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Der “Antirassismus” des Alain de Benoist

Alain de Benoist bezeichnete sich vor einigen Jahren der rechtskonservativen Zeitung „Junge Freiheit gegenüber als Antirassist. Damit entspricht er dem Zeitgeist, und man fragt sich, wie echt der

Antirassismus

dieses führenden Vertreters der „Neuen Rechten“ in Frankreich wirklich ist. Benoist erklärte denn auch, daß der

Antirassismus … heute allzuoft lediglich eine Form der Auseinandersetzung (ist), die es erlaubt, einen Gegner zu disqualifizieren oder zu delegitimieren, dem man keine anderen Argumente entgegensetzen kann. Man gibt dem Begriff “Rassismus” außerdem eine möglichst weite Bedeutung, die es erlaubt, ihn bei allen möglichen Situationen mißbräuchlich anzuwenden. “Rassismus” wird so zu einem Gummi-Begriff, der überall “Rassisten” sieht in ähnlicher Weise, wie Antisemiten überall “den Juden” sehen. Es ist dieselbe paranoide Besessenheit, die allerorten Verschwörungen am Werk sieht. Dieser Antirassismus funktioniert heute in mehrfacher Hinsicht als simple Legitimation für eine herrschende Ideologie, die sich anders nicht mehr zu rechtfertigen weiß.

Dennoch zählt sich Benoist zu den Antirassisten. Das erklärt er, indem er zeigt, was er unter Rassismus versteht. Rassismus ist für ihn eine

Fortschrittsideologie, (die sich) im 19. Jahrhundert im Kielwasser der sozialen Entwicklungen (herausbildete und die die) Menschheitsgeschichte als Einheitsgeschichte (sieht). Aus dieser Sicht wird der Westen unveränderlich als die entwickeltste Zivilisation angesehen, der gegenüber alle anderen Kulturen als zurückgeblieben gelten.

Diese Sichtweise führe zur Überbewertung der eigenen „westlichen“ Lebensverhältnisse, die „mißbräuchlich als universale Werte“ angesehen werden. Zu denen sollen sich nach Ansicht solcher Rassisten ja tatsächlich alle Völker „hinaufentwickeln“ bzw. zu denen hin erlöst werden.

Kultur und Zivilisation

Wie Benoist hier die Begriffe Zivilisation und Kultur gebraucht, scheinen sie für ihn austauschbar zu sein. Die beiden Begriffe zu trennen, halten allerdings auch weitere Denker nicht nur für überflüssig, sondern für ungerechtfertigt. Andere dagegen unterscheiden sie klar voneinander. Daß sie rechthaben, zeigt uns sehr deutlich das Beispiel eines Volksstammes der australischen Ureinwohner, der sich die „Wahren Menschen“ nennt (1):

Aus deren Sicht sind wir „Westler“ mit unseren technischen Errungenschaften und unserer Verstädterung derart der Natur entfremdet und domestiziert, daß sie den Kopf schütteln über uns als die „Veränderten“, die wir neben vielen Fähigkeiten auch zum Teil unser wahres Menschsein verloren hätten.

Die „Wahren Menschen“ brauchen zu ihrer angestammten Lebensart unsere zivilisatorischen Erfindungen nicht. Sie haben sich in den Jahrtausenden, bevor der „Weiße Mann“ ihren Erdteil in Besitz nahm, auf die Natur als ihrer Mutter und auf sich selbst verlassen, mit Erfolg, weil sie alle ihre Fähigkeiten der Wahrnehmung und des Sich-Einlassens auf die Botschaften der Natur – selbst die geheimsten – aufs Höchste ausbildeten und pflegten. Die „Veränderten“ aber verachteten die „Primitiven“.

Allzu viele andere der über 500 Aborigines-Stämme sind auf die Lockungen alltagserleichternder, aber naturentfremdender Zivilisationsangebote der europäischen Eindringlinge hereingefallen und haben vielfach alles verloren: das alte Wissen und Können, Gesundheit, Menschenwürde, Freiheit und Eigenständigkeit und ihre tiefe Gottverbundenheit.

Die „Wahren Menschen“ dagegen sind sich treu geblieben, bis heute, und sind sich ihres Lebenssinnes jeden Augenblick bewußt, den sie darin sehen, sich in immer größer werdender Weisheit und Hingabe an die „Göttliche Einheit“ und die „Musik des Universums“ zu vervollkommnen.

Die Welt selbst wurde ins Leben gesungen,

sagen sie, und so ist der

unsichtbare Edelstein in unserm Innern makellos und gibt Hilfe im gemeinsamen Streben aller Seelen zur Vollkommenheit.

Das ist Kultur. Sie schafft – als Kunstwerke – Menschenseelen voller Achtung vor den Freiheitsrechten der Anderen, voller Ehrfurcht vor der Schöpfung und großer Weisheit im Umgang mit ihr.

Dazu bedarf sie keiner zivilisatorischen Erfindungen. Die lehnen die „Wahren Menschen“ für sich ab. Sie wollen sich den Herausforderungen der Natur stellen, um ihr nahe zu sein, nackt, schutzlos, fast ohne Hilfsmittel. Dieses Selbst- und Gottvertrauen verleiht ihnen ihren Mut, ihre Stärke, ihren Stolz, ihre Liebe zur Schöpfung und ihr Einheitsempfinden mit deren Lebewesen. (Dennoch wollen sie – angesichts des erdrückenden Einflusses der „Veränderten“ – untergehen. Sie zeugen bewußt keine Kinder mehr.)

Die Sehnsucht, eigenes  innerseelisches Erleben in Kunstwerken in die Erscheinung treten zu lassen, bedarf allerdings zusätzlich der Mittel, die die Vernunft ersinnt, bedarf der Zivilisation. Ein Bechstein-Flügel mit seiner feinersonnenen Klaviertechnik ermöglicht vielfältigeren, feineren Ausdruck göttlichen Erlebens als ein Didjeridu; ein Johann Sebastian Bach schuf im Zusammenwirken von Vernunft und seelischem Erleben höhere Gottoffenbarung in der Musik als es die Australier in der dumpfen Eintönigkeit ihrer Tonröhren – den Jahrtausende hindurch unverändert gebliebenen Didjeridus – je hervorbringen konnten.

Die flächendeckende Versorgung mit Lebensmittelmärkten jedoch, das Verkehrsnetz, die Verkehrsmittel, das Bankenwesen, das Weltnetz der Informationen sind zivilisatorische Einrichtungen. Sie haben an sich selbst mit Kultur nichts gemein, wenn wir darunter den Ausdruck des unendlichen Wesens verstehen, das in allem, besonders wach aber im Ich der Menschenseele lebt und in Werken der menschlichen Kunst in höherem Maße wahrnehmbar werden kann als in der übrigen Natur. Zivilisatorische Erfindungen sollen Nutzen bringen, einem Zweck dienen und können – sinnvoll verwendet – auch der Kultur dienen, können sogar Kultur aufweisen, indem sie – zweckerhaben – schön gestaltet sind, ihrem Wesen nach aber sind sie keine Kultur, deren Merkmal göttliche Zweckerhabenheit ist.

Moslems nennen ihre Tradition, Mädchen grausam zu verstümmeln, Teil ihrer „Kultur“. Doch mit Kultur im oben gezeigten Sinne haben auch solche Gebräuche nichts gemein. Bräuche werden gern, aber nichtsdestoweniger oftmals sehr zu Unrecht als „angestammte Kultur“ einer menschlichen Gemeinschaft geheiligt, als ob sie deren Wesen, deren „völkische Eigenart“ ausmachten. Das erkennt man leicht, wenn man sich über den Begriff „Kultur“ Klarheit verschafft hat.

Bis heute herrscht über die Begriffe „Kultur“ und „Zivilisation“ bedauerlicherweise keine allgemeine Übereinkunft. Und genau das hat immer wieder zu Rassenüberheblichkeit geführt, womit sich die Überheblichen als die menschlich und damit kulturell Minderwertigen erwiesen. Die oben beschriebene Begriffsbestimmung entzieht jedoch jeglichem Rassenhochmut die philosophische Grundlage.

Eine rassische Werte-Hierarchie kann es nicht geben

Auf welch geheime Weise das “Streben aller Seelen zur Vollkommenheit” den Einzelnen mit ihrer angeborenen Wesensart gelingt, kann niemals über eine darauf bezogene Werte-Hierarchie entscheiden. Von irgendeiner Zivilisations-„Stufe“ ist es schon überhaupt nicht abhängig.

Doch andererseits ist der „Grundbau“ der Seele bei allen Menschen gleich. Jeder Mensch empfindet in seinem Innern das Recht auf Freiheit, wie es in den “Menschenrechten” beschrieben ist. Freiheit ist die Voraussetzung der Kultur. Kultur lebt aus der Freiheit und nur aus der Freiheit.

Somit ist Benoist zuzustimmen, wenn er diese Art von Rassismus ablehnt, der den Grad „westlicher“ Zivilisationsentwicklung zum Maßstab nimmt für alle Völker und sie danach einstuft. Eine tiefere Begründung für seine Ablehnung bleibt er uns jedoch schuldig. Damit steht sein Antirassismus auf wackligen Füßen.

„Universalistisch“ oder „differentialistisch“?

Nun bekennt sich Benoist aber zu einem „differentialistischen“ Antirassismus, den er in Gegensatz stehen sieht zum „universalistischen“. Der universalistische glaube an die Gleichheit aller Menschen, der differentialistische dagegen achte die Unterschiede. Beide seien vergleichbar dem „universalistischen Feminismus“ einerseits und dem „identitären Feminismus“ andererseits. Ersterer

glaubt, daß die Förderung der Frauen durch eine Verneinung der Unterschiede der Geschlechter zu erreichen ist

– wie z.B. in Frankreich; Letzterer sei in den USA vorherrschend und betone

vor allem die Unterschiede, also die weibliche Seite der menschlichen Natur.

Dieser „identitäre Feminismus“ entspreche seinem „differentialistischen Antirassismus“.

Doch auch hier muß sich Benoist wieder begriffliche Unschärfe vorwerfen lassen. Welche „Gleichheit“, welcher „Unterschied“ ist jeweils gemeint? Daß Menschen verschieden sind, ist offenkundig. Daß bei bestimmten Menschengruppen bestimmte Merkmale gleich sind, ist ebenfalls offenkundig – abgesehen vom „Grundbau“ „der“ Menschenseele. Die Frage bleibt, woher Gleichheit und Unterschiede herrühren, ob sie angeboren oder erworben sind.

In einer menschlichen Gesellschaft kommt man leicht zu Vorurteilen über angebliche Unfähigkeiten einer ihrer Gruppen, die man Jahrtausende hindurch daran hindert, sich zu bilden, unmittelbar Einfluß zu nehmen auf Kultur und Staatsgeschäfte und sich dabei zu bewähren. Über „Weiblichkeit“ bis hin zum „physiologischen Schwachsinn des Weibes“ (2) ist in der Vergangenheit unendlich fantasiert worden, bis endlich Mädchen in großer Zahl auf die höheren Bildungsanstalten zugelassen wurden und sich nun von einer ganz andern Seite zeigten als erwartet.

Da die zivilisatorischen Verhältnisse aber auf den Mann zugeschnitten blieben, mußten sich Frauen übermäßig anstrengen, wenn sie – wie zunächst gesellschaftlich erwartet – Familie und außerhäuslichen Beruf vereinbaren wollten. Das wiederum führt heute zum Teil zu dem – fantasie- und wohl auch aussichtslosen – Bestreben der „differentialistischen Antirassisten“, das Rad der Geschichte in Bezug auf die Frauenemanzipation zurückzudrehen bzw. fortschrittliche Maßnahmen schlechtzureden.

Diese Art von „Antirassismus“ ist keiner und entpuppt sich hier als ideologischer Behinderer menschlicher Entscheidungsfreiheit.

Benoist macht sein Demokratie-Verständnis am Athener Ursprungsbeispiel fest.

Im antiken Athen galten als Bürger mit allen Freiheitsrechten die „Ebenbürtigen“. Von diesen „Dazugehörenden“ führte „jeder seine Sache selbst (Weiber, Kinder und Sklaven ausgenommen)“, wie auch Schiller die athenische Verfassung Solons beschreibt. (3) „Sklaven“ waren die „ausländischen Arbeitskräfte“, Gäste, die in einer anderen Heimat verwurzelt waren und wenig Liebe und Verantwortlichkeit dem Gastland gegenüber mitbrachten, zumal sie hier auch minder geachtet und berechtigt waren, ja schwer gedemütigt wurden.

Mit ihnen wurden also bereits vor 2500 Jahren die einheimischen „Weiber“ gleichgesetzt.

Welche Demokratie hat … jemals Nicht-Bürgern das Wahlrecht zuerkannt?

fragt Benoist (4) und zeigt damit sein Einverständnis mit einer Zweiklassigkeit auch innerhalb eines Volkes. Er scheint – wie bei unzähligen Historikern üblich – seinen Maskulinismus nicht zu bemerken, mit dem er bei seiner Geschichtsbetrachtung und -beurteilung, ohne mit der Wimper zu zucken und völlig selbstverständlich, ganze Bevölkerungsgruppen, vor allem die der Frauen, vollständig ausblendet.

Gleichzeitig offenbart er hier, daß sein „differentialistischer Antirassismus“ in Rassismus umgeschlagen ist, wenn denn Rassismus als Bestreben definiert wird, Menschengruppen in einer Wertehierarchie einzuordnen. Denn es wird wohl niemand bezweifeln, daß der Ausschluß der Frauen aus der Bürgerschaft der „ebenbürtigen Dazugehörenden“ und ihre Einordnung in die niedere Rangstufe der Volksfremden etwas mit Bewertung zu tun hat.

Benoist im Gegenüber zu Kant und Schiller

So leicht kann also aus der Anerkennung der Verschiedenheit von Menschengruppen ideologische Bewertung und Bevormundung werden, wenn Scheuklappen beibehalten und Begriffe nicht klar bestimmt werden.

Gleich sind alle Menschen in ihrem Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Daraus ergibt sich für Kant

Immanuel Kant

Immanuel Kant

ein Grundsatz der moralischen Politik: daß sich ein Volk zu einem Staat nach den alleinigen Rechtsbegriffen der Freiheit und Gleichheit vereinigen solle, und dies Prinzip ist nicht auf Klugheit, sondern auf Pflicht gegründet. (Dieses) Recht der Menschen muß heilig gehalten werden … Man kann hier nicht halbieren, und das Mittelding eines pragmatisch-bedingten Rechts (zwischen Recht und Nutzen) aussinnen, sondern alle Politik muß ihre Knie vor dem Erstern beugen … (5)

Dieses eindeutige Bekenntnis beinhaltet die Auffassung Kants, daß es Aufgabe eines republikanisch geordneten Staatswesens ist, die Freiheit der Einzelnen zu gewährleisten. Benoist dagegen sieht zwischen Gemeinnutz und Individualismus eine unüberbrückbare Kluft. Athen habe

Demokratie … nicht in bezug auf das Individuum aufgefaßt, sondern vielmehr in bezug auf die polis, das heißt auf die Stadt als organisierte Gemeinschaft.

Einer solchen Verfassung, in der – um mit Kant zu sprechen – „halbiert“ wird und ein „pragmatisch-bedingtes Recht“ ausgesonnen ist, stimmt Alain de Benoist also zu!Er betont:

Die “Freiheit” eines Individuums-ohne-Zugehörigkeit, eines nicht-eingefügten Individuums ist völlig sinnlos.

Ein Ausschluß von Freiheitsrechten

  • mag im Falle eines Verbrechers berechtigt sein, der sich nicht an Recht und Gesetz gehalten und sich somit selbst ins Abseits begeben hat. Er muß hinnehmen, als Folge dieser seiner freien Wahl nun eines Teils seiner Freiheit beraubt zu werden.

Ein Ausschluß von gewissen Freiheitsrechten

  • mag auch für Ausländer gelten, solange sie sich dem Staatsganzen innerlich nicht verbunden und verpflichtet fühlen.

Doch auch inländische Benachteiligte haben es schwer, sich als Ausgegrenzte „dazugehörig“ zu empfinden.

Was soll mir ein Vaterland, in dem mein Vater kein Land hat,

war z.B. im vorigen Jahrhundert ein bitteres, aber nur zu wahres Wort der „Linken“. Die von vornherein vorenthaltene Freiheit ist die Ursache für einen Individualismus, der sich ums Ganze nicht mehr kümmert. Hier gilt es anzusetzen: Das Freiheitsrecht für alle, die eigenen Kräfte zu entfalten, läßt auch das Gesamte aufblühen und fördert den Einsatz der Einzelnen dafür.

Ungeachtet dieses Wirkzusammenhanges ist Benoist jedoch bereit, zugunsten der polis billigend hinzunehmen, daß eine Gruppe von gesetzestreuen Angehörigen des Volkes als „Individuen-ohne-Zugehörigkeit“ von Freiheitsrechten ausgeschlossen wurde. Einzig diese Art von „Demokratie“, wie sie das antike Athen, vor allem aber bis zur letzten Konsequenz das antike Sparta verwirklicht hat, hält Benoist für die „echte“, und zwar allein deswegen, weil sie in Griechenland ihren Ursprung hat. Die Bewertung „echt“ billigt er den „liberalen“ Demokratien von heute nicht zu. Diese, so meint er, seien auf Individualismus ausgerichtet, und den lehnt er pauschal ab.

Der Liberalismus ist ein Kind der Aufklärung.

Wie im Preußen Friedrichs des Großen und seines Vaters ging es nicht vorrangig um das Volk als Abstammungsgemeinschaft. Preußen wurde mit Salzburgern und Franzosen „peubliert“. Friedrich der Große hatte keine Scheu, sogar völlig fremdwirkende Menschen in seinem Staat anzusiedeln und sie an allen bis dahin verwirklichten Freiheitsrechten teilnehmen zu lassen. Zwar bekannte er selbst sich zu seiner deutschen Wesensart und nahm sie – wie auch die anderer europäischer Völker – so, wie sie 1800 Jahre vor ihm beschrieben worden waren, als noch zu seiner Zeit erhalten wahr, meldete aber dennoch stolz seinem Schreibfreund Voltaire:

Ich verhandle derzeit mit tausend mohammedanischen Familien, denen ich in Westpreußen Heimstätten und Moscheen geben will.

Ja, er setzte seinem eigenen Volk in Preußen 3000 Franzosen als Zöllner und Steuereintreiber vor die Nase – zur „allgemeinen Erbitterung“, wie Johanna Schopenhauer berichtet, die das in Danzig miterlebt hatte.

Zur Frage der Rechte Landfremder in einer Republik

Daß Landfremde sich die gleichen Rechte anmaßen wie Einheimische, ja sich über diese erheben, ist – nach Kant – klar gegen das republikanische Menschenrecht auf Gestaltung der eigenen Lebensverhältnisse auf eigenem Territorium gerichtet. Wer in ein Land zuwandert, hat sich zunächst einmal an Gesetz und Sitte des aufnehmenden Landes zu halten, ohne mitbestimmen zu dürfen, so wie es sich ganz selbstverständlich auch für Gäste in einem Privathaushalt gehört. Im Sparta des Lykurgus aber sollten die Bürger die „Sklaven“ voller Absicht mißhandeln. Eine solche Fremdenfeindlichkeit spottet jedes menschlichen Anstandsempfindens.

Wenn die Griechen von Freiheit sprechen, meinen sie daher durchaus nicht das Recht, sich von der Abhängigkeit gegenüber dem Stadtstaat freizumachen oder sich den Zwängen zu entziehen, denen jeder Bürger unterworfen ist, sondern vielmehr das Recht, die gesetzlich verbürgte politische Fähigkeit, unter anderem sich am Leben der Stadt beteiligen, in den Versammlungen abstimmen, die hohen Beamten wählen zu können.

Diese „Freiheit-wozu“ setzt Benoist in Gegensatz zur „Freiheit-wovon“, die er als „liberalistisch“ – abwertend gemeint – bezeichnet. Und nicht einmal die Erstere scheint er allen Volksangehörigen zubilligen zu wollen. Denn anders als Schiller, der in seiner Abhandlung „Die Gesetzgebung des Lykurgus und Solon“ erwähnt, daß sowohl „Sklaven“ als auch „Weiber und Kinder“ von der „Freiheit-wozu“ von vornherein ausgeschlossen sind – das heißt von der Freiheit, „ihre Sache selbst zu führen“ wie auch verantwortlich und unmittelbar am Staatsganzen mitzuwirken –, verschweigt Benoist einen Teil des Volkes, den der „Weiber und Kinder“, indem er statt dessen nur die „Sklaven“ als Unfreie erwähnt. Das ist nicht nur ungenau, das ist unaufrichtig und täuscht.

Ja, er geht damit hinter Friedrich den Großen zurück, der schon 1769 – mit dem Hinweis auf die

großen Fürstinnen in unserem Jahrhundert, die ihre Vorgänger weit überragen – männlichere, kraftvollere Erziehung (für das) weibliche Geschlecht

und damit mittelbar deren Zugang zu den Staatsgeschäften forderte. Friedrich war auch hierin wirklich zum „Antirassisten“ geworden.

Benoist aber irrt sich über sich selbst und seinen vorgeblichen Antirassismus. Ihm hilft auch das Attribut „differentialistisch“ nicht, seinen Rassismus zu überdecken. Er mißtraut der „Freiheit-wovon“, ohne sie genau zu betrachten. Selbstverständlich hat eine solche „Freiheit“ Grenzen zu achten: Das Sittengesetz ist einzuhalten. Sich aber aus Unmündigkeit und Zwängen zu befreien, die auf Vorurteilen beruhen, ist ein Recht auf „Freiheit-wovon“, das keinem Menschen vorenthalten werden darf.

Der Staat selbst ist niemals Zweck,

Friedrich Schiller

Friedrich Schiller

er ist nur wichtig als eine Bedingung, unter welcher der Zweck der Menschheit erfüllt werden kann, und dieser Zweck der Menschheit ist kein andrer als Ausbildung aller Kräfte des Menschen, Fortschreitung. Hindert eine Staatsverfassung, daß alle Kräfte, die im Menschen liegen, sich entwickeln, hindert sie die Fortschreitung des Geistes, so ist sie verwerflich und schädlich, sie mag übrigens noch so durchdacht und in ihrer Art noch so vollkommen sein.

Glücklicherweise haben diese Worte des Freiheitsgeistes Schiller heute in Deutschland allgemeine Gültigkeit erlangt, was auch ein Alain de Benoist ebenso wenig wie die Anhänger der Scharia oder die der Halacha hoffentlich so schnell nicht ändern werden.

Schiller erteilt solchen Rassisten eine klare Absage:

Religions- wie politische Gesetze (sind beide) verwerflich, wenn sie eine Kraft des menschlichen Geists fesseln, wenn sie ihm in irgend etwas einen Stillstand auferlegen. Ein Gesetz z.B., wodurch eine Nation verbunden würde, bei dem Glaubensschema beständig zu verharren, das ihr in einer gewissen Periode als das vortrefflichste erschienen, ein solches Gesetz wäre ein Attentat gegen die Menschheit, und keine noch so scheinbare Absicht würde es rechtfertigen können.

Das ist eine klare Absage an alle Gottesstaatler, gleich welcher Färbung.

Anschaulich beschreibt Schiller am Beispiel Sparta, wohin es führt, wenn der Staat Selbstzweck geworden ist:

Eine einzige Tugend war es, die in Sparta mit Hintansetzung aller andern geübt wurde, Vaterlandsliebe.

Diesem künstlichen Triebe wurden die natürlichsten, schönsten Gefühle der Menschheit zum Opfer gebracht.

Auf Unkosten aller sittlichen Gefühle wurde das politische Verdienst errungen und die Fähigkeit dazu ausgebildet. In Sparta gab es keine ehliche Liebe, keine Mutterliebe, keine kindliche Liebe, keine Freundschaft – es gab nichts als Bürger, nichts als bürgerliche Tugend.

… In dem spartanischen Gesetzbuche selbst wurde der gefährliche Grundsatz gepredigt, Menschen als Mittel und nicht als Zwecke zu betrachten – dadurch wurden die Grundfesten des Naturrechts und der Sittlichkeit gesetzmäßig eingerissen. Die ganze Moralität wurde preisgegeben, um etwas zu erhalten, das doch nur als ein Mittel zu dieser Moralität einen Wert haben kann.

Aller Kunstfleiß war aus Sparta verbannt, alle Wissenschaften wurden vernachlässigt, aller Handelsverkehr mit fremden Völkern verboten, alles Auswärtige wurde ausgeschlossen. Dadurch wurden alle Kanäle gesperrt, wodurch seiner Nation helle Begriffe zufließen konnten, in einer ewigen Einförmigkeit, in einem traurigen Egoismus sollte sich der spartanische Staat ewig nur um sich selbst bewegen.

Dieses System sehen wir heute noch in vielen Ländern der Erde, sehen wir im letzten Jahrtausend und besonders in der jüngsten Vergangenheit auch in Deutschland und Europa verwirklicht.

Die Freiheit verteidigen!

Wo es aber gelungen ist, Republiken zu verwirklichen, können sich die Menschen dennoch nicht glücklich und zufrieden zurücklehnen. Die Freiheit will verteidigt und immer aufs Neue errungen werden. Bei allem guten Willen der meisten gelingt es z. B. bestimmten Ideologie-Gruppen, die Meinungshoheit im Staat zu übernehmen in einer kraß-diktatorischen Art, die Andersdenkende diskriminiert und zum Schweigen bringt. Ein solcher Meinungsterror zerstört ein republikanisches Staatswesen in gleichem Maße, wie es von einem kapitalistischen Netzwerk zerstört wird, das eine kleine „Elite“ über die Völker zu legen weiß und dazu angetan ist, wenige Reiche immer reicher, Abermillionen Arme aber immer ärmer werden zu lassen und damit in die Unfreiheit zu treiben.

Ehe Solon Athen eine republikanische Verfassung gab, hatten dort genau solche Verhältnisse das Leben der meisten zur Hölle gemacht:

Eine Klasse des Volks besaß alles, die andre hingegen gar nichts; die Reichen unterdrückten und plünderten aufs unbarmherzigste die Armen. Es entstand eine unermeßliche Scheidewand zwischen beiden. Die Not zwang die ärmern Bürger, zu den Reichen ihre Zuflucht zu nehmen, zu eben den Blutigeln, die sie ausgesogen hatten; aber sie fanden nur eine grausame Hülfe bei diesen. Für die Summen, die sie aufnahmen, mußten sie ungeheure Zinsen zahlen und, wenn sie nicht Termin hielten, ihre Ländereien selbst an die Gläubiger abtreten. Nachdem sie nichts mehr zu geben hatten und doch leben mußten, waren sie dahin gebracht, ihre eigenen Kinder als Sklaven zu verkaufen, und endlich, als auch diese Zuflucht erschöpft war, borgten sie auf ihren eigenen Leib und mußten sich gefallen lassen, von ihren Kreditoren als Sklaven verkauft zu werden. Gegen diesen abscheulichen Menschenhandel war noch kein Gesetz in Attika gegeben, und nichts hielt die grausame Habsucht der reichen Bürger in Schranken.

Der Mensch wird bei seiner Unvollkommenheit immer in Gefahr sein, seine gesellschaftlichen Lebensverhältnisse nach irgendeiner Richtung hin verkommen zu lassen. Auch Solons Gesetzgebung geriet immer wieder an Grenzen, die er nicht hätte überschreiten sollen. So mahnt Schiller – und Benoist sollte ihm gut zuhören:

Indessen muß man auch hier in Anpreisung des Altertums sehr behutsam sein. Fast durchgängig kann man behaupten, daß die Absichten der alten Gesetzgeber weise und lobenswürdig waren, daß sie aber in den Mitteln fehlten. Diese Mittel zeugen oft von unrichtigen Begriffen und einer einseitigen Vorstellungsart. Wo wir zu weit zurückbleiben, eilten sie zu weit vor. Wenn unsre Gesetzgeber unrecht getan haben, daß sie moralische Pflichten und Sitten ganz vernachlässigten, so hatten die Gesetzgeber der Griechen darin Unrecht, daß sie moralische Pflichten mit dem Zwang der Gesetze einschärften. Zur moralischen Schönheit der Handlungen ist Freiheit des Willens die erste Bedingung, und diese Freiheit ist dahin, sobald man moralische Tugend durch gesetzliche Strafen erzwingen will.

Das edelste Vorrecht der menschlichen Natur ist, sich selbst zu bestimmen und das Gute um des Guten willen tun.

Kein bürgerliches Gesetz darf Treue gegen den Freund, Großmut gegen den Feind, Dankbarkeit gegen Vater und Mutter zwangsmäßig gebieten, denn sobald es dieses tut, wird eine freie moralische Empfindung in ein Werk der Furcht, in eine sklavischer Regung verwandelt.

Da fällt mir neben den christlichen Zehn Geboten mit ihrem „Du-Sollst“ das „Antidiskriminierungsgesetz“ unserer Tage ein. Was höchstens Sache des Anstandes, der Menschenliebe, also des freiwilligen und daher wahren Gutseins sein könnte, das sollte per Gesetz erzwungen werden. Niemand hat Freude an solchem Zwang zum „Guten“; der ist im Gegenteil geeignet, die Menschen einander zusätzlich zu entfremden. Von solcher Art Gesetze war auch die Solonsche Verfassung nicht frei. Dennoch können wir mit Schiller sagen:

Schön und trefflich war es von Solon, daß er Achtung hatte für die menschliche Natur und nie den Menschen dem Staat, nie den Zweck dem Mittel aufopferte, sondern den Staat dem Menschen dienen ließ.

Wie es scheint, neigt Alain de Benoist eher dem spartanischen als dem athenischen System zu, wenn er den Individualismus und Liberalismus pauschal verwirft und ihm der Staat höher steht als die Freiheit der Einzelnen. Solons Gesetze jedoch

waren laxe Bänder, an denen sich der Geist der Bürger frei und leicht nach allen Richtungen bewegte und nie empfand, daß sie ihn lenkten; die Gesetze des Lykurgus waren eiserne Fesseln, an denen der kühne Mut sich wund rieb, die durch ihr drückendes Gewicht den Geist niederzogen. Alle möglichen Bahnen schloß der atheniensische Gesetzgeber dem Genie und dem Fleiß seiner Bürger auf, der spartanische Gesetzgeber vermauerte den seinigen alle bis auf eine einzige – das politische Verdienst … Beschränkt war der Kopf des Spartaners und unempfindlich sein Herz … Der Athenienser hingegen war weichmütig und sanft im Umgang, höflich aufgeweckt im Gespräch, leutselig gegen den Geringen, gastfrei und gefällig gegen den Fremden.

An unserem eigenen deutschen Volk haben wir innerhalb eines halben Jahrhunderts erlebt, wie sehr „spartanisch“ bzw. „athenisch“ geartete Gesetzgebung ein Volk prägen und in seinem Wesen verändern kann.

Benoist, der angeblich „differentialistische Antirassist“,

mag bemüht sein, als solcher dazu beizutragen, daß sich die Völker in ihrer Verschiedenartigkeit weitgehend erhalten. Solches Bemühen verletzt bereits das oberste Tabu unserer Zeit und ruft gutmenschliche Glaubensdiktatoren auf den Plan, die hier Rassismus riechen, sich mit ihrem Antirassismus „volkspädagogisch“ gegen die berechtigten Gefühle ganzer Völker richten und sich daher auf Dauer friedensgefährdend auswirken.

Verschiedenartigkeit der Völker anzuerkennen, bedeutet nicht an sich schon Rassismus, ganz im Gegenteil. Rassismus setzt erst ein, wenn Menschen auf Grund ihrer Abweichung vom vorherrschenden Typ von Menschenrechten ausgeschlossen und bevormundet werden.

Mit seinem in Wahrheit aber bestehenden Rassismus rückt Benoist ganz klar heraus, wenn er schreibt:

Im Falle der Demokratie erhebt sich sofort die Frage, ob eine solche Regierungsform überall in der Welt anwendbar ist. Wir haben guten Grund, es zu bezweifeln. Zum einen wurzelt die Demokratie, im besten Sinne des Wortes, in der institutionellen und politischen Geschichte Europas. Zum anderen ist die liberale Demokratie mit der jüdisch-christlichen Moral und der Aufklärung eng verbunden. In wessen Namen müßten die Dritte-Welt-Länder in ein derartiges System eintreten?

Gegen diese Aussagen muß er sich fragen lassen:

  • Zeigt nicht zum einen die europäische Geschichte des Absolutismus, des Kommunismus, des Nationalsozialismus überdeutlich, zu welchen Zwangssystemen Europa fähig ist?
  • Zeigt nicht der Kolonialismus, der Turbokapitalismus und der dafür ausgerufene Kampf für die „Neue Weltordnung“ unserer Tage, zu welcher antidemokratischen Ausbeutungsmentalität Europide fähig sind?
  • Und welche „jüdisch-christliche Moral“ soll die europäische Aufklärung geprägt haben?
  • Wieso braucht die „Dritte Welt“ einen „Namen“, auf den sie sich berufen soll, um „in ein derartiges System eintreten“ zu können?
  • Sind ihm die durchaus demokratischen Lebensformen sogenannter Naturvölker nicht bekannt?

Wenn Benoist dann noch behauptet:

Alle Autoren, die der Überzeugung waren, daß die Demokratie die beste aller Regierungsformen sei, verzichteten übrigens darauf, deren eigentliche “Wahrheit” zu erweisen …,

so scheint er die Werke der oben angeführten Denker nicht zu kennen.

Deren Maßstab war die innerseelische Gewißheit eines angeborenen Freiheitsrechtes des Menschen und damit jedes Menschen ohne Unterschied durch Rasse, Geschlecht, Geburt. Der Mensch will seine Besonderheit bewahren und seine Fähigkeiten entfalten. Wer ihm das streitig macht, macht ihm seine Menschheit streitig. Das bringt der oberste Satz des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zum Ausdruck:

Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Und ebenso lautet der erste Artikel der Erklärung der Menschenrechte:

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren…

Zu den Persönlichkeitsrechten

gehört auch die der Anerkennung seiner Zugehörigkeit zu einer Abstammungsgemeinschaft, zu seinem Volk also. Auch das empfindet jede nicht abgestumpfte Menschenseele so, besonders dann, wenn sie ihre angestammte Heimat entbehren muß. Niemand kann seine Herkunft bei Eintritt in ein fremdes Land „an der Garderobe ablegen.“ Das aber verlangen viele Inländer, wenn sie die „Integration“ der Ausländer fordern, das Deutsch-Werden der Fremden in Deutschland, als ob das ein mechanischer Vorgang wäre, an der die Seele nicht beteiligt ist.

Die Koalitionspartei „Die Grünen“, 2001 soeben an die Macht gelangt, machte sich umgehend daran, neu zu bestimmen, wer Deutscher sei, um die deutsche Staatsangehörigkeit wie Billigware auf den Markt werfen zu können: nicht, wer von deutschen Vorfahren abstammt, also im deutschen Volk und seiner Geschichte wurzelt, sondern lediglich, wer auf der Bodenfläche Deutschlands geboren ist, gleich welcher Herkunft, gleich, in welchem Maße der einheimischen Lebensart zugetan oder abgeneigt.

Menschen, die sich jedoch als Kind von Einwanderern in Deutschland und im deutschen Volk heimisch fühlen, weil sie nicht abseits in einer Parallelgesellschaft, sondern unter deutschen Kindern aufgewachsen sind, die deutsche Kultur verinnerlicht haben und sich mit ihren Fähigkeiten in die Gemeinschaft einbringen wollen, solche nicht deutschstämmigen Menschen werden bei uns mit Recht willkommen geheißen.

Unglück rufen Abschiebungen hervor von Familien, die sich seit Jahren illegal in Deutschland aufhalten und nun die Folgen tragen sollen. Besonders die jungen Menschen, denen Deutschland Heimat bedeutet und die allein die deutsche, aber nicht die Sprache des elterlichen Herkunftslandes sprechen, wird durch die Abschiebung Unmenschliches zugemutet.

Bei der Suche nach den Schuldigen sollte man aber an die erste, nicht die letzte Ursache des Unglücks denken. Die Angst, als Rassisten zu gelten, hat die Deutschen gelähmt und gehindert, Grenzen zu setzen, und hat somit viel Unglück heraufbeschworen.

Zumindest Kants Abhandlung Zum ewigen Frieden hätte Pflichtlektüre für alle Verantwortlichen sein müssen und sollte es wenigstens in Zukunft sein.


1. siehe Marlo Morgan, Traumfänger, Goldmann 1995

2. Paul Julius Moebius, Über den physiologischen Schwachsinn des Weibes, Halle 1904

3. Friedrich Schiller, Die Gesetzgebung des Lykusgus und Solon

4. Alain de Benoist, Demokratie: Das Problem, Hohenrain 1986

5. Immanuel Kant, Zum ewigen Frieden, 1795

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