“An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen” (Matth. 7,16)

Eine “prächtige Lehrerin” aus dem Schuldienst entfernt

An ihrer Arbeit in der Schule gab es offenbar nichts auszusetzen.

“Uns liegen keine Beschwerden von Eltern vor”,

sagte der Sprecher des Kieler Bildungsministeriums Thomas Schunck lt. Hamburger Abendblatt v. 6.3.13 und fügte hinzu:

Sie galt als prächtige Lehrerin.

Die Kieler Nachrichten vom 5. März 2013 berichten weiter:

Maren P. war beliebt – bei Kollegen ebenso wie bei Kindern und Eltern. Seit 2004 unterrichtete die Pädagogin an der Matthias-Claudius-Schule in Reinfeld, engagierte sich in Projektgruppen. Noch im Sommer 2012 hatte die 57-Jährige mit Jungen und Mädchen einen Schulgarten angelegt. Wenige Wochen später kündigte die angestellte Pädagogin ihren Job, um unangenehmen Fragen ihres Dienstherrn auszuweichen …

Tatsächlich habe sich die 57-Jährige, die in einem Dorf bei Bad Segeberg lebt, „keinerlei dienstliche Vergehen“ zuschulden kommen lassen, betont Ministeriumssprecher Schunck. Im Gegenteil: Kollegium, Schulleitung und Eltern hätten Maren P. stets als „Top-Lehrerin“ bezeichnet.

Auch ihr Schulleiter Beeg bestätigte, Maren P. habe sich

im Unterricht nach übereinstimmenden Angaben von Eltern und Kollegen nichts zuschulden kommen lassen.

Dennoch ist Maren P. zum “Fall” geworden, und zwar “unter mysteriösen Umständen”.

Unter solchen Umständen nämlich sei Schulleiter Beeg

Paul A. Weber, Der Denunziant

auf den Fall aufmerksam geworden: Ein angeblicher NDR-Journalist hatte Beeg am Telefon aufgefordert, Stellung zu den rechtsextremen Aktivitäten seiner Kollegin abzugeben. Beeg tat das nicht, „weil ich nichts davon wußte. Außerdem war die Telefonnummer des Anrufers unterdrückt“. Der Schulleiter recherchierte und fand heraus, daß ein Mitarbeiter mit dem Namen des Mannes, der sich bei ihm gemeldet hatte, bei dem Sender gar nicht bekannt war. (LB online 6.3.13)

Die Verschlagenheit dieses Denunzianten hinderte den Schulleiter aber nicht, umgehend in dessen Sinne zu spuren, seiner Kollegin gegenüber seine Dienstpflicht zu vergessen, die darin bestanden hätte, sie zu schützen, und (lt. HA v. 6.3.13)

unverzüglich nach einer Lösung (zu suchen). Ich habe sofort die Schulaufsicht und das Bildungsministerium informiert …

Wir haben sofort veranlaßt, daß Frau P. keinen Fuß mehr in die Schule setzt.

Die “Toplehrerin” war von einem Augenblick zum nächsten zur Unberührbaren geworden. Sie erkannte, daß sie von ihren Vorgesetzten fallengelassen war, und kündigte ihren Schuldienst.

Der Vorwurf “Rechtsextremismus” macht aus unbescholtenen, ehrbaren Menschen im Handumdrehen Verfemte, auf deren Argumente nicht gehört zu werden braucht. In diesem “Fall” mahnte auch die Tatsache, daß die beliebte “prächtige Lehrerin” die verletzbaren Kinder einer ersten Klasse als Klassenlehrerin im Stich lassen mußte, die Vorgesetzten nicht zur Verantwortung.

“Wir waren … völlig überrascht“, sagt Schulleiter Stefan Beeg. Es habe zuvor keinerlei Hinweise gegeben, daß die Lehrerin in irgendeiner Weise rechtsextremen Ideologien nahestehe. Wären die privaten Überzeugungen von Maren P. in ihren Unterricht eingeflossen, „es wäre nicht lange verborgen geblieben“, ist Beeg überzeugt. Nichtsdestotrotz sei er sich mit Schulamt und Bildungsministerium sofort einig gewesen, daß P. nicht länger unterrichten könne. Sie sei umgehend beurlaubt, zum Jahreswechsel sei ein Auflösungsvertrag geschlossen worden. (Lübecker Nachrichten v. 6.3.13)

Welche Kenntnisse hatte nun Schulleiter Beeg von den “privaten Überzeugungen” seiner Kollegin?

Klar ist, daß er sich darüber vor der Denunziation mit ihr entweder nicht ausgetauscht hat oder ihre “privaten Überzeugungen”, die ganz selbstverständlich in ihren Umgang mit den Kindern, mit den Kollegen und Eltern eingeflossen sein müssen, nicht als solche wahrnahm.

Vorgeworfen wird ihr denn auch nicht, was sie selbst gesagt und wie sie selbst gehandelt hat, vorgeworfen wird ihr, daß sie Verbindung zu einer als “rechtsextremistisch” bezeichneten Einrichtung pflege, dem Ferienheim Schönhagen, dessen Erwachsenen- und Jugendbildung unter dem Zeichen der Philosophie Mathilde Ludendorffs stehe und von dem der Leiter des Verfassungsschutzes Schleswig-Holstein Dieter Büddefeld lt. LN online v. 10.3.13 sagte:

Es ist nicht zu erkennen, daß gewalttätige Handlungen von dieser Gruppierung ausgehen.

Man erfährt aus den Zeitungsberichten nichts über die Philosophie selbst, wie man auch nichts über die Tätigkeit der Lehrerin Maren P. in jenem Ferienheim erfährt. Normaler Anstand hätte die Handelnden doch zu Fragen führen müssen wie:

  • Wie geht die Lehrerin selbst mit dem Gedankengut der Ludendorffschen Weltanschauung um?
  • Unterscheidet sie zwischen Annehmbarem und Unannehmbarem: Sieht und beurteilt sie möglicherweise einiges im historischen Kontext, was für sie heute – in einer ganz anderen Zeit – an Bedeutung verloren haben könnte?
  • Oder gilt für sie noch heute jedes Wort, jede Ausdrucksweise der Philosophin unumstößlich gleichsam als Dogma?
  • Welche Teile der Gedankenwelt der Philosophin beflügelten sie u. U. in ihren Idealen als Grundschullehrerin?

Wir erfahren es nicht, und Schulleiter Beeg wird es auch nicht erfahren haben. Er verlor eine hervorragende Lehrerin. Er war gehorsam, seine Weste ist reinweiß. Er wird auch im Nachhinein – aus Angst – keine Verbindung mit seiner Kollegin suchen, um sie näher kennenzulernen und für sich selbst Erfahrungen zu sammeln. Die Frau ist stigmatisiert, und wie es in der Geschichte immer war: Von Stigmatisierten hält man sich besser fern, um nicht selbst in Verdacht zu geraten.

Ich frage mich:

Ist die Wagner-Anhängerin Angela Merkel “rechtsextrem”?

Sie läßt sich alljährlich bei den Bayreuther Festspielen sehen, um die Musik des “Antisemiten” Richard Wagner zu genießen.

Sind die evangelischen Christen “rechtsextrem”, weil sie der Lehre des “Antisemiten” Luther anhängen?

Dürfen in den philosophischen Fakultäten der Universitäten immer noch die Werke des “Antisemiten” Nietzsche studiert werden?

Offensichtlich stigmatisiert der Umgang mit diesen Geistesgrößen heute niemanden mehr. Man weiß zwischen Vergänglichem und Unvergänglichem zu unterscheiden.

Vor allem ist zu fragen:

Gilt für “Rechtsextreme” oder solche, die dafür gehalten werden, das Grundgesetz nicht, in dem es in Art.3, Abs. 3 heißt:

Niemand darf wegen … seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Wie heißt es in der Bibel bei Matth. 7 doch so bildhaft:

15. Sehet euch vor vor den falschen Propheten, die in Schafskleidern zu euch kommen, inwendig aber sind sie reißende Wölfe.

16. An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen …

17. Also ein jeglicher guter Baum bringet gute Früchte, aber ein fauler Baum bringet arge Früchte.

Wer ist hier Wolf in Schafskleidern? Maren P. scheint doch eher ein “guter Baum” zu sein, der gute Früchte trug,

  • wenn auch die Elternvorsitzende Michaela Lexau lt. LN online v. 6.3.13 sagen konnte:

Die Kinder liebten sie.

  • wenn Maren P. beim Kinderstadtfest den Pokal für ihre Klasse entgegennehmen konnte.

Erst im vergangenen Jahr hatte sie eine Wildblumenterrasse auf dem Schulhof mit Eltern und Kindern organisiert, gab sich (sic.!) als Naturliebhaberin. Mit den Wildblumen sollte eine „ökologische Nische entstehen, die kleine Kriechtiere anlocken soll.”

  • wenn die Bürgermeisterin von Bühnsdorf – des Heimatortes der Lehrerin -, Marlis Pielburg, über Maren P. und deren Ehemann Nordfried P. sagen konnte (LN online 10.3.13):

Das sind liebenswerte Leute, die hier seit über 20 Jahren leben und mit denen es nie irgendwelchen Ärger gab …

  • wenn weiter berichtet wird:

Bürgermeisterin Pielburg steht mit ihrer Einschätzung nicht allein: Offenbar hat das Ehepaar P. über Jahrzehnte keinerlei Aufmerksamkeit, etwa in Richtung Rechtsradikalismus oder völkische Phrasen erregt. Im Gegenteil: Nordfried P. arbeitete als bürgerliches Mitglied für die Kommunale Wählergemeinschaft (KWG, der einzigen „Partei“ in Bühnsdorf) im Maßnahmenausschuß der Gemeindevertretung mit.

Und auch ein ehemaliger Kollege der damaligen Kreisberufsschule in Bad Segeberg, wo P. über Jahrzehnte unterrichtet hatte, weiß nichts Negatives über ihn zu sagen: P. habe zwar manchmal altmodische Ansichten vertreten, in Richtung Nationalsozialismus habe jedoch nichts gedeutet.

Noch eine Frage:

Wenn Maren P. im November letzten Jahres gekündigt hatte – was treibt die Presse dazu, 4 Monate später mit vereinten Kräften nachzutreten? Soll Angst erzeugt werden? Nutzen die Medien ihre Pressefreiheit, um die Meinungsfreiheit anderer zu unterdrücken, die Menschen gefügig zu machen? Auffallend sind die gleichlautenden Berichte und der Autorenname Julian Feldmann in mehreren Blättern. Welche Macht wird solchen Leuten durch die Angst der Kuschenden verliehen!

Wohin ist unsere Demokratie schon wieder geraten, und wohin wird sie noch gesteuert?

In einer Stellungnahme des Ehemannes Nordfried P. heißt es:

jeder hat es gelesen: Wir, Maren und Nordfried P., sind ganz böse Menschen!

Ja, es stimmt, wir stehen der Philosophie der M. Ludendorff nahe!
 Ja, es stimmt, daß diese Weltanschauung vor etwa 80 – 90 Jahren geschrieben wurde, in einer Zeit also, in der von der Mehrheit der Deutschen alles Jüdische als schlecht angesehen wurde. Und diese Stimmung schlägt sich deshalb auch in den Büchern der M. Ludendorff nieder.

Weil das so ist, werden eben alle Menschen und Vereine, die sich auf diese Philosophie beziehen, sofort pauschal als Rechtsextreme, Nazis, Antisemiten usw. verschrien. Das geht heute schon wieder so weit, daß nur ein Telefonanruf genügt, um die Existenz von Maren P. zu zerstören!

Dabei übersieht man völlig (oder bewußt?), daß eine Weltanschauung, die vor über 80 Jahren niedergeschrieben wurde, nicht im 1:1-Format übertragen werden darf. Dazu haben sich Erkenntnisse wissenschaftlicher, philosophischer, sozialer usw. Art zu stark verändert.

Diese Übertragung macht man aber, und so werden wir, Maren und Nordfried P., der modernen Hexenjagd ausgeliefert. Und das, obwohl wir uns absolut gegen alles aussprechen, was nach einer Wertung von Ethnien und was nach Intoleranz aussieht.

Daher liegt es uns absolut fern, (als Gegenbeispiel) einen gläubigen Christen deshalb abzulehnen, weil seine religiöse Grundlage die Luther-Bibel ist, in der u.a. sehr unschöne Sachen stehen, oder weil durch Glaubenskriege, Inquisition und Hexenverbrennungen durch die christliche Kirche unsägliches Leid erzeugt wurde.

Nein! Es kommt doch immer darauf an, was der Einzelne aus seiner Weltanschauung macht. Und danach muß man ihn doch bewerten!

Für uns Eheleute gilt deshalb, was jeder eigentlich für ein harmonisches Zusammenleben zwischen Menschen fordert: Toleranz, Mitgefühl und Hilfsbereitschaft. 
Wer uns kennt, weiß, daß wir so denken und handeln!

Schon deshalb kann man Maren nie den Vorwurf machen, während ihrer Lehrerinnentätigkeit gegen demokratische Grundrechte verstoßen zu haben. Sie war mit Leib und Seele eine Lehrerin, die sich für ihre Schulkinder im Sinne von Anerkennung anderer immer eingesetzt hat. Daher war sie auch beliebt und wurde deshalb geschätzt. Diese Lebensauffassung spiegelte sich nicht nur im nun zerstörten Berufsleben wider, sondern zeigt sich auch in ihrem privaten Leben.

Alle anderen Behauptungen sind erfunden!