrechte nach der Kündigung der Staatsverträge wieder ein). Unter dieser Struktur gibt es nur noch geltendes Recht im Besatzungsrecht.
Solange das Kriegsrecht andauert, sind alle anderen Gesetze gewissermaßen „Order di Mufti“. Im Kriegsrecht gilt die Weisung der Krieg führenden Partei, die Kriege, die sie neu beginnt, deshalb nicht erklären muß. Handelsverträge wie der „Versailler Vertrag“ gelten normalerweise 99 Jahre, wenn ich das noch richtig im Gedächtnis habe.
Der geheime Staatsvertrag, den Generaloberst Komossa, Chef der militärischen Abwehr in „Germany“, in seinem Buch „Die deutsch Karte“ auf den Seiten 20 bis 22 abhandelt, gilt, wenn kein Systemwandel durchgeführt wird und ein Friedensvertrag geschlossen wird, bis zum Jahre 2099.
Man könnte fragen, wer im Jahr 2000 die Vollmacht hatte, diesen Handelsvertrag zu schließen – ich würde auf die Besitzer der Personen-Firma und der Immobilienfirma der Firma BRD tippen. Ein „Staatsvertrag“ wird immer mit der Besatzungsmacht abgeschlossen und ist der Besatzungsmacht untergeordnet. Einschränkungen zum „echten“ Staat sind in den Verträgen formuliert oder in geheimen Zusatzverträgen deklariert.
Die DDR konnte auch nicht so einfach der BRD angeschlossen werden. Von der DDR gab es nicht einmal die Organe mehr, die einen Einigungsvertrag hätten abschließen können. Hätte die UdSSR/Rußland nicht das Gebiet der DDR temporär an die französische Besatzungsmacht abgegeben, hätte es „staatsrechtlich“ keinen Beitritt geben können.
Auf der Basis des Besatzungsrechtes gab es da keine Hindernisse. Auch deshalb wurde der DDR-Beauftragte für kommerzielle Koordinierung, Schalk-Golodkowski, nicht nach dem Recht des gekündigten Staatsvertrages der BRD oder der DDR verurteilt, sondern nach Besatzungsrecht. Nach der Kündigung der Staatsverträge existiert nur das untergeordnete Firmenrecht.
Das ist mein Stand der Erkenntnissuche. Vielleicht weiß jemand genauer darüber Bescheid?