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Gastbeitrag von Marcus Kronickl

Grundgesetz ausgehöhlt

A. Die Verfasser des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland haben aus den Erfahrungen der Weimarer Republik und aus jenen mit der nationalsozialistischen Auffassung vom „Doppelten Rechtsstaat“ (Ernst Fraenkel) – hie strenges formales Strafrecht, dort gewillkürtes Feindesrecht zur Lenkung politischer Ziele – gelernt und sie haben geglaubt, damit Vorsorge für ein neues, besseres, allein auf dem unantastbaren Rechte der Art. 1 bis 20 der Verfassung ruhendes Staatsgebilde zu schaffen.

Glaube und Irrtum sind Geschwister, auch wenn der Glaube positiv vorwärts blickend und der Irrtum oft retrospektiv – also rückwärts gewandt – erkennbar ist. Allein der Irrtum ist der stärkere unter diesen Beiden, denn er hat die Kraft, neue Ideologien zu relativieren. Und das ist gut so, wie wir noch sehen werden.

Schauen wir uns zunächst die inzwischen eingetretenen Verhältnisse an. Wir erkennen: Das Grundgesetz hat seit seiner Entstehung im Jahre 1949 schon viele Wandlungen erfahren und wird heute noch befeilt und behauen, so daß es langsam die Gestalt und die Eigenart eines Schweizer Käses annimmt: Es ist stellenweise bereits mit tiefen Löchern (Ausnahmen) ausgehöhlt und wird mehr und mehr übel riechend.

Manch unbedarfter Bürger wird sich heute fragen, ob die zuständigen Behörden – hier insbesondere die Legislative – noch alle Sch(r)äuble beisammen hat. Und zu dieser Frage gibt es gerade jetzt mal wieder – im Zusammenhang z. B. mit der Gentechnik – allerhöchste Veranlassung.

Der alternative Nobelpreisträger Percy Schmeiser

besuchte in 2008 den Landkreis Lüchow-Dannenberg, wo ein Bauer die Aussaat von genverändertem Mais der Monsantosorte MON810 plante. Dagegen wendete sich der heftige regionale Widerstand, der inzwischen wegen der gleichen Problematik im Zusammenhang mit den erkannten Gefahren der Gentechnik längst bundesweit aufkeimte.

Es ist also angezeigt, hier auf einige besonders krasse und bedrückende Probleme mit dieser Technik hinzuweisen, nachdem sich der Nobelpreisträger mit seinen 77 Jahren von Kanada aufgemacht hatte, die ganze Welt zu bereisen und Strapazen auf sich zu nehmen, um die Menschen zu warnen. Er spricht aus Erfahrung und ist nicht – im Gegensatz zu vielen gengläubigen Wissenschaftlern – ein irrtumserfahrener Landwirt mit einer die Schöpfung achtenden Gottesehrfurcht.

Die Erfahrungen mit der Fa. Monsanto sehen nach dem Bericht von Percy Schmeiser so aus:

Nachdem sich einige von seinen eigenen Anpflanzungen, gezogen aus eigenem Saatgut,  durch Pollenflug und Windbestäubung mit genveränderten Pollen verunreinigt hatten – natürlich alles ganz gegen den Willen des Anbauers – stellte Monsanto quasi „erwartungsgemäß“ durch ausgesandte „Ackerflächenspitzel“  (wer hatte ihnen das Betreten fremden Grundes erlaubt?) fest, daß dort bei Schmeisers genveränderte Pflanzen (GVO) heranwuchsen.

Weil diese Veränderung objektiv feststand, berief sich Monsanto auf sein Urheber- und Patentrecht und verlangte Lizenzgebühren. Zu Recht? Wir sollten nach unserer europäischen Rechtstheorie davon ausgehen, daß für die unverschuldete Kontamination allein Monsanto nicht nur haftungsrechtlich verantwortlich zu machen wäre, sondern auch Lizenzgebühren nicht zu verlangen hätte. Aber weit gefehlt, liebe Staatsbürger im Glauben daran – natürlich auch hier mit deutlicher Irrtumschance!

In zwei Gerichtsinstanzen entschieden kanadische Gerichte, daß

  1. genverseuchte Pflanzen –  wie auch immer entstanden –  allein der Fa. Monsanto gehören, wenn sie das von Monsanto patentierte Gen enthalten;
  2. daß für die beschlagnahmte Ernte zugunsten der Fa. Monsanto keinerlei Entschädigung zu zahlen sei;
  3. das Eigentum an den heranwachsenden, kontaminierten Pflanzen kompensationslos auf die Firma Monsanto übergeht und nur dieser das Verwertungsrecht zusteht.

Mit dieser gerichtlichen Entscheidung entfiel nicht nur  das jahrhundertalte, gewohnheitsrechtlich gesicherte „Bauernprivileg“, welches beinhaltet, daß ein jeder Landwirt das aus seinen eigenem Anbau gezogene Saatgut nach seinem Gusto für die Aussaat ohne jegliche Einschränkung ausbringen darf.

Damit entfiel auch der bislang geltende Grundsatz, daß bei Enteignungen oder – wie in diesem Fall analog – bei enteignungsgleichen Verhältnissen eine Entschädigung zu zahlen ist.

Wir sehen hier ein, daß sich der galoppierende, globale Kapitalismus über basisdemokratische Grundregeln ungehindert hinwegsetzt und daß er sich dazu – koste es auch noch so viele grundgesetzliche und völkerrechtliche Regelungen – sogar auf die Legislative (die er qua Lobbyismus steuert) und die Judikatur (z. B. wie in Kanada) berufen kann.

Denn es ist eigentlich nicht denkbar in unserer heutigen Zeit, daß da produktive, eigenverantwortliche Menschen trotz garantierter Chancengleichheit zu Sklaven und Leibeigenen herabgewürdigt werden könnten. Wenn wir da mal nicht auch einem Irrtum aufsitzen!? Es ist nicht nur das: Diese Menschen, die sich mit der Fa. Monsanto einlassen, werden sogar verpflichtet – zusammen mit allen ihren Angehörigen! – über Fehler jeder Art und über Schäden aller Art bis hin zum Fruchtbarkeitsverlust, Tod und Siechtum von Mensch, Tier und Natur  bis an ihr Lebensende zu

SCHWEIGEN.

  • Wollen wir dazu länger stillschweigen? Es gibt also etwas zu verbergen!
  • Wollen wir, daß uns bald nur noch wenige weltweit agierende Konzerne die Gesundheit und die Freiheit der Berufsausübung zumessen, so wie sie das vor ihren Profitinteressen sehen wollen?
  • Wollen wir, wie heute schon die Bauern in Indien und Afrika, versklavt werden vom entfesselten Kapitalismus?

Fragen Sie doch mal die Landwirte, wie es derzeit schon aussieht im Nachbaurecht, z. B. bezüglich der Kartoffeln und des Rapses! Hier wird schon kräftig kassiert und die Artenvielfalt ausgerottet. Der fade Ersatz für die jahrhundertealte, standortabhängige und erprobte Vielfalt und Unabhängigkeit sind heute Riesenunkräuter zwischen den übrigen Anpflanzungen, die noch nicht einmal mit dem von Monsanto selbst zur Verfügung gestellten Gift, das auch in Vietnam verwendet wurde mit grausigem Erfolg dort, hier und in Kanada auszurotten ist. Hier muß, wie noch in alter Knechtschaft, in der modernen (!) Landwirtschaft von Hand das Unkraut entfernt werden, natürlich nicht auf Kosten von Monsanto, versteht sich.

Welche Entwicklung in unserem Recht ist daraus herzuleiten und zu befürchten?

Ich denke, wir nähern uns nicht nur einem zivilgesellschaftlichen Notstand, vergl. §§ 228, 904 BGB; §§ 34, 35 StGB, sondern auch einem ganz neuen, klaren „übergesetzlichen Notstand“ im Verfassungsrecht.

§ 228 BGB:

Notstand. Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwehr der Gefahr erforderlich ist und er Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht. Hat der Handelnde die Gefahr verschuldet, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet.

In § 228 BGB  wird  der „Verteidigungsnotstand“ und die „Verteidigungsnothilfe“ behandelt, während es bei § 904 BGB um die aggressivere Form des gerechtfertigten „Angriffsnotstandes/Nothilfe“ geht. Letztere führt immer, auch bei gegebener Rechtfertigung, zum Schadensersatz (z. B. die Inanspruchnahme eines fremden Autos, um ein Unfallopfer in die nächste Klinik zu bringen)! Die zitierten Strafrechtsnormen sprechen inhaltlich das Gleiche aus, nämlich eine

Rechtfertigung für die Gegenwehr.

Wer sich auf den zivilgesellschaftlichen Notstand beruft, muß natürlich die subjektive Rechtfertigungstendenz selbst als (noch) gegenwärtig anhaltende erkennen und darf nicht nur auf die objektiven Elemente abstellen. Immer müssen beide Elemente erfüllt sein, und der im Notstand Handelnde muß den daraus herzuleitenden Verteidigungswillen haben. Fehlt das eine oder andere subjektive Rechtfertigungselement, so wird der Handelnde trotz Vorliegens der objektiven Rechtfertigungsmerkmale nicht gerechtfertigt.

Also Vorsicht! Ein zur Aussaat vorbereiteter Acker z.B. stellt die gegenwärtige Gefahr selbst noch nicht dar.

Nehmen wir einmal die Situation der Bauern und Imker. Sie können durch den Anbau von genveränderten Pflanzen ihre unabhängige Existenz zumindest teilweise – oder im Falle der biologisch erzeugenden Imker – ganz verlieren.

Wenn der Staat den Anbau derartiger GVOs nicht untersagt – bislang ist das in der Bundesrepublik nicht der Fall, weil die Patente auf abgewandelte Lebensbausteine der Natur (Gene) für eigentumsrechtlich geschützt gehalten werden –, dann ist mit der Ausbringung des genveränderten Saatgutes eine gegenwärtige Gefahr für diese Betriebe, ihr Eigentum, ihre Chancengleichheit, ihre wirtschaftliche Existenz gegeben.

Spätestens ab jetzt darf Gegenwehr einsetzen, sofern diese nicht durch staatliches, übergeordnetes Sonderrecht wiederum außer Kraft gesetzt wird.

Dort aber, wo diese Außerkraftsetzung stattfindet, ist der Bürger aufgerufen zu prüfen, ob wir  uns nicht auf einen „übergesetzlichen Notstand im Verfassungsrecht“ hin bewegen.

Zur Veranschaulichung: Nach den Nürnberger Urteilen gegen Nazigrößen war diese Situation in der Hitler-Ära gegeben. (Ob die Umsetzung solcher Gesinnung in Anbetracht der Todesstrafe darauf damals auch durchführbar war, blieb bislang unbeantwortet).

Zwar ist festzuhalten, daß das Verfassungsrecht nur Schutz gegenüber dem staatlichen Handeln bietet und nicht gegen privates Handeln. Aber dort, wo der Staat seine Bürgerpflichten vergißt, hintanstellt oder gar mit den bestimmenden und faktisch regierenden Weltwirtschaftsunternehmen zusammen auftritt und regiert – z. B. in der Gesetzgebung und – siehe Kanada auch in der Rechtsprechung –, dort kommen wir unmittelbar in den Bereich des „übergesetzlichen, verfassungsrechtlichen  Notstandes“.

Ein solcher Notstand ist immer rechtfertigend, wenn zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für ein grundgesetzlich geschütztes, höherrangiges Rechtsgut wie Leben, Menschenwürde, Freiheit, Gesundheit (Unversehrtheit des Körpers) usw. die Abwehrhandlung erforderlich, notwendig und verhältnismäßig ist, weil sie eben für ein höherrangiges Rechtsgut als die bloße unreflektierte Eigentumsnutzung eintritt.

Es darf auch in diesem Zusammenhang die Sozialpflichtigkeit des Eigentums nach Art 14 GG nie vergessen werden, auch nicht vom Staat! Es heißt dort:

Eigentum verpflichtet

Es verpflichtet den Staat und die Eigentümer, die Solidargemeinschaft der Gesellschaft zu wahren. Wann wird diese Pflicht – ein Schuldverhältnis gegenüber dem Bürger – endlich erfüllt?

Das gilt besonders auch für die weltweit operierenden Großkonzerne, die diese Verpflichtung aus deutschem Verfassungsrecht natürlich kaum oder gar nicht kennen. Aber wir deutschen Bürger sollten sie kennen und dem deutschen Staat tüchtig auf die Finger klopfen, wenn er unsere wertvollsten Menschenrechte zu verletzen hilft, und sei es auch nur mittelbar durch Unterlassen.

Unterlassen ist nach § 241 I. 2 BGB gleichwertig mit aktivem Handeln zu beurteilen.

Wenn an dieser Stelle im untechnischen Sinne vom „Staat“ die Rede ist, dann sind damit vorrangig jene maßgeblichen Politiker und Entscheider gemeint, die sich durch den grassierenden Lobbyismus mit oft auch schon widerlegten Versprechungen für eine angeblich bessere Welt ködern lassen, die sich durch falsche Aussichten und Hoffnung „geistig“ bestechen lassen und die durch bloße, aber oft eben auch sehr falsche Erwartungen zum Unterlassen der Verteidigung von Grundrechten  bewegt werden.

Im Hintergrund regiert und handelt stets das Profitinteresse weniger Großunternehmen und damit die allgemein noch anerkannte Gewinnmaximierungs-Ideologie zu Lasten der Natur und Lebensqualität.

Die überstaatlichen Großkonzerne, die sich nicht einmal scheuen, die Gesellschaft mit der Drohung von massenhaften Arbeitsplatzverlusten zur Subventionierung im großen Stil zu zwingen, müssen – anders als der Staat – auf ethisch-moralische Werte beim Wirtschaften nicht achten.

Anders Prof. M. Schwaiger/Uni München in Allianz Journal:

Wer beim Wirtschaften Moral verlangt, versteht nichts vom Geschäft.

Heute verwenden die Städte, Gemeinden, Länder und die Bundesrepublik Milliarden von Summen für die Subventionierung und geraten dabei sogar in einen internen Wettbewerb um die Gunst der Wirtschaft. Diese Steuermittel stehen den höherrangigen Aufgaben des Staates für die Stärkung des Humankapitals – z. B. für die Bildung der Jugend, für deren Beschäftigung, die Kinderbetreuung, für die Krankenpflege und das Gesundheitswesen, kurzum für das, was den Sozialstaat im Kern ausmacht – nicht mehr zur Verfügung.

Die Folge:

Das Prekariat wächst so schnell wie die von den Nato-Verbündeten Deutschland aufgezwungenen Ausgaben für Kriege in aller Welt und zwangsläufig mit ihm die Aushöhlung der Grundrechte.

Wer am Verdursten und Verhungern ist – wie dies in weiten Bereichen Afrikas z. B. der Fall ist –, der genießt nicht einmal mehr die Chance für ein menschenwürdiges Leben.

Das durch den entfesselten Kapitalismus zwangsläufig als Folge eintretende Elend der Welt darf nicht länger als „Kollateralschaden“ hingenommen werden, es ist von Staats wegen dafür zu sorgen, daß ein Ausgleich zwischen den starken und schwachen Kräften der Gesellschaft hergestellt wird.

Was noch zu Adenauers und Erhards Zeiten wirtschaftspolitisch sozialer Rechtsstaat hieß und zum Wirtschaftswunder führte, wird gerade im Neoliberalismus scheibchenweise abgeschafft (Prof. Hankel in: „Die Euro Lüge“). Es soll nur keiner merken, alle sollen an das Märchen vom deutschen Aufschwung glauben.

Wieder, lieber Bürger, eine arge Irrtumsfalle.

Durch die Mißgeburt der einheitlichen Währung auf einen völlig uneinheitlichen Markt wird dank der Inkompetenz deutscher und europäischer Politiker die Weltwirtschaft in den Abgrund gefahren. Wir werden wieder bei Null anfangen müssen. Zu glauben, einen  Staatsbankrott gäbe es so gut wie gar nicht, der verfolge diese Frage mal für die letzten 200 Jahre. Es gab davon viele, allein in Deutschland 8.

Solange aber der Staat in seiner Aufgabe, nämlich die Balance der gegensätzlichen Kräfte zum sozialen Ausgleich zu bringen, untätig bleibt und letztlich als eher  neoliberal wirtschaftshörig und -abhängig versagt, nähern wir uns mehr und mehr und schleichend notstandsähnlichen Zeiten bis hin zum übergesetzlichen Notstand im Verfassungsrecht.

Schauen Sie sich nur an, wie es in den Diktaturen der Welt heute aussieht, aber sehen Sie sich auch unser „großes Vorbild“ jenseits des Teiches an, wie stark sich dort Grundrechte ganz schnell außer Kraft setzen lassen (Stichwort: Guantanamo). Dazu unten mehr unter dem Stichwort: Feindschaftsrecht im neuen Staatsrecht (B).

Nach der bestehenden Rechtslage in Deutschland ist der Staat aber nur dann zum Handeln aufgefordert – und muß folglich sein Tätigwerden auf rechtsetzendem Gebiet (Legislative) und Recht durchsetzendem Bereich (Judikatur) ausüben –, wenn es eine

Pflicht zum Handeln

gibt. Diese Pflichten gibt es allerdings. Da ist zum einen das Grundgesetz selbst, das die fundamental einzuhaltenden Rechte der Bürger unabdingbar in den Art. 1 bis 20 GG einfordert, da ist zum anderen das jahrhundertelang gewachsene abendländische Kulturverständnis und die daraus resultierende Charta der Menschenrechte.

Die republikanische Staatsidee vom Volkssouverän und der Gewaltenteilung ist nur dann aufrechtzuerhalten, wenn allen Versuchen der Beschneidung entgegen getreten wird. Schließlich hat die Bundesrepublik auch sämtliche internationalen Schutzbestimmungen für die Menschenrechte unterzeichnet. Das ist keine nur formale Angelegenheit.

Wir betreten hier rechtliches Neuland, denn bislang hat es in Deutschland – wie die Zeit der Nazidiktatur zeigte – noch nie einen rechtzeitigen inneren Aufruhr gegen demokratie- und grundgesetzfeindliches Handeln von Staatsdienern, den Politikern, gegeben. Wir müssen also stets zum Kampf bereit sein und wachsam und vorsichtig bei jeder Widerstandsleistung zu Werke gehen. Es gilt immer zu beachten:

Im zivilen Notstandsrecht wie auch im verfassungsrechtlichen Notstandsfall muß der zur Abwehr der Gefahr Handelnde die subjektiven und objektiven Voraussetzungen des Notstandes dieser besonderen Art genau kennen und immer einen Rettungszweck verfolgen. Eigene ideologische Ziele nur durchzusetzen, wäre der unerlaubte Weg und diente wieder neuem Unrecht.

Werden also, wie der Fall Schmeiser exemplarisch gezeigt hat, das Recht auf Freiheit bäuerlichen Lebens (Gegenteil: Versklavung und faktische  Leibeigenschaft), auf Chancengleichheit und auf Gesundheit, auf Menschenwürde und Unversehrtheit der physischen Existenz bedroht, sei es nun mittelbar oder unmittelbar, auf jeden Fall in kausaler Weise, dann darf sich der Bürger dagegen wehren, wenn der Staat die gebotene Abwehr unterläßt oder selbst über lobbyistische Beeinflussung zum Grundrechteverletzer wird.

Ein Notwehrrecht kommt allerdings immer erst dann zum Zuge, wenn die anzurufenden Gerichte mit ihren Entscheidungen zu spät kämen. Die Beurteilung darüber ist sehr schwer, weil prognostisch, aber eindeutig, wenn der Rechtsweg ausgeschöpft ist und eine Notlage bestehen bleibt, die die Allgemeinheit in ihrer Solidaritätserwartung verletzt.

Das ist m. E. dort der Fall, wo Großmastbetriebe oder die Atomwirtschaft auf gesetzlich erlaubter Basis das Solidaritätsgebot verletzen und die Folgen ihres Tuns außer Acht lassen, dort also, wo die Gegenwart und Zukunft der Menschen trotz gesetzlicher Grundlagen erheblich gestört werden.

Weil auch das Einstehen für Folgen wirtschaftlichen Handelns (Haftung) nicht immer dem Verursacher auferlegt wird, besteht auch die  Gefahr  direkter  Existenzvernichtung. Das hinzunehmen kann nach ethischen Grundsätzen objektiv nicht erwartet werden. Leider wird es in weiten Bereichen der Welt gleichwohl hingenommen, was nur die Bigotterie des entfesselten Kapitalismus und die längst eingetretene Lähmung der Menschen mehr als deutlich macht.

“Feindschaftsrecht”

B. Soweit die Betrachtung im anstehenden Streit um den berechtigten und gerechtfertigten Schutz der dem Volk zustehenden, unantastbaren Grund- und Bürgerrechte.

Es gibt aber inzwischen eine weitergehende, allgemeine rechtstheoretische und kritische Diskussion darüber, inwieweit ein Staat, der sein Verfassungsrecht verkürzt und in dem die Grundrechte dem Bürger nur noch dem Grunde nach zustehen (Heribert Prantl), überhaupt noch ein verläßlicher Staat ist?

Seit dem 11. 9. 2001 verfällt die Politik zum Zwecke der angeblichen Sicherung der demokratischen Freiheiten in ein gefährliches Denken, das an den oben erwähnten Herrn Fraenkel selig erinnern muß.

Der Staat schafft sich inzwischen mit immer weiterreichenden Einschränkungen der Grundrechte ein so genanntes „Feindschaftsrecht“, das im krassen Gegensatz zum strengen formalen „Strafrecht“ in Deutschland mit all seinen Beweisschwierigkeiten steht.

Ziel des Strafrechtes war seit der Aufklärung immer die General- wie Spezialprävention, die einen  potentiellen Täter daran hindern sollte, Unrecht zu begehen, gar überhaupt es erst zu erwägen.

Dieses Bestreben ist oft schon als zu stumpfe Waffe gegen das Verbrechen beklagt worden, dennoch hat der Rechtsstaat stets den Anspruch erhoben, gegen Rechtsbrecher nur mit rechtsstaatlichen Mitteln allein vorzugehen. Das rechtfertigte bisher seine Glaubwürdigkeit, sein hohes Ansehen und führte zu allgemeiner gesellschaftlicher Beruhigung.

Diesen Anspruch gibt er nun nach und nach allem Anschein nach auf und nimmt einen Paradigmenwechsel vor. Es kommt nach wachsender Ansicht der Sicherheitspolitiker nicht mehr nur auf die Prävention, sondern vielmehr im Bereich vermeintlicher terroristischer Gefahren – und solcher, die man dafür hält oder aus Wirtschaftsinterressen (s. Ölmarkt) oder Landnahmeinteressen (s. Israel) zu solchen macht oder die bereits heute absehbar einmal als solche entstehen könnten – auf die Gefahrbannung an sich an.

Dazu ist, wenn bereits im Vorfeld dadurch eine Gefahr gebannt werden kann, nun

fast alles erlaubt.

Von verschärfter Befragung (vulgo: Folter) bis hin zur Abschaffung des Rechtsstaatsprinzips als Ganzes, fallen die Grenzen. Soweit unschuldige Bürger in die Repression durch Abhören, PC-und Videoüberwachung trotz verfassungsrechtlicher Untersagung gelangen, nennt man das „Kollateralschaden“, der ertragen werden muß.

Das bedeutet in concreto, daß ein unschuldiger Bürger – es gilt ja bekanntlich im allgemeinen, strengen Strafrecht bis zum Beweis des Gegenteils jedermann für unschuldig – mit staatlicher Duldung entführt, in geheimen Gefängnissen gefoltert werden kann und jeglichen staatlichen Schutzes gegen fremde Mächte, die Menschenrechte (s. Guantanamo) mißachten, verlustig geht (vergl. den Fall des Deutsch-Türken Kunarz aus Bremen).

Die Vertreter des neuen Feindschaftsrechtes – dieses allein darauf ausgerichtet, dem Willen der Hegemonialmacht USA und der globalen kapitalistischen Ideologie zu folgen – suchen sich bei Fichte und Kant die überholten Rechtfertigungsgründe und basteln sich daraus ein ideologisches Gerüst der Verfassung sui generis zusammen, in dem die Grundrechte des Menschen keine höherrangige Rolle mehr spielen.

Fichte-Zitat bei Prantl*):

Ein Individuum, das sich nicht in einen bürgerlichen Zustand zwingen lasse, könne den Segnungen des Begriffs „Person“ (= Rechtssubjekt) nicht teilhaftig werden.

Zitat bei Kant:

Gegen ein solches Individuum müsse ein „gebändigter Krieg“ geführt werden.

Und weiter unter Berufung auf den heutigen Rechtsgelehrten Günther Jakobs:

Der prinzipiell Abweichende bietet keine Garantie personalen Verhaltens; deshalb kann er als Feind bekriegt werden. Dieser Krieg erfolgt mit einem legitimen Recht der Bürger, und zwar mit ihrem Recht auf Sicherheit. Es geht um die Ausbürgerung von Menschen aus dem normalen Recht.

Das Recht auf Sicherheit wird nun aber nicht strafrechtlich durchgesetzt, sondern der „Feind“ als solcher – und das können wir als im Notstand Handelnde einmal alle sein – wird aus dem allgemeinen, strengen Strafrecht exkludiert.

Sobald der Staat selbst in seinen Strukturen – und sei es die kapitalistische Gesetzgebung und Rechtssprechung – sich irgendwie angegriffen fühlt, greift er nun zum Feindrecht. Der Versuch z. B., ein Abschußrecht auf gesetzlicher Basis für entführte Flugzeuge mit unschuldigen Menschen darin zu schaffen, ist Gott sei Dank noch einmal höchstrichterlich gestoppt worden.

Sofort fragt man sich im Innenministerium, ob das höchstrichterliche Verbot auch für jene ausländischen Maschinen, die aus dem Ausland nach Deutschland einfliegen, gelten kann? Wirklich, man ist sehr ideenreich, den Rechtsstaat in Frage zu stellen.

Andernorts, wo das deutsche Grundgesetz nicht gilt, hat man mit dem Feindstrafrecht schon gute Erfahrungen gemacht. Und siehe: Guantanamo ist unter diesem Blickwinkel immer gerechtfertigt. Was stört die so „demokratiefreundliche“ USA-Administration die inhaltliche Nähe mit dem Staatsrechtler und Nazi-Apologeten Carl Schmitt, der dem Nazi-Staat das Kriegsrecht auch im Innern einräumte  und damit erst das Recht des Staates auf Bestimmung darüber, wer „Feind“ ist, ermöglichte.

Was aber bereitete der Christdemokrat Schäuble, als er noch Innenminister war, mit Nachdruck und ganz zielgerichtet vor? Er wollte das Grundgesetz erneut ändern und die Bundeswehr zur Gefahrenabwehr im Innern der Bundesrepublik einsetzen!

„Gell, des isch doch toll“ würde man in seinem Ländle sagen, „oder net?“. Nein, es ist nicht wirklich toll,  es ist tolldreist, es ist die

Vorbereitung zur Bekämpfung von sicher heute schon vorauszusehenden Unruhen im Lande,

wenn die Prekariatisierung längst die breite Mittelschicht erreicht haben wird und die Bürger erkennen müssen, daß sie nicht mehr der wirkliche Souverän sind und die Gewaltenteilung de facto zur Farce geworden ist. Ihre Souveränität haben sie dann an globale Wirtschaftsmächte wie z. B. Monsanto im Bereich des Lebensmittelrechtes längst verloren, wie sie ihre harte Währung, die Deutsche Mark, für einen nicht einheitlich geordneten europäischen Wirtschaftsmarkt hergeben mußten.

Das Beispiele „Stuttgart 21“ und „Occupy-Bewegung“ zeigen diese ersten Anzeichen des notwendigen Aufbegehrens des Souveräns.

Ganz dummerweise ist die Bundeswehr auf das Polizeirecht und seine Grundsätze des verhältnismäßigen Eingriffes nicht vorbereitet, sie kann nur auf blinden Befehl und Anordnung reagieren und nicht wie ein gut ausgebildeter Polizeibeamter unter Abwägung eigener Entscheidungsmöglichkeiten. Hier sollen wohl ganz offenkundig unsere Kinder gegen die eigenen Staatsbürger eingesetzt werden können?

Wir nähern uns also, wenn wir nicht aufpassen, allmählich den Erscheinungsformen der Diktatur und Vorkriegszeit. Man muß es auch ganz und gar als demokratiefeindlichen Rückschritt betrachten. Im Innern ist und bleibt die Polizei die einzige Instanz zur Abwehr von Gefahren für Sicherheit und Ordnung. Daran sollte nicht gerüttelt werden.

Politiker, die so grundrechteinschränkend handeln, sind ihrerseits eine Gefahr für das Land und keine Garanten dafür, was ihr Schwur vor dem Parlament versprach: Das Volk vor Schaden zu bewahren und sein Bestes zu wollen. Das Beste, was man jetzt will, ist die Absicherung gegen den ganz sicher zu erwartenden Aufstand der Bürger, die sich den kapitalistischen Fehlentwicklungen allerorten entgegenstemmen müssen!

Keine Gegenwehr gegen Verarmung durch den Staat, nein, sondern de facto Unterstützung der Kräfte, die die Verarmung aus Profitgier vorantreiben!

Wo bleibt da die Freiheit des Bürgers? Es wird mit der Zeit mehr Bürger geben, die wie der italienische Philosoph Antonio Negri ausrufen werden:

Ich will so nicht leben! Ich will mein Leben leben und nicht länger ein solches, das mir der Kapitalismus diktiert!

Und:

Laßt uns weggehen und eigene Strukturen aufbauen, auch wenn es die Bereitschaft zum Opfer und zum Leben im Prekariat bedeutet. Dort enden wir ohnehin, wenn wir länger schweigen!

Zu den neuen Strukturen siehe unten unter C.

Irrtum und manch gezielte Desinformation erkennen!

Wer sich unabhängig von der in Deutschland und anderswo betriebenen Gen-, Atom- und Finanzmarkt-Fürsprache-Politik für die Gründe der allgemeinen und breite Schichten erfassenden Verarmung interessiert, dem sei das Buch des Volkswirtschaftsprofessors

W. Hankel

Die Euro Lüge … und andere Märchen

wärmstens zur eigenen Unterrichtung und Irrtumsbekämpfung anempfohlen. Sie werden manchen Irrtum und manch gezielte Desinformation erkennen! Glauben Sie nicht länger an Versprechungen, die doch jeden Tag gebrochen werden, überzeugen Sie sich im Kampf gegen die Bürgermanipulation durch das Wort Bismarcks davon, daß

Wahrheit immer Wahrheit bleibt, auch wenn man ausdauernd und wieder und wieder versucht, sie umzulügen.

Gebrauchen Sie – um mit Kant zu sprechen – Ihren Menschenverstand und weiten Sie ihn so aus, daß Ihnen die Kapitalanbeter nicht länger ein X für ein Y verkaufen können. Wissen ist Macht. Kann es  sein, daß deswegen die Schulbildung in Deutschland so wenig gefördert wird und in weiten Bereichen notleidend ist?

Wenn wir also, wie dargestellt, so nicht länger leben wollen, wie wollen wir dann aber leben?

Ich will nachfolgend versuchen, einige Maximen für die praktische Umsetzung eines anderen Lebensstiles aufzuzeigen.

C. Zunächst halten wir fest: Das Finanzkapital hat lege lata (nach Gesetzeslage) im Neoliberalismus eine deutliche Dominanz gegen alle übrigen Interessen, vor allem gegenüber dem Humankapital**),  gewonnen.

Der Glaube, der dahinter steckt, lautet: Investoren sind die Arbeitsplatzbeschaffer von morgen.

Da in Europa und in Deutschland, ja in der ganzen Welt – und sehr herausragend auch in den USA selbst – vor allem die durch Arbeitslosigkeit verursachte Verarmung zunimmt und mehr und mehr Menschen unter das zum Leben notwendige Mindesteinkommen fallen, mithin auf „staatliche“ – nicht stattliche – „Almosen“ angewiesen sind, gilt der, der Geld hat und es im Produktionsbereich investieren sollte – aber eben gerade dies oft unterläßt und am Finanzmarkt dafür spekuliert – als besonders schützenswert.

Diesen Schutz erhält der Finanzmarkt-Investor durch die europäische und nationale Gesetzgebung, wobei darauf hinzuweisen ist, daß das Europäische Parlament und seine Kommission keinerlei Legitimation qua demokratischer Wahl besitzt. Wir sind daher einer kafkaesken Gesetzgebungsbehörde ausgeliefert, die – soweit es das Deutsche Grundgesetz betrifft – sich bei Wirtschaftsfragen um die Grundrechte- und Güterabwägung keine Sorgen macht. Das aber sollte sie, oder wir verlieren diese unantastbaren Werte an die weltweit neoliberal (= sozialstaatsfern) handelnde Wirtschaftsmacht der Großkonzerne, wie das Beispiel Monsanto auf dem wichtigen Lebensmittelmarkt bereits deutlich zeigt.

1. Handlungseinsicht:

Wer in der Wirtschaftslenkung und Gesetzgebung die als höherrangig eingestuften Grundrechte der Art. 1 bis 20 des Deutschen GG qua nationaler oder europäischer Gesetzgebung mißachtet oder mißachten läßt, darf den Widerstand der Bürger gegen die Grundrechtsverletzung nicht verbieten oder behindern.

Wenn wir nun zunächst einmal de facto von der Macht des Kapitals und der Finanzmärkte ausgehen, die ihnen eingeräumt wird, dann kommen wir um eine weitere Feststellung nicht umhin:

Die arbeits- und ausbildungsplatzschaffenden Unternehmen in Deutschland  gehören weitgehend zum Mittelstand, denn über mehr als 2/3 aller Betriebe zählen dazu. Sie sind es, die Arbeit und Ausbildung vorwiegend anbieten, weniger nennenswert in der Zahl die Großbetriebe.

Nun ist es aber so, daß jene gerade von Krediten abhängig sind, die sie benötigen, um in die Güterproduktion investieren zu können.

Das Kreditwesen in Deutschland macht indes – dank der importierten hohen Inflationsraten und der hohen Staatenverschuldung – diese Kredite deutlich teurer, so daß sie sich viele mittlere Unternehmen nicht leisten können. Sie entlassen stattdessen die Mitarbeiter und stellen Lehrlinge nicht länger ein.

Sie werden von den Banken somit gezwungen, eine Kostenentlastung zu Lasten des Humankapitals vorzunehmen, was volkswirtschaftlich gesehen blanker Unsinn ist. Es sind also nicht die Lohnkosten (Arbeits- incl. Sozialkosten), die zur Schrumpfung – bis hin zur Pleite der Unternehmer – führen,  sondern die Kapitalkosten.

Die Arbeits- und Sozialkosten werden hier nur für die Durchsetzung neoliberaler, egozentrischer Interessen vorgeschoben, und die politische Ignoranz bekommt es noch nicht einmal mit oder – schlimmer noch – will es aus einer wahltaktischen Selbstinteressenverfolgung heraus – nicht zur Kenntnis nehmen! Grund:

Weß’ Brot ich eß’, deß’ Lied ich sing!

Leider haben unsere Politiker bis heute die Zusammenhänge nicht erkannt, die sich aus dem Wegfall der nationalen Währungssteuerung zugunsten eines Europools und der Europäischen Zentralbank ergeben haben. Früher konnten wir unsere deutlichen Exportüberschüsse in die Stärkung der Deutschen Mark stecken (durch Aufwertung), heute geht der Erlös des deutschen Fleißes in die Schuldendeckung der übrigen Euroländer. Diese aber haben nicht den geringsten Ehrgeiz, das Schuldenmachen endlich zu beenden.

2. Handlungseinsicht:

Die hohen Kapitalkosten, mit denen der Finanzmarkt über die reinen Investmentbanken in Anwendung der  religionsartig bestärkten Wachstumsideologie bedient werden will, sind die Ursache für den wirtschaftlichen Rückgang und die schlechte Arbeitsmarktlage in Deutschland und Europa.

Diese Aussage wurde im Jahre 2008 in Bezug auf die damalige von der Lehmann-Brother-Pleite ausgelösten Krise gemacht. Heute ist das Problem der auf dem Finanzmarkt überschuldeten Länder der Eurozone um einige Potenzen höher, wenn auch in Deutschland der Arbeitsmarkt durch „statistisches Frisieren“ geschönt wird.

Es fragt sich daher, ob die Vormachtstellung des  Finanzkapitals  vor  dem  Humankapital – und den damit verbundenen Gefährdungen der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung in Deutschland und in der Welt – diese dominante Stellung behalten kann, wenn es letztlich um die Durchsetzung und Erhaltung der ethisch, also auch freiheitlich-demokratisch gewachsenen Werte abendländisch-europäischer Prägung geht.

Vor der Erkenntnis, daß der globalisierte, entfesselte, durch keinerlei staatliche Eingriffe mehr reglementierte Neoliberalismus den Sozialstaat, die Natur und die Schöpfung in den Abgrund führen wird – und das ist keine Glaubensfrage, sondern ein objektivierbarer Wissensstand,   abzulesen an der derzeitigen Kapitalkumulation in wenigen Händen –, werden wir nicht umhinkommen, vom Staat, den Ländern und von den Gemeinden – kurz: auf allen Ebenen politischen Handelns – endlich Einsicht zum vorrangigen Sparen und zur Verschärfung der Finanzmarktregulierungen zu verlangen und folgende Maximen zum Prüfstein aller Mandatsträger zu machen:

  • Die unhintergehbaren Menschenrechte gehen immer allem wirtschaftlichen Handeln vor, egal, ob hier der Staat oder ein Privater angesprochen ist.
  • Die größere Berücksichtigung  des Humankapitals als starkes Wirtschaftspotenzial vieler Menschen ist Ausdruck dieses Rechtes.
  • Die Förderung des Einsatzes des Humankapitals durch Bildung/Ausbildung  ist die Aufgabe politischer Zukunftssicherung und Einräumung der grundgesetzlichen Freiheit und Chancengleichheit.
  • Keine Rendite vor Menschenrecht und Menschenwürde, d.h. keine Rendite auf Kosten der Freiheit und der Unverletzlichkeit des Lebens des Bürgers jeglicher Nationalität.
  • Keine Rendite vor dem Schutz und Erhalt der Natur, die die Grundlage des Lebens auf der Erde darstellt.

Es ist die Zeit gekommen, den Sozialstaat des Art 14 GG aus seiner Zwangslage und Abhängigkeit vom Großkapital zu befreien.

Die Aufgabe des Staatsorganismus ist es, die Schwächeren in der Gesellschaft nicht länger als Schwächere auszubeuten, zu belasten, zu benachteiligen, schlechter auszubilden, hungern und langsam verelenden zu lassen, sondern mit Beginn der Ausbildungs- und Erziehungszeit von Klein auf ausreichende Steuermittel bereitzustellen, damit dadurch das heranwachsende Humankapital für die Zukunft Aller bereitgestellt wird.

Zum Gesamt-Wirtschaftsergebnis trägt das Humankapital nicht weniger bei. Das darin enthaltene „Know How“ des arbeitenden Menschen ist ein Produktionsfaktor und dies zumindest gleichrangig neben dem nötigen Kapitaleinsatz. Das grobe Ungleichgewicht der Dominanz der Kapitalseite ist ohne das Ziel der Errichtung eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates mit Sozialkorrektiven nicht länger zu billigen oder zu rechtfertigen.

Deswegen ist die heute wachsende „Occupy-Bewegung“ der Jugend weltweit sehr zu begrüßen und durch jeden vernünftig Denkenden zu unterstützen.

Ein Staat, der wirtschaftlich dahingehend erpreßbar wäre, seine Gesetze allein den Finanzinteressen privatwirtschaftlicher Konzerne anzupassen, verkennt seine Macht, Berufung und Mandatierung zur Ausgleichsregulierung.

Politik muß wieder heißen:

die Kunst, widerstreitende Interessen zu Gunsten des Gemeinwohls auszutarieren.

Dabei kommt kein Staat an den Menschenrechten vorbei, solange er sich demokratisch nennen will.

3. Handlungseinsicht:

Wer sich nach erfolgter Güterabwägung gegen einen unmittelbaren, gegenwärtigen Eingriff in ein höherrangiges Grundrecht beeinträchtigt sieht, darf sich gegen derartige Eingriffe im Rahmen des gerechtfertigten Notstandes zur Wehr setzen, auch gegen den Staat und seine Organe selbst. Er handelt gezwungenermaßen als recht-schaffen-(d)er Bürger im doppelten Sinne in einem verfassungsrechtlichen, übergesetzlichen Notstand. In diesem Rahmen ist auch Nothilfe zulässig und geboten.

Soweit die Abwehr darin besteht, daß ein Privatmann kraft Gesetzeslage unabänderliches Grundrecht verletzt und die Einhaltung des Klageweges nicht geeignet ist, die Gefahr rechtzeitig zu beseitigen, ist auch die Wehr gegen einen Privaten erlaubt, weil notwendig, um höherrangiges Recht zu schützen, das anders nicht zu schützen wäre.

Da jedoch vorher die Gewaltenteilung stets zu beachten und in der Regel nicht gegen diese Instanzen gehandelt werden darf, bleibt dieses Not-Abwehrrecht auf die Fälle beschränkt, wo der Staat objektiv beweisbar von seiner Führungsmacht keinen Gebrauch macht oder machen kann (s. Hitler-Regime).

Der oft zu hörende Einwand, politische Entscheidungen seien nicht justiziabel, kann bei einem Eingriff gegen Grundrechte nicht zum Tragen kommen. Andernfalls wäre auch die allseits nach der Nürnberger Kriegsverbrecher-Rechtsprechung an die deutschen Bürger gerichtete Erwartung, sie hätten sich gegen das Naziregime zur Wehr setzten müssen, obsolet.

Was für ein undemokratisches Regime der Nazizeit gilt, kann im Falle eines sich undemokratisch entwickelnden Wirtschaftssystems nicht anders sein. Entscheidend bleibt, inwieweit die Souveränität des Bürgers erhalten wird und gesichert ist. Wir  haben uns nicht durch Revolutionen von dem die Bürger drangsalierenden Feudalismus befreit, um uns heute einem Wirtschaftsfeudalismus neu zu unterwerfen, auch wenn oder gerade weil die Gesetze durch diese Wirtschaftskräfte weitestgehend vorgegeben werden (s. Deutsche Bank und Ackermann).

Für das Gemeinwohl gilt:

Omnia sunt communia omnibus***) (aus dem 12. Jahrhundert, Kirchenrechtler Gratian).

_____________

*) H. Prantl in: „Der Terrorist als Gesetzgeber“, S. 161;

**) Humankapital bezeichnet in der Wirtschaftswissenschaft die „personengebundenen Wissensbestandteile in den Köpfen der Mitarbeiter“. In der Humankapitaltheorie der Volkswirtschaftslehre wird Humankapital unter dem Gesichtspunkt von Bildungsinvestitionen betrachtet. In der betriebswirtschaftlichen Faktorenlehre nach Erich Gutenberg ist Humankapital ebenso ein Produktionsfaktor wie physisches Kapital. (Wikipedia)

Wer es ungenauer will, also popular-theoretisch, kann auch sagen: geistige und physische Arbeitskraft, Bildungsdepots (z. B. selbstbezahltes Studium), Erfahrungen  etc.

***) etwa: (nach göttlichem Recht) ist alles allen gemeinsam. Und wer etwas auf abendländische Kulturquellen gibt, vergl. hierzu Apostelgeschichte 4,32ff.:

Die Menge der Gläubigen war ein Herz und eine Seele; auch nicht einer sagte von seinen Gütern, daß sie sein (unteilbares Eigentum) wären, sondern es war ihnen allen gemeinsam … Es war auch keiner unter ihnen, der Mangel hatte; … und man gab einem jeden, was er nötig hatte.

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Mithus
Mithus
12 Jahre zuvor

Wer jüngst den Zweiteiler “Verschollen in Afrika” im Fernsehen gesehen hat, bekam einen Eindruck davon, was in dem Aufsatz von Kronickl noch weitgehend abstrakt angerissen wird. Es ging um den Diebstahl eines großen Wasserreservoirs in Afrika, von dem seit Jahrhunderten Tausende Einheimische lebten und leben, durch eine europäische Aktiengesellschaft. Dieser Raubzug war begleitet von so erschütternden Grausamkeiten, das man teilweise wegschauen mußte.
Als der Hauptdarsteller in diesem Film, Heino Ferch, in der anschließenden Talksendung von M. Illner gefragt wurde, ob der Film realistisch sei oder möglicherweise von der Wirklichkeit noch getoppt werde, bestätigte er deutlich die 2. Alternative dieser Frage: es ist in Wirklichkeit noch viel schlimmer!
Wir erinnnern uns: a) Ausrottung ganzer indigener Volksstämme, weil diese zunächst nicht Christen werden und sich damit nicht den über die Kirchen sanktionierten Machtmechanismen der Eroberer unterordnen wollten.
b) Kolonisierung ganzer Landstriche hinweg über die ganze Erde.
b) Angriffskrieg im Irak mit der Täuschung über angebliche Massenvernichtungswaffen.
c) Unterstützung der Diktatoren weltweit, zuletzt Gadhafi, mit massenhaften Waffenlieferungen.
d) Und jetzt die Kriegsentfesselungsdrohung gegen den Iran, weil dort eine eigene Atombombe als Gegengewicht gegen die israelische gebaut werde. Wieder werden nichtssagende Luftaufnahmen wie zur Vorbereitung des Irak.Krieges gezeigt, die den Bau aber nicht beweisen.

Kurzum: Es geht um Eroberungskriege für Ressourcen, die begrenzt vorhanden sind und über die man qua Kapital die Weltbeherrschung erringen will. Entartung des Kapitalismus also.

Ferch konnte auch darauf hinweisen, dass die Weltkonzerne längst viele unterirdischen Süsswasservorkommen der Erde und das Land darüber aufgekauft haben, so dass der Zugang derjenigen, die es mal besonders nötig haben werden, sich dieses Reservoir nicht mehr selbst durch Bohrungen erschließen können, vom Kapital daran gehindert. Ähnlich ist es auch mit dem staatsmonopolistischem Staatskapital Chinas. Dieses kauft in Afrika auf, was an Ressourcenquellen zu bekommen ist. Gegenwehr ist den verarmten Schichten, denen die Menschenrechte skrupellos vorenthalten werden, nicht zu erwarten, Korruption der Landesmächtigen tut ein Übriges.
Es ist die höchste Zeit für einen Paradigmenwechsel gekommen: Weg von der unkontrollierten Wachstumsideologie! Weg vom Neoliberalismus, der die Freiheit des Kapitals meint! Weg von dem amerikanischen Demokratieverständnis und hin zu einem weltweiten Solidaritätsregime, wie es beispielhaft noch bei Prof. Erhard sel. durchgesetzt werden konnte.
Es wird Zeit, dass der Souverän überall auf der Welt aufwacht und aufmuckt. Von daher ist die “Occupy-Bewegung” ein erster Hoffnungsschimmer.

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